Auto verkaufen und Ver­si­che­rung abmelden So meldest Du Dein Auto richtig ab

Kathrin Gotthold
Finanztip-Expertin für Vorsorge und Ver­si­che­rung

Das Wichtigste in Kürze

  • Hast Du Dein Auto verkauft, darf es nicht länger auf Dich angemeldet, also zugelassen, sein. 

  • Denn solange Dein Wagen auf Deinen Namen läuft, bleibst Du auch in der Haftung.

So gehst Du vor

  • Spar Zeit und Geld, indem Du Dein Auto online abmeldest, statt vor Ort auf der Zulassungsstelle. 
  • Entweder Du meldest Dein Auto selbst ab oder der Käufer meldet es auf sich um.
  • Kaufst Du ein anderes Auto, kannst Du Dir die Ver­si­che­rung neu aussuchen.
  • Finanztip empfiehlt den doppelten Vergleich: Berechne zunächst die passende günstigste Kfz-Versicherung auf Verivox oder Check24. Mach danach den Gegencheck bei der Huk24.

Spar, indem Du Dein Fahrzeug digital, also online, abmeldest. Eine Außerbetriebsetzung, so heißt das Abmelden amtlich, kostet Dich online knapp zwei Euro, statt rund 16 Euro am Schalter. Die Abmeldung geht auch ohne neuen elektronischen Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion, kurz nPA. Für alle anderen Vorgänge benötigst Du eine Identifizierung – das geht am einfachsten mit der e-ID-Funktion des Personalausweises.

     

Was kostet es, Dein Auto abzumelden?

Online ist rund um die Autozulassung alles günstiger. Nicht nur, weil Du Dir die Anfahrt zur Zulassungsstelle sparst. Von nerviger Terminsuche und Warten vor Ort ganz zu schweigen. Sondern auch, weil Du dann von den für digitale Vorgänge deutlich reduzierten Gebühren profitierst.

Hier zwei Beispiele, was Abmeldung und Anmeldung online und vor Ort auf der Zulassungsbehörde kosten. Rechtsgrundlage für die Gebühren rund um die Zulassung eines Autos in Deutschland ist die Gebührenverordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Die Gebühren fürs Abmelden eines Autos findest Du unter Außerbetriebssetzung, das sind die Ziffern 224.1/224.2 GebOSt.

Beachte: Wie hoch die Gebühr genau ist, hängt von Deiner zuständigen Behörde ab. In einigen Kommunen werden Gebühren für Klebeplaketten (30 Cent pro Plakette) berechnet, in anderen kommen kostenfreie Stempelplaketten zum Einsatz. Manche Zulassungsbehörden erheben Kosten für den notwendigen Eintrag im Register der Zulassungsbehörde. Wir geben Dir daher ungefähre Beträge als Richtschnur an.

  • Außerbetriebsetzung: online knapp zwei Euro, am Schalter rund 16 Euro
  • Zulassung eines Neuwagens: online im Schnitt 16 Euro, am Schalter rund 30 Euro

Eine ausführliche Tabelle mit vielen Infos und allen Kosten haben wir Dir im Ratgeber Auto anmelden zusammengestellt. 

Mehr zur Kfz-Versicherung in unserem Ratgeber

  • Vergleiche jeden Herbst, ob Deine Kfz-Versicherung noch die günstigste ist.

  • Empfohlener Weg zum günstigsten Tarif: Erst bei Verivox oder Check24 vergleichen, dann Angebot bei der Huk24 einholen.

Zum Ratgeber

So meldest Du Dein Auto richtig ab

Wenn Du Dein Auto verkaufst und es vorher abmelden möchtest, musst Du Dich selbst um den Vorgang kümmern. Aber auch wenn Du Dein Auto stilllegen oder verschrotten möchtest, musst Du den Pkw bei der Zulassungsstelle abmelden.

Die Online-Abmeldung Schritt für Schritt 

Dass es am günstigsten ist, Dein Auto online abzumelden, haben wir Dir schon gesagt. Es ist zudem aber auch ziemlich einfach, Dein Auto online abzumelden. Im Folgenden siehst Du beispielhaft Screenshots von der Online-Zulassungsstelle des Behörden-Serviceportals Berlin. In Berlin-Kreuzberg – dort in der Jüterborger Straße 3 – findest Du die Behörde vor Ort. Der Online-Auftritt der für Dich zuständigen Behörde kann sich etwas unterscheiden. Sieh die Bilder als Hilfestellung.

