Strom kündigen beim Umzug
So vermeidest Du doppelte Stromkosten bei einem Umzug

Finanztip-Experte für Energie
Mehr als eine Million Menschen ziehen jedes Jahr in Deutschland in eine neue Wohnung. Oder sie lösen ihren Haushalt auf und verlassen das Land. Es ist ratsam, sich in beiden Fällen kurz mit der eigenen Stromversorgung zu befassen. Denn falls Du Deinen Vertrag bei Auszug nicht kündigst, zahlst Du unter Umständen weiter für den Anschluss in der alten Wohnung. Ziehst Du dagegen in eine Wohnung ein, ohne dass ein Stromliefervertrag existiert, zahlst Du auf jeden Fall mehr für Strom, als Du müsstest.
Jeder Haushalt hat in Deutschland das Recht, über das öffentliche Netz Strom zu beziehen. Das bedeutet: Ziehst Du in eine Wohnung ein, kannst Du Strom nutzen. Es ist nicht notwendig, dass Du zuvor einen Vertrag mit einem Versorger unterzeichnet hast.
Entnimmst Du dem Stromnetz erstmals elektrische Energie, hast Du diese aber zu bezahlen - die Energie gilt als geliefert. Ersatzversorgung nennt sich das, und der Vertragspartner ist dann der Grundversorger (§ 38 EnWG). Das ist das Unternehmen mit den meisten Kunden in der Region. Der Grundversorger wird in den darauffolgenden Wochen einen Brief schreiben und Dich als neuen Kunden begrüßen. Er adressiert sein Schreiben an den Hauptmieter oder Eigentümer einer Wohnung. Dieser gilt als Nutzer des Stromanschlusses und damit als Vertragsnehmer.
So schön die sichere Versorgung ist – sie hat ihren Preis. Die Tarife in der Ersatzversorgung können deutlich teurer als jene in der Grundversorgung sein. Die Anbieter müssen dabei die Kosten für die Strombeschaffung gesondert ausweisen und diese dürfen nicht höher sein, als die Preise an der Strombörse im kurzfristigen Einkauf (§ 38 Abs. 2 EnWG). Einige Stadtwerke verlangen auch einheitliche Preise in der Grund- und Ersatzversorgung. Verlangt Dein Grundversorger sehr hohe Preise in der Ersatzversorgung, solltest Du schnell einen Liefervertrag schließen. Über unseren Stromvergleich findest Du günstige Angebote.
Schließt Du einen neuen Stromvertrag ab, erledigt Dein künftiger Anbieter den Papierkram für Dich. Sobald der Stromanbieter die Versorgung starten kann, endet Dein bisheriger Vertrag. Maximal sollte das drei Wochen dauern. Eine Kündigungsfrist besteht in der Ersatzversorgung nicht.
Das ändert sich nach drei Monaten: Dann fällst Du aus der Ersatzversorgung in die reguläre Grundversorgung. Durch weitere Stromentnahme schließt Du dann einen konkludenten Vertrag mit dem Grundversorger und es gilt dann eine Kündigungsfrist von zwei Wochen (§ 20 StromGVV).
Du musst aber nicht die Ersatzversorgung in Anspruch nehmen. Einfacher und günstiger ist es, vor dem Einzug zu klären, wer Dich künftig beliefern wird. Läuft in der alten Wohnung der Stromliefervertrag auf Dich, solltest Du aber zunächst prüfen, ob Du ihn weiterführen kannst oder lieber kündigst. Denn automatisch endet ein Stromvertrag nie.
Praktisch ist es, wenn das Ende Deiner Vertragsbindung mit dem Auszug zusammenfällt. Oder wenn Du einen Vertrag ohne Bindung und mit einer kurzen Kündigungsfrist hast. Dann kannst Du Deinen Vertrag regulär kündigen. Oder mit der Wohnung wechselst Du auch den Stromanbieter und lässt ihn Deinen bisherigen Vertrag kündigen. Binnen einer Woche muss Dein bisheriger Anbieter die Kündigung bestätigen (§41b Abs. 1 EnWG).
Ist eine ordentliche Kündigung nicht möglich, steht Dir bei Umzug seit Juli 2021 ein Sonderkündigungsrecht zu (§ 41b Abs. 5 EnWG). Folgendes musst Du dabei beachten:
Will Dich Dein Lieferant an der neuen Anschrift weiterhin beliefern, muss er Dir innerhalb von zwei Wochen nach Deiner Kündigung ein neues Lieferangebot machen und zwar zu den Preisen, die Du bislang bei ihm zahlst. Macht Dir Dein Lieferant kein solches Angebot, muss er Dir Deine Kündigung bestätigen (§ 41b Abs. 1 EnWG). Kümmere Dich dann am besten sofort um einen neuen Liefervertrag an der neuen Anschrift.
