Brille Krankenkasse Wann die Krankenkasse Deine Brille zahlt
Finanztip-Expertin für Versicherungen
Das Wichtigste in Kürze
So gehst Du vor
Inhalt
Zwei von drei Erwachsenen in Deutschland tragen einer Umfrage des Allensbach-Instituts zufolge eine Brille oder Kontaktlinsen – auch Du? Für ein schickes Gestell mit Gleitsichtgläsern sind schnell einige Hundert Euro fällig. Doch die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Brille nicht immer. Wir erklären, wann Dir oder Deinen Kindern ein Zuschuss der Krankenkasse zusteht und wie Du ihn bekommst.
Grundsätzlich zahlt die gesetzliche Krankenversicherung nicht für die Brillenfassung, sondern höchstens für die Gläser. Doch auch die Kosten für die Gläser werden nur selten übernommen. Sofern Du volljährig bist, bekommst Du ausschließlich dann einen Zuschuss, wenn Deine Sehkraft schwer beeinträchtigt ist, also in folgenden Fällen (§ 33 Abs. 2 Satz 2 SGB V):
Erfüllst Du eine dieser Voraussetzungen, dann übernimmt die Krankenkasse die Kosten für einfache Standardgläser. Möchtest Du Extras wie Kunststoffgläser, eine Gleitsichtbrille oder entspiegelte Gläser, musst Du den Aufpreis in der Regel selbst zahlen.
Eine Ausnahme: Die höherwertige Brille ist medizinisch notwendig, weil Du beispielsweise leichte Kunststoffgläser aufgrund eines chronisches Druckekzems an der Nase brauchst. Die medizinische Notwendigkeit solltest Du der Krankenkasse dann mithilfe Deines Arztes nachweisen. Lehnt die Krankenkasse eine medizinisch notwendige Leistung ab, dann kannst Du Widerspruch gegen diese Entscheidung einlegen. Ein Musterschreiben dafür findest Du in unserem Ratgeber Widerspruch gegen die Krankenkasse.
Arbeitsplatz- oder Bildschirmbrillen übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung nicht. Gegebenenfalls beteiligt sich aber Dein Arbeitgeber an einer solchen Brille. Frage doch mal nach.
Noch bis 2003 haben Krankenkassen die Kosten für medizinisch notwendige Brillen immer übernommen. Dies wurde im Zuge der Gesundheitsreform 2004 jedoch aus dem gesetzlichen Leistungskatalog gestrichen.
Inzwischen bieten Krankenkassen zwar viele freiwillige Extras wie Zahlungen für Vorsorgeuntersuchungen, Reiseimpfungen oder Sportkurse an – ein Zuschuss für Brillen oder Kontaktlinsen gehört allerdings nicht dazu. Denn einzelne Krankenkassen dürfen nicht eigenmächtig neue Leistungsbereiche anbieten, die vom Gesetzgeber nicht vorgesehen sind. Das gilt auch für Zuschüsse zu Brillen (Urteil des LSG Hessen vom 15. Mai 2014, Az. L 1 KR 56/13 KL) oder Wahltarife, die eine Reisekranken- oder Zahnzusatzversicherung ersetzen könnten (BSG-Urteil vom 30. Juli 2019, Az. B 1 KR 34/18 R).
Einen höheren Zuschuss zur Brille bekommst Du also nicht, wenn Du die Krankenkasse wechselst. Aber mit anderen Zusatzleistungen lassen sich durchaus hundert Euro im Jahr oder mehr sparen. Welche Krankenkassen in unserem Preis-Leistungsvergleich am besten abgeschnitten haben, liest Du in unserem Text zur gesetzlichen Krankenversicherung.
Bei Service, Zusatzleistungen und Beitrag gibt es deutliche Unterschiede zwischen den Krankenkassen.
Von uns empfohlene Anbieter sind: HKK, TK, Audi BKK, HEK, Energie-BKK und Big direkt gesund.
