Auto verkaufen und Ver­si­che­rung abmelden So meldest Du Dein Auto richtig ab

Kathrin Gotthold
Finanztip-Expertin für Vorsorge und Ver­si­che­rung

Das Wichtigste in Kürze

  • Wichtiger Zeit­punkt: Verkaufst Du Dein Auto, muss es unbedingt abgemeldet werden.

  • Solange Dein Wagen auf Dich angemeldet ist, bleibst Du in der Haftung.

So gehst Du vor

  • Entweder Du meldest das Auto selbst ab oder der Käufer meldet es um.
  • Ist das Fahrzeug abgemeldet, darf es nicht mehr in den Straßenverkehr.
  • Kaufst Du ein anderes Auto, kannst Du Dir die Ver­si­che­rung neu aussuchen.
  • Finanztip empfiehlt: Berechne zunächst die günstigste Kfz-Versicherung auf Verivox oder Check24. Mach dann den Gegencheck bei der Huk24.

Verkaufst Du Dein Auto, musst Du die Abmeldung bei der Zulassungsstelle gut planen. Solange das Auto noch auf Dich angemeldet ist, bist Du auch der Halter des Fahrzeugs – und damit Ansprechpartner für Polizei und Behörden, wenn ein Unfall passiert. Zu früh kannst Du es jedoch auch nicht abmelden – denn ohne Zulassung darf Dein Auto nicht auf die Straße.

Die wichtigsten Punkte, die Du mit dem Käufer klären musst:

  • Zeit­punkt für die Abmeldung: Wann solltest Du Dein Auto abmelden?
  • Die richtige Person: Wer kann Dein Auto abmelden und welche Risiken gibt es dabei?

Wer meldet Dein Auto wann ab?

Wenn Du Dein Auto verkaufst, kannst Du es schon vor der Übergabe abmelden oder Du überlässt die Ummeldung dem Käufer. 

Auto vor dem Verkauf abmelden 

Wenn Du das Auto vor dem Verkauf bei der Zulassungsbehörde abmeldest, bist Du auf der sicheren Seite. Denn mit der Abmeldung bist Du nicht mehr Halter des Fahrzeugs und Dein Ver­si­che­rungsvertrag endet ebenfalls. Der Käufer fährt dann nicht mit Deiner Ver­si­che­rung durch die Gegend. Er muss das Auto erst selbst versichern, bevor er fahren darf. Wenn er dann einen Unfall verursacht, hast Du nichts damit zu tun. 

In der Praxis dürfte das aber schwierig zu organisieren sein. Denn sobald Du das Auto abgemeldet hast, können Käufer keine Probefahrten mehr machen, was den Käuferkreis klein halten dürfte. Und Du darfst das Auto nach der Abmeldung auch nicht mehr öffentlich parken. Zudem wird die Abholung durch den Käufer schwierig, er müsste das Auto mit einem Anhänger abholen.

Auto nach dem Verkauf ummelden

Daher ist es gängige Praxis, das Auto erst nach dem Verkauf umzumelden. Das heißt, der Käufer holt das Auto bei Dir ab und meldet es dann auf seinen Namen um. Für Dich hat das den Vorteil, dass Du vorher nicht zur Behörde rennen musst. Wenn Du keinen privaten Stellplatz hast, ist das die einzige Lösung.

Diese Variante ist aber auch mit Risiken verbunden: Solange der Käufer das Auto nicht umgemeldet hat, fährt er mit Deiner Ver­si­che­rung. Wenn der Käufer also einen Unfall verursacht, bezahlt Deine Ver­si­che­rung den Schaden. Das kann Deine Scha­den­frei­heits­klas­se nach unten drücken. Und wenn sich der Käufer ordnungswidrig verhält, also falsch parkt oder zu schnell fährt, bekommst Du den Bußgeldbescheid.

Doch gegen diese Risiken kannst Du Dich absichern: Trage in den schriftlichen Kaufvertrag unbedingt den genauen Zeit­punkt der Übergabe, also Tag und Uhrzeit, ein. Setze im Kaufvertrag außerdem eine Frist, bis wann der Käufer das Fahrzeug ummelden muss. Eine Frist von einer Woche ist ausreichend. Erst wenn der Käufer das Fahrzeug ummeldet, ist Dein Ver­si­che­rungsvertrag gekündigt und Du bist nicht mehr verantwortlich.

Den Verkauf musst Du unverzüglich der Zulassungsstelle und der Ver­si­che­rung melden. Dazu reichst Du eine Kopie des unterschriebenen Kaufvertrags bei der Zulassungsstelle und Deiner Ver­si­che­rung ein. Am besten erledigst Du das gleich im Anschluss an den Verkauf. Sollte der Käufer nun einen Unfall bauen, kannst Du beweisen, dass der Käufer verantwortlich ist. Dann musst Du auch nicht befürchten, in der Scha­den­frei­heits­klas­se runtergestuft zu werden. 

