Überweisung zurückholen Wenn beim Bezahlen etwas schiefgeht

Josefine Lietzau
Finanztip-Expertin für Bank und Kredit

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei Lastschriften hast Du die Chance, Dein Geld wiederzukriegen, wenn etwas fälschlicherweise von Deinem Girokonto abgebucht wird.
  • Wenn Dir bei einer Überweisung ein Fehler passiert, hast Du eher schlechte Karten.
  • Fehlerhafte Kredit­kartenumsätze kannst Du immer reklamieren.
  • Ist das Girokonto nicht gedeckt, wenn Du mit der Girocard bezahlst, fallen Gebühren an.

So gehst Du vor

  • Bemerkst Du eine falsche Lastschrift, kannst Du sie direkt im Online-Banking zurückbuchen.
  • Bei einer falschen Überweisung brauchst Du die Hilfe Deiner Bank.
  • Fehlerhafte Umsätze auf der Kredit­kartenrechnung reklamierst Du nicht beim Kartenunternehmen, sondern bei der kartenausgebenden Bank.

Online-Shopping, Reisebuchung, Wocheneinkauf: Bei vielen Dingen im Alltag musst Du Dich auf Deine Bank verlassen. Doch nicht immer laufen Bankgeschäfte glatt: Lastschriften werden doppelt abgebucht oder es tauchen auf der Kredit­kartenrechnung unerwartete Umsätze auf. Einiges können Du und Deine Bank wieder geradebiegen – doch manchmal kostet das auch Geld.

Wie kannst Du eine Lastschrift zurückbuchen?

Läuft etwas bei einer Lastschrift schief, kannst Du das Geld zurückholen – falls zum Beispiel der Betrag doppelt abgebucht wurde oder die Summe zu hoch ist. Gründe für die Rückbuchung musst Du nicht nennen. Gebühren fallen nicht an.

Du hast nach der Abbuchung acht Wochen Zeit, das Geld zurückzufordern (§ 675x IV BGB). Mehr Zeit bleibt Dir, sofern es kein Mandat – und damit keine Erlaubnis – für die Lastschrift gab: Dann sind es 13 Monate.

Du kannst das Geld direkt über Deinen Online-Banking-Zugang zurückbuchen, zum Beispiel mit der Funktion „Lastschrift zurückgeben“. Oft wird die entsprechende Möglichkeit direkt neben den Daten zur Lastschrift bei der Umsatzliste des Girokontos angezeigt. Falls Du keinen Online-Banking-Zugang hast, kontaktierst Du Deine Bank schriftlich und teilst ihr das Datum der Lastschrift, den Betrag und die abbuchende Person oder Firma mit.

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Kannst Du Überweisungen zurückholen?

Ein Zahlendreher bei der Kontonummer oder eine Null zu viel beim Betrag: Auch bei Überweisungen läuft es nicht immer wie gewünscht. Doch was mit Lastschriften klappt, funktioniert nicht bei Überweisungen. Diese kannst Du in der Regel nicht einfach zurückholen.

Allerdings passieren solche Fehler heute seltener als früher: Tippst Du etwa beim Online-Banking eine falsche Iban ein, so kann die falsche Nummer womöglich keinem Konto zugeordnet werden. Du erhältst eine Fehlermeldung und kannst die Überweisung gar nicht freigeben. Ähnlich ist es, wenn Du einen solchen Fehler auf dem Überweisungsformular machst und die Überweisung anschließend elektronisch eingelesen wird. Auch in diesem Fall überweist die Bank das Geld nicht.

Hast Du dagegen eine gültige Iban eingegeben und vielleicht versehentlich einen falschen Betrag oder die Iban eines falschen Empfängers, solltest Du Dich sofort an Deine Bank wenden. Womöglich kann sie die Überweisung noch stoppen, die Chancen sind aber sehr gering. Am besten rufst Du sofort an. Bei beleghaften Überweisungen stehen die Chancen etwas besser als beim Online-Banking. Viel Zeit hast Du aber in keinem der Fälle.

