Sorgerechtsverfügung So bestimmst Du, wer sich um die Kinder kümmern soll
Finanztip-Expertin für Recht
Das Wichtigste in Kürze
So gehst Du vor
Verliert ein Kind seine Eltern, ist häufig nicht klar, wer das Sorgerecht übernimmt. Wer kümmert sich, wenn beide sterben oder wenn Du als Vater oder Mutter allein sorgeberechtigt bist? Möchtest Du nicht, dass das Familiengericht darüber alleine entscheidet, solltest Du eine Sorgerechtsverfügung aufsetzen.
Üben Eltern das gemeinsame Sorgerecht aus, bekommt beim Tod eines Elternteils der Überlebende das alleinige Sorgerecht. Das gilt auch, wenn Du Dich von Deinem Partner getrennt hast oder geschieden bist – und zwar automatisch, ohne dass ein Gericht entscheidet (§ 1680 BGB).
Aber was passiert in dem seltenen Fall, dass beide Elternteile sterben oder so schwer erkranken, dass sie sich nicht mehr verantwortungsbewusst um die minderjährigen Kinder kümmern können?
Das Sorgerecht für minderjährige Vollwaisen geht nicht automatisch auf nahe Verwandte wie Geschwister oder Großeltern über – und entgegen weit verbreiteter Meinung auch nicht auf die Taufpaten.
Verliert ein Kind seine Eltern, dann entscheidet das Familiengericht darüber, wer sich künftig um das Kind kümmern soll. Es bestellt einen Vormund (§ 1773 BGB). Ab einem Alter von 14 Jahren haben Kinder ein Mitspracherecht.
Viele Minderjährige bekommen keinen Einzelvormund, sondern das Jugendamt als Amtsvormund (§ 1791b BGB). Die einzelnen Mitarbeiter der Behörde müssen sich um viele minderjährige Kinder gleichzeitig kümmern – laut Gesetz um höchstens 50 Kinder (§ 55 Abs. 2 SGB 7). Es reicht aus, wenn der Vormund einmal im Monat das minderjährige Kind in dessen üblicher Umgebung aufsucht.
Willst Du sicherstellen, dass Deine Kinder in gute Hände kommen, dann solltest Du eine Sorgerechtsverfügung oder eine Sorgerechtsvollmacht aufsetzen und eine vertraute Person oder ein Ehepaar als Vormünder benennen. Die Wünsche, die Du äußerst, muss das Gericht bei der Auswahl des Vormunds beachten (§ 1782 BGB).
Du solltest genau überlegen, wer die Vormundschaft übernehmen soll und wer als Ersatz infrage kommt. Das ist wichtig, falls die von Dir ausgewählte Person zum entscheidenden Zeitpunkt diese Aufgabe nicht mehr übernehmen kann oder will. Oder falls das Gericht oder Dein Kind die zuerst von Dir benannte Person nicht akzeptiert.
Viele Eltern entscheiden sich dafür, die Großeltern der Kinder, eine Tante oder Onkel als Vormund zu benennen. Es kann aber auch eine gute Freundin oder Freund der Familie sein. Manchmal ist es schwierig, jemanden zu finden, weil neben einem besonderen Vertrauensverhältnis auch das Alter, der Wohnort und die Lebenssituation des Kindes für die Vormundschaft wichtig sind.
Die Entscheidung fällt besonders schwer, wenn Eltern mehrere Kinder haben. Nach dem Verlust der Eltern sollten die Kinder eher nicht getrennt werden. Kompliziert wird das, wenn die Vertrauensperson selbst Kinder hat.
Die Vorstellungen von richtiger Erziehung und einem guten Leben können auch innerhalb einer Familie ganz unterschiedlich sein. Weil das Gericht eher eine Person aus der Familie bestellt, solltest Du gegebenenfalls auch einzelne auflisten, die keinesfalls die Sorge ausüben sollen. Begründe diese Entscheidung kurz, damit das Gericht sie nachvollziehen kann.