Ausführliche Informationen findest Du in unserem passenden Ratgeber.
Bist Du privat krankenversichert, schließen viele Tarife auch Sehhilfen wie Brillen und Kontaktlinsen ein. Es ist aber durchaus möglich, dass Deine private Krankenversicherung eine neue Brille nur anteilig und alle paar Jahre bezahlt. Die genauen Konditionen kannst Du in Deinem Versicherungsvertrag nachlesen.
Wie viel eine Krankenkasse für die Brillengläser zahlt, hängt unter anderem von der benötigten Sehstärke ab. Die Kassen haben sogenannte Festbeträge bestimmt, die sie erstatten. Die Beträge gelten jeweils pro Brillenglas und schließen unter anderem auch die Beratung, Einarbeitung der Gläser ins Gestell sowie das Anpassen der Brille beim Optiker mit ein. Pro Glas zahlt die Kasse zwischen 16 und 160 Euro netto – genau sagt Dir das der Optiker. Er rechnet die Kosten auch direkt mit der Krankenkasse ab.
Wie bei Medikamenten oder Physiotherapie musst Du für die Brillengläser zwischen 5 und 10 Euro zuzahlen, es sei denn, Du hast eine Zuzahlungsbefreiung.
Das Gestell musst Du immer aus eigener Tasche bezahlen und auch wenn Du höherwertige Gläser möchtest, bleibst Du auf den Mehrkosten sitzen.
Wenn Du schon eine Brille hast, dann bekommst Du für eine neue Brille erst wieder einen Zuschuss, wenn sich Deine Sehkraft um mindestens 0,5 Dioptrien verändert hat.
Geht die Brille ohne Dein Verschulden kaputt, zahlt die Krankenkasse die Reparatur oder eine neue Brille, sofern Du immer noch die oben genannten Voraussetzungen für eine Kostenübernahme erfüllst. Allerdings können Kassen sogenannte Mindestgebrauchszeiten festlegen. Frage deshalb am besten bei Deiner Krankenkasse nach, was in Deinem Fall gilt.
Für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren werden Brillengläser immer dann bezahlt, wenn der Augenarzt diese verordnet hat. Anders als bei Erwachsenen ist nicht entscheidend, wie ausgeprägt die Sehschwäche ist. Allerdings gelten auch für Kinderbrillen Festbeträge, die die Krankenkasse höchstens erstattet, und das Brillengestell zahlst Du selbst.
Solange Kinder schulpflichtig sind und am Schulsport teilnehmen, übernimmt die Krankenkasse die Kosten für eine Sportbrille mit Kunststoffgläsern. Danach ist das keine Kassenleistung mehr.
Kontaktlinsen werden nur in medizinisch notwendigen Ausnahmefällen erstattet, wenn Deine Augenärztin sie Dir verordnet. Medizinisch notwendig sind Kontaktlinsen etwa, wenn Du eine Kurz- oder Weitsichtigkeit von mehr als acht Dioptrien hast. Weitere Beispiele findest Du hier.
Entscheidest Du Dich ohne medizinische Notwendigkeit gegen eine Brille und für Kontaktlinsen, dann erstattet Dir die Krankenkasse höchstens so viel, wie sie für eine Brille gezahlt hätte. In den meisten Fällen also nichts, es sei denn, Deine Sehkraft ist entsprechend der oben genannten Voraussetzungen stark beeinträchtigt. Pflegemittel für die Linsen zahlst Du immer selbst.
Wenn Du schlechter sehen kannst und deshalb bei der Augenärztin einen Sehtest machst, kann sie das direkt über Deine Krankenversicherungskarte mit der gesetzlichen Kasse abrechnen. Du musst den Sehtest also nicht selbst zahlen, auch wenn die Krankenkasse die Kosten für Deine Brille nicht trägt.
