Kfz-Versicherung kündigen Kündige Deine Autoversicherung – aber richtig
Finanztip-Expertin für Vorsorge und Versicherung
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So gehst Du vor
Inhalt
Dass auch Deine Autoversicherung teurer wird, ist recht wahrscheinlich. Wenn Du also in den kommenden Wochen einen Brief von Deiner Versicherung bekommst: Aufmachen! Und dann handeln! Ein Wechsel Deiner Autoversicherung kann sich jetzt nämlich besonders lohnen.
Außer der ordentlichen Kündigung, die meist zum Jahreswechsel möglich ist, steht Autofahrern ein Sonderkündigungsrecht zu, wenn die Versicherung teurer wird. Dabei solltest Du vor allem auf versteckte Beitragserhöhungen achten.
Kündigen ist heute einfacher denn je. Denn für die meisten Verträge reicht eine Kündigung per E-Mail. Nur Verträge, die vor dem 1. Oktober 2016 geschlossen wurden, musst Du per Brief mit Einschreiben oder per Fax kündigen. Gültig ist die Kündigung erst, wenn sie bei der alten Versicherung eingegangen ist, innerhalb der Kündigungsfrist.
Kündigst Du per Mail, solltest Du beweisen können, dass die Kündigung bei Deiner Versicherung eingegangen ist. Fordere daher eine Lesebestätigung ein und speichere das Schreiben zumindest im Postausgang. Fordere die Versicherung außerdem auf, Dir den Eingang der Mail sowie die Kündigung zu bestätigen. Wenn sie es nicht tut: Hake nach!
Wir haben Dir für Deine Kündigung ein Musterschreiben hinterlegt, das Du als Vorlage für Dein Kündigungsschreiben verwenden kannst.
Zusätzlich kannst Du im Kündigungsschreiben an die Versicherung das Autokennzeichen und den Zeitpunkt der Kündigung angeben. Es ist immer gut, auch den Grund anzugeben, beispielsweise eine Beitragserhöhung oder einen Verkauf des Wagens.
Verkaufst Du Dein Auto, ist es sinnvoll, den Namen und die Adresse des Käufers aufzuführen. Auf ihn überträgt sich die Versicherung für das Auto zunächst.
Für das Kündigen Deiner Kfz-Versicherung beträgt die Frist immer einen Monat. Und zwar sowohl bei der ordentlichen Kündigung, als auch bei einem Sonderkündigungsrecht. Das ergibt sich aus den Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB 2015), dort Abschnitt G.2 (S. 34).
Beim Sonderkündigungsrecht hängt es vom Grund der Kündigung ab, zu welchem Zeitpunkt die Kündigungsfrist zu laufen beginnt. Lies dazu unsere folgende Schritt-für-Schritt-Anleitung.
Egal ob ordentliche Kündigung oder außerordentliche, wenn Du ein Sonderkündigungsrecht nutzt: In der Autoversicherung kommst Du mit Frist von einem Monat aus Deinem Vertrag. Bei der ordentlichen Kündigung allerdings nur einmal im Jahr.
Geh sicher, dass Du genügend Zeit für die Kündigung hast. Du solltest Dir vorher schließlich bereits einen neuen Vertrag gesucht haben. Am besten über den von Finanztip empfohlenen doppelten Vergleich. Wie Du das machst, erklären wir Dir in unserem Ratgeber zur Kfz-Versicherung.
Ein ordentliches Kündigungsrecht steht Dir zum Ablauf des Versicherungsjahres zu (G2.1 AKB 2015).
Wegen der Kündigungsfrist von einem Monat bedeutet das: Für die meisten Versicherten ist der 30. November Stichtag für ihre Kündigung. An diesem Tag muss die Kündigung dem Versicherer zugegangen sein.
In diesem Jahr fiel der 30. November auf einen Samstag. Die Kündigungsfrist lief daher 2024 erst am 2. Dezember ab. Denn dieser Montag war der nächste Werktag, auf den sich die Frist laut Paragraf 31 Abs. 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) verlängert, wenn das Datum auf einen Sonntag, Feiertag oder eben Samstag fällt.
Kündigst Du Deine Kfz-Versicherung also zum 31. Dezember, brauchst Du eine neue Versicherung ab dem 1. Januar des Folgejahres. Achtung: ohne Haftpflicht darf Dein Auto nicht auf die Straße! Und ohne Kasko-Versicherung solltest Du mit einem teuren Wagen auch nicht fahren!