Wenn das Geld bereits einem anderen Konto gutgeschrieben wurde, ist es zu spät. Die Bank hat dann keinen Zugriff mehr auf den Betrag. Du kannst aber eine Rücküberweisung anfragen. Deine Bank kontaktiert dann die andere Bank, und die Bank des (falschen) Empfängers wendet sich an ihren Kunden. Es gibt jedoch keine Garantie, dass das funktioniert. Erstatten muss Deine Bank Dir das Geld nicht.

Außerdem dürfen die Banken für den Rückholservice Gebühren verlangen. Falls nur eine geringe Summe an den falschen Empfänger gegangen ist, lohnt sich der Aufwand eher nicht.

Gebühren für Rückholservice von Überweisungen

BankGebühr
Berliner Volksbank10 - 20 Euro
Comdirect14,90 Euro
Commerzbank11 Euro
Deutsche Bank9,99 - 14,99 Euro
Hamburger Sparkasse

10 Euro

Norisbank10 - 15 Euro
Postbank9,99 - 14,99 Euro
Santander13 Euro
Targobank20 Euro

Quelle: Angaben der Anbieter (Stand: 14. Oktober 2024)

Der Empfänger muss das Geld zurückgeben, es handelt sich um eine Bereicherung ohne Rechtsgrund (§ 812 BGB). Zahlt der Empfänger zum Beispiel mit dem falsch überwiesenen Geld seine Schulden ab, muss er das Geld an Dich zurückgeben, auch wenn er es nicht mehr hat.

Es gibt jedoch Ausnahmen: Der Empfänger kann mit dem Geld auf Reisen gehen und argumentieren, dass er dies ohne den unverhofften Geldregen nicht getan hätte. Dann muss er das Geld womöglich nicht mehr zurückzahlen (§ 818 Abs. 3 BGB).

Wie kannst Du Kredit­kartenumsätze reklamieren?

Kontrolliere Deine Kredit­kartenabrechnungen regelmäßig. Falls Dir dabei eine Abbuchung auffällt, die Du Dir nicht erklären kannst, reklamierst Du diese bei der Bank. Dabei kann es sich um eine versehentliche Doppelabbuchung handeln oder um einen Betrugsversuch. Falls Händler eine bereits bezahlte Ware nicht schicken, kannst Du die Kartenzahlung ebenfalls reklamieren.

Zum Reklamieren wendest Du Dich an die kartenausgebende Bank, nicht an das Kartenunternehmen Mastercard oder Visa. Diese haben mit dem Prozess nichts zu tun. Bei den Kredit­karten von American Express kontaktierst Du das Unternehmen direkt, weil es die Kredit­karten selbst ausgibt. Die fehlerhafte Buchung musst Du unverzüglich melden.

Banken und Kartenanbieter stellen in der Regel Formulare zum Reklamieren auf ihren Websites zum Download bereit. Ob Reklamationen kostenlos sein müssen, ist noch nicht geklärt. Ein Urteil des Landgerichts Köln sah dies eigentlich vor (Urteil vom 16. August 2000, Az. 26 O 30/00); seitdem gab es aber gesetzliche Änderungen, ein neues Urteil fehlt. In der Regel verlangen die Banken aber keine Gebühren.

Was passiert, wenn Dein Konto nicht gedeckt ist?

Auch beim Bezahlen mit der Girocard (früher: EC-Karte) kann es zu Problemen kommen. Denn wenn Du etwa im Supermarkt mit Unterschrift statt mit der Pin die Zahlung bestätigst, ist nicht garantiert, dass genug Geld auf Deinem Konto liegt. Die Händler überprüfen beim elektronischen Lastschrift-Verfahren (ELV) den Kontostand nicht.

Was im ersten Moment kein Problem zu sein scheint, kann sich später zu einem entwickeln: Denn die Bank wird bei einem ungedeckten Konto wahrscheinlich das Einlösen der Lastschrift verweigern. Dann bekommt der Händler kein Geld.

Deine Bank verlangt unter Umständen Gebühren dafür, dass sie eine solche von Dir eigentlich autorisierte Zahlung wegen fehlender Kontodeckung abgelehnt hat. Bei einigen Banken handelt es sich nur um das Porto, bei anderen fallen die Gebühren zusätzlich zum Porto an.

