Sor­ge­rechts­ver­fü­gung Warum sie für Euch als Eltern unverzichtbar ist

Expertin für Recht - Dr. Britta Beate Schön
Dr. Britta Beate Schön
Finanztip-Expertin für Recht

Das Wichtigste in Kürze

  • Mit einer Sor­ge­rechts­ver­fü­gung kannst Du als Vater oder Mutter eine Person als Vormund für Deine minderjährigen Kinder benennen. Die wird relevant, wenn beiden Eltern etwas zustößt oder wenn Du alleine sorgeberechtigt bist.
  • Bist Du alleinerziehend mit alleinigem Sorgerecht für die Kinder? Dann überträgt das Familiengericht die elterliche Sorge dem anderen Elternteil, wenn Du stirbst oder sehr schwer krank wirst, auch wenn die Person sich bisher nicht gekümmert hat.
  • Das Familiengericht beachtet Deine Wünsche aber nur, wenn Du bei der Verfügung dieselben strengen Vorschriften wie bei einem Testament einhältst. Du musst die Sor­ge­rechts­ver­fü­gung mit der Hand schreiben und unterschreiben.

So gehst Du vor

  • Überlege Dir, wer als Vormund für Deine Kinder in Betracht kommt und besprich Dein Anliegen mit dieser Person.
  • Schreib die Sor­ge­rechts­ver­fü­gung mit der Hand. Unterschreib das Dokument mit Vor- und Zunamen und vermerke Ort und Datum. Du kannst dazu unser Muster als Vorlage nutzen.

    Muster Sor­ge­rechts­ver­fü­gung
  • Gib die Verfügung der Person, die Du benannt hast, und behalte selbst eine Kopie.

Verliert ein Kind seine Eltern, ist häufig nicht klar, wer das Sorgerecht übernimmt. Wer kümmert sich, wenn beide sterben oder wenn Du als Vater oder Mutter allein sorgeberechtigt bist? Möchtest Du nicht, dass das Familiengericht einfach jemanden festlegt, solltest Du eine Sor­ge­rechts­ver­fü­gung aufsetzen.

Was passiert mit Deinem Kind, wenn keine Sor­ge­rechts­ver­fü­gung vorliegt?

Im Regelfall üben Eltern gemeinsam das Sorgerecht über ihre minderjährigen Kinder aus. Das gilt für verheiratete Eltern genauso wie für nicht verheiratete, wenn sie eine gemeinsame Sorgerechtserklärung abgegeben haben (§ 1626a BGB).

Stirbt ein Elternteil, dann übt der Überlebende das alleinige Sorgerecht aus. Das gilt auch, wenn Du Dich zuvor von Deinem Partner getrennt hast oder geschieden bist – und zwar automatisch, ohne dass ein Gericht entscheidet (§ 1680 BGB).

Aber was passiert in dem seltenen Fall, dass beide Elternteile sterben oder so schwer erkranken, dass sie sich nicht mehr um die minderjährigen Kinder kümmern können?

Das Sorgerecht für minderjährige Vollwaisen geht nicht automatisch auf nahe Verwandte wie Onkel und Tanten oder Großeltern über – und entgegen weit verbreiteter Meinung auch nicht auf die Taufpaten.

Verliert ein Kind seine Eltern, dann entscheidet das Familiengericht darüber, wer sich künftig um das Kind kümmern soll. Es bestellt einen Vormund, der das Sorgerecht für das Kind übernimmt (§ 1773 BGB). Ab einem Alter von 14 Jahren haben Kinder ein Mitspracherecht, wen das Gericht als Vormund für sie bestimmt.

Viele Minderjährige bekommen keinen Einzelvormund, sondern das Jugendamt als Amtsvormund (§ 1791b BGB). Die einzelnen Mitarbeiter der Behörde müssen sich um viele minderjährige Kinder gleichzeitig kümmern – laut Gesetz um höchstens 50 Kinder (§ 55 Abs. 2 SGB 7). Es reicht aus, wenn der Vormund einmal im Monat das minderjährige Kind in dessen üblicher Umgebung aufsucht. Er legt fest, wo das Kind lebt – das kann in einer Pflegefamilie sein oder in einer Wohngruppe für Jugendliche.

