Schufa-Eintrag löschen So korrigierst Du fehlerhafte Daten bei Auskunfteien

Salim_Rehan
Salim Rehan
Finanztip-Experte für Kredit

Das Wichtigste in Kürze

  • Auskunfteien wie die Schufa sammeln zahlreiche Daten. Dabei kann es durchaus zu Fehlern kommen.

  • Teilweise werden zum Beispiel bezahlte Forderungen nicht rechtzeitig gelöscht.

  • Solche Fehler können dazu führen, dass die Schufa Dein Zahlungsverhalten falsch bewertet. Das kann Dir Probleme bereiten, zum Beispiel bei Krediten, der Wohnungssuche oder Handyverträgen.

So gehst Du vor

  • Beantrage bei der Schufa eine Datenkopie (früher: Schufa-Selbstauskunft) – die ist kostenlos. In der Kopie siehst Du die Daten, die die Schufa über Dich gespeichert hat.

  • Enthält die Datenkopie Fehler, lass diese berichtigen.

  • Melde die Fehler der Schufa schriftlich, telefonisch oder online. Wir bieten Dir dafür ein Mus­ter­schrei­ben.

Auskunfteien sammeln unterschiedliche Daten von Verbrauchern und bewerten damit deren finanzielle Situation. Dabei kann es zu Fehlern kommen, teilweise fehlen aber auch einfach Daten. Das kann zum Problem werden, wenn Du einen Kredit beantragst, einen neuen Handyvertrag suchst oder eine Wohnung mieten willst. Denn falsche Daten lassen Dich womöglich finanziell schlechter aussehen, als es der Fall ist.

Ausblick: Schufa-Score

Im Dezember 2023 entschied der Europäische Gerichtshof, dass Unternehmen den automatisch generierten Schufa-Score nicht ausschließlich für einen Vertragsabschluss nutzen dürfen. Das heißt: Unternehmen müssen für die Entscheidung, ob sie einen Vertrag mit einem Kunden abschließen oder nicht, auch andere Faktoren heranziehen. Das Verfahren ist mit dem EuGH-Urteil noch nicht abgeschlossen und liegt jetzt beim Verwaltungsgericht in Wiesbaden. Folgt das VG Wiesbaden dem EuGH-Urteil, dann wäre beispielsweise eine Kreditentscheidung unzulässig, die maßgeblich vom Schufa-Score abhängt.

Welche Fehler können in Deinen Schufa-Daten sein?

Typische Fehler in den Datensätzen der Auskunfteien sind:

  1. Getilgte Kredite werden nicht rechtzeitig gelöscht.
  2. Bezahlte Forderungen werden nicht als erledigt bezeichnet.
  3. Forderungen sind zu hoch angegeben.
  4. Verspätete Zahlungen finden sich zu Unrecht in der Auskunft.
  5. Persönliche Daten sind fehlerhaft oder nicht eingetragen.

Um einen Fehler zu finden, musst Du wissen, welche Daten die Auskunftei über Dich gespeichert hat. Dazu kannst Du eine Datenkopie nach Artikel 15 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) anfordern. Die Kopie erhältst Du kostenlos, auch mehrmals im Jahr. Du kannst also öfter in Deine Daten schauen.

Mache von diesem Recht Gebrauch – nicht nur gegenüber der Schufa, sondern auch gegenüber den anderen wichtigen Auskunfteien: Infoscore, CRIF Bürgel und Boniversum.

Achte aber darauf, dass Du die kostenlose Auskunft wählst, denn die Auskunfteien bieten Dir auch kostenpflichtige Datenauskünfte an.

Die kostenlose Datenauskunft kriegst Du bei der Schufa über diesen Link. Eine Kopie Deines Personalausweises oder Deines Reisepasses musst Du zur Identifikation hochladen. Für die Dir zustehende Gratisauskunft musst Du ein paar Tage Geduld mitbringen, denn sie kommt nicht in Sekundenschnelle per E-Mail zu Dir, sondern mit der Post.

Stellst Du fest, dass Einträge zu Deiner Person nicht mehr aktuell oder falsch sind, solltest Du verlangen, dass die Auskunftei die Daten berichtigt oder löscht. Dazu ist sie gesetzlich verpflichtet (Art. 16 DSGVO). Du kannst die Fehler per Post, telefonisch, aber auch online melden.

Wie kommt es zu den falschen Daten?

Verantwortlich für fehlerhafte Datenbestände bei einer Auskunftei sind häufig die Firmen, die die Daten an die Auskunftei melden. Die Unternehmen sind verpflichtet, der Auskunftei nachträgliche Änderungen mitzuteilen, etwa wenn der Kunde gezahlt oder einen Vertrag gekündigt hat. Das soll gewährleisten, dass Negativmerkmale berichtigt werden. Als Negativmerkmal werden ein durch die Bank gekündigter Kredit, Zahlungsausfälle, aber auch Informationen aus öffentlichen Schuldnerverzeichnissen gewertet.

Falsche Negativmeldung

Gläubiger dürfen nicht jeden Verzug gleich an die Schufa melden. Es handelt sich dabei um personenbezogene Daten, die durch die Datenschutz-Grundverordnung geschützt sind.