  1. Öffne den Online-Dienst für Deine Zulassungsstelle.
  2. Mach alle erforderlichen Angaben zum Fahrzeug:
    Kfz-Kennzeichen steht auf Deinem Nummernschild,
    den Sicherheitscode findest Du überklebt auf Deiner Zulassungsbescheinigung Teil I, also dem Fahrzeugschein,
    einen Verwertungsnachweis bekommst Du, wenn Du das Auto verschrotten lässt. 
  3. Bezahl die anfallende Gebühr – in Berlin ist das möglich per Kredit­karte oder über Paypal.

Die Abmeldung Deines Autos vor Ort - Schritt für Schritt

Du kannst Dein Auto auch vor Ort abmelden. Dafür darfst Du mit Deinem Wagen zur Zulassungsstelle fahren. Und auch wieder zu Dir nach Hause, auch wenn Dein Auto dann keine Zulassung mehr hat (§ 10 Abs. 4 FZV). Auch vor Ort kannst Du Dein Auto entweder persönlich abmelden oder Dich durch einen Freund oder Bekannten vertreten lassen. Eine Vollmacht braucht Ihr dafür nicht. Entscheidend ist, dass Du oder Dein Vertreter die Blechkennzeichen sowie wichtige Unterlagen vorlegen könnt. 

  1. Vereinbare einen Termin bei der zuständigen Zulassungsbehörde.
  2. Bring alle wichtigen Unterlagen mit:
    die Kfz-Kennzeichen,
    Zulassungsbescheinigung Teil I und Tei II, also Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief,
    Verwertungsnachweis, wenn Du das Auto verschrotten lässt. 
  3. Bezahl die Gebühr.

Behörde informiert Ver­si­che­rung und Hauptzollamt

Nach der erfolgten Außerbetriebsetzung informiert die Behörde automatisch Deinen bisherigen Versicherer und das Hauptzollamt, das für Deine Kfz-Steuer zuständig ist. Das bedeutet für Dich: Ver­si­che­rungsverhältnis und Steuerpflicht enden mit der Abmeldung.

Was passiert nach der Abmeldung?

Nach der Abmeldung darfst Du das Auto nicht mehr im Straßenverkehr fahren. Denn mit der Abmeldung endet die Kfz-Haftpflichtversicherung. Und wer ohne Kfz-Haftpflichtversicherung fährt, begeht eine Straftat nach Paragraf 6 Pflichtversicherungsgesetz. Warst Du vor Ort, darfst Du das Auto aber wie gesagt noch von der Zulassungsstelle bis zu Dir nach Hause fahren. 

Durch die sogenannte Nachhaftung kann sich der Ver­si­che­rungs­schutz allerdings noch über das Vertragsende hinaus erstrecken, wenn keine neue Ver­si­che­rung abgeschlossen wurde. Ein Geschädigter kann damit auch noch Ansprüche geltend machen, nachdem Du Deine Kfz-Haftpflichtversicherung beendet hast. Solltest Du also auf dem Weg von der Zulassungsstelle bis nach Hause einen Unfall verursachen, bist Du noch über die Nachhaftung abgesichert. 

Die Nachhaftung beginnt mit der Abmeldung bei der Zulassungsstelle und dauert maximal einen Monat (§ 117 VVG). Für diesen Zeitraum der Nachhaftung kann der Versicherer eine Beitragszahlung verlangen, sofern die Ver­si­che­rung tatsächlich beansprucht wird. Die Nachhaftung gilt nur für die Kfz-Haftpflichtversicherung. Für Kaskoversicherungen ist sie gesetzlich nicht vorgesehen. Für selbstverursachte Schäden an Deinem eigenen Auto musst Du dann selbst geradestehen. 

Anders als in Deinem Autoversicherungsvertrag vereinbart, gelten bei der Nachhaftung nur die gesetzlichen Mindestdeckungen. Die können niedriger sein als die vertraglich vereinbarten Mindestdeckungen. 

Dein Weg zur günstigsten Autoversicherung

Du brauchst nach der Abmeldung einen neuen Ver­si­che­rungsvertrag? Die passende günstigste Autoversicherung findest Du, wenn Du mehrere Anbieter vergleichst. Unser regelmäßiger Kfz-Versicherungstest zeigt, dass Du am besten den doppelten Vergleich machst.

