Strom kündigen beim Umzug Ganz einfach: Strom anmelden in Deiner neuen Wohnung

Benjamin_Weigl
Benjamin Weigl
Finanztip-Experte für Energie

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei einem Umzug solltest Du Dich um Deinen Stromvertrag kümmern. Alte Verträge kannst Du regulär kündigen oder per Son­der­kün­di­gungs­recht auflösen.

  • Oft ist es möglich, den Stromvertrag auf die neue Wohnung umzumelden.

  • Ziehst Du in eine Wohnung, ohne einen Stromanbieter beauftragt zu haben, beliefert Dich das örtliche Stadtwerk mit der oft teuren Grundversorgung.

So gehst Du vor

  • Informiere Deinen Stromanbieter mindestens sechs Wochen vor dem Umzug. Du kannst Dein Son­der­kün­di­gungs­recht nutzen, wenn er Dich an der neuen Adresse nicht zum selben Preis beliefern kann. Nutze dafür gern unser Mus­ter­schrei­ben:

Zum Download

  • Wenn Dein alter Stromvertrag schon länger läuft, kannst Du ihn unter Berücksichtigung der Kündigungsfrist auch regulär kündigen. Für die ordentliche Kündigung haben wir dieses Mus­ter­schrei­ben vorbereitet:

Zum Download

  • Schließe mindestens zwei Wochen vor dem Umzug einen Stromvertrag für die neue Wohnung ab. Vergleiche Tarife mit unserem Stromrechner, der die Angebote von Verivox und Check24 abfragt und die Ergebnisse nach den ver­brau­cher­freund­lichen Finanztip-Kriterien filtert. Der Rechner enthält Werbelinks, über den Du Deinen Tarif direkt abschließen kannst. Alle Emp­feh­lungen erfolgen rein redaktionell und zu 100 Prozent unabhängig.

Zum Stromrechner

Rund acht Millionen Menschen ziehen jedes Jahr in Deutschland in eine neue Wohnung. Das ergab eine Studie des Unternehmens Deutsche Post Adress. Wenn Du dazu gehörst, dann befasse Dich jetzt mit Deinem Stromvertrag. Falls Du den beim Auszug nicht kündigst, bezahlst Du unter Umständen weiterhin für Strom, der in der alten Wohnung verbraucht wird. Und wenn Du in Deiner neuen Wohnung den Strom nicht anmeldest, zahlst Du auf jeden Fall mehr, als Du müsstest.

Was musst Du bei einem Umzug beachten?

Am einfachsten und günstigsten ist es, vor dem Umzug zu klären, welcher Stromanbieter Dich künftig beliefern soll. Läuft in der alten Wohnung der Stromliefervertrag auf Dich, solltest Du zunächst prüfen, ob Du ihn ummelden kannst oder lieber kündigst. Drei Optionen stehen Dir zur Verfügung.

Option 1: Alten Stromvertrag ordentlich kündigen

Praktisch ist es, wenn die vereinbarte Mindestvertragslaufzeit Deines aktuellen Stromvertrags bereits abgelaufen ist. Dann bist Du nicht mehr an Deinen Vertrag gebunden. Solange Du die Kündigungsfrist beachtest, kannst Du Deinen Vertrag zum Auszug ordentlich kündigen. Wenn Du für Deine neue Wohnung einen anderen Stromanbieter wählst, kann dieser Deinen alten Vertrag für Dich kündigen. Binnen einer Woche muss Dein bisheriger Anbieter die Kündigung bestätigen (§41b Abs. 1 EnWG).

Zur Kündigungsfrist: Bei Verträgen, die ab März 2022 abgeschlossen wurden, beträgt die Kündigungsfrist nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit maximal einen Monat (§ 309 Nr. 9 BGB). Ist Dein Vertrag älter, kann die Kündigungsfrist bis zu drei Monate betragen. Prüfe die Fristen in Deinen Vertragsunterlagen.