Hier kannst Du Dir unseren Musterbrief zur Sonderkündigung des Stromvertrags wegen Umzugs herunterladen:
Möchtest Du Deinem bisherigen Anbieter nicht kündigen, sondern auch an der neuen Anschrift von ihm beliefert werden, so informiere ihn auch mindestens sechs Wochen vor dem Umzug über selbigen. Teile ihm die neue Anschrift und die neue Zählernummer mit. Bestätigt das Unternehmen die Belieferung an neuer Anschrift, brauchst Du bei Auszug nur noch den bisherigen Stromzähler ablesen und den Stand mitteilen.
Lehnt es das Unternehmen dagegen ab, Dich an der neuen Adresse zu beliefern, bietet es in der Regel von selbst die Beendigung des Liefervertrags an. Einige Stromlieferanten sehen grundsätzlich bei Umzug die Kündigung des Vertrags vor. Geregelt sollte dies in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Versorgers sein. Kümmere Dich dann rechtzeitig um einen neuen Stromvertrag – am besten vor Deinem Einzug in die neue Wohnung. Das empfiehlt sich auch, wenn Du am bisherigen Wohnort keinen Vertrag hattest.
Innerhalb von zwei Wochen sollte ein gewähltes Unternehmen alles geregelt haben, damit Du in der neuen Wohnung ab dem ersten Tag Strom von ihm geliefert bekommst. Der Vertragsschluss ist weniger aufwendig für den Lieferanten, wenn der bisherige Vertrag bereits gekündigt ist oder Du vorher keinen hattest als bei einem Wechsel des Versorgers – ist niemandem mehr zu kündigen, kann der Lieferant den Vertrag sofort mit Dir schließen. Willst Du ganz sicher gehen, dass Du ab dem Tag des Einzugs vom neuen Stromversorger beliefert wirst, dann beauftrage ihn drei bis vier Wochen vor Deinem Umzug.
Es gibt eine Möglichkeit, dass Du in einer neuen Wohnung ohne Strom dastehst: Wenn der Netzanschluss gesperrt ist. Dies geschieht, wenn ein Stromkunde dem Grundversorger mehr als 100 Euro schuldet und trotz Mahnung nicht zahlt (§ 19 Abs. 2 StromGVV). Rund 300.000 Haushalte sind davon jedes Jahr betroffen. Angenommen, der Wohnungseigentümer bemerkt die Sperrung nicht und Du ziehst ein, ohne dass der Energieversorger und Netzbetreiber vom Mieterwechsel wissen, bleibt der Anschluss erst einmal gesperrt. Schließt Du dagegen vor Einzug einen Stromvertrag ab, erfährt der Netzbetreiber von Deinem Einzug und schaltet den Anschluss frei.
Einen Stromtarif für Deine neue Wohnung findest Du über unseren Finanztip-Stromrechner. Von den Angeboten führen Links zu den Vergleichsseiten von Verivox und Check24, über die Du den Vertrag abschließen kannst. Du kannst auch direkt auf die Seite des gewünschten Anbieters gehen und den Auftrag zur Stromversorgung erteilen.
Die Ergebnisliste des Finanztip-Stromrechners enthält Werbelinks zu Stromtarifen, die uns täglich aktuell von Check24 und Verivox übermittelt werden. Hauptparameter für die Sortierung der Angebote ist der jährliche Gesamtpreis. Mit der Auswahl der Filterkriterien verändern sich die Tarife, die erscheinen. Angebote, die unsere Finanztip-Kriterien nicht erfüllen, werden ans Ende der Liste sortiert. Alle Empfehlungen erfolgen redaktionell unabhängig.
Wenn Du Dich für einen Tarif entschieden hast und eine Lieferanfrage an den Anbieter stellst, brauchst Du folgende Daten:
Das Datum des Einzugs solltest Du möglichst exakt angeben – es ist die Basis für den Beginn der Stromversorgung. Ziehst Du früher ein als angegeben, fällst Du für die Tage bis Vertragsbeginn in die Ersatzversorgung. Ziehst Du ein paar Tage später ein als angegeben, entsteht Dir kein finanzieller Schaden, sofern sich niemand anderes in der Wohnung aufhält und Strom bezieht. Kannst Du den Vertrag erst nach Einzug abschließen, kann auch er noch bis zu sechs Wochen später einem dann erst gewählten Versorger zugeordnet werden.
Bei Einzug solltest Du unbedingt den Stromzähler ablesen und seinen Stand dem Netzbetreiber mitteilen. Das ist online möglich: In der Regel bieten die Netzbetreiber ein Formular auf Ihrer Internetseite, um den Zählerstand einzutragen.
Ziehst Du gemeinsam mit jemand anderem in eine Wohnung, solltest Du zuerst klären, auf wen der Stromvertrag laufen soll, bevor Du ihn abschließt. Es passiert allerdings auch nichts Schlimmes, wenn mehrere Menschen für denselben Netzanschluss einen Versorger mit der Stromlieferung beauftragen. Jedem Stromzähler kann nur ein Liefervertrag zugeordnet werden.