Anders ist das, wenn der Sehtest nicht medizinisch notwendig ist, sondern Du ihn zum Beispiel für Deinen Führerschein brauchst. Dann bleibst Du auf den Kosten sitzen.
Sehtests bei der Optikerin übernehmen Krankenkassen nur für Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren, wenn diese schon eine Brille hatten. Brauchen sie eine neue Brille, weil sich die Dioptrien-Zahl verändert hat, können die Jugendlichen direkt zur Optikerin gehen. Kinder unter 14 Jahren müssen dagegen zur Bestimmung der Sehschärfe zum Arzt, auch wenn sie bereits eine Brille tragen.
Damit die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten für Deine Brille anteilig übernimmt, brauchst Du ein Brillenrezept vom Augenarzt. Das ist für Dich kostenlos. Ist klar, dass die Kasse nichts zu Deiner Brille zuzahlen wird, kannst Du auf das Rezept verzichten – insbesondere falls der Arzt Dir dafür etwas berechnen möchte. Du hast auch ohne Rezept Anspruch darauf, dass er Dir die Werte und Ergebnisse Deines Sehtests und aller Untersuchungen mitteilt.
Alle Krankenkassen haben Verträge mit einzelnen Optikern abgeschlossen, bei denen Du eine Brille auf Kassenkosten bekommen kannst. Viele Versicherer, etwa die TK oder die Barmer, bieten auf ihrer Internetseite eine Suchfunktion an, über die Du Vertragspartner in Deiner Nähe finden kannst. Gibt es so eine Funktion bei Deiner Kasse nicht, dann frage bei ihr nach.
Mit dem Rezept, also der Verordnung von der Augenärztin, gehst Du dann innerhalb von vier Wochen zu einem Kooperationspartner Deiner Krankenkasse. Dieser Optiker rechnet direkt mit der Krankenkasse ab, Du musst Dich also nicht darum kümmern, den Zuschuss für die Brille zu beantragen. Die Krankenkasse bezahlt den Optiker dann nicht nur für die Brillengläser, sondern auch für die Beratung, die Einarbeitung der Gläser ins Gestell, das Anpassen sowie eine Kontrolle der Brille. Dasselbe gilt, wenn Deine Ärztin Dir Kontaktlinsen verschrieben hat.
Letztlich bekommst Du vom Optiker eine Rechnung für das Brillengestell, die gesetzliche Zuzahlung von 5 bis 10 Euro sowie die Mehrkosten für die Brillengläser, falls Du Dich für eine höherwertige Variante entschieden hast.
In den meisten Fällen musst Du einen Großteil der Kosten für eine Brille oder Kontaktlinsen selbst tragen. Da liegt es nahe, eine Brillenversicherung abzuschließen. Solche Verträge werden häufig als Paket mit anderen ambulanten Zusatzversicherungen etwa für Heilpraktiker-Behandlungen verkauft.
Wir halten solche Brillenversicherungen in der Regel für verzichtbar. Denn wer sich die Beiträge für eine Zusatzversicherung leisten kann, verkraftet es meist auch, eine neue Brille aus Ersparnissen zu finanzieren. Zudem ist die Erstattung der Versicherung meist limitiert, oft gibt es zwischen 100 und 300 Euro alle zwei Jahre.
Unser Rat: Überweise lieber ab und zu etwas Geld auf ein Tagesgeldkonto, statt es für eine Brillenversicherung auszugeben. So kannst Du einen Notgroschen für Reparaturen und Ersatz ansparen.
Auch einige Optiker-Ketten wie Fielmann werben mit Brillenversicherungen. Besonders günstige Angebote haben allerdings oft einen oder mehrere Haken. Die Brillenversicherung von Fielmann übernimmt beispielsweise nur die Kosten für ganz bestimmte Brillenfassungen und Gläser. Möchtest Du ein anderes Modell, gibt es für das Gestell lediglich 5 Euro Zuschuss.
