Erwerbsminderungsrente
Im Ernstfall nur ein Notgroschen
- Eine Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) erhältst Du, wenn Du dauerhaft zu krank zum Arbeiten bist und bestimmte Voraussetzungen erfüllst. Welche das sind, erfährst Du weiter unten in diesem Ratgeber.
- Zuständig für die Erwerbsminderungsrente ist die Deutsche Rentenversicherung (DRV).
- Die Rente ist gering. Sie richtet sich danach, wie viele Stunden Du noch arbeiten kannst und welche Rentenansprüche Du bisher angesammelt hast.
- Lass Dir beim Antrag auf Erwerbsminderungsrente helfen, zum Beispiel in den Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung.
- Die Erwerbsminderungsrente reicht oft nicht zum Leben. Schließe daher lieber eine Berufsunfähigkeitsversicherung ab. Für die Beratung dazu empfehlen wir Hoesch & Partner, Buforum24, Zeroprov, Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung sowie P&F.
In diesem Ratgeber
- Voraussetzungen für die Erwerbsminderungsrente
- Wie hoch ist die Erwerbsminderungsrente?
- Wie wird die Erwerbsminderungsrente berechnet?
- Wann ist die Wartezeit erfüllt?
- Wie beantragst Du eine Erwerbsminderungsrente?
- Wie lange bekommst Du Erwerbsminderungsrente?
- Wieviel darfst Du hinzuverdienen?
Wenn Du nach einem Unfall oder einer schweren Erkrankung dauerhaft nicht mehr arbeiten kannst, fällt auch Dein Einkommen weg. In einem solchen Notfall springt die Deutsche Rentenversicherung ein. Du bekommst dann eine sogenannte Erwerbsminderungsrente. Doch die fällt nicht gerade üppig aus: Im Jahr 2020 gab es für neue Rentenbezieher durchschnittlich 882 Euro im Monat.
Neu: Das Bundeskabinett hat eine Rentenerhöhung beschlossen: Ab 01. Juli 2024 soll die Erwerbsminderungsrente um bis zu 7,5 Prozent steigen. Profitieren sollen davon vor allem bestehende Erwerbsminderungsrenten.
Voraussetzungen für die Erwerbsminderungsrente
Wenn Du aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage bist zu arbeiten, bekommst du eine Erwerbsminderungsrente – aber nur unter den folgenden drei Voraussetzungen (§ 43 SGB VI):
Du kannst weniger als drei Stunden arbeiten
Die Deutsche Rentenversicherung unterscheidet zwischen voller und teilweiser Erwerbsminderung. Die Erwerbsminderungsrente in voller Höhe erhältst Du nur, wenn Du aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr als drei Stunden am Tag arbeiten kannst – egal in welchem Beruf. Es kommt also nicht darauf an, ob Du in Deinem jetzigen Beruf nicht mehr arbeiten kannst. Vielmehr prüft die Versicherung, ob Du noch in irgendeiner Tätigkeit mehr als drei Stunden arbeiten kannst.
Kannst Du noch zwischen drei und sechs Stunden irgendeiner Arbeit nachgehen, zahlt die Rentenversicherung nur die halbe Erwerbsminderungsrente. Denn es wird erwartet, dass Du Dir einen Teilzeitjob suchst. Welchen Beruf Du zuvor ausgeübt hast, ist dabei unerheblich. So kannst Du zum Beispiel als Akademiker auch auf Aushilfsarbeiten verwiesen werden. Wenn Du aufgrund der Arbeitsmarktlage keine Teilzeitstelle findest, kannst Du jedoch die volle Erwerbsminderungsrente beantragen.
Dabei gilt der Grundsatz „Reha vor Rente“. Die Rentenversicherung prüft also zunächst, ob Deine Erwerbsfähigkeit durch Rehabilitationsmaßnahmen wiederhergestellt werden kann.
Du hast fünf Jahre eingezahlt
Die zweite Voraussetzung ist: Du musst mindestens fünf Jahre in Deinem Leben in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. Welche Phasen zu dieser sogenannten Wartezeit zählen, kannst Du weiter unten nachlesen.
Pflichtbeiträge in den letzten fünf Jahren
Dritte Voraussetzung: In den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung hast Du mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge bei der Deutschen Rentenversicherung gezahlt. Die drei Jahre müssen aber kein zusammenhängender Zeitraum sein.
Sonderregelung für die Jahrgänge vor 1961
Wenn Du vor dem 2. Januar 1961 geboren bist, gelten für Dich bessere Regeln: Du kannst die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung auch bekommen, wenn Du in Deinem erlernten oder zuletzt dauerhaft ausgeübten Beruf weniger als sechs Stunden täglich arbeiten kannst. Die Rentenversicherung prüft zwar, ob eine andere, gleichwertige Tätigkeit zumutbar ist, kann Dich aber nicht auf jede beliebige Tätigkeit verweisen.
