Brille Kran­ken­kas­se Wann die Kran­ken­kas­se Deine Brille zahlt

Barbara Weber
Finanztip-Expertin für Ver­si­che­rungen

Das Wichtigste in Kürze

  • Du bekommst von der gesetzlichen Kran­ken­kas­se nur dann einen Zuschuss zur Brille, wenn Deine Sehkraft sehr stark eingeschränkt ist.
  • Für Kinder und Jugendliche hingegen ist die Brille eine normale Leistung der Kran­ken­kas­se. 
  • Die Kassen zahlen nur für Standard-Brillengläser, Extras musst Du selbst bezahlen. 
  • Ob Deine private Kran­ken­ver­si­che­rung die Kosten für Brille oder Kontaktlinsen übernimmt, hängt von Deinem Vertrag ab. 

So gehst Du vor

  • Geh zum Augenarzt oder zur Augenärztin und lass Dir ein Rezept für Deine Brille ausstellen, die sogenannte Brillenverordnung. 
  • Wähle einen Partneroptiker aus der Liste Deiner Kran­ken­kas­se und zeige dort Dein Rezept vor. Der Optiker oder die Optikerin rechnet direkt mit der Kran­ken­kas­se ab. 
  • Begleiche die Rechnung im Laden. Denn die Brillenfassung, von Dir gewählte Extras und die gesetzliche Zuzahlung musst Du selbst zahlen. 

Schlechte Augen und jetzt musst Du Dir eine neue Brille zulegen? Das kann ganz schön ins Geld gehen. Für ein schickes Gestell bist Du schnell einige Hundert Euro los. Vielleicht bezahlt aber Deine Kran­ken­kas­se einen Teil der Kosten für Deine neue Brille. Wir erklären Dir, wann Dir oder Deinen Kindern ein Zuschuss der Kran­ken­kas­se zusteht und wie Du ihn bekommst.

Wann bezahlt die Kran­ken­kas­se die Brille?

Die Kran­ken­kas­se zahlt für Erwachsene nur ausnahmsweise einen Zuschuss zu Brillengläsern. Einen Zuschuss gibt es nur bei schweren Sehbeeinträchtigungen. Das Brillengestell musst Du aber immer selbst zahlen. Die strengen Kriterien sind in Paragraf 33 Abs. 2 S. 2 Sozialgesetzbuch (SGB) 5 geregelt. 

In folgenden Fällen gilt Deine Sehkraft als stark beeinträchtigt:

  • bei Kurz- oder Weitsichtigkeit von mehr als sechs Dioptrien auf mindestens einem Auge
  • bei einer Hornhautverkrümmung von mehr als vier Dioptrien
  • wenn Deine Sehschärfe trotz bestmöglicher Brille oder Kontaktlinsen maximal 30 Prozent beträgt

Erfüllst Du eine dieser Voraussetzungen, dann übernimmt die Kran­ken­kas­se die Kosten für einfache Standardgläser. Wünschst Du Dir dagegen Extras wie Kunststoffgläser, eine Gleitsichtbrille oder entspiegelte Gläser, musst Du den Aufpreis in der Regel selbst zahlen. 

Ausnahme: Die höherwertige Brille ist medizinisch notwendig. Wenn Du aufgrund eines chronischen Druckekzems an der Nase beispielsweise leichte Kunststoffgläser brauchst und dafür ein ärztliches Attest hast, übernimmt die Kran­ken­kas­se die Kosten. 

Wichtig: Lehnt die Kran­ken­kas­se eine medizinisch notwendige Leistung ab, kannst Du Widerspruch gegen diese Entscheidung einlegen. Ein Mus­ter­schrei­ben dafür findest Du in unserem Ratgeber Widerspruch gegen die Kran­ken­kas­se.

Auch Arbeitsplatz- oder Bildschirmbrillen übernimmt die gesetzliche Kran­ken­ver­si­che­rung nicht. Vielleicht beteiligt sich aber Dein Arbeitgeber oder Deine Arbeitgeberin an einer solchen Brille. Erkundige Dich dort am besten direkt. 

