Brille Kran­ken­kas­se Wann die Kran­ken­kas­se Deine Brille zahlt

Barbara Weber
Finanztip-Expertin für Ver­si­che­rungen

Das Wichtigste in Kürze

  • Erwachsene bekommen für ihre Brille nur selten einen Zuschuss von der gesetzlichen Kran­ken­ver­si­che­rung. Nämlich nur dann, wenn ihre Sehkraft sehr stark beeinträchtig ist.
  • Für Kinder und Jugendliche hingegen ist die Brille in der Regel eine Kassenleistung.
  • Kosten für das Brillengestell und Extras über die Standardgläser hinaus musst Du selbst zahlen.
  • Bist Du privat krankenversichert, dann hängt von Deinem Vertrag ab, ob die Ver­si­che­rung Kosten für Brille oder Kontaktlinsen übernimmt.

So gehst Du vor

  • Du brauchst ein Rezept von Deiner Augenärztin, wenn die Kran­ken­kas­se Dir etwas für die Brille erstatten soll.
  • Geh mit dem Brillenrezept zu einem Optiker, der ein Vertragspartner Deiner Kran­ken­kas­se ist. Dieser ist verpflichtet, Dich zu beraten, welche Kosten die Kasse übernimmt. Er rechnet diese auch direkt mit ihr ab.
  • Du bekommst vom Optiker dann eine Rechnung für die Brillenfassung, von Dir gewählte Extras und die gesetzliche Zuzahlung, die fällig wird.

Zwei von drei Erwachsenen in Deutschland tragen einer Umfrage des Allensbach-Instituts zufolge eine Brille oder Kontaktlinsen – auch Du? Für ein schickes Gestell mit Gleitsichtgläsern sind schnell einige Hundert Euro fällig. Doch die gesetzlichen Kran­ken­kas­sen übernehmen die Kosten für eine Brille nicht immer. Wir erklären, wann Dir oder Deinen Kindern ein Zuschuss der Kran­ken­kas­se zusteht und wie Du ihn bekommst.

Wann zahlt die Kran­ken­kas­se Erwachsenen die Brille?

Grundsätzlich zahlt die gesetzliche Kran­ken­ver­si­che­rung nicht für die Brillenfassung, sondern höchstens für die Gläser. Doch auch die Kosten für die Gläser werden nur selten übernommen. Sofern Du volljährig bist, bekommst Du ausschließlich dann einen Zuschuss, wenn Deine Sehkraft schwer beeinträchtigt ist, also in folgenden Fällen (§ 33 Abs. 2 Satz 2 SGB V):

  • Du hast auf mindestens einem Auge eine Kurz- oder Weitsichtigkeit von mehr als sechs Dioptrien,
  • Du hast eine Hornhautverkrümmung, die mehr als vier Dioptrien beträgt,
  • auch mit Brille oder Kontaktlinsen kannst Du maximal eine Sehfähigkeit von 30 Prozent erreichen.

Erfüllst Du eine dieser Voraussetzungen, dann übernimmt die Kran­ken­kas­se die Kosten für einfache Standardgläser. Möchtest Du Extras wie Kunststoffgläser, eine Gleitsichtbrille oder entspiegelte Gläser, musst Du den Aufpreis in der Regel selbst zahlen.

Eine Ausnahme: Die höherwertige Brille ist medizinisch notwendig, weil Du beispielsweise leichte Kunststoffgläser aufgrund eines chronisches Druckekzems an der Nase brauchst. Die medizinische Notwendigkeit solltest Du der Kran­ken­kas­se dann mithilfe Deines Arztes nachweisen. Lehnt die Kran­ken­kas­se eine medizinisch notwendige Leistung ab, dann kannst Du Widerspruch gegen diese Entscheidung einlegen. Ein Mus­ter­schrei­ben dafür findest Du in unserem Ratgeber Widerspruch gegen die Kran­ken­kas­se.

Arbeitsplatz- oder Bildschirmbrillen übernimmt die gesetzliche Kran­ken­ver­si­che­rung nicht. Gegebenenfalls beteiligt sich aber Dein Arbeitgeber an einer solchen Brille. Frage doch mal nach.