Hier kannst Du Dir unsere Vorlage Musterbrief zur ordentlichen Kündigung des Stromvertrags herunterladen:

Zum Download

Option 2: Außerordentliche Kündigung per Son­der­kün­di­gungs­recht

Ist eine ordentliche Kündigung nicht möglich, steht Dir bei Umzug seit Juli 2021 ein Son­der­kün­di­gungs­rechtzu (§ 41b Abs. 5 EnWG). Folgendes musst Du bei dieser außerordentlichen Kündigung beachten:

  1. Du musst die außerordentliche Kündigung mindestens sechs Wochen vor Deinem Auszug und damit dem angestrebten Vertragsende an Deinen Lieferanten senden.
  2. Eine außerordentliche Kündigung musst Du selbst schreiben. Gesetzlich vorgeschrieben ist dabei die Textform (§ 309 Abs. 13 BGB). Du kannst eine E-Mail, einen Brief, ein Fax oder ein Einschreiben senden. Nutze dafür gerne unseren Musterbrief, Du findest ihn am Ende dieses Abschnitts.
  3. Nenne als Grund für die Sonderkündigung, dass Du umziehst, und gib die neue Anschrift oder die Nummer des Stromzählers in der neuen Wohnung an.

Will Dich Dein Lieferant an der neuen Anschrift weiterhin beliefern, muss er Dir innerhalb von zwei Wochen nach Deiner Kündigung ein neues Lieferangebot machen – und zwar zu den Preisen, die Du bislang bei ihm zahlst. Erfolgt kein solches Angebot, muss der Lieferant Deine Kündigung bestätigen (§ 41b Abs. 1 EnWG). Kümmere Dich dann sofort um einen neuen Stromvertrag für die neue Wohnung.

Hier kannst Du Dir unsere Vorlage Musterbrief zur Sonderkündigung des Stromvertrags wegen Umzugs herunterladen:

Zum Download

Option 3: Strom ummelden und Deinen Stromvertrag „mitnehmen“

Möchtest Du Deinen bisherigen Stromvertrag gar nicht kündigen, sondern den Strom für die neue Wohnung ummelden, dann informiere Deinen Stromanbieter mindestens sechs Wochen vor dem Umzug. Teile ihm die neue Anschrift und die neue Zählernummer mit. Kann Dich der Stromanbieter an der neuen Adresse beliefern, bestätigt er Dir die Ummeldung. Dann musst Du beim Auszug nur noch den bisherigen Stromzähler ablesen und dem Anbieter den Zählerstand mitteilen.

Kann Dich der Stromanbieter dagegen nicht ummelden, bietet er in der Regel von selbst an, den Liefervertrag zu beenden. Bei einigen Stromlieferanten ist die Kündigung des Vertrags bei einem Umzug grundsätzlich vorgesehen – das steht dann in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Versorgers. Kümmere Dich in jedem Fall rechtzeitig um einen neuen Stromvertrag, am besten vor Deinem Einzug in die neue Wohnung. Einen passenden und günstigen Stromtarif findest Du mit unserem Stromrechner im nächsten Abschnitt.

Innerhalb von zwei Wochen sollte der neue Stromanbieter alles geregelt haben, damit Du vom ersten Tag an in der Wohnung Strom von ihm bekommst. Willst Du sicher gehen, dass Du ab dem Tag des Einzugs vom neuen Stromversorger beliefert wirst, dann beauftrage ihn drei bis vier Wochen vor Deinem Umzug.

In zehn Minuten Strom anmelden

Egal, ob Du Deinen Stromvertrag in der alten Wohnung gekündigt hast oder bisher noch gar keinen eigenen Stromanbieter hattest: Bei einem Umzug solltest Du einen Stromvertrag für die neue Wohnung anmelden, damit Du günstig beliefert wirst. Der Finanztip-Stromrechner hilft Dir bei der Suche nach einem passenden Angebot – das dauert kaum zehn Minuten.

Rechner zum Stromvergleich

Die Ergebnisliste des Finanztip-Stromvergleichs enthält Werbelinks Mehr dazu

Bitte gib Deine Postleitzahl an
Kennst Du Deinen Stromverbrauch im Jahr?
Wie hoch ist Dein jährlicher Verbrauch?
Bitte gib Deinen Powerverbrauch an
Was passt besser zu Dir?
Möchtest Du nur zertifizierte Ökostrom-Tarife sehen?
Was zahlst Du aktuell?Optional

Der Finanztip-Stromrechner basiert auf Daten der Check24 Vergleichsportal Energie GmbH sowie der Verivox GmbH. Mehr dazu

Willst Du einen abgeschlossenen Vertrag wieder kündigen, klicke für Check24-Verträge hier und für Verivox-Verträge hier, um Deine Kündigung durchzuführen.

