Kfz-Versicherung kündigen Kündige Deine Autoversicherung – aber richtig

Kathrin Gotthold
Finanztip-Expertin für Vorsorge und Ver­si­che­rung

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Beiträge in der Kfz-Versicherung steigen. Wird es auch für Dich teurer, kannst Du Deine Ver­si­che­rung kündigen.

  • Auch bei versteckten Beitragserhöhungen gilt dieses Son­der­kün­di­gungs­recht.

  • Die Frist für eine Sonderkündigung beträgt einen Monat.

So gehst Du vor

  • Spätestens wenn Du die Beitragsrechnung für das nächste Jahr erhältst, solltest Du über einen Wechsel nachdenken.
  • Kündige Deine Kfz-Versicherung per E-Mail oder schriftlich.
  • Wir haben Dir für Deine Kündigung ein Mus­ter­schrei­ben vorbereitet. Nutze es als Vorlage.

Mus­ter­schrei­ben

  • Finanztip empfiehlt: Berechne zunächst die günstigste Kfz-Versicherung auf Verivox oder Check24. Mach dann den Gegencheck bei der Huk24.

Dass auch Deine Autoversicherung teurer wird, ist recht wahrscheinlich. Wenn Du also in den kommenden Wochen einen Brief von Deiner Ver­si­che­rung bekommst: Aufmachen! Und dann handeln! Ein Wechsel Deiner Autoversicherung kann sich jetzt nämlich besonders lohnen.

Außer der ordentlichen Kündigung, die meist zum Jahreswechsel möglich ist, steht Autofahrern ein Son­der­kün­di­gungs­recht zu, wenn die Ver­si­che­rung teurer wird. Dabei solltest Du vor allem auf versteckte Beitragserhöhungen achten.

Wie kündigst Du die Autoversicherung?

Kündigen ist heute einfacher denn je. Denn für die meisten Verträge reicht eine Kündigung per E-Mail. Wichtig ist, dass die Mail Dir eindeutig zugeordnet werden kann. Verwende also besser eine E-Mail-Adresse, die bei der Ver­si­che­rung hinterlegt ist. Gib außerdem Deine Vertragsnummer und Deine Adresse an, damit Deine Ver­si­che­rung die Angaben in ihren Unterlagen wiederfindet.

Kündigst Du per Mail, solltest Du beweisen können, dass die Kündigung bei Deiner Ver­si­che­rung eingegangen ist. Fordere daher eine Lesebestätigung ein und speichere das Schreiben zumindest im Postausgang. Fordere die Ver­si­che­rung außerdem auf, Dir den Eingang der Mail sowie die Kündigung zu bestätigen. Wenn sie es nicht tut: Hake nach!

Verträge, die vor dem 1. Oktober 2016 geschlossen wurden, musst Du per Brief mit Einschreiben oder per Fax kündigen. Beim Fax solltest Du den Sendebericht aufbewahren. Gültig ist die Kündigung erst, wenn sie bei der alten Ver­si­che­rung eingegangen ist, innerhalb der Kündigungsfrist.

Mus­ter­schrei­ben Kündigung

Wir haben Dir ein Mus­ter­schrei­ben hinterlegt, das Du als Vorlage für Deine Kündigung verwenden kannst.

Zum Download

Zusätzlich kannst Du im Schreiben an die Ver­si­che­rung das Autokennzeichen und den Zeit­punkt der Kündigung angeben. Es ist immer gut, auch den Grund anzugeben, beispielsweise eine Beitragserhöhung oder einen Verkauf des Wagens.

Verkaufst Du Dein Auto, ist es sinnvoll, den Namen und die Adresse des Käufers aufzuführen. Auf ihn überträgt sich die Ver­si­che­rung für das Auto zunächst.

Wann kannst Du kündigen?

Egal ob ordentliche Kündigung oder außerordentliche, weil Du ein Son­der­kün­di­gungs­recht nutzt: In der Autoversicherung kommst Du allgemein schnell aus Deinem Vertrag.

Die Kündigungsfrist beträgt in beiden Fällen einen Monat und ergibt sich aus den Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB 2015), dort Abschnitt G.2 (S. 34). Diese Musterklauseln bezieht Dein Versicherer als Allgemeine Ver­si­che­rungs­be­din­gungen in Euren Ver­si­che­rungsvertrag ein.