So sparst Du auch ohne Zuschuss

Noch bis 2003 haben Kran­ken­kas­sen die Kosten für medizinisch notwendige Brillen immer übernommen. Dies wurde im Zuge der Gesundheitsreform 2004 jedoch aus dem gesetzlichen Leistungskatalog gestrichen.

Inzwischen bieten Kran­ken­kas­sen zwar viele freiwillige Extras wie Zahlungen für Vorsorgeuntersuchungen, Reiseimpfungen oder Sportkurse an – ein Zuschuss für Brillen oder Kontaktlinsen gehört allerdings nicht dazu. Denn einzelne Kran­ken­kas­sen dürfen nicht eigenmächtig neue Leistungsbereiche anbieten, die vom Gesetzgeber nicht vorgesehen sind. Das gilt auch für Zuschüsse zu Brillen (Urteil des LSG Hessen vom 15. Mai 2014, Az. L 1 KR 56/13 KL) oder Wahltarife, die eine Reisekranken- oder Zahn­zu­satz­ver­si­che­rung ersetzen könnten (BSG-Urteil vom 30. Juli 2019, Az. B 1 KR 34/18 R).

Einen höheren Zuschuss zur Brille bekommst Du also nicht, wenn Du die Kran­ken­kas­se wechselst. Aber mit anderen Zusatzleistungen lassen sich durchaus hundert Euro im Jahr oder mehr sparen. Welche Kran­ken­kas­sen in unserem Preis-Leistungsvergleich am besten abgeschnitten haben, liest Du in unserem Text zur gesetzlichen Kran­ken­ver­si­che­rung.

Mehr dazu im Ratgeber Gesetzliche Kran­ken­ver­si­che­rung

  • Bei Service, Zusatzleistungen und Beitrag gibt es deutliche Unterschiede zwischen den Kran­ken­kas­sen.

  • Von uns emp­foh­lene Anbieter sind: HKK, TK, Audi BKK, HEK, Energie-BKK und Big direkt gesund

Ausführliche Informationen findest Du in unserem passenden Ratgeber.

Private Kran­ken­ver­si­che­rungen zahlen häufig für die Brille

Bist Du privat krankenversichert, schließen viele Tarife auch Sehhilfen wie Brillen und Kontaktlinsen ein. Es ist aber durchaus möglich, dass Deine private Kran­ken­ver­si­che­rung eine neue Brille nur anteilig und alle paar Jahre bezahlt. Die genauen Konditionen kannst Du in Deinem Ver­si­che­rungsvertrag nachlesen.

Wie viel Zuschuss gibt es für die Brille?

Wie viel eine Kran­ken­kas­se für die Brillengläser zahlt, hängt unter anderem von der benötigten Sehstärke ab. Die Kassen haben sogenannte Festbeträge bestimmt, die sie erstatten. Die Beträge gelten jeweils pro Brillenglas und schließen unter anderem auch die Beratung, Einarbeitung der Gläser ins Gestell sowie das Anpassen der Brille beim Optiker mit ein. Pro Glas zahlt die Kasse zwischen 16 und 160 Euro netto – genau sagt Dir das der Optiker. Er rechnet die Kosten auch direkt mit der Kran­ken­kas­se ab.

Wie bei Medikamenten oder Physiotherapie musst Du für die Brillengläser zwischen 5 und 10 Euro zuzahlen, es sei denn, Du hast eine Zuzahlungsbefreiung.

Das Gestell musst Du immer aus eigener Tasche bezahlen und auch wenn Du höherwertige Gläser möchtest, bleibst Du auf den Mehrkosten sitzen.

Wie oft zahlt die Kran­ken­ver­si­che­rung eine neue Brille?

Wenn Du schon eine Brille hast, dann bekommst Du für eine neue Brille erst wieder einen Zuschuss, wenn sich Deine Sehkraft um mindestens 0,5 Dioptrien verändert hat.

Geht die Brille ohne Dein Verschulden kaputt, zahlt die Kran­ken­kas­se die Reparatur oder eine neue Brille, sofern Du immer noch die oben genannten Voraussetzungen für eine Kostenübernahme erfüllst. Allerdings können Kassen sogenannte Mindestgebrauchszeiten festlegen. Frage deshalb am besten bei Deiner Kran­ken­kas­se nach, was in Deinem Fall gilt.