In der Sorgerechtsverfügung können Eltern auch zwei Menschen benennen, die sich die Aufgaben teilen. Die eine Person kümmert sich zum Beispiel um die Erziehung des Kindes, der andere verwaltet das Vermögen (§§ 1631, 1638 BGB). Das kann sinnvoll sein, aber auch schwierige Abgrenzungsfragen aufwerfen. Denke etwa an ein Auslandsschuljahr, das Dein Kind unbedingt möchte, die beiden Vormünder sich aber angesichts der Kosten nicht einig sind.
Besprich mit der gewählten Person, dass Du sie für die Vormundschaft benennen möchtest. Nur so kann sie sich darauf einstellen und gegebenenfalls auch Bedenken äußern. Nichts ist schlimmer, als jemanden in der Sorgerechtsverfügung zu benennen, der davon gar nichts weiß, die Aufgabe nicht übernehmen will oder damit überfordert ist.
Bei einer Sorgerechtsverfügung musst Du einige formale Anforderungen beachten. So muss die Erklärung – wie jedes Testament – persönlich und handschriftlich verfasst sein, mit Vor- und Nachnamen unterschrieben und mit Datum versehen (§§ 1782, 2247 BGB).
Gemeinsame Sorgerechtsverfügung
Es reicht nicht, mit dem Computer ein Dokument zu erstellen, auszudrucken und zu unterschreiben. Deshalb empfehlen wir Dir auch kein Muster, das schnell ausgefüllt und unterschrieben ist – denn das wäre ungültig. Für Deine handschriftliche Erklärung kannst Du Dich an unserem Formulierungsbeispiel orientieren.
Muster zum Download
Achtung: Dieser Formulierungsvorschlag ist für verheiratete Eltern. Unverheiratete müssen jeweils eine eigene Erklärung abgeben.
Damit das Familiengericht nach dem Tod auch von der Sorgerechtsverfügung erfährt und diese beachtet, kannst Du das Dokument bei einem Notar verwahren lassen oder dem benannten möglichen Vormund übergeben. Es gibt auch die Möglichkeit, die Sorgerechtsverfügung gegen eine Gebühr beim zuständigen Nachlassgericht zu hinterlegen.
Liegt eine Verfügung vor, erleichtert sie dem Richter die Entscheidung, wen er als Vormund bestellt. Das Gericht darf zum Wohle des Kindes jedoch von den Vorgaben des Verstorbenen abweichen. Das kann der Fall sein, wenn eigentlich die Großmutter Vormund werden sollte, sie aber mittlerweile gebrechlich oder krank ist. Möglicherweise entscheidet sich auch das Kind gegen die von den Eltern gewünschte Person, vielleicht weil damit ein Umzug und ein Schulwechsel verbunden wären. Das ist möglich, wenn das Kind älter als 14 Jahre ist.
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Eltern können auch für den Fall vorsorgen, dass sie zu Lebzeiten nicht mehr in der Lage sind, das Sorgerecht auszuüben – aus welchen Gründen auch immer. Denn wenn sich beide nicht mehr kümmern können, bekommt das minderjährige Kind auch einen Vormund.
Das Sorgerecht ist an die Eltern gebunden. Deshalb kannst Du es nicht einfach auf einen Dritten übertragen. Aber Du kannst eine Person benennen, die das Sorgerecht in bestimmten Situationen für Dich ausüben soll. Das geht mit einer Sorgerechtsvollmacht. Damit erreichst Du, dass das Gericht die von Dir gewünschte Person zum Vormund bestellt, wenn Du Dich zu Lebzeiten nicht mehr um Deine Kinder kümmern kannst.
Das ist besonders wichtig, wenn Du nicht nur alleinerziehend bist, sondern auch das alleinige Sorgerecht ausübst. Mehr dazu weiter unten. Einen Vormund bestellt das Gericht immer, egal, ob ihm eine Sorgerechtsvollmacht vorliegt oder nicht – von Amts wegen.