Für Menschen, die auf Grundsicherung angewiesen sind, ist es schwierig, eine neue Brille zu bezahlen. Nach den geltenden gesetzlichen Regelungen musst Du die Kosten für eine Brille aus dem Regelsatz bestreiten, wenn Du Arbeitslosengeld II (umgangssprachlich: Hartz IV) oder Sozialhilfe beziehst. Du sollst jeden Monat ein wenig Geld zurücklegen für den Fall, dass Du irgendwann eine Sehhilfe brauchst. 2,70 Euro im Monat sind im Regelbedarf vorgesehen für therapeutische Mittel wie Sehhilfen.
Das Jobcenter zahlt die Neuanschaffung einer Brille in der Regel nicht. Auch eine Härtefallregelung wie beim Zahnersatz gibt es für Brillen nicht. Ob es in Deiner individuellen Situation eine Möglichkeit der Kostenübernahme durch das Jobcenter gibt, kannst Du in einer Hartz-IV-Beratungsstelle erfahren.
Wenn Du die Brille nicht aus eigener Tasche zahlen kannst, kommt ein Darlehen vom Sozialhilfeträger infrage (§ 37 SGB XII). Zur Rückzahlung des Darlehens bekommst Du dann nur einen gekürzten Regelsatz ausgezahlt.
Geht es nicht um den Neukauf einer Brille sondern um eine Reparatur, dann muss das Jobcenter hingegen zahlen. Das hat das Bundessozialgericht entschieden (BSG-Urteil vom 25. Oktober 2017, Az. B 14 AS 4/17 R). Eine Brillenreparatur gilt dem Urteil zufolge als Sonderbedarf (§ 24 Abs. 3 SGB II) und muss deshalb vom Amt übernommen werden.
Müssen die Gläser einer Brille ausgetauscht werden, weil sich die Sehstärke verändert hat, zählt das allerdings nicht als Reparatur, sondern wird wie eine Brillen-Neuanschaffung behandelt (BSG-Urteil vom 18. Juli 2019, Az. B 8 SO 13/18 R).
Weitere Themen
* Was der Stern bedeutet:
Finanztip gehört zu 100 Prozent der gemeinnützigen Finanztip Stiftung. Die hat den Auftrag, die Finanzbildung in Deutschland zu fördern. Alle Gewinne, die Finanztip ausschüttet, gehen an die Stiftung und werden dort für gemeinnützige Projekte verwendet – wie etwa unsere Bildungsinitiative Finanztip Schule.
Wir wollen mit unseren Empfehlungen möglichst vielen Menschen helfen, ihre Finanzen selber zu machen. Daher sind unsere Inhalte kostenlos im Netz verfügbar. Wir finanzieren unsere aufwändige Arbeit mit sogenannten Affiliate Links. Diese Links kennzeichnen wir mit einem Sternchen (*).
Bei Finanztip handhaben wir Affiliate Links aber anders als andere Websites. Wir verlinken ausschließlich auf Produkte, die vorher von unserer unabhängigen Experten-Redaktion empfohlen wurden. Nur dann kann der entsprechende Anbieter einen Link zu diesem Angebot setzen lassen. Geld bekommen wir, wenn Du auf einen solchen Link klickst oder beim Anbieter einen Vertrag abschließt.
Ob und in welcher Höhe uns ein Anbieter vergütet, hat keinerlei Einfluss auf unsere Empfehlungen. Was Dir unsere Experten empfehlen, hängt allein davon ab, ob ein Angebot gut für Verbraucher ist.
Mehr Informationen über unsere Arbeitsweise findest Du auf unserer Über-uns-Seite.
Klickst Du auf eine Empfehlung mit *, unterstützt das unsere Arbeit. Finanztip bekommt dann eine Vergütung. Empfehlungen geben wir immer nur redaktionell unabhängig und nach strengen Finanztip-Kriterien. Mehr Infos