Werden Kinderbrillen erstattet?

Für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren werden Brillengläser immer dann bezahlt, wenn der Augenarzt diese verordnet hat. Anders als bei Erwachsenen ist nicht entscheidend, wie ausgeprägt die Sehschwäche ist. Allerdings gelten auch für Kinderbrillen Festbeträge, die die Kran­ken­kas­se höchstens erstattet, und das Brillengestell zahlst Du selbst.

Solange Kinder schulpflichtig sind und am Schulsport teilnehmen, übernimmt die Kran­ken­kas­se die Kosten für eine Sportbrille mit Kunststoffgläsern. Danach ist das keine Kassenleistung mehr.

Was gilt für Kontaktlinsen?

Kontaktlinsen werden nur in medizinisch notwendigen Ausnahmefällen erstattet, wenn Deine Augenärztin sie Dir verordnet. Medizinisch notwendig sind Kontaktlinsen etwa, wenn Du eine Kurz- oder Weitsichtigkeit von mehr als acht Dioptrien hast. Weitere Beispiele findest Du hier.

Entscheidest Du Dich ohne medizinische Notwendigkeit gegen eine Brille und für Kontaktlinsen, dann erstattet Dir die Kran­ken­kas­se höchstens so viel, wie sie für eine Brille gezahlt hätte. In den meisten Fällen also nichts, es sei denn, Deine Sehkraft ist entsprechend der oben genannten Voraussetzungen stark beeinträchtigt. Pflegemittel für die Linsen zahlst Du immer selbst.

Wer zahlt den Sehtest?

Wenn Du schlechter sehen kannst und deshalb bei der Augenärztin einen Sehtest machst, kann sie das direkt über Deine Kran­ken­ver­si­che­rungskarte mit der gesetzlichen Kasse abrechnen. Du musst den Sehtest also nicht selbst zahlen, auch wenn die Kran­ken­kas­se die Kosten für Deine Brille nicht trägt.

Anders ist das, wenn der Sehtest nicht medizinisch notwendig ist, sondern Du ihn zum Beispiel für Deinen Führerschein brauchst. Dann bleibst Du auf den Kosten sitzen.

Sehtests bei der Optikerin übernehmen Kran­ken­kas­sen nur für Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren, wenn diese schon eine Brille hatten. Brauchen sie eine neue Brille, weil sich die Dioptrien-Zahl verändert hat, können die Jugendlichen direkt zur Optikerin gehen. Kinder unter 14 Jahren müssen dagegen zur Bestimmung der Sehschärfe zum Arzt, auch wenn sie bereits eine Brille tragen.

Wie funktioniert die Kostenübernahme?

Damit die gesetzliche Kran­ken­ver­si­che­rung die Kosten für Deine Brille anteilig übernimmt, brauchst Du ein Brillenrezept vom Augenarzt. Das ist für Dich kostenlos. Ist klar, dass die Kasse nichts zu Deiner Brille zuzahlen wird, kannst Du auf das Rezept verzichten – insbesondere falls der Arzt Dir dafür etwas berechnen möchte. Du hast auch ohne Rezept Anspruch darauf, dass er Dir die Werte und Ergebnisse Deines Sehtests und aller Untersuchungen mitteilt.

Alle Kran­ken­kas­sen haben Verträge mit einzelnen Optikern abgeschlossen, bei denen Du eine Brille auf Kassenkosten bekommen kannst. Viele Versicherer, etwa die TK oder die Barmer, bieten auf ihrer Internetseite eine Suchfunktion an, über die Du Vertragspartner in Deiner Nähe finden kannst. Gibt es so eine Funktion bei Deiner Kasse nicht, dann frage bei ihr nach.

Mit dem Rezept, also der Verordnung von der Augenärztin, gehst Du dann innerhalb von vier Wochen zu einem Kooperationspartner Deiner Kran­ken­kas­se. Dieser Optiker rechnet direkt mit der Kran­ken­kas­se ab, Du musst Dich also nicht darum kümmern, den Zuschuss für die Brille zu beantragen. Die Kran­ken­kas­se bezahlt den Optiker dann nicht nur für die Brillengläser, sondern auch für die Beratung, die Einarbeitung der Gläser ins Gestell, das Anpassen sowie eine Kontrolle der Brille. Dasselbe gilt, wenn Deine Ärztin Dir Kontaktlinsen verschrieben hat.