Der Betroffene muss deshalb mindestens zweimal schriftlich gemahnt worden sein (§ 31 Abs. 2 Nr. 4b BDSG). Zwischen der ersten Mahnung und der Übermittlung an die Schufa müssen mindestens vier Wochen liegen. Zusätzlich muss der Gläubiger rechtzeitig vor Weitergabe der Daten den Schuldner unterrichten. Beachtet das Unternehmen diese Vorgaben nicht, ist eine Negativmeldung rechtswidrig.

Besteht Streit über die Forderung, darf der Gläubiger keine Daten weitergeben, auch wenn er der Ansicht ist, die Forderung bestehe zu Recht (§ 31 Abs. 2 Nr. 4d BDSG).

Auch ein Voll­stre­ckungs­be­scheid darf nicht sofort an die Auskunftei gemeldet werden, sondern erst nachdem eine Mindestkarenzfrist verstrichen ist (LG Mainz, 12.11.2021, Az. 3 O 12/20).

Veraltete Positivdaten

Aber auch positive Daten müssen aktuell gehalten werden. Darunter versteht man Angaben zu Deinen Girokonten, zu Kredit­karten, Mobilfunkverträgen mit Laufzeit, Leasingverträgen, Krediten und Versandhandelskonten, bei denen Du Dich vertragsgemäß verhalten hast.

Mobilfunkdienste dürfen ihre Kundendaten als Positivdaten nicht einfach ohne Einwilligung an die Schufa weitergeben (Beschluss der Datenschutzkonferenz, 22.09.2021). Die Schufa gibt auch selbst an, dass sie die Daten nicht mehr nutzt.

Was tun bei falschen Schufa-Einträgen?

Wenn in der Auskunft offene Forderungen genannt werden, die Du bereits bezahlt hast, wende Dich zunächst an das Unternehmen, bei dem Du angeblich die Schulden hast. Bitte um einen sogenannten Erledigungsvermerk und sofortige Weiterleitung an die Auskunfteien. Bestätigt Dir ein Unternehmen die Erledigung, sende diese Bestätigung am besten selbst noch einmal an die Schufa oder die jeweilige Auskunftei und bitte um Berichtigung. Der Eintrag erhält dann den Zusatz „erledigt“.

So einen Zusatz gibt es bei Krediten nicht. Auch wenn Du den Kredit ordentlich zurückgezahlt hast, verzichtet die Schufa darauf, das zu dokumentieren. Die zusätzliche Information sei überflüssig, heißt es bei der Schufa, weil sich schon aus den Vertragsdaten selbst ergebe, dass der Kredit getilgt sei.

Stimmen die Angaben zu Verträgen oder Krediten nicht, wende Dich an das Unternehmen und die Auskunftei, damit diese Daten berichtigt werden. Du kannst dazu dieses Mus­ter­schrei­ben verwenden und an die jeweilige Auskunftei schicken.

Mus­ter­schrei­ben Berichtigung

Hier kannst Du Dir unser Mus­ter­schrei­ben für die Berichtigung fehlerhafter Daten bei Auskunfteien herunterladen:

Zum Download

Finden sich in Deiner Auskunft Angaben über eine verzögerte Zahlung oder eine Forderung, die aus Deiner Sicht nicht besteht, solltest Du dies umgehend der Auskunftei mitteilen. Das Gleiche gilt, wenn Du nicht zweimal schriftlich gemahnt wurdest, das Unternehmen aber dennoch den Verzug der Auskunftei gemeldet hat.

Füge am besten ein Schreiben bei, in dem Du dem Unternehmen mitgeteilt hast, dass Du die Forderung nicht akzeptierst. Dann darf kein Eintrag bei der Auskunftei erfolgen. Solche Meldungen sind rechtswidrig.

Schmerzensgeld möglich

Hat ein Unternehmen an die Schufa zu früh gemeldet, Du seist in Verzug geraten, dann steht Dir unter Umständen sogar Schadensersatz oder Schmerzensgeld zu. Eine falsche Negativmeldung kann schlimme Folgen haben, zum Beispiel die Kündigung Deiner Kredit­karte. So erging es einem Stromkunden, der mit knapp 300 Euro in Zahlungsrückstand geraten war. Das Unternehmen meldete den Verzug, ohne den Schuldner vorher darüber zu informieren. Auch der Erlass eines Voll­stre­ckungs­be­scheids wurde sofort an die Schufa gemeldet, ohne ihm die Gelegenheit zur Zahlung zu geben. Damit verstieß das Unternehmen gegen die Datenschutz-Grundverordnung, denn es fehlte an einer Rechtsgrundlage für die Weitergabe der Daten an die Schufa. Das Landgericht Mainz verurteilte das Unternehmen zu 5.000 Euro Schmerzensgeld (12.11.2021, Az. 3 O 12/20).

Wie lange darf die Schufa Deine Daten speichern?

Willst Du ein Negativmerkmal vorzeitig löschen, wirst Du wenig Erfolg haben. Es gibt keine gesetzlichen Löschfristen. Die Auskunfteien haben sich auf bestimmte Fristen geeinigt und sie mit den Landesdatenschutzbehörden abgestimmt. Diese Höchstfristen stehen im Code of Conduct für Wirtschaftsauskunfteien.