Du bekommst keinen Zuschuss? 

Vielleicht gehörst Du nicht zu den Leuten, die einen Zuschuss zur Brille bekommen. Dann gibt es aber trotzdem einen Trick, wie Du ganz einfach Geld sparen kannst: Wechsle zu einer günstigeren Kran­ken­kas­se. 

Beim Zuschuss für Brillen und Kontaktlinsen unterscheiden sich die gesetzlichen Kran­ken­kas­sen zwar nicht. Aber: Dafür unterscheiden sich die Kassen teilweise erheblich im Beitrag. Neben dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent, der bei allen Kassen gleich hoch ist, erhebt die Kasse den sogenannten Zusatzbeitrag. Der kann sich von Kasse zu Kasse unterscheiden. Im Durchschnitt liegt er 2024 bei 1,7 Prozent. Viele Kran­ken­kas­sen bieten auch freiwillige Extras wie Zahlungen für Vorsorgeuntersuchungen, Reiseimpfungen oder Sportkurse an. 

Wenn Du die Kran­ken­kas­se wechselst, lassen sich dadurch also durchaus hundert Euro im Jahr oder mehr sparen. Welche Kran­ken­kas­sen in unserem Preis-Leistungsvergleich am besten abgeschnitten haben, liest Du in unserem Text zur gesetzlichen Kran­ken­ver­si­che­rung.

Mehr dazu im Ratgeber Gesetzliche Kran­ken­ver­si­che­rung

  • Bei Service, Zusatzleistungen und Beitrag gibt es deutliche Unterschiede zwischen den Kran­ken­kas­sen.

  • Von uns emp­foh­lene Anbieter sind: HKK, TK, Audi BKK, HEK, Energie-BKK und Big direkt gesund

Ausführliche Informationen zur gesetzlichen Kran­ken­ver­si­che­rung findest Du in unserem Ratgeber. Mehr zur privaten Kran­ken­ver­si­che­rung kannst Du hier nachlesen.

Du kannst Deine Brille außerdem als außergewöhnliche Belastung über die Steu­er­er­klä­rung absetzen. Ist Deine Sehschwäche nachweislich durch Deinen Beruf oder sogar durch einen Arbeitsunfall entstanden, kannst Du die Brille sogar als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Das gilt auch für arbeitsnotwendige Schutzbrillen – auch wenn diese eine eingebaute Sehstärke haben. Reguläre Brillen kannst Du nicht als Werbekosten absetzen, selbst wenn Du sie nur zum Arbeiten trägst.

Zahlt die private Kran­ken­ver­si­che­rung für die Brille?

Bist Du privat krankenversichert, schließen viele Tarife auch Sehhilfen wie Brillen und Kontaktlinsen ein. Es ist daher durchaus möglich, dass Deine private Kran­ken­ver­si­che­rung eine neue Brille anteilig oder alle paar Jahre bezahlt. Die genauen Regelungen dazu kannst Du in Deinem Ver­si­che­rungsvertrag nachlesen.

Wie viel Zuschuss gibt es für die Brille?

Wie viel eine Kran­ken­kas­se für die Brillengläser zahlt, hängt unter anderem von der benötigten Sehstärke ab. Die Kassen haben sogenannte Festbeträge bestimmt, die sie erstatten. Pro Glas zahlt die Kasse zwischen 16 und 160 Euro netto. Weitere Zuschläge, etwa für Prismengläser oder Lichtschutzgläser, können möglich sein. In den Festbeträgen ist auch die Beratung, die Einarbeitung der Gläser ins Gestell und das Anpassen der Brille beim Optiker eingeschlossen. 

Die Festbeträge kannst Du in einer Tabelle des GKV-Spitzenverbandes nachlesen. Wie sich der Zuschuss der Kran­ken­kas­se berechnet, zeigt ein Beispiel: Mary hat auf beiden Augen eine Kurzsichtigkeit von jeweils zehn Dioptrien und benötigt daher Einstärkengläser. Von der Kran­ken­kas­se erhält sie laut der Tabelle 61,56 Euro Zuschuss pro Glas, für eine Brille also rund 123 Euro. 