  • Ein ordentliches Kündigungsrecht steht Dir zum Ablauf des Ver­si­che­rungsjahres zu (G2.1 AKB 2015)

  • Ein Son­der­kün­di­gungs­recht steht Dir zu bei
    - Beitragserhöhung (G2.7 AKB 2015)
    - bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Fahrzeugs (G2.5 AKB 2015)
    - nach einem Schadenereignis (G2.3 AKB 2015)
    - bei geänderter Verwendung des Fahrzeugs (G2.8 AKB 2015)

Geh sicher, dass die Zeit für die Kündigung nicht zu knapp wird. Du solltest Dir vorher schließlich bereits einen neuen Vertrag gesucht haben. Am besten über einen doppelten Vergleich. Wie Du das machst, erklären wir Dir in unserem Ratgeber zur Kfz-Versicherung.

Mehr zur Kfz-Versicherung in unserem Ratgeber

  • Vergleiche jeden Herbst, ob Deine Kfz-Versicherung noch die günstigste ist.

  • Empfohlener Weg zum günstigsten Tarif: Erst bei Verivox oder Check24 vergleichen, dann Angebot bei der Huk24 einholen.

Zum Ratgeber

Ordentliche Kündigung zum Ablauf des Vertrags

Die meisten Verträge in der Kfz-Versicherung laufen ein Jahr und enden am 31. Dezember.

 Wegen der Kündigungsfrist von einem Monat bedeutet das: Für die meisten Versicherten ist der 30. November Stichtag für die Kündigung. An diesem Tag muss die Kündigung Deinem Versicherer zugegangen sein. Eine neue Ver­si­che­rung brauchst Du dann ab dem 1. Januar des Folgejahres. Achtung: ohne Haftpflicht darf Dein Auto nicht auf die Straße!

Bei einem neuen Vertragsabschluss solltest Du möglichst an der Laufzeit bis zum 31. Dezember festhalten. Denn damit kannst Du auch in Zukunft von günstigen Ver­si­che­rungsprämien zur Wechselsaison profitieren.

Nicht bei allen Versicherern gelten alle Verträge immer bis zum Jahresende. Einige bieten auch Verträge mit unterjähriger Laufzeit an. Hast Du einen solchen Vertrag und er läuft beispielsweise bis Ende März, muss Deine Kündigung bis Ende Februar bei der Ver­si­che­rung eingehen.

Wann hast Du ein Son­der­kün­di­gungs­recht?

Besondere Situationen erfordern besondere Möglichkeiten. Zusätzlich zum ordentlichen Kündigungsrecht steht Dir bei Ver­si­che­rungen daher oft ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Du kommst dann außerhalb der vertraglichen Kündigungsfrist aus Deinem Vertrag, wenn eine der festgeschriebenen Situationen eintritt.
In der Kfz-Versicherung hast Du vor allem in folgenden Fällen ein Son­der­kün­di­gungs­recht:

  1. Dein Versicherer erhöht den Beitrag (G2.7 AKB 2015)
  2. Halterwechsel: Du verkaufst Dein Auto oder es wird zwangsversteigert (G2.5 AKB 2015)
  3. Du meldest einen Schaden (G2.3 AKB 2015)

Fall 1: Sonderkündigung wegen Beitragserhöhung

Einfach gesagt: Dein Versicherer erhöht den Preis, also hast Du einen Monat Zeit, Dir einen neuen zu suchen. 

Eine Beitragserhöhung liegt immer dann vor, wenn Dein Versicherer Deine Ver­si­che­rungsprämie erhöht, ohne den Ver­si­che­rungs­schutz anzupassen. Dasselbe gilt, wenn der Versicherer den Ver­si­che­rungs­schutz verringert, ohne Deinen Ver­si­che­rungsbeitrag zu senken.

Versteckte Beitragserhöhung

Es gibt aber auch Fälle, in denen Du auf den ersten Blick gar nicht siehst, dass der Beitrag eigentlich gestiegen ist: versteckte Beitragserhöhungen.

Du hast zwar ein Schreiben bekommen, vermeintlich sogar mit einer Beitragssenkung? Der zu zahlende Endbetrag ist niedriger. Und trotzdem: Schau genau hin, ob es sich nicht um eine versteckte Beitragserhöhung handelt.

Dein Beitrag in der Autoversicherung setzt sich aus verschiedenen Faktoren zusammen. Unter anderem gibt es den Schadenfreiheits-Rabatt (SF-Rabatt) für unfallfreies Fahren, der jährlich wächst (bis es eben doch mal knallt). Steigt dieser Rabatt, kann er eine sonst höhere Jahresprämie ausgleichen – Du merkst also erstmal nicht, dass sich der Beitrag erhöht hat. Eine Beitragserhöhung ist es dennoch: Denn Dein Versicherer gibt den SF-Rabatt nicht voll an Dich weiter.