Willst Du sicherstellen, dass Deine Kinder in vertraute Hände kommen, dann solltest Du eine Sor­ge­rechts­ver­fü­gung oder eine Sorgerechtsvollmacht aufsetzen und eine vertraute Person oder ein Ehepaar als Vormünder benennen, bei denen Deine Kinder auch leben sollen. Die Wünsche, die Du äußerst, muss das Gericht bei der Auswahl des Vormunds beachten (§ 1782 BGB). Eine Sor­ge­rechts­ver­fü­gung wird relevant, wenn ein Elternteil stirbt; die Sorgerechtsvollmacht kann wichtig werden, wenn Du Dich um Deine Kinder nicht mehr kümmern kannst, weil Du zum Beispiel krank wirst.

Wie wählst Du den richtigen Vormund aus?

Du solltest genau überlegen, wer die Vormundschaft für Dein Kind oder Deine Kinder übernehmen soll. Es gibt zunächst einmal keine Einschränkungen, wen Du benennen kannst, nur volljährig sollte die Person sein und für die Aufgabe gut geeignet. Denk auch an eine mögliche Ersatzperson. Das ist wichtig, falls die von Dir ausgewählte Person zum entscheidenden Zeit­punkt diese Aufgabe nicht mehr übernehmen kann oder will. Oder falls entweder das Gericht oder Dein Kind die zuerst von Dir benannte Person als Vormund nicht akzeptiert.

Viele Eltern entscheiden sich dafür, die Großeltern der Kinder, eine Tante oder einen Onkel als Vormund zu benennen. Es kann aber auch eine gute Freundin oder ein Freund der Familie sein. Manchmal ist es schwierig, jemanden zu finden, weil neben einem besonderen Vertrauensverhältnis auch das Alter, der Wohnort und die Lebenssituation des Kindes für die Vormundschaft wichtig sind.

Die Entscheidung fällt besonders schwer, wenn Eltern mehrere Kinder haben. Nach dem Verlust der Eltern sollten die Kinder eher nicht getrennt werden. Kompliziert wird das, wenn die Vertrauensperson selbst Kinder hat.

Die Vorstellungen von richtiger Erziehung und einem guten Leben können auch innerhalb einer Familie ganz unterschiedlich sein. Weil das Gericht eher eine Person aus der Familie bestellt, solltest Du gegebenenfalls auch diejenigen auflisten, die keinesfalls die Sorge ausüben sollen. Begründe diese Entscheidung kurz, damit das Gericht sie nachvollziehen kann.

In der Sor­ge­rechts­ver­fü­gung können Eltern auch zwei Menschen benennen, die sich die Aufgaben teilen. Die eine Person kümmert sich zum Beispiel um die Erziehung des Kindes, der andere verwaltet das Vermögen (§§ 1631, 1638 BGB). Das kann sinnvoll sein, aber auch schwierige Abgrenzungsfragen aufwerfen. Denke etwa an ein Auslandsschuljahr, das Dein Kind unbedingt möchte, die beiden Vormünder sich aber angesichts der Kosten nicht einig sind.

Besprich mit der gewählten Person, dass Du sie für die Vormundschaft benennen möchtest. Nur so kann sie sich darauf einstellen und gegebenenfalls auch Bedenken äußern. Nichts ist schlimmer, als jemanden in der Sor­ge­rechts­ver­fü­gung zu benennen, der davon gar nichts weiß, die Aufgabe nicht übernehmen will oder damit überfordert ist.

Wer Vorsorge treffen will und noch minderjährige Kinder hat, sollte eine Sor­ge­rechts­ver­fü­gung aufsetzen. Im besten Fall wird sie nicht benötigt. Sollte der Fall doch eintreten, dann weißt Du Deine Kinder auf jeden Fall in den besten Händen. Besonders wichtig ist das, wenn Du alleinerziehend bist.

Wie erstellst Du eine Sor­ge­rechts­ver­fü­gung?

Bei einer Sor­ge­rechts­ver­fü­gung musst Du einige formale Anforderungen beachten. So muss die Erklärung – wie jedes Testamentpersönlich und handschriftlich verfasst sein, mit Vor- und Nachnamen unterschrieben und mit Datum versehen (§§ 1782, 2247 BGB).

Es reicht nicht, am Computer ein Dokument zu erstellen, auszudrucken und zu unterschreiben. Deshalb empfehlen wir Dir auch kein Muster, das schnell ausgefüllt und unterschrieben ist – denn das wäre ungültig. Für Deine handschriftliche Erklärung kannst Du Dich an unserem Formulierungsbeispiel zum Download orientieren.

Muster Gemeinsame Sor­ge­rechts­ver­fü­gung
Achtung: Dieser Formulierungsvorschlag ist für verheiratete Eltern. Unverheiratete müssen jeweils eine eigene Erklärung abgeben.