Erwerbsminderungsrente für Selbstständige
Bist du als Selbstständiger in der Deutschen Rentenversicherung pflichtversichert (wie zum Beispiel Handwerker) oder freiwillig versichert, hast Du den gleichen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente wie Angestellte.
Allerdings verzichten einige Selbstständige und Freiberufler darauf und sichern sich privat mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) oder einer der BU-Alternativen ab. Denn für viele Selbstständige ist die Mitgliedschaft in der Deutschen Rentenversicherung keine Pflicht.
Wie hoch ist die Erwerbsminderungsrente?
Wie viel Erwerbsminderungsrente Du bekommst, hängt von Deinem individuellen Rentenanspruch ab. Für die Höhe der Erwerbsminderungsrente spielt es eine Rolle, wie viele Jahre Du schon in die Deutsche Rentenversicherung eingezahlt hast. Außerdem kommt es darauf an, wie viele Entgeltpunkte Du dabei gesammelt hast und wie lange Du bis zur regulären Altersrente noch arbeiten müsstest.
Beim Einschätzen Deiner Ansprüche hilft ein Blick in die Renteninformation, die Du einmal im Jahr von der Deutschen Rentenversicherung bekommst: Dort steht, wie viel Rente Du derzeit bei voller Erwerbsminderung bekommen würdest.
Die durchschnittliche Auszahlung der vollen Erwerbsminderungsrente betrug im Jahr 2020 882 Euro pro Monat für Rentenneuzugänge. Bei Bestandsrentnern lag sie im Jahr 2020 durchschnittlich bei 869 Euro im Monat.
EM-Rente soll ab 2024 steigen
Die Erwerbsminderungsrente soll künftig um bis zu 7,5 Prozent steigen. Die Regelung gilt allerdings erst ab dem 01. Juli 2024. Durch die Erhöhung sollen diejenigen unterstützt werden, die schon längere Zeit eine EM-Rente erhalten.
Bei der Höhe des Zuschlags wird zwischen zwei Gruppen unterschieden: Wer bis Juni 2014 in EM-Rente gegangen, ist soll den vollen Zuschlag von 7,5 Prozent bekommen. Einen geringeren Zuschlag von 4,5 Prozent gibt es für diejenigen, die zwischen Juli 2014 und Dezember 2018 in EM-Rente gegangen sind.
Wie wird die Erwerbsminderungsrente berechnet?
Die Erwerbsminderungsrente wird im Prinzip so berechnet wie die reguläre Altersrente. Je mehr Jahre und je mehr Geld Du in die Deutsche Rentenversicherung eingezahlt hast, desto höher fällt auch Deine Erwerbsminderungsrente aus.
Für junge Menschen hätte das allerdings eine sehr geringe Erwerbsminderungsrente zur Folge. Deswegen wird bei der Berechnung so getan, als hättest Du viel länger eingezahlt. Die Arbeitsjahre, die normalerweise noch vor Dir stünden, werden einfach bei der Berechnung mit einkalkuliert (sogenannte Zurechnungszeit). Dabei wird Dein Einkommen aller bisherigen Versicherungsjahre auch für die noch vor Dir liegenden Arbeitsjahre angenommen. Verringern die letzten vier Jahre Deinen Durchschnittswert, zum Beispiel weil Du in Teilzeit gearbeitet hast, werden diese Jahre nicht berücksichtigt.
Die Grenze für die Berechnung der Zurechnungszeiten liegt im Jahr 2022 bei 65 Jahren und elf Monaten. Das heißt: Solltest Du beispielsweise heute mit 50 Jahren erwerbsunfähig werden, wird bei der Berechnung so getan, als hättest Du bis zu einem Alter von 65 Jahre und elf Monate gearbeitet. Die Zurechnungszeiten steigen bis zum Jahr 2031 schrittweise um einen Monat pro Jahr bis auf 67 Jahre.
Die genannten Zurechnungszeiten gelten jedoch nur für Versicherte, die seit Januar 2019 erstmalig eine Erwerbsminderungsrente bekommen. Bei Erwerbsminderungsrentnern, deren Rente nur verlängert wird, gelten die alten Bestimmungen vom Zeitpunkt der erstmaligen Zahlung der Erwerbsminderungsrente.