Spar mit einer Kombination von Vergleichsportal und Direktversicherer. Lass Dir zunächst die günstigste passende Kfz-Versicherung auf Verivox oder Check24 anzeigen. Berechne dann ein Angebot auf dem Online-Rechner der Huk24. Schließe den Vertrag beim günstigsten Anbieter. Wie Du auf einem Vergleichsportal die passende Kfz-Versicherung findest, erklären wir in unserem Ratgeber zum Wechsel der Kfz-Versicherung.

Wer kann Dein Auto abmelden?

Es kann eine Gratwanderung werden, beim Autoverkauf den richtigen Zeit­punkt fürs Abmelden des Wagens zu finden. Denn gehört er nicht mehr Dir, sollte er auch nicht mehr auf Dich angemeldet sein. Sonst bist Du als Halter des Fahrzeugs weiterhin Ansprechpartner für Polizei und Behörden. Zu früh abmelden solltest Du das Auto jedoch auch nicht – denn ohne Zulassung darf Dein Auto nicht mehr auf die Straße, auch nicht parkend. Plane Deinen Termin bei der Zulassungsstelle daher gut – oder sei zeitlich flexibel, indem Du Dein Auto online abmeldest.

Die wichtigsten Punkte, die Du hinsichtlich der Autozulassung mit einem Käufer klären musst:

  1. Wer: Welche Person meldet Dein Auto ab und welche Risiken gibt es dabei?
  2. Wann: Zu welchem Zeit­punkt soll Dein Auto abgemeldet werden?

Wenn Du Dein Auto verkaufst, kannst Du es schon vor der Übergabe abmelden oder Du überlässt die Ummeldung dem Käufer. 

Auto vor dem Verkauf abmelden 

Wenn Du das Auto vor dem Verkauf bei der Zulassungsbehörde abmeldest, egal ob online oder vor Ort, bist Du auf der sicheren Seite. Denn mit der Abmeldung bist Du nicht mehr Halter des Fahrzeugs und Dein Ver­si­che­rungsvertrag endet ebenfalls. Der Käufer fährt dann nicht mit Deiner Ver­si­che­rung durch die Gegend. Er muss das Auto erst selbst versichern, bevor er fahren darf. Wenn er dann einen Unfall verursacht, hast Du nichts damit zu tun. 

In der Praxis dürfte das aber schwierig zu organisieren sein. Denn sobald Du das Auto abgemeldet hast, können Käufer keine Probefahrten mehr machen, was den Käuferkreis klein halten dürfte. Und Du darfst das Auto nach der Abmeldung auch nicht mehr öffentlich parken. Zudem wird die Abholung durch den Käufer schwierig, er müsste das Auto mit einem Anhänger abholen.

Auto nach dem Verkauf ummelden

Daher ist es gängige Praxis, das Auto erst nach dem Verkauf um- oder abzumelden. Das heißt, der Käufer holt das Auto bei Dir ab und meldet es dann auf seinen Namen um. Wenn Du keinen privaten Stellplatz hast, ist das die einzige Lösung.

Diese Variante ist aber auch mit Risiken verbunden: Solange der Käufer das Auto nicht umgemeldet hat, fährt er mit Deiner Ver­si­che­rung. Wenn der Käufer also einen Unfall verursacht, bezahlt Deine Ver­si­che­rung den Schaden. Das kann Deine Scha­den­frei­heits­klas­se nach unten drücken. Und wenn sich der Käufer ordnungswidrig verhält, also falsch parkt oder zu schnell fährt, bekommst Du den Bußgeldbescheid.

Doch gegen diese Risiken kannst Du Dich absichern: Trage in den schriftlichen Kaufvertrag unbedingt den genauen Zeit­punkt der Übergabe, also Tag und Uhrzeit, ein. Setze im Kaufvertrag außerdem eine Frist, bis wann der Käufer das Fahrzeug ummelden muss. Eine Frist von einer Woche ist ausreichend. Erst wenn der Käufer das Fahrzeug ummeldet, ist Dein Ver­si­che­rungsvertrag gekündigt und Du bist nicht mehr verantwortlich.

Den Verkauf musst Du unverzüglich der Zulassungsstelle und der Ver­si­che­rung melden. Dazu reichst Du eine Kopie des unterschriebenen Kaufvertrags bei der Zulassungsstelle und Deiner Ver­si­che­rung ein. Am besten erledigst Du das gleich im Anschluss an den Verkauf. Sollte der Käufer nun einen Unfall bauen, kannst Du beweisen, dass der Käufer verantwortlich ist. Dann musst Du auch nicht befürchten, in der Scha­den­frei­heits­klas­se runtergestuft zu werden. 

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