Nicht bei allen Versicherern gelten alle Verträge immer bis zum Jahresende. Immer häufiger gibt es Verträge mit unterjähriger Laufzeit. Hast Du einen solchen Vertrag und er läuft beispielsweise bis Ende März, muss Deine Kündigung bis Ende Februar bei der Versicherung eingehen.
Bei einem neuen Vertragsabschluss solltest Du möglichst an der Laufzeit bis zum 31. Dezember festhalten. Denn im Herbst senken viele Versicherer ihre Beiträge, um Neukunden zu werben. Das zeigen regelmäßige Studien von Finanztip zum Sparen in der Autoversicherung. Fällt auch Deine persönlichen Kfz-Wechselsaison in den Herbst, kannst Du von günstigen Angeboten profitieren.
Sonderkündigung wegen Beitragserhöhung: Möchtest Du Deine Kfz-Versicherung kündigen, weil Dein Versicherer den Preis anhebt, musst Du das innerhalb eines Monats tun, ab Ankündigung des Versicherers, dass der Tarif teurer wird. Dein Versicherer muss Dich in seiner Ankündigung darauf hinweisen, dass Dir ein Kündigungsrecht zusteht (G2.7 AKB 2015).
Tipp: Verschickt Dein Anbieter das Schreiben zur Beitragshöhe des Folgejahres erst ab Dezember, ist das eine Kündigungsmöglichkeit für Dich, falls Du Deinen ordentlichen, jährlichen Kündigungstermin verpasst hast. Lies unbedingt auch das folgende Kapitel zur Sonderkündigung wegen Beitragserhöhung.
Sonderkündigung wegen Schadens: Wenn Dein Versicherer einen Schaden reguliert oder die Regulierung ablehnt, kannst Du ebenfalls außerordentlich kündigen. Der Zeitpunkt, zu dem Deine Kündigungsfrist von einem Monat zu laufen beginnt, ist der, zu dem der Versicherer den Schaden zahlt oder die Übernahme der Kosten ablehnt. Übrigens hat im Schadensfall auch die Versicherung das Recht zu kündigen.
Sonderkündigung wegen Verkaufs: Auch ein Halterwechsel löst ein Sonderkündigungsrecht aus. Kaufst Du ein Auto und ist nichts anderes geregelt, gilt die Kfz-Versicherung des Verkäufers für den Wagen mindestens für einen weiteren Monat auch für Dich. Innerhalb dieses Monats hast Du ein Sonderkündigungsrecht. Sobald Du eine eigene Versicherung abschließt und das der Zulassungsstelle meldest, gilt der alte Vertrag als gekündigt.
Es gilt aber auch in der umgekehrten Situation: Wenn Du ein Auto verkaufst, geht Dein Versicherungsvertrag auf den Käufer über. Um Unsicherheiten zuvorzukommen, solltest Du das Auto am besten selbst bei der Zulassungsstelle abmelden. Dann informiert die Zulassungsstelle automatisch den Versicherer. Mehr dazu kannst Du in unserem Ratgeber zum Autoverkauf lesen.
Einfach gesagt: Wenn Dein Versicherer den Preis erhöht, hast Du einen Monat Zeit, Dir einen neuen zu suchen. Doch wann ist das der Fall?
Eine Beitragserhöhung liegt immer dann vor, wenn Dein Versicherer Deinen Versicherungsbeitrag erhöht, ohne den Versicherungsschutz anzupassen. Dasselbe gilt, wenn der Versicherer den Versicherungsschutz verringert, ohne Deinen Versicherungsbeitrag zu senken.
Es gibt aber auch Fälle, in denen Du auf den ersten Blick gar nicht siehst, dass der Beitrag eigentlich gestiegen ist: das sind dann versteckte Beitragserhöhungen.
Aussehen kann das wie folgt: Du hast einen Brief mit Jahresbeitrag von Deiner Autoversicherung bekommen, vermeintlich mit einer Beitragssenkung. Denn der zu zahlende Endbetrag ist niedriger als im vergangenen Jahr. Und dennoch ist Dein Grundbeitrag gestiegen. Weil sich andere Faktoren zu Deinen Gunsten verändert haben. Typ- oder Regionalklasse etwa. Oder Deine Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse), die sich so gut wie jedes Jahr verbessert.