Letztlich bekommst Du vom Optiker eine Rechnung für das Brillengestell, die gesetzliche Zuzahlung von 5 bis 10 Euro sowie die Mehrkosten für die Brillengläser, falls Du Dich für eine höherwertige Variante entschieden hast.

Lohnt sich eine Brillenversicherung?

In den meisten Fällen musst Du einen Großteil der Kosten für eine Brille oder Kontaktlinsen selbst tragen. Da liegt es nahe, eine Brillenversicherung abzuschließen. Solche Verträge werden häufig als Paket mit anderen ambulanten Zu­satz­ver­si­che­rung­en etwa für Heilpraktiker-Behandlungen verkauft.

Wir halten solche Brillenversicherungen in der Regel für verzichtbar. Denn wer sich die Beiträge für eine Zusatzversicherung leisten kann, verkraftet es meist auch, eine neue Brille aus Ersparnissen zu finanzieren. Zudem ist die Erstattung der Ver­si­che­rung meist limitiert, oft gibt es zwischen 100 und 300 Euro alle zwei Jahre.

Unser Rat: Überweise lieber ab und zu etwas Geld auf ein Tagesgeldkonto, statt es für eine Brillenversicherung auszugeben. So kannst Du einen Notgroschen für Reparaturen und Ersatz ansparen.

Auch einige Optiker-Ketten wie Fielmann werben mit Brillenversicherungen. Besonders günstige Angebote haben allerdings oft einen oder mehrere Haken. Die Brillenversicherung von Fielmann übernimmt beispielsweise nur die Kosten für ganz bestimmte Brillenfassungen und Gläser. Möchtest Du ein anderes Modell, gibt es für das Gestell lediglich 5 Euro Zuschuss.

Bezahlt das Jobcenter eine Brille?

Für Menschen, die auf Grundsicherung angewiesen sind, ist es schwierig, eine neue Brille zu bezahlen. Nach den geltenden gesetzlichen Regelungen musst Du die Kosten für eine Brille aus dem Regelsatz bestreiten, wenn Du Ar­beits­lo­sen­geld II (umgangssprachlich: Hartz IV) oder Sozialhilfe beziehst. Du sollst jeden Monat ein wenig Geld zurücklegen für den Fall, dass Du irgendwann eine Sehhilfe brauchst. 2,70 Euro im Monat sind im Regelbedarf vorgesehen für therapeutische Mittel wie Sehhilfen.

Das Jobcenter zahlt die Neuanschaffung einer Brille in der Regel nicht. Auch eine Härtefallregelung wie beim Zahnersatz gibt es für Brillen nicht. Ob es in Deiner individuellen Situation eine Möglichkeit der Kostenübernahme durch das Jobcenter gibt, kannst Du in einer Hartz-IV-Beratungsstelle erfahren.

Wenn Du die Brille nicht aus eigener Tasche zahlen kannst, kommt ein Darlehen vom Sozialhilfeträger infrage (§ 37 SGB XII). Zur Rückzahlung des Darlehens bekommst Du dann nur einen gekürzten Regelsatz ausgezahlt.

Für Reparaturen muss das Jobcenter aufkommen

Geht es nicht um den Neukauf einer Brille sondern um eine Reparatur, dann muss das Jobcenter hingegen zahlen. Das hat das Bundessozialgericht entschieden (BSG-Urteil vom 25. Oktober 2017, Az. B 14 AS 4/17 R). Eine Brillenreparatur gilt dem Urteil zufolge als Sonderbedarf (§ 24 Abs. 3 SGB II) und muss deshalb vom Amt übernommen werden.
Müssen die Gläser einer Brille ausgetauscht werden, weil sich die Sehstärke verändert hat, zählt das allerdings nicht als Reparatur, sondern wird wie eine Brillen-Neuanschaffung behandelt (BSG-Urteil vom 18. Juli 2019, Az. B 8 SO 13/18 R).

Autor
Julia Rieder

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