Findest Du über unseren Rechner einen geeigneten Stromtarif, hast Du zwei Möglichkeiten, den Vertrag abzuschließen. Entweder Du klickst auf die angezeigten Links zu Verivox oder Check24, die dann den Vertragswechsel für Dich einleiten. Dafür erhalten die Portale eine Provision vom jeweiligen Anbieter. Und Du unterstützt die Arbeit von Finanztip, denn wir erhalten dann wiederum eine Provision vom jeweiligen Portal, über das der Vertragswechsel eingeleitet wird. Oder Du nimmst direkt Kontakt zum Anbieter auf und schließt mit ihm einen Vertrag ab. Dann erhalten weder die Vergleichsportale noch wir eine Provision.

Wir zeigen Dir in der Ergebnisliste auch Tarife, die nicht über die Portale abgeschlossen werden können. Entscheidest Du Dich für einen solchen, musst Du ohnehin direkt beim Anbieter Deinen Vertrag schließen.

Dein neuer Stromvertrag: Rechtzeitig zum Einzug startklar

Wenn Du Dich für einen Tarif entschieden hast und Dich beim neuen Stromanbieter anmeldest, brauchst Du folgende Daten:

  • die vollständige Adresse der neuen Wohnung und

  • die Zählernummer am neuen Stromanschluss.

Das Datum des Einzugs solltest Du möglichst exakt angeben – es ist die Basis für den Beginn der Stromversorgung. Ziehst Du früher ein als angegeben, fällst Du für die Tage bis Vertragsbeginn in die Grundversorgung. Ziehst Du ein paar Tage später ein als angegeben, entsteht Dir kein finanzieller Schaden, sofern sich niemand anderes in der Wohnung aufhält und dort Strom verbraucht.

Bei Einzug solltest Du den Stromzähler ablesen und den Zählerstand dem neuen Stromanbieter oder dem örtlichen Netzbetreiber mitteilen. Das ist online möglich: In der Regel bieten die Netzbetreiber ein Formular auf Ihrer Internetseite, um den Zählerstand einzutragen.

Zweimal Strom angemeldet? Trotzdem gibt's nur einen Vertrag

Ziehst Du gemeinsam mit jemand anderem in eine Wohnung, solltest Du zuerst klären, auf wen der Strom angemeldet werden soll, bevor Du den Vertrag abschließt. Es passiert allerdings auch nichts, wenn mehrere Bewohner für denselben Netzanschluss einen Stromanbieter beauftragen. Ist bereits ein Anbieter für die Belieferung eines bestimmten Stromanschlusses vorgesehen, kann sich für diesen Stromzähler kein weiterer Versorger beim Netzbetreiber registrieren. Der entsprechende Anbieter wird Dir dann mitteilen, dass er Dich nicht beliefern kann. Ein zweiter Stromvertrag kommt damit gar nicht erst zustande.

Was solltest Du beim Auszug erledigen?

Es gehört zu Deiner Sorgfaltspflicht, dem Stromanbieter mitzuteilen, dass du umziehst. Dieser benachrichtigt daraufhin den Netzbetreiber. Für Kosten, die am alten Stromanschluss nach Deinem Auszug entstehen, bist Du damit nicht mehr verantwortlich. Auf der sicheren Seite bist Du, wenn Du Dich sechs Wochen vor Umzug an Deinen Versorger wendest, den Strom auf die neue Wohnung ummeldest oder den Vertrag kündigst.

In jedem Fall solltest Du beim Auszug den Stromzähler ablesen und am besten ein Foto machen. Den Zählerstand zum Datum des Auszugs solltest Du dann dem Stromanbieter mitteilen, damit er korrekt abrechnen kann. Der Lieferant muss Dir innerhalb von sechs Wochen die Schlussrechnung zustellen (§ 40c Abs. 2 EnWG).

Der Netzbetreiber kann Dich unabhängig davon auffordern, ihm den Zählerstand bei Auszug mitzuteilen.

Wie kommst Du garantiert aus dem Stromvertrag raus?

Wenn Du Deinen alten Stromvertrag loswerden möchtest, ist ein Umzug ein günstiger Zeit­punkt dafür. Denn beim Umzug gibt es drei Möglichkeiten, den Stromvertrag zu kündigen – inklusive eines Spezialtipps.

Du kannst Deinen Stromvertrag regulär kündigen, entsprechend der Kündigungsfrist. Prüfe in diesem Fall die Fristen in Deinem Vertrag. Nutze gern unser Mus­ter­schrei­ben zur Kündigung. Oder Du nutzt Dein Son­der­kün­di­gungs­recht bei einem Umzug (§ 41b Abs. 4 EnWG). Verwendet dafür gern unser Mus­ter­schrei­ben zur Sonderkündigung. Beachte: Wenn Dich Dein bisheriger Stromanbieter an der neuen Anschrift zu denselben Preisen beliefern kann, kommst Du so nicht aus dem Vertrag heraus. Mehr zu diesen beiden Möglichkeiten haben wir weiter oben aufgeschrieben.