Diese Beträge gelten aber nur für die Standardgläser beim Optiker. Möchtest Du zum Beispiel Kunststoffgläser oder entspiegelte Gläser haben, musst Du den Aufpreis selbst zahlen. Frag daher am besten direkt Deinen Optiker oder Deine Optikerin nach dem genauen Betrag für deine Brille. Den Zuschuss von der Kran­ken­kas­se kann das Geschäft direkt mit der Kran­ken­kas­se abrechnen. Den Rest musst Du selbst an den Optiker zahlen. 

Wichtig: Wie bei Medikamenten oder einer Physiotherapie musst Du für die Brillengläser zwischen 5 und 10 Euro aus eigener Tasche zuzahlen – es sei denn, Du hast eine Zuzahlungsbefreiung (§§ 61, 62 SGB 5). Wie Du eine solche bekommst, erfährst Du in unserem Ratgeber. Das Gestell musst Du dagegen immer selbst bezahlen

Wie bekommst Du eine Brille auf Rezept?

Wenn Du zum ersten Mal einen Zuschuss für Deine Brille benötigst, brauchst Du für die Kran­ken­kas­se eine ärztliche Erstverordnung. Dein Augenarzt oder Deine Augenärztin muss Dir also ein Rezept für Deine Brille ausstellen, die sogenannte Brillenverordnung. Die ist für Dich kostenlos. Den Zuschuss von der Kran­ken­kas­se musst Du aber nicht beantragen. 

Hattest Du bereits eine Brille auf Rezept und brauchst jetzt eine neue, dann benötigst Du nicht unbedingt ein neues Rezept. Es reicht ein Sehtest vom Optiker (§ 33 Abs. 5a SGB V). Nur wenn eine neue Diagnose dazu kommt, musst Du ein neues Rezept bei Deinem Arzt oder Deiner Ärztin einholen. Bei einer Sehschwäche solltest Du aber sowieso regelmäßig Deine Augen ärztlich kontrollieren lassen. Vereinbare also im Zweifel einen Kontrolltermin in Deiner Augenarztpraxis und lass Dir ein neues Rezept ausstellen.

Mit dem augenärztlichen Rezept – also der Verordnung – musst Du innerhalb von vier Wochen zu einem Kooperationspartner Deiner Kran­ken­kas­se und Deine neue Sehhilfe kaufen (§ 8 Abs. 2 der Hilfsmittel-Richtlinie). 

Alle Kran­ken­kas­sen haben Verträge mit einzelnen Optikern abgeschlossen, bei denen Du eine Brille auf Kassenkosten bekommen kannst. Viele Kran­ken­kas­sen, etwa die Barmer oder die AOK, bieten auf ihrer Internetseite eine Suchfunktion an, über die Du Vertragspartner in Deiner Nähe finden kannst. Gibt es so eine Funktion bei Deiner Kasse nicht, frag am besten direkt bei ihr nach.

Bei Deinem Optiker oder Deiner Optikerin kannst Du dann eine Brille für Dich aussuchen. Bedenke aber, dass Du die Kosten für das Gestell selbst tragen musst. Möchtest Du Geld sparen, dann entscheide Dich für ein möglichst günstiges Modell.

Einen Teil der Kosten kann der Optiker oder die Optikerin direkt mit der Kran­ken­kas­se abrechnen. Du musst Dich also nicht darum kümmern, den Zuschuss für die Brille zu beantragen. 

Die Kran­ken­kas­se bezahlt den Optiker übrigens nicht nur für die Brillengläser, sondern auch für die Beratung, die Einarbeitung der Gläser ins Gestell, das Anpassen sowie eine Kontrolle der Brille. Das gilt auch dann, wenn Dein Arzt oder Deine Ärztin Dir Kontaktlinsen verschrieben hat.

Am Ende bekommst du beim Optiker eine Rechnung für das Brillengestell, die gesetzliche Zuzahlung von 5 bis 10 Euro sowie die Mehrkosten für die Brillengläser, falls Du Dich für eine höherwertige Variante entschieden hast. Diese Kosten musst Du selbst tragen. 