Klingt kompliziert, es gibt aber einen einfachen Weg zur Lösung: Schau Dir unbedingt den Vergleichsbeitrag in Deiner neuen Rechnung an, den Versicherer meist ausweisen. Denn das ist der Beitrag, den Du hättest zahlen müssen, wenn Deine neue SF-Klasse schon letztes Jahr gegolten hätte. Fällt der Beitrag niedriger aus als der Preis auf Deiner neuen Rechnung, dann haben sich die Preise erhöht; Du kannst kündigen.

Nicht nur die SF-Klasse, auch Typ- oder Regionalklasse wirken sich auf den Beitrag aus. Und auch die können sich jährlich ändern. Passt Dein Versicherer Deinen Beitrag wegen einer Veränderung in der Typ- oder Regionalklasse an, reicht das für ein Son­der­kün­di­gungs­recht.

Wann startet die Frist für Sonderkündigung bei Beitragserhöhung?

Möchtest Du Deine Kfz-Versicherung kündigen, weil Dein Versicherer teurer wird, musst Du das innerhalb eines Monats tun. Und zwar ab Ankündigung des Versicherers, dass er den Beitrag erhöht. Dein Versicherer muss Dich in dieser Ankündigung darauf hinweisen, dass Dir ein Kündigungsrecht zusteht (G2.7 AKB 2015).

Teils wird Dir der endgültige neue Jahresbeitrag jedoch erst zu einem späteren Zeit­punkt mitgeteilt. Ärgere Dich nicht, weil Du nicht kalkulieren kannst. Sondern sieh es als richtigen Zeit­punkt, Deinen Marktwert einzuholen: Geh auf ein von uns emp­foh­lenes Vergleichsportal und check Deine Chancen.

Verschickt Dein Anbieter das Schreiben zur Beitragshöhe des Folgejahres erst ab Dezember, ist das eine Kündigungsmöglichkeit für Dich, falls Du Deinen ordentlichen, jährlichen Kündigungstermin verpasst hast.

Fall 2 Sonderkündigung wegen Schaden

Wenn Du Deiner Ver­si­che­rung einen Schaden meldest, kannst Du ebenfalls außerordentlich kündigen – egal ob Deine Ver­si­che­rung einspringt oder nicht. Der Zeit­punkt, zu dem die Monatsfrist zu laufen beginnt, ist der, zu dem der Versicherer den Schaden zahlt (auch teilweise) oder die Übernahme der Kosten ablehnt. Übrigens hat im Schadensfall auch die Ver­si­che­rung das Recht zu kündigen.

Fall 3: Sonderkündigung wegen Halterwechsel

Auch ein Halterwechsel löst ein Son­der­kün­di­gungs­recht aus. Kaufst Du ein Auto und ist nichts anderes geregelt, gilt die Kfz-Versicherung des Verkäufers für den Wagen mindestens für einen weiteren Monat auch für Dich. Innerhalb dieses Monats hast Du ein Son­der­kün­di­gungs­recht. Sobald Du eine eigene Ver­si­che­rung abschließt und das der Zulassungsstelle meldest, gilt der alte Vertrag als gekündigt.

Andersrum gilt: Wenn Du ein Auto verkaufst, geht Dein Ver­si­che­rungsvertrag auf den Käufer über. Um Unsicherheiten zuvorzukommen, solltest Du das Auto am besten selbst bei der Zulassungsstelle abmelden. Dann informiert die Zulassungsstelle automatisch den Versicherer. Mehr dazu kannst Du in unserem Ratgeber zum Auto verkaufen lesen.

Ruheversicherung bei vorübergehender Abmeldung

Ein Sonderfall ist die sogenannte Ruheversicherung, die dann greift, wenn Du das Auto nur vorübergehend abmeldest. Dein Ver­si­che­rungsvertrag läuft dann kostenlos weiter, bis zur endgültigen Kündigung. Der Ver­si­che­rungsumfang bleibt bestehen, mit Ausnahme der Vollkaskoversicherung – eine Vollkaskoversicherung wird also zur Teil­kas­ko­ver­si­che­rung. Das Fahrzeug ist bei Wiederanmeldung automatisch beim selben Anbieter versichert.

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