Spezialtipp: Willst Du aus dem alten Vertrag mit Deinem Stromanbieter unbedingt herauskommen und nicht das Risiko eingehen, dass er Dich an der neuen Adresse zu den bisherigen Preisen weiter beliefert, gibt es noch eine dritte Lösung. An der neuen Anschrift kann Dich der Stromanbieter nur versorgen, wenn für die neue Wohnung noch kein Stromvertrag besteht. Ziehst Du mit einer anderen Person zusammen in die neue Wohnung, kannst Du das nutzen. Entweder läuft in der neuen Wohnung schon ein Liefervertrag auf die andere Person. Oder sie schließt anstatt Dir einen neuen Stromvertrag für die Wohnung ab, ehe Du Deinen alten Stromvertrag per Sonderkündigung kündigst. Deinem bisherigen Anbieter kannst Du dann in Deiner Kündigung mitteilen, dass es in der neuen Wohnung bereits einen Anschlussnutzer gibt. Er wird Dir dann bestätigen, dass er den Vertrag nicht fortführen kann.

Umzug nicht angemeldet? Das kann es Dich kosten

Sowohl der Stromversorger als auch der Netzbetreiber sind darauf angewiesen, dass sie erfahren, dass ein Stromkunde auszieht oder bereits ausgezogen ist. Wissen beide Unternehmen nichts von Deinem Auszug, können sie Dir die entstehenden Kosten am alten Anschluss aufbrummen. Ob Du tatsächlich noch Stromentgelte für die alte Wohnung zahlen musst, hängt von verschiedenen Faktoren ab: dem Verhalten des neuen Bewohners, den Vertragsbedingungen des Versorgers und ob Du den Umzug zu einem späteren Zeit­punkt meldest.

Der Netzbetreiber muss eine Auszugsmeldung bis zu sechs Wochen rückwirkend akzeptieren. Er darf für diesen Zeitraum keine Gebühren für den Betrieb von Stromnetz und Stromzähler berechnen. Von Deinem Umzug kann er entweder durch Dich, Deinen Energieversorger oder vom neuen Bewohner Deiner alten Wohnung erfahren. Will der Nachmieter oder neue Eigentümer einen neuen Stromvertrag abschließen, fällt das dem Netzbetreiber auf. Er wird dann klären, welcher Kunde den Anschluss tatsächlich nutzt.

Zieht ein neuer Bewohner nicht nahtlos nach Dir ein und erfährt der Netzbetreiber erst nach mehr als sechs Wochen von Deinem Auszug, darf er Gebühren für die Nutzung des Stromnetzes und den Stromzähler berechnen. Allerdings nur für die Tage, die über sechs Wochen hinausgehen. Der Netzbetreiber stellt diese Gebühren dem Stromanbieter in Rechnung. Dieser wird sich die Kosten vermutlich von Dir erstatten lassen wollen, falls Du ihn nicht über Deinen Umzug informiert hast. Einige Versorger legen bereits in ihren AGB fest, dass der Kunde für solche Kosten aufkommen soll.

Noch höhere Kosten können für Dich anfallen, wenn der neue Bewohner direkt nach Dir einzieht und keinen Stromvertrag abgeschlossen hat. Für den Netzbetreiber und den Stromversorger bist Du weiterhin der Nutzer des Stromanschlusses. Du zahlst dann erst einmal weiterhin Deinen Abschlag. Selbst wenn Du Deinen Auszug noch bis zu sechs Wochen später meldest, klärt dies nicht alles. Die rückwirkende Abmeldung gilt nur für die Kosten des Netzbetriebs und des Stromzählers. Aber wer bezahlt den verbrauchten Strom? In manchen AGB steht, dass derjenige, der den Umzug verspätet oder gar nicht gemeldet hat, die Kosten tragen muss.

Möglich ist auch, dem Nachmieter oder Neueigentümer seinen Verbrauch zu berechnen. Dies klären gewöhnlich Dein alter Versorger und der Grundversorger an der alten Adresse miteinander. Dafür wäre es hilfreich, wenn Du Deinen Stromzähler bei Auszug abgelesen hast und dies nachweisen kannst. Der alte Versorger kann Dir aber zusätzliche Kosten berechnen für seinen Aufwand, um die Sache zu klären.