Typklasse und Regionalklasse sind zwei sogenannte Risikomerkmale, mit deren Hilfe Dein Autoversicherer Deinen Beitrag errechnet. Die können sich jährlich ändern, und damit auch Dein Beitrag. Ein anderes Risikomerkmal ist der Schadenfreiheitsrabatt (SF-Rabatt) für unfallfreies Fahren. Durch Deine SF-Klasse steigt der jährlich, so lange Du fährst, ohne einen Schaden zu melden. Und kann damit einen höheren Beitrag kaschieren.
Rutscht Dein Wohnort in eine günstigere Regionalklasse, oder gibt Deine Versicherung Dir mehr SF-Rabatt als im Vorjahr, gleicht das einen sonst höheren Jahresbeitrag eventuell aus. Die Folge: Du merkst erstmal nicht, dass sich der Beitrag erhöht hat. Eine Beitragserhöhung ist es dennoch: Denn Dein Versicherer gibt die Ersparnis aus der günstigeren Regionalklasse beziehungsweise den höheren SF-Rabatt nicht voll an Dich weiter, steckt also mehr Geld ein.
So rechnest Du selbst nach, ob eine versteckte Beitragserhöhung vorliegt
alter Beitrag x neuer Beitragssatz : alter Beitragssatz
Deinen alten Beitrag findest Du in der Rechnung aus dem Vorjahr, die Beitragssätze Deiner alten und neuen SF-Klasse meist in der neuen Rechnung oder in den Versicherungsunterlagen. Ist Dein neuer Beitrag auf der Rechnung für nächstes Jahr höher als das Ergebnis dieser Rechnung, ist es eine versteckte Beitragserhöhung.
Beispiel für die Haftpflicht: Dein alter Beitrag lag bei 500 Euro und auf Deiner neuen Rechnung stehen nur noch 480 Euro. Du bist aber von SF-Klasse 2 (alter Beitragssatz: 49 Prozent) in SF-Klasse 3 (neuer Beitragssatz: 46 Prozent) aufgestiegen. Also rechnest Du mit unserer Formel: 500 € x 0,46 : 0,49 = 469,39 €
Der Vergleichsbeitrag in Höhe von 469,39 Euro ist kleiner als Dein neuer Beitrag von 480 Euro – also liegt eine versteckte Beitragserhöhung vor.
Um herauszufinden, ob eine solche versteckte Beitragserhöhung vorliegt, schau, ob Deine neue Rechnung für die Autoversicherung einen Vergleichsbeitrag ausweist. Der Vergleichsbeitrag ist der Beitrag, den Du hättest zahlen müssen, wenn Deine neue SF-Klasse schon im vergangenen Jahr gegolten hätte. Fällt der Beitrag niedriger aus als der Preis auf Deiner neuen Rechnung, dann haben sich die Preise erhöht; Du kannst kündigen.
Leider geben nicht alle Kfz-Versicherungen einen Vergleichsbeitrag an. Und zwar, weil sie nicht mehr müssen. Frühere Fassungen der Allgemeinen Bedingungen der Kfz-Versicherung, die AKB 2008, sahen vor, dass der Autoversicherer den Unterschied zwischen altem und neuem Beitrag kenntlich machen musste (§ 9a Abs. 2 AKB a.F.).
Nach den aktuell geltenden gesetzlichen Regelungen muss die Versicherung bei einer Beitragserhöhung aber nur auf das Kündigungsrecht des Versicherungsnehmers hinweisen (§ 40 Abs. 1 Satz 2 VVG). Die Angabe eines Vergleichsbeitrags ist nicht mehr erforderlich.
Bedeutet: bei Altverträgen solltest Du immer einen Vergleichsbeitrag auf Deiner Rechnung finden. Einige Versicherer geben trotz Neufassung der AKB weiterhin Vergleichsbeiträge an.
Ein Sonderfall ist die sogenannte Ruheversicherung, die dann greift, wenn Du das Auto nur vorübergehend abmeldest. Dein Versicherungsvertrag läuft dann kostenlos weiter, bis zur endgültigen Kündigung. Der Versicherungsumfang bleibt bestehen, mit Ausnahme der Vollkaskoversicherung – eine Vollkaskoversicherung wird also zur Teilkaskoversicherung. Das Fahrzeug ist bei Wiederanmeldung automatisch beim selben Anbieter versichert.
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