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  • Vergleiche jeden Herbst, ob Deine Kfz-Versicherung noch die günstigste ist.

  • Empfohlener Weg zum günstigsten Tarif: Erst bei Verivox oder Check24 vergleichen, dann Angebot bei der Huk24 einholen.

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Wie meldest Du ein Fahrzeug ab?

Wenn Du das Auto vor dem Verkauf abmelden möchtest, musst Du Dich selbst um den Vorgang kümmern. Aber auch wenn Du das Auto stilllegen oder verschrotten möchtest, musst Du den Pkw bei der Zulassungsstelle abmelden.

Du kannst das Auto entweder persönlich abmelden oder Dich durch einen Freund oder Bekannten vertreten lassen. Eine Vollmacht braucht Ihr dafür nicht. Entscheidend ist, dass Du oder Dein Vertreter folgende Unterlagen vorlegen könnt: 

  • die Kfz-Kennzeichen,
  • die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II,
  • Personalausweis und 
  • Verwertungsnachweis, wenn Du das Auto verschrotten lässt. 

Zur Abmeldung vereinbarst Du einen Termin bei der zuständigen Zulassungsbehörde. Ein Auto, das nach 2014 zugelassen wurde, kannst Du auch online abmelden. Dazu rufst Du das Onlineportal Deiner Zulassungsbehörde auf und gibst alle notwendigen Daten, unter anderem Dein Kfz-Kennzeichen und die Fahrzeug-Identifikationsnummer, ein. Nach Überprüfung erhältst Du online die Abmeldebestätigung

Deine Autoversicherung endet mit der Abmeldung Deines Autos. Das meldet die Zulassungsbehörde Deiner Ver­si­che­rung. Dennoch solltest Du Deine Ver­si­che­rung selbst über die Abmeldung informieren. Nach der Abmeldung darfst Du das Auto nicht mehr in den Straßenverkehr bringen. Lediglich die Fahrt von der Zulassungsstelle bis zu Dir nach Hause ist noch erlaubt (§ 10 Abs. 4 FZV). 

Was passiert nach der Abmeldung?

Ist das Auto abgemeldet, darfst Du es nicht mehr in den Verkehr bringen. Denn mit der Abmeldung endet die Kfz-Haftpflichtversicherung. Und wer ohne Kfz-Haftpflichtversicherung fährt, begeht eine Straftat nach Paragraf 6 Pflichtversicherungsgesetz

Durch die sogenannte Nachhaftung kann sich der Ver­si­che­rungs­schutz allerdings noch über das Vertragsende hinaus erstrecken, wenn keine neue Ver­si­che­rung abgeschlossen wurde. Ein Geschädigter kann damit auch noch Ansprüche geltend machen, nachdem Du Deine Kfz-Haftpflichtversicherung beendet hast. Solltest Du also auf dem Weg von der Zulassungsstelle bis nach Hause einen Unfall verursachen, bist Du noch über die Nachhaftung abgesichert. 

Die Nachhaftung beginnt mit der Abmeldung bei der Zulassungsstelle und dauert maximal einen Monat (§ 117 VVG). Für diesen Zeitraum der Nachhaftung kann der Versicherer eine Beitragszahlung verlangen, sofern die Ver­si­che­rung tatsächlich beansprucht wird. Die Nachhaftung gilt nur für die Kfz-Haftpflichtversicherung. Für Kaskoversicherungen ist sie gesetzlich nicht vorgesehen. Für selbstverursachte Schäden an Deinem eigenen Auto musst Du dann selbst geradestehen. 

Anders als in Deinem Vertrag vereinbart, gelten bei der Nachhaftung nur die gesetzlichen Mindestdeckungen. Die können niedriger sein als die vertraglich vereinbarten Mindestdeckungen. 

Dein Weg zur günstigsten Autoversicherung

Die günstigste Autoversicherung findest Du, wenn Du mehrere Anbieter vergleichst. Unser großer Portaltest hat ergeben, dass Du am besten mindestens zwei Vergleiche kombinieren solltest. Denn nicht alle Versicherer sind auch auf allen Vergleichsportalen vertreten.

Spare mit einer Kombination von Vergleichsportal und Direktversicherer. Berechne zunächst die günstigste passende Kfz-Versicherung auf Check24 oder Verivox. Berechne dann ein Angebot bei der Huk24. Schließe den Vertrag beim günstigsten Anbieter. Wie Du auf einem Vergleichsportal die passende Kfz-Versicherung findest, erklären wir in unserem Ratgeber zum Wechsel der Kfz-Versicherung.

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