Du siehst: Wenn Du beim Wohnungswechsel den Strom nicht kündigst beziehungsweise neu anmeldest, ist Ärger vorprogrammiert.

Wann wird der Strom nach dem Umzug besonders teuer?

Jeder Haushalt hat in Deutschland das Recht, über das öffentliche Netz Strom zu beziehen. Das bedeutet: Ziehst Du in eine Wohnung ein, kannst Du sofort Strom nutzen. Entnimmst Du dem Stromnetz erstmals elektrische Energie, gilt der Strom als geliefert – und Du musst ihn bezahlen. Wenn Du keinen Stromvertrag abgeschlossen hast, wirst Du dabei in der sogenannten Grundversorgung beliefert.

Dein Vertragspartner ist automatisch der örtliche Grundversorger (§ 38 EnWG). Das ist das Unternehmen mit den meisten Kundinnen und Kunden in der Region, oft sind das die Stadtwerke. Der Grundversorger wird in den darauffolgenden Wochen einen Brief schreiben und Dich in der Grundversorgung begrüßen. Er adressiert sein Schreiben an den Hauptmieter oder Eigentümer einer Wohnung. Dieser gilt als Nutzer des Stromanschlusses und damit als Vertragsnehmer.

Wechsle schnell aus der Grundversorgung raus

So schön die sichere Versorgung ist – sie kostet. Die Preise in der Grundversorgung sind nach unseren Analysen im Schnitt sehr hoch. Wir raten Dir deshalb, Deinen Stromanbieter lieber selbst zu wählen und aktiv einen günstigen Vertrag abzuschließen. Nutze dafür gerne den Finanztip-Stromrechner (enthält Werbelinks). Dort empfehlen wir Dir ausschließlich Stromtarife mit ver­brau­cher­freund­lichen Vertragskonditionen. Außerdem schließen wir Stromanbieter aus, die in der Vergangenheit negativ aufgefallen sind. Mehr dazu liest Du in unserem Ratgeber Stromvergleich.

Bist Du nach Deinem Umzug bereits in der Grundversorgung gelandet und schließt dann einen neuen Stromvertrag ab, erledigt Dein künftiger Anbieter den Papierkram für Dich. Du musst in der Regel nicht selbst kündigen. Die Kündigungsfrist in der Grundversorgung beträgt nur zwei Wochen (§ 20 Abs. 1 StromGVV), Dein neuer Stromvertrag kann also zeitnah beginnen.

Kein Strom nur bei gesperrtem Anschluss

Es gibt nur eine Möglichkeit, in einer neuen Wohnung ohne Strom dazustehen: Wenn der Netzanschluss gesperrt ist. Das kann passieren, wenn ein Stromkunde dem Grundversorger mehr als 100 Euro schuldet und trotz Mahnung nicht zahlt (§ 19 Abs. 2 StromGVV). Wenn Du in eine Wohnung mit gesperrtem Stromanschluss ziehst, ohne dass Energieversorger und Netzbetreiber von diesem Mieterwechsel erfahren haben, bleibt der Anschluss erst einmal gesperrt. Schließt Du dagegen vor Einzug einen Stromvertrag ab, schaltet der Netzbetreiber den Anschluss frei.

Die wichtigsten Fragen zusammengefasst​

Wie kannst Du Deinen Stromvertrag bei einem Umzug kündigen?

Bei einem Umzug kannst Du Deinen Stromvertrag auf zwei Arten kündigen:

  1. Wenn Dein alter Stromvertrag schon länger läuft, kannst Du ihn unter Berücksichtigung der Kündigungsfrist ganz regulär kündigen.
  2. Wenn Dein Stromvertrag noch eine längere Vertragslaufzeit oder eine zu lange Kündigungsfrist hat, kannst Du bei einem Umzug auch per Sonderkündigung kündigen. Das Son­der­kün­di­gungs­recht nutzt Du, indem Du Deinen Stromanbieter mindestens sechs Wochen vor Deinem Umzug informierst.

Besonders einfach funktioniert die Kündigung, wenn Du unsere Musterbriefe als Vorlage nutzt.

Hier findest Du die Musterbriefe »

Welche Kündigungsfrist musst Du beachten?