Damit das Familiengericht nach dem Tod auch von der Sor­ge­rechts­ver­fü­gung erfährt und sie beachtet, kannst Du das Dokument in einem Notariat verwahren lassen oder dem benannten möglichen Vormund übergeben. Es gibt auch die Möglichkeit, die Sor­ge­rechts­ver­fü­gung gegen eine Gebühr von 75 Euro beim zuständigen Nachlassgericht zu hinterlegen, das ist das Amtsgericht, in dessen Zuständigkeitsbereich Du wohnst.

Liegt eine Verfügung vor, erleichtert sie dem Gericht die Entscheidung, wen es als Vormund bestellt. Das Gericht darf zum Wohle des Kindes jedoch von den Vorgaben des Verstorbenen abweichen. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn eigentlich die Großmutter Vormund werden sollte, sie aber mittlerweile gebrechlich oder krank ist. Möglicherweise entscheidet sich auch das Kind gegen die von den Eltern gewünschte Person, vielleicht weil damit ein Umzug und ein Schulwechsel verbunden wäre. Das ist möglich, wenn das Kind älter als 14 Jahre ist.

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Wann brauchst Du eine Sorgerechtsvollmacht?

Eltern können auch für den Fall vorsorgen, dass sie zu Lebzeiten nicht mehr in der Lage sind, das Sorgerecht auszuüben – aus welchen Gründen auch immer. Denn wenn sich beide nicht mehr kümmern können, bekommt das minderjährige Kind auch einen Vormund. Die Sorgerechtsvollmacht kann auch für eine befristete Zeit gelten, während Du zum Beispiel krank bist.

Das Sorgerecht ist an die Eltern gebunden. Deshalb kannst Du es nicht einfach auf einen Dritten übertragen. Aber Du kannst eine Person benennen, die das Sorgerecht in bestimmten Situationen für Dich ausüben soll. Das geht mit einer Sorgerechtsvollmacht. Damit erreichst Du, dass das Gericht die von Dir gewünschte Person im Regelfall zum Vormund bestellt, wenn Du Dich zu Lebzeiten nicht mehr um Deine Kinder kümmern kannst und das Wohl des Kindes nicht dagegen spricht.

Das ist besonders wichtig, wenn Du nicht nur alleinerziehend bist, sondern auch das alleinige Sorgerecht ausübst. So ist schnell klar, wer das Sorgerecht für Dich ausüben soll, wenn Du zum Beispiel einen Unfall hast. Mehr dazu weiter unten. Einen Vormund bestellt das Gericht immer, egal, ob ihm eine Sorgerechtsvollmacht vorliegt oder nicht – von Amts wegen.

Die Sorgerechtsvollmacht muss widerruflich sein. Damit sie wirksam ist, sollte die Vollmacht deshalb den Hinweis enthalten, dass die unterzeichnende Person sie jederzeit widerrufen kann.

Konkrete Vorgaben für die Form der Sorgerechtsvollmacht gibt es nicht. Vorsichtshalber beachtest Du am besten dieselbe strenge Form wie bei einem Testament. Die Vollmacht solltest Du also mit der Hand schreiben, mit Vor- und Nachnamen unterschreiben und Ort und Datum angeben.

Beispiel für eine Sorgerechtsvollmacht

Für den Fall, dass ich die elterliche Sorge nicht mehr ausüben kann, benenne ich für meine minderjährigen Kinder folgenden Vormund: ________________________

Wenn die vorstehend genannte Person nicht als Vormund eingesetzt werden kann, soll ersatzweise die im Folgenden genannte Person zum Vormund bestellt werden: ____________________

Ich möchte nicht, dass folgende Personen als Vormund bestellt werden: ______________________

Diese Erklärung kann ich jederzeit widerrufen.

Ort, Datum und Unterschrift eines Elternteils

 Wenn es Streit um das gemeinsame Sorgerecht gibt

Streiten sich Eltern um das alleinige Sorgerecht, kann es sinnvoll sein, dass einer dem anderen Elternteil eine Sorgerechtsvollmacht ausstellt – besonders, wenn er ansonsten Gefahr läuft, sein Sorgerecht ganz zu verlieren. Aus Sicht des Gerichts ist eine Sorgerechtsvollmacht das mildere Mittel, um Streit zu vermeiden. Dann entscheidet in den meisten Fragen nur ein Elternteil, aber sie haben formal immer noch das gemeinsame Sorgerecht. Trotz bestehender Konflikte kann das gemeinsame Sorgerecht so weiter bestehen (OLG Bremen, 07.09.2023, Az. 5 UF 13/23). Sollten sich die Wogen wieder glätten, können sich wieder beide um das gemeinsame Kind kümmern.