Achtung: Diese Abzüge gibt es
Durch den vorzeitigen Rentenbeginn verringert sich allerdings die Erwerbsminderungsrente um einen individuellen Abschlag. Wie bei der regulären Altersrente gibt es auch bei der Erwerbsminderungsrente eine Altersgrenze für einen Renteneintritt ohne Abschlag. Diese liegt im Jahr 2022 bei 64 Jahren und acht Monaten und wird bis zum Jahr 2024 schrittweise auf 65 Jahre angehoben. Für jeden Monat, den Du jünger bist als die Altersgrenze, werden Dir 0,3 Prozentpunkte der monatlichen Rente abgezogen. Der Abzug liegt bei höchstens 10,8 Prozent.
Die Erwerbsminderungsrente liegt oft unter dem Bedarf zur Grundsicherung. Sie reicht also zum Leben nicht aus. Wir empfehlen deshalb, frühzeitig eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen, um das fehlende Einkommen ausgleichen zu können.
Mehr dazu im Ratgeber Berufsunfähigkeitsversicherung
- Die staatliche Erwerbsminderungsrente reicht nicht aus, eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist für fast jeden sinnvoll.
- Von uns empfohlene Makler: Hoesch & Partner, Buforum24, Zeroprov, Dr. Schlemann unabhängige Finanzberatung, P&F.
Wann ist die Wartezeit erfüllt?
Bei der Erwerbsminderungsrente gilt grundsätzlich eine Wartezeit von fünf Jahren. Diese hast Du zum Beispiel erfüllt, wenn du fünf Jahre lang in der Deutschen Rentenversicherung versichert warst. Zusätzlich musst Du innerhalb der letzten fünf Jahre vor der Erwerbsunfähigkeit mindestens drei Jahre lang Pflichtbeiträge gezahlt haben.
Unter bestimmten Voraussetzungen zählen zur Wartezeit auch Phasen, in denen Du eine oder mehrere der folgenden Leistungen bezogen hast:
- Krankengeld
- Arbeitslosengeld
- Arbeitslosengeld II (zwischen Januar 2005 und Dezember 2010)
- Übergangsgeld
Außerdem werden folgende Zeiten hinzugerechnet:
- Kindererziehung
- nicht erwerbsmäßige häusliche Pflege
- freiwillige Beitragszeiten
- Zeiten aus einem Rentensplitting oder einem Versorgungsausgleich
In den ersten Jahren Deines Berufslebens bist Du daher kaum abgesichert. Es gibt allerdings Ausnahmen, die Berufsanfängern immerhin ein wenig Schutz bieten.
Nach einer Ausbildung oder einem Studium gilt: Die Wartezeit ist ebenfalls vorzeitig erfüllt, wenn innerhalb von sechs Jahren nach Ende der Ausbildung eine volle Erwerbsminderung bei Dir eintritt und Du in den zwei Jahren davor mindestens zwölf Monate lang Pflichtbeiträge an die Rentenversicherung gezahlt hast.
Ist ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit die Ursache dafür, dass Du nicht mehr arbeiten kannst, reicht unter bestimmten Voraussetzungen schon ein einziger Beitrag zur Rentenversicherung für den Anspruch auf Erwerbsminderungsrente aus. Bei Unfällen in der Freizeit bist Du bereits nach einem Jahr Beitragszahlung abgesichert.
Wie beantragst Du eine Erwerbsminderungsrente?
Eine Erwerbsminderungsrente bekommst Du grundsätzlich erst mit Beginn des siebten Monats nach Eintritt der Erwerbsminderung. Bis dahin erhältst Du als Arbeitnehmer Krankengeld von der gesetzlichen Krankenkasse. Allerdings dauert es einige Zeit, bis der Antrag auf Erwerbsminderungsrente bearbeitet ist. Deshalb empfiehlt die Deutsche Rentenversicherung, die Leistung innerhalb von drei Monaten zu beantragen, nachdem alle Voraussetzungen erfüllt sind.
Wenn Du eine Erwerbsminderungsrente beantragen möchtest, musst Du einigen Papierkram bewältigen. Die Rentenversicherung fordert unter anderem folgende Angaben:
- Namen und Anschriften der behandelnden Ärzte
- Krankenhaus- und Reha-Aufenthalte der vergangenen Jahre
- eine detaillierte Beschreibung Deiner gesundheitlichen Beeinträchtigungen
- eine chronologische Aufstellung Deiner bisherigen Beschäftigungen inklusive Lohn- oder Gehaltsgruppe
Eine Übersicht aller benötigten Unterlagen findest Du bei der Deutschen Rentenversicherung.
Falls Du beim Ausfüllen des Antrags auf Erwerbsminderungsrente Hilfe brauchst, bekommst Du diese kostenfrei bei den Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung, dem Versicherungsamt Deiner Gemeinde sowie von ehrenamtlich tätigen Versichertenältesten. Auch Sozialverbände wie der VdK oder der SoVD beraten ihre Mitglieder beim Beantragen der Erwerbsminderungsrente.