Wie oft zahlt die Kran­ken­ver­si­che­rung eine neue Brille?

Wenn Du schon eine Brille hast, dann bekommst Du für eine neue Brille in der Regel erst wieder einen Zuschuss, wenn sich Deine Sehkraft um mindestens 0,5 Dioptrien verschlechtert hat (§ 12 Abs. 4 der Hilfsmittel-Richtlinie). Um das festzustellen, solltest Du einen Termin in Deiner Augenarztpraxis vereinbaren oder einen Sehtest bei einem Optiker oder einer Optikerin machen. 

Geht die Brille ohne Dein Verschulden kaputt, zahlt die Kran­ken­kas­se die Reparatur oder eine neue Brille. Dies allerdings nur, solange Du immer noch die Voraussetzungen für eine Kostenübernahme erfüllst. Kassen können außerdem sogenannte Mindestgebrauchszeiten für Deine Sehhilfe festlegen. Das bedeutet, dass Du erst nach einer bestimmten Zeit, zum Beispiel nach zwei oder drei Jahren, eine neue Brille bekommst. Selbst dann, wenn sich Deine Augen in der Zeit um mehr als 0,5 Dioptrien verschlechtert haben. Frage daher am besten direkt bei Deiner Kran­ken­kas­se nach, wie oft Du eine Brille bezahlt bekommst. 

Auch die privaten Kran­ken­ver­si­che­rungen unterscheiden sich in ihren Regelungen. Manche Kran­ken­ver­si­che­rungen übernehmen nach zwei oder drei Jahren auch dann neue Gläser, wenn sich Deine Sehstärke nicht verschlechtert hat. Kläre am besten direkt mit Deiner privaten Kran­ken­ver­si­che­rung ab, ob Du diesen Vorteil in Anspruch nehmen kannst.

Wann übernimmt die Kran­ken­kas­se Kontaktlinsen?

Kontaktlinsen erstattet die gesetzliche Kran­ken­kas­se nur in absoluten Ausnahmefällen und wenn Deine Augenärztin oder Dein Augenarzt sie Dir verordnet (§ 33 Abs. 3 SGB 5). Solche zwingenden Gründe liegen etwa dann vor, wenn Du eine Kurz- oder Weitsichtigkeit von mehr als acht Dioptrien oder eine Hornhautverkrümmung von mehr als drei Dioptrien hast (§ 15 Abs. 3 der Hilfsmittel-Richtlinie). Pflegemittel für die Linsen zahlst Du aber immer selbst. 

Wenn Du keine Zuschüsse für die Kontaktlinsen von Deiner Kran­ken­kas­se bekommst, kannst Du einen ähnlichen Weg gehen wie bei der Brille: Die Kosten kannst Du bei der Einkommenssteuererklärung nämlich als außergewöhnliche Belastung angeben. Wie das funktioniert, erfährst Du in unserem Ratgeber zu den Krankheitskosten in der Steu­er­er­klä­rung.

Erstattet die Kran­ken­kas­se Kinderbrillen?

Die gesetzliche Kran­ken­kas­se übernimmt Brillengläser bei Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahren immer dann, wenn ein Augenarzt oder eine Augenärztin diese verordnet hat (§ 33 Abs. 2 S. 1 SGB 5). Das Brillengestell zahlst Du auch bei Kindern und Jugendlichen selbst. 

Eine Folgeverordnung, also eine neue Brille, gibt es ab dem 14. Lebensjahr aber nur, wenn sich die Sehstärke um mehr als 0,5 Dioptrien verschlechtert hat (§ 12 Abs. 4 der Heilmittel-Richtlinie). 

Auch für Kinderbrillen gelten feste Beträge, die die Kran­ken­kas­se erstattet. Die Höhe der Festbeträge kannst du der Tabelle der GKV entnehmen. Dazu ein Beispiel: Beim zehnjährigen Lukas wird eine Weitsichtigkeit von drei Dioptrien auf beiden Augen festgestellt. Laut der Tabelle zahlt die Kran­ken­kas­se einen Zuschuss von 16,23 Euro pro Glas, für beide Gläser zusammen also rund 32 Euro. 