Kosten bei Rücklastschriften bei der eigenen Bank

BankGebühr
Berliner Volksbank0,97 €
Commerzbank1,90 €
Deutsche Bank0,68 €
DKB1 €
Norisbank0,68 €
Postbank0,68 €
Targobank1,88 €

Quelle: Websites der Anbieter (Stand: 14. Oktober 2024)

Einige Händler setzen auf das Online-Lastschrift-Verfahren (OLV). Dabei werden die Kartendaten mit einer Sperrliste verglichen. In dieser werden zum Beispiel offene Lastschriftverfahren aufgelistet.

Es gibt auch Händler, die nach erfolgloser Abbuchung einen zweiten Versuch starten. Die Kunden tragen dann zusätzlich zur Einkaufssumme auch die Kosten für dieRücklastschrift. Es kann jedoch passieren, dass noch weitere Kosten entstehen, zum Beispiel wenn ein Händler erst die Adresse des Kunden herausfinden musste.

Damit nicht genug: Händler ziehen auch Inkasso-Unternehmen hinzu, falls sie beim Geldeinzug scheitern. Es hängt vom Unternehmen ab, ob dies bereits nach dem ersten fehlgeschlagenen Versuch geschieht oder später. Durch die Inkasso-Unternehmen entstehen weitere Kosten.

Deshalb solltest Du unbedingt darauf achten, dass beim Einkauf genug Geld auf Deinem Konto ist. Falls Du öfter und länger im Dispo bist, solltest Du darüber nachdenken, wie Du das Konto wieder ausgleichen kannst – zum Beispiel, indem Du den Dispo umschuldest.

Mit unserem Vergleich das günstigste Girokonto finden

Es wird zunehmend schwieriger, ein kostenloses Girokonto zu finden. Denn die Banken reagieren auf die Niedrigzinsphase, indem sie Kon­to­füh­rungs­ge­bühren einführen oder erhöhen. Auch für andere Leistungen steigen die Preise, zum Beispiel für die Girocard (früher: EC-Karte), Überweisungen auf Papier oder Kon­to­be­we­gung­en.

Doch es gibt weiterhin Banken, die kostenlose Girokonten anbieten. Bei diesen Angeboten gibt es keine monatliche Kon­to­füh­rungs­ge­bühr, für einzelne Leistungen verlangen die Banken trotzdem Gebühren. Bei guten Anbietern kostenloser Konten sind diese Zusatzgebühren relativ gering. Ein passendes Girokonto findest Du über den Finanztip-Girokontovergleich:

Quelle: Websites der Anbieter, Finanztip-Analyse (Stand: Dezember 2024)

Hier klicken: Hinweise zu Daten im Girokontovergleich

Der Finanztip-Girovergleich basiert auf Daten von Banken, die wir selbst über die Websites der Anbieter, Entgeltinformationen und Preis- und Leistungsverzeichnisse gesammelt haben. Die Daten werden von uns laufend kontrolliert und aktualisiert. Wir übernehmen keine Gewähr und Haftung für die Richtigkeit und Aktualität der hier bereitgestellten Informationen.

Die Reihenfolge der Girokonten in der Tabelle wird durch ein Scoring vorgegeben, Du hast die Wahl zwischen der Gesamtwertung und den Kosten. Beim Scoring spielen zum Beispiel folgende Konditionen eine Rolle: Kon­to­füh­rungs­ge­bühr, Kartengebühren, Abhebegebühren und Fremd­wäh­rungs­ge­bühren. Alle Emp­feh­lungen erfolgen redaktionell unabhängig.

Die Auswahl der Banken mit Girokonten erhebt keinen Anspruch auf einen vollständigen Marktüberblick. Wir nennen nur Konten, bei denen ein deutscher Vertrag gilt, die Bank einen Dispo anbietet, es die Möglichkeit zum mobilen Bezahlen gibt und die Kon­to­füh­rungs­ge­bühr unter zehn Euro liegt. Zudem muss die Bank die Konten bundesweit anbieten, regionale Anbieter wie Sparkassen und Volksbanken werden also nicht genannt.

Unser Podcast zum Thema

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