Sor­ge­rechts­ver­fü­gung und -vollmacht in einem Dokument

Du kannst auch beide Erklärungen, die Sorgerechtsvollmacht und die Sor­ge­rechts­ver­fü­gung für den Todesfall, in einem Dokument zusammenfassen. Dazu musst Du nur beide Gründe in dem Schreiben angeben.

Beispiel für Sor­ge­rechts­ver­fü­gung und -vollmacht

Für den Fall, dass ich die elterliche Sorge wegen Krankheit oder Tod nicht mehr ausüben kann, benenne ich für meine minderjährigen Kinder folgenden Vormund: __________________

Wir möchten nicht, dass folgende Personen als Vormund bestellt werden: ______________________

Diese Erklärung können wir jederzeit widerrufen.

Ort, Datum und Unterschrift eines Elternteils

Dies ist auch mein Wille.

Ort, Datum und Unterschrift des anderen Elternteils

Achtung: Dieser Formulierungsvorschlag ist für verheiratete Eltern. Bist Du nicht verheiratet, sollte jeder eine eigene Erklärung abgeben.

Verfügung und Vollmacht regelmäßig aktualisieren

Die Verfügung und die Vollmacht zum Sorgerecht gelten nur so lange, bis das darin erwähnte Kind volljährig ist und die Erklärungen von der ausstellenden Person nicht widerrufen wurden. Du solltest Deine Festlegungen im Abstand von zwei Jahren prüfen und gegebenenfalls aktualisieren. Es ist wichtig abzuklären, ob der gewünschte Vormund diese Aufgabe immer noch übernehmen kann und will. Auch ein Umzug oder eine neue Lebenssituation können Anlass sein, die Erklärungen abzuändern.

Lass Dich im Zweifel beraten

Gibt es bei Dir eine besondere Konstellation in der Familie oder bist Du Dir unsicher, solltest Du Dich beraten lassen. Du kannst Dich dazu am besten an einen Fachanwalt für Familienrecht wenden.   

Was müssen Alleinerziehende beachten?

Bist Du alleinerziehend mit alleinigem Sorgerecht für die Kinder? Dann überträgt das Familiengericht die elterliche Sorge dem anderen Elternteil, wenn Du stirbst oder sehr schwer krank wirst. Auch wenn die Person sich bisher nicht um das Kind gekümmert hat.

Das Gericht nimmt eine sogenannte negative Kindswohlprüfung vor (§ 1680 Abs. 2 BGB). Das bedeutet: Will oder kann der überlebende Elternteil keine Verantwortung übernehmen, dann widerspricht es dem Wohl des Kindes, ihm das Sorgerecht zu übertragen. In diesem Fall bestellt das Gericht einen Vormund.

Möchtest Du nicht, dass der andere Elternteil das Sorgerecht bekommt, zum Beispiel, weil die Person bislang jede Verantwortung für das Kind abgelehnt hat, solltest Du die Person in der Sor­ge­rechts­ver­fü­gung ausschließen. In diesem Fall musst Du ausführlich begründen, warum es dem Kindeswohl widerspricht, dass der andere Elternteil nach Deinem Tod das Sorgerecht bekommt. Deine Überlegungen kann das Gericht dann bei der Benennung zum Vormund berücksichtigen.

Tipp: Wenn Du schon eine Sor­ge­rechts­ver­fü­gung erstellst, solltest Du auch gleich an die anderen wichtigen Vorsorgedokumente wie Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung denken. Die von uns emp­foh­lenen Vorsorgedienstleister Afilio und PatientenverfügungPlus bieten beide im Rahmen des Vorsorgepakets auch Unterstützung bei der Sor­ge­rechts­ver­fü­gung an.

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Dienstleister Vorsorgedokumente

Wir haben sieben Rechtsdienstleister angeschrieben; vier Unternehmen haben unseren ausführlichen Fragebogen beantwortet.

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Bewertungskriterien

Wir haben die Dienstleistung der Unternehmen anhand von sechs Kriterien bewertet. Die Dienstleister konnten insgesamt 130 Punkte erzielen.

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Emp­feh­lung

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Mehr zu unseren Kriterien und unserer Bewertung erfährst Du im Ratgeber zur Patientenverfügung.

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