Möchtest Du die Unterlagen lieber alleine ausfüllen, kannst Du die notwendigen Formulare auf der Website der Deutschen Rentenversicherung herunterladen und per Post an Deinen Rentenversicherungsträger senden.
Die Rentenversicherung prüft dann die Unterlagen und lässt die eigenen Sozialmediziner und Juristen beurteilen, ob alle medizinischen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente erfüllt sind.
Widerspruch einlegen, falls Dein Antrag abgelehnt wird
Fast jeder zweite Antrag auf eine Erwerbsminderungsrente wird abgelehnt. Einen Ablehnungsbescheid musst Du aber nicht einfach hinnehmen. Du kannst innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Diesen solltest Du per Einschreiben verschicken. Alternativ kannst Du ihn auch direkt bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Rentenversicherung vorbringen. Achte dann darauf, dass Du ein unterschriebenes Protokoll des Widerspruchs für Deine Unterlagen erhältst.
Wichtig ist, dass der Widerspruch innerhalb der Frist bei der Rentenversicherung eingeht. Eine ausführliche Begründung des Widerspruchs kannst Du gegebenenfalls nachreichen. Dafür solltest Du Dir fachkundige Unterstützung holen, zum Beispiel in der Rechtsberatung eines Sozialverbands oder von einem Fachanwalt für Sozialrecht.
Hat das Widerspruchsverfahren nichts gebracht und wird die Rente weiterhin abgelehnt, bleibt Dir noch eine Klage vor dem Sozialgericht. Das Verfahren ist grundsätzlich kostenlos. Es ist jedoch empfehlenswert, sich von einem Fachanwalt für Sozialrecht vertreten zu lassen. Dessen Honorar musst Du selbst bezahlen, falls Du den Prozess verlierst.
Wie lange bekommst Du Erwerbsminderungsrente?
Erwerbsminderungsrenten werden in der Regel befristet auf einen bestimmten Zeitraum gewährt. Eine unbefristete Erwerbsminderungsrente erhältst Du nur, wenn es sehr unwahrscheinlich ist, dass sich Dein Gesundheitszustand bessert.
Endet die befristete Rente bald und Du kannst weiterhin nicht arbeiten, dann solltest Du rechtzeitig einen Folgeantrag stellen. Die Bearbeitung kann sich durchaus über einige Monate hinziehen.
Hat sich Dein Gesundheitszustand hingegen verbessert, kann die volle Erwerbsminderungsrente auf die Hälfte gekürzt werden. Längstens erhältst Du eine Erwerbsminderungsrente bis zur Regelaltersgrenze. Ab dann greift die normale Altersrente.
Wieviel darfst Du hinzuverdienen?
Sofern Du eine volle Erwerbsminderungsrente bekommst, kannst Du 6.300 Euro im Jahr hinzuverdienen. Alles, was darüber hinausgeht, wird zu 40 Prozent von Deiner Rente abgezogen. Das bedeutet, dass Du von jedem Euro, den Du über die Hinzuverdienstgrenze hinaus verdienst, effektiv nur 60 Cent erhältst.
Wenn Du eine halbe Erwerbsminderungsrente bekommst, gilt eine deutlich höhere Hinzuverdienstgrenze. Sie wird für jeden Rentner individuell berechnet. Den Grenzwert für die erste Zeit des Rentenbezugs findest Du in Deinem Rentenbescheid. Allerdings verändert sich die Hinzuverdienstgrenze im Lauf der Zeit. Deshalb fragst Du am besten bei Deinem Rentenversicherungsträger regelmäßig nach, wie viel Du zusätzlich verdienen darfst.
Wann Du das Geld verdienst, spielt innerhalb eines Kalenderjahres allerdings keine Rolle. Du kannst es an einem Tag oder über zwölf Monate verteilt bekommen.
Zusätzlich zur Verdienstgrenze gibt es für jeden Erwerbsminderungsrentner noch einen sogenannten individuellen Hinzuverdienstdeckel. Dazu wird Dein Einkommen der letzten 15 Jahre vor der Erwerbsminderung geprüft. Liegt Deine Erwerbsminderungsrente plus Hinzuverdienst über dem höchsten Jahreseinkommen dieses Zeitraums, wird Deine Rente um genau diesen Überschuss gekürzt.
Für die Verdienstgrenzen ist nicht nur das Arbeitseinkommen relevant. Es werden auch Sozialleistungen und Vergütungen aus dem Ehrenamt angerechnet.
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