Heranwachsende haben im Vergleich zu Erwachsenen aber einige Vorteile: So stehen ihnen statt der Standardgläser beispielsweise Kunststoffgläser zu, wenn sie jünger als 14 Jahre alt sind. Außerdem übernimmt die Kran­ken­kas­se die Kosten für eine Sportbrille mit Kunststoffgläsern, solange die Kinder im schulpflichtigen Alter sind und am Schulsport teilnehmen (§ 14 Abs. 3a der Heilmittel-Richtlinie).

Zahlt die Kran­ken­kas­se den Sehtest?

Ein Sehtest bei der Augenärztin oder beim Augenarzt wird direkt über Deine Kran­ken­ver­si­che­rungskarte mit der gesetzlichen Kasse abgerechnet. Du musst den Sehtest also nicht selbst zahlen. Auch dann, wenn die Kran­ken­kas­se die Kosten für Deine Brille nicht trägt. Das gilt auch für die Aushändigung der Messwerte. Achte daher unbedingt darauf, ob Dein Arzt oder Deine Ärztin für den Sehtest Zusatzkosten verlangt: Du kannst diese direkt in der Praxis zurückfordern oder Dich sogar bei der kassenärztlichen Vereinigung oder den Verbraucherzentralen beschweren.

Keine Erstattung gibt es, wenn der Sehtest nicht medizinisch notwendig ist, sondern Du ihn zum Beispiel für Deinen Führerschein brauchst. Dann musst Du den Sehtest selbst bezahlen.

Bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren bezahlt die Kran­ken­kas­se den Sehtest in der Augenarztpraxis immer. Der Sehtest gilt als Vorsorgeuntersuchung und ist laut der Kinder-Richtlinie Teil der U-Untersuchungen für Kinder und J-Untersuchungen für Jugendliche.

Sehtests beim Optiker müssen Erwachsene dagegen selbst zahlen. Viele Optiker und Optikerinnen bieten aber kostenlose Sehtests an, wenn Du dort eine Brille erwirbst. Lass Dich aber nicht von einem kostenlosen Sehtest zum Kauf einer vergleichsweise teureren Brille verleiten. Am besten ist es sowieso, wenn Du den Sehtest bei Deinem Augenarzt oder Deiner Augenärztin machst. Dann ist er in jedem Fall kostenfrei. 

Kinder und Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren bekommen den Sehtest beim Optiker zwar von der Kasse bezahlt. Allerdings nur dann, wenn sie schon eine Brille hatten. Brauchen sie also eine neue Brille, weil sich die Dioptrien-Zahl verschlechtert hat, können sie direkt zum Optiker gehen. Gerade bei Kindern und Jugendlichen ist es aber empfehlenswert, stattdessen einen Sehtest beim Augenarzt oder der Augenärztin zu machen.

Kinder unter 14 Jahren müssen immer zum Augenarzt oder zur Augenärztin, um ihre Sehschärfe messen zu lassen, auch wenn sie schon eine Brille tragen (§ 12 Abs. 3 Hilfsmittel-Richtlinie).

Lohnt sich eine Brillenversicherung?

Brillenversicherungen zahlen Dir alle paar Jahre einen Zuschuss zur neuen Brille und übernehmen die Kosten bei Bruch und Diebstahl. Die Verträge verkaufen die Ver­si­che­rungen häufig als Paket mit anderen ambulanten Zu­satz­ver­si­che­rung­en etwa für Heilpraktiker-Behandlungen verkauft. Wir halten solche Brillenversicherungen für verzichtbar.

Denn wer sich die Beiträge für eine Zusatzversicherung leisten kann, sollte dieses Geld besser sparen, um sich eine neue Brille aus Ersparnissen zu finanzieren. Zudem ist die Erstattung der Ver­si­che­rung meist begrenzt: Oft gibt es zwischen 100 und 300 Euro alle zwei Jahre.