Bei neuen Stromverträgen, die ab März 2022 abgeschlossen wurden, beträgt die Kündigungsfrist nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit maximal einen Monat. In älteren Stromverträgen kann die Kündigungsfrist bis zu drei Monate betragen. Bei einem Umzug hast Du aber auch ein Son­der­kün­di­gungs­recht. Diese außerordentliche Kündigung musst Du mindestens sechs Wochen vor Deinem Auszug verschicken. Nutze dafür gerne unsere Musterbriefe als Vorlage.

Hier findest Du die Musterbriefe »

Was passiert mit Deinem Stromvertrag, wenn Du bei einem Umzug nicht kündigst?

Im schlimmsten Fall bekommen der Netzbetreiber und Dein Stromanbieter nichts von Deinem Umzug mit. Dann kann es sein, dass Dein Nachmieter oder der neue Eigentümer der Wohnung Strom verbraucht und Du die Kosten dafür tragen musst. Deshalb solltest Du Dich bei einem Umzug immer um eine Kündigung des Stromvertrags und einen neuen Vertrag für die künftige Wohnung kümmern. Oft ist es aber auch möglich, Deinen Stromvertrag zur neuen Adresse mitzunehmen.

Mehr dazu »

Wie findest Du einen Stromvertrag für die neue Wohnung?

Bei einem Umzug solltest Du einen Stromvertrag für die neue Wohnung anmelden, damit Du günstig beliefert wirst. Wir empfehlen dazu einen Stromvergleich mit unserem Finanztip-Stromrechner (enthält Werbelinks). Er basiert auf den Datenbanken von Check24 und Verivox und zeigt nur Tarife an, die unseren ver­brau­cher­freund­lichen Kriterien entsprechen.

In zehn Minuten zum neuen Stromvertrag »

Welche Sonderrechte hast Du bei einem Umzug?

Wenn Du umziehst, hast Du ein Son­der­kün­di­gungs­recht gegenüber Deinem Stromanbieter. Diese außerordentliche Kündigung musst Du mindestens sechs Wochen vor Deinem Umzug verschicken. Der Stromanbieter gibt Dir dann Bescheid, ob er Dich an der neuen Adresse zu den bisherigen Preisen beliefern kann. Wenn das nicht geht oder er das nicht möchte, ist die Sonderkündigung wirksam.

Hier findest Du ein Mus­ter­schrei­ben für die Sonderkündigung »

* Was der Stern bedeutet:

Finanztip ist kein gewöhnliches Unternehmen, sondern gehört zu 100 Prozent zur gemeinnützigen Finanztip Stiftung. Die hat den Auftrag, die Finanzbildung in Deutschland zu fördern. Alle Gewinne, die Finanztip ausschüttet, gehen an die Stiftung und werden dort für gemeinnützige Projekte verwendet – wie etwa unsere Bildungsinitiative Finanztip Schule.

Wir wollen mit unseren Emp­feh­lungen möglichst vielen Menschen helfen, eigenständig die für sie richtigen Finanzentscheidungen zu treffen. Daher sind unsere Inhalte kostenlos im Netz verfügbar. Wir finanzieren unsere aufwändige Arbeit mit sogenannten Affiliate Links. Diese Links kennzeichnen wir mit einem Sternchen (*).

Bei Finanztip handhaben wir Affiliate Links jedoch anders als andere Websites. Wir verlinken ausschließlich auf Produkte, die vorher von unserer unabhängigen Experten-Redaktion ausführlich analysiert und emp­foh­len wurden. Nur dann kann der entsprechende Anbieter einen Link zu diesem Angebot setzen lassen. Geld bekommen wir, wenn Du auf einen solchen Link klickst oder beim Anbieter einen Vertrag abschließt.

Für uns als gemeinwohlorientiertes Unternehmen hat es natürlich keinen Einfluss auf die Emp­feh­lungen, ob und in welcher Höhe uns ein Anbieter vergütet. Was Dir unsere Experten empfehlen, hängt allein davon ab, ob ein Angebot gut für Dich als Verbraucher ist.

Mehr Informationen über unsere Arbeitsweise findest Du auf unserer Über-uns-Seite.

Mit Deinem Beitrag unterstützt Du uns bei der unabhängigen Recherche für unsere Ratgeber.

Werde Unterstützer

Werde Finanztip Unterstützer

  • Unabhängige RechercheWir können weiterhin unabhängig Recherche betreiben
  • Finanztip Academy Erhalte exklusiven Zugang zur Finanztip Academy
  • ExpertengesprächeNimm an allen Gesprächen mit unseren Experten teil und stell Deine Frage
Unterstützer werden für 5€/Monat