Eine Forderung verschwindet also nach dem Bezahlen nicht einfach aus dem Datenbestand. Die Auskunfteien speichern sie bis zum Ende der vorgesehenen Frist.

Löschfristen bei der Schufa

personenbezogene DatenLöschungfrist
Vertragsdaten zu Krediten

3 Jahre nach Rückzahlung des Kredits

Informationen zu Girokonten,

Kredit­karten, Telefonverträgen,

Strom- und Gasverträgen

sofort nach Bekanntgabe der Beendigung
des Kontos oder des Vertrages

Kreditanfragen,

Kreditkonditionen-Anfragen,

Anfragen von Unternehmen

3 Jahre nach Anfrage; nach12 Monaten

ist Antrag auf Löschung möglich

unstrittig falsche Datenjederzeit

Haftbefehl und Abgabe der

Vermögensauskunft

3 Jahre, jedoch vorzeitig, wenn eine

Löschung durch das Amtsgericht

nachgewiesen wird

Insolvenzverfahren und

Rest­schuld­befreiung

6 Monate1 nach Beendigung des

Insolvenzverfahrens oder der

Rest­schuld­befreiung

Quelle: Code of Conduct der Wirtschaftsauskunfteien – Prüf- und Löschfristen  (Stand: April 2022) / 1Schufa (Stand: März 2023)

Löschung nach 6 Monaten?

Die Schufa hatte Rest­schuld­befreiungen zunächst erst drei Jahre nach deren Beendigung gelöscht. Inzwischen reagierte die Auskunftei auf unterschiedliche Urteile und Verfahren und verkürzte die Speicherfrist im März 2023 auf sechs Monate. Es stehen aber noch Urteile zu dieser Frist aus.

Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts in Schleswig kann ein Betroffener bereits sechs Monate nach Erteilung der Rest­schuld­befreiung die Löschung der Daten von der Schufa verlangen (02.07.2021, Az. 17 U 15/21). Als Grund führen die Richter unter anderem an, dass die Schufa nach der Datenschutz-Grundverordnung kein berechtigtes Interesse an einer längeren Speicherung habe. Die Prüf- und Löschfristen in den Verhaltensrichtlinien stehen im Widerspruch zu insolvenzrechtlichen Vorschriften, entschied das Gericht.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Denn die Schufa akzeptiert das Urteil nicht und lässt es vom Bundesgerichtshof überprüfen (Az. VI ZR 225/21).

Auch das Verwaltungsgericht Wiesbaden beschäftigte sich mit der Frage, wie lange die Schufa die Informationen über die Rest­schuld­befreiung speichern darf (Az. 6 K 226/21.WI). Sie legte dazu einige Fragen dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vor. Es ist möglich, dass die Speicherfristen der Schufa gegen Europarecht verstoßen. Ein Urteil wird im Sommer 2023 erwartet.

Wir werden Dich über die Entwicklung der Rechtsprechung zu den Speicherfristen der Schufa weiter auf dem Laufenden halten.

Wer hilft bei Streitfragen?

Will die Schufa den Eintrag nicht berichtigen, kannst Du den Ombudsmann der Schufa kontaktieren. Allerdings musst Du Dich zuvor an das Privatkunden-Servicecenter der Schufa wenden. Das Verfahren ist kostenlos. Hier findest Du das Online-Formular für den Schufa-Ombudsmann.

Kommt er zu dem Ergebnis, dass Du durch den Schufa-Eintrag einen Nachteil erlitten hast, sorgt er mit seinem Schiedsspruch dafür, dass die Angelegenheit richtiggestellt wird. So kann er zum Beispiel eine Überprüfung der beanstandeten Meldung bei dem betreffenden Vertragspartner veranlassen oder – bei einer berechtigten Reklamation – die Korrektur eines Datensatzes in die Wege leiten.

Nur wenige Beschwerden haben Erfolg. Laut Tätigkeitsbericht 2020 lehnte der Ombudsmann zum Beispiel eine vorzeitige Löschung der Rest­schuld­befreiung ab (Seite 34).

Die anderen Auskunfteien bieten keine gesonderte Schlichtungsstelle wie die Schufa. Bei Unstimmigkeiten solltest Du Dich an den betrieblichen Datenschutzbeauftragten wenden. Die Adresse findest Du auf der Website der Auskunftei in der Rubrik Datenschutz. Kommst Du damit nicht weiter, wende Dich an die Datenschutzaufsichtsbehörde. Zuständig ist immer die Landesdatenschutzbehörde des Bundeslandes, in dem die Auskunftei ihren Sitz hat. Eine Übersicht über die einzelnen Behörden findest Du hier.

Schufa erklärt – was tun bei schlechter Schufa?

Mehr dazu im Ratgeber Schufa-Eintrag

  • Lass Dir regelmäßig eine Auskunft von der Schufa geben, welche Daten über Dich gespeichert sind.
  • Die wichtigsten Auskunfteien: Schufa, Deltavista, Bürgel und Infoscore

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