Auch einige Optiker-Ketten wie Fielmann werben mit Brillenversicherungen. Besonders günstige Angebote haben allerdings oft einen oder mehrere Haken. Die Brillenversicherung von Fielmann übernimmt beispielsweise nur die Kosten für ganz bestimmte Brillenfassungen und Gläser. Möchtest Du ein anderes Modell, gibt es für das Gestell lediglich 10 Euro Zuschuss. 

Unser Rat: Überweise lieber monatlich Geld auf ein Tagesgeldkonto, statt es für eine Brillenversicherung auszugeben. So kannst Du einen Notgroschen für Reparaturen und Ersatz-Sehhilfen ansparen. 

Ver­si­che­rungen solltest Du außerdem nur dann abschließen, wenn es darum geht, ein großes finanzielles Risiko abzusichern. Daher ist zum Beispiel eine Haft­pflicht­ver­si­che­rung viel wichtiger. Sie zahlt für alle Schäden, die Du anderen zufügst. Vor allem dann, wenn Menschen zu Schaden kommen, kann das schnell sehr teuer werden. Eine Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung sichert Dich für den Fall ab, dass Du in Deinem Beruf nicht mehr arbeiten kannst, Dein Gehalt also wegfällt.

Bezahlt das Jobcenter eine Brille?

Für Menschen, die auf Bürgergeld oder Grundsicherung im Alter angewiesen sind, ist es schwierig, eine neue Brille zu bezahlen. Das Jobcenter zahlt die Neuanschaffung einer Brille in der Regel nicht. Reparaturen an der Brille muss das Jobcenter aber zahlen. 

Brauchst Du eine neue Brille, musst Du die Kosten also selbst bezahlen, auch wenn Du Bürgergeld oder Sozialhilfe beziehst. Trotzdem solltest Du einmal in der Beratungsstelle des Jobcenters nachfragen, ob es in Deiner individuellen Situation eine Möglichkeit der Kostenübernahme gibt.

Die Kran­ken­kas­se zahlt nur dann einen Zuschuss, wenn Du eine starke Sehbehinderung hast. Wann die Kran­ken­kas­se ausnahmsweise einen Zuschuss bezahlt, liest Du im ersten Kapitel

Wenn Du die Brille nicht aus eigener Tasche zahlen kannst, kommt noch ein Darlehen vom Sozialhilfeträger infrage (§ 37 SGB XII). Das Jobcenter kürzt dann allerdings Deinen monatlichen Regelsatz. So kannst Du das Darlehen Stück für Stück beim Jobcenter abzahlen. 

Jobcenter zahlt, wenn die Brille repariert werden muss 

Brauchst Du lediglich eine Reparatur an Deiner kaputten Brille, dann muss das Jobcenter hingegen zahlen. Das hat das Bundessozialgericht entschieden (Az. B 14 AS 4/17 R). Dazu musst Du in aller Regel einen Antrag auf Kostenübernahme beim Jobcenter stellen. Wende Dich dazu direkt an Deinen Sachbearbeiter oder Deine Sachbearbeiterin und teile ihm oder ihr Dein Anliegen mit.

Ist die Brille nicht mehr reparierbar oder hast Du sie verloren, zahlt das Jobcenter dagegen nicht. Auch wenn du die Gläser Deiner Brille austauschen musst, weil sich Deine Sehstärke verändert hat, zählt das nicht als Reparatur. Dieser Fall wird wie eine Brillen-Neuanschaffung behandelt, wie das Bundessozialgericht entschied (BSG-Urteil vom 18. Juli 2019, Az. B 8 SO 13/18 R).

Autoren
Julia Rieder
Mit Deinem Beitrag unterstützt Du uns bei der unabhängigen Recherche für unsere Ratgeber.

Werde Unterstützer

Werde Finanztip Unterstützer

  • Unabhängige RechercheWir können weiterhin unabhängig Recherche betreiben
  • Finanztip Academy Erhalte exklusiven Zugang zur Finanztip Academy
  • ExpertengesprächeNimm an allen Gesprächen mit unseren Experten teil und stell Deine Frage
Unterstützer werden für 5€/Monat