Ist bereits ein Unternehmen für die Belieferung eines bestimmten Anschlusses zuständig oder vorgesehen, kann kein weiterer Versorger für diesen Anschluss einen Vertrag mit dem Netzbetreiber schließen. Der entsprechende Versorger wird Dir dann mitteilen, dass er Dich nicht beliefern kann. Ein zweiter Stromvertrag kommt damit gar nicht zustande.
Es gehört zur Sorgfaltspflicht des Stromnutzers, einen Umzug dem Lieferanten mitzuteilen. Dieser benachrichtigt daraufhin den Netzbetreiber. Für Kosten, die am alten Stromanschluss nach Deinem Auszug entstehen, kannst Du damit nicht mehr verantwortlich sein. Auf der sicheren Seite bist Du, wenn Du Dich sechs Wochen vor Umzug an Deinen Versorger wendest, ihn über den Ortswechsel informierst und den Vertrag kündigst.
Egal ob Du einen Vertrag weiterführst oder kündigst – in jedem Fall solltest Du bei Auszug den Stromzähler ablesen und am besten gleich ein Foto machen. Den Zählerstand solltest Du dann dem Versorger mitteilen, damit er korrekt abrechnen kann. Der Lieferant muss Dir dann binnen sechs Wochen die Schlussrechnung zustellen (§ 40c Abs. 2 EnWG). Der Netzbetreiber fordert Dich unabhängig davon auf, den Zählerstand bei Auszug mitzuteilen.
Ziehst Du aus einer Wohnung aus, in der bisherige Weggefährten wohnen bleiben, willst Du natürlich nicht länger für den bisherigen Vertrag zahlen. Du solltest daher Deinen Stromliefervertrag kündigen oder auf eine andere Person, die in der Wohnung bleibt, übertragen lassen.
Aus einem bestehenden Liefervertrag kommst Du auf mehreren Wegen heraus:
Sowohl der Stromversorger als auch der Netzbetreiber sind darauf angewiesen, dass sie erfahren, dass ein Stromkunde auszieht oder bereits ausgezogen ist. Wissen beide Unternehmen nichts von Deinem Auszug, können sie Dir weiterhin die entstehenden Kosten am alten Anschluss zuschreiben.
Ob Du tatsächlich noch Stromentgelte für die alte Wohnung zahlen musst, hängt dabei von verschiedenen Faktoren ab: dem Verhalten des neuen Bewohners, den Vertragsbedingungen des Versorgers und ob Du noch zu einem späteren Zeitpunkt den Umzug mitteilst.
Der Netzbetreiber muss eine Auszugsmeldung bis zu sechs Wochen rückwirkend akzeptieren. Das bedeutet: Er darf für diesen Zeitraum keine Gebühren für den Betrieb von Stromnetz und Stromzähler berechnen. Von Deinem Umzug kann er entweder durch Deinen Energieversorger erfahren oder über den neuen Bewohner Deiner alten Wohnung. Hat der Nachmieter oder neue Eigentümer einen Auftrag zur Stromversorgung erteilt, fällt dem Netzbetreiber das auf. Er wird dann klären, welcher Kunde den Anschluss tatsächlich nutzt.
Zieht ein neuer Bewohner nicht nahtlos nach Dir ein und erreicht den Netzbetreiber die Meldung über Deinen Auszug nach mehr als sechs Wochen, darf der Netzbetreiber Geld für die Nutzung des Stromnetzes und den Betrieb des Stromzählers berechnen – für die Tage, die über sechs Wochen hinausgehen. Der Netzbetreiber stellt diese Gebühren dem Versorger in Rechnung. Dieser wird sich die Kosten vermutlich von Dir erstatten lassen wollen, falls Du ihn nicht über Deinen Umzug informiert hast. Einige Versorger legen bereits in ihren AGB fest, dass der Kunde dann für solche Kosten aufkommen soll.
Noch höhere Kosten können für Dich anfallen, wenn der neue Bewohner direkt nach Dir einzieht und keinen Stromvertrag abgeschlossen hat. Für den Netzbetreiber und den Stromversorger bist Du weiterhin der Nutzer des Stromanschlusses. Du zahlst dann erst einmal weiterhin Deinen Abschlag. Aber selbst wenn Du Deinen Auszug noch bis zu sechs Wochen später meldest, klärt dies nicht alles.
Die rückwirkende Abmeldung gilt nur für die Kosten für Netzbetrieb und Stromzähler. Offen ist dann weiterhin, wer für den Strom aufkommt. In manchen AGB findet sich die Klausel, dass bei verspäteter oder unterlassener Umzugsmeldung der Kunde für den verbrauchten Strom haftet. Möglich ist natürlich, dem Nachmieter oder Neueigentümer seinen Verbrauch zu berechnen. Dies klären gewöhnlich Dein alter Versorger und der Grundversorger an der alten Adresse miteinander.
Günstig ist es dann, wenn Du Deinen Stromzähler bei Auszug abgelesen hast und dies nachweisen kannst. Darüber hinaus kann der alte Versorger Dir zusätzlich Kosten berechnen für seinen Aufwand, um die Sache zu klären. Auch das sehen manche Unternehmen in ihren Vertragsbedingungen vor.
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