Die Sorgerechtsvollmacht muss widerruflich sein. Damit sie wirksam ist, sollte die Vollmacht deshalb den Hinweis enthalten, dass die unterzeichnende Person sie jederzeit widerrufen kann.
Konkrete Vorgaben für die Form der Sorgerechtsvollmacht gibt es nicht. Vorsichtshalber beachtest Du am besten dieselbe strenge Form wie bei einem Testament. Die Vollmacht solltest Du also mit der Hand schreiben, mit Vor- und Nachnamen unterschreiben und Ort und Datum angeben.
Für den Fall, dass ich die elterliche Sorge nicht mehr ausüben kann, benenne ich für meine minderjährigen Kinder folgenden Vormund: ________________________
Wenn die vorstehend genannte Person nicht als Vormund eingesetzt werden kann, soll ersatzweise die im Folgenden genannte Person zum Vormund bestellt werden: ____________________
Ich möchte nicht, dass folgende Personen als Vormund bestellt werden: ______________________
Diese Erklärung kann ich jederzeit widerrufen.
Ort, Datum und Unterschrift eines Elternteils
Du kannst auch beide Erklärungen, die Sorgerechtsvollmacht und die Sorgerechtsverfügung für den Todesfall, in einem Dokument zusammenfassen. Dazu musst Du nur beide Gründe in dem Schreiben angeben.
Für den Fall, dass ich die elterliche Sorge wegen Krankheit oder Tod nicht mehr ausüben kann, benenne ich für meine minderjährigen Kinder folgenden Vormund: __________________
Wir möchten nicht, dass folgende Personen als Vormund bestellt werden: ______________________
Diese Erklärung können wir jederzeit widerrufen.
Ort, Datum und Unterschrift eines Elternteils
Dies ist auch mein Wille.
Ort, Datum und Unterschrift des anderen Elternteils
Achtung: Dieser Formulierungsvorschlag ist für verheiratete Eltern. Bist Du nicht verheiratet, sollte jeder eine eigene Erklärung abgeben.
Die Verfügung und die Vollmacht zum Sorgerecht gelten nur so lange, bis das darin erwähnte Kind volljährig ist und die Erklärungen nicht widerrufen wurden. Du solltest Deine Festlegungen im Abstand von zwei Jahren prüfen und gegebenenfalls aktualisieren. Es ist wichtig abzuklären, ob der gewünschte Vormund diese Aufgabe immer noch übernehmen kann und will. Auch ein Umzug oder eine neue Lebenssituation können Anlass sein, die Erklärungen abzuändern.
Gibt es bei Dir eine besondere Konstellation oder bist Du Dir unsicher, solltest Du Dich beraten lassen. Du kannst Dich dazu an einen Notar oder Fachanwalt für Familienrecht wenden.
Bist Du alleinerziehend mit alleinigem Sorgerecht für die Kinder? Dann überträgt das Familiengericht die elterliche Sorge dem anderen Elternteil, wenn Du stirbst oder sehr schwer krank wirst. Auch wenn er sich bisher nicht um das Kind gekümmert hat.
Das Gericht nimmt eine sogenannte negative Kindswohlprüfung vor (§ 1680 Abs. 2 BGB). Das bedeutet: Will oder kann der überlebende Elternteil keine Verantwortung übernehmen, dann widerspricht es dem Wohl des Kindes, ihm das Sorgerecht zu übertragen. In diesem Fall bestellt das Gericht einen Vormund.
Möchtest Du nicht, dass der andere Elternteil das Sorgerecht bekommt, zum Beispiel, weil er bislang jede Verantwortung für das Kind abgelehnt hat, solltest Du die Person in der Sorgerechtsverfügung ausschließen. In diesem Fall musst Du ausführlich begründen, warum es dem Kindeswohl widerspricht, dass der andere Elternteil nach Deinem Tod das Sorgerecht bekommt. Deine Überlegungen kann das Gericht dann bei der Benennung zum Vormund berücksichtigen.