Einspeisevergütung 2024 Mit Deiner Solaranlage jahrzehntelang Geld verdienen
Finanztip-Experte für Energie
Das Wichtigste in Kürze
So gehst Du vor
Inhalt
Das Klima und die CO2-Bilanz freuen sich über jede neue Solaranlage, so viel ist klar. Aber lohnt sich die Investition auch aus finanzieller Sicht? Auf zwei Arten kannst Du von einer Photovoltaikanlage (PV-Anlage) profitieren. Erstens: Wenn Du den Strom vom eigenen Dach nutzt, im Haushalt, fürs E-Auto oder für eine Wärmepumpe. Das spart eine Menge an Stromkosten. Zweitens: Wenn Du den Strom verkaufst. Dafür kassierst Du die Einspeisevergütung, um die es in diesem Ratgeber geht.
Mit einer Photovoltaikanlage erzeugst Du Strom. Einen Teil davon kannst Du selbst in Deinem Haushalt nutzen, das ist der Eigenverbrauch. Überschüssigen Solarstrom, den Du nicht selbst verbrauchen kannst, speist die PV-Anlage in das öffentliche Stromnetz ein. Dafür bezahlt Dir der örtliche Stromnetzbetreiber, dem Du Deinen Strom zur Verfügung stellst, einen festen Preis pro Kilowattstunde (kWh). Das nennt sich Einspeisevergütung oder auch EEG-Förderung, in Anlehnung an das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023).
Die Einspeisevergütung macht es für Privathaushalte und kleine Gewerbebetriebe attraktiv, in eine Solaranlagen zu investieren. Dank ihr kannst Du mit konstanten Einnahmen durch Deine PV-Anlage rechnen, die nur davon beeinflusst werden, wie viel Strom Du selbst verbrauchst und wie lange in einem bestimmten Jahr die Sonne scheint.
Die Einspeisevergütung für Deine Photovoltaikanlage wird Dir 20 Jahre lang in fester Höhe garantiert. Wie hoch sie ausfällt, ist abhängig von
Leistung der PV-Anlage | mit Eigenverbrauch (Teileinspeisung) | ohne Eigenverbrauch (Volleinspeisung) |
---|---|---|
bis 10 kWp | 8,03 Cent/kWh | 12,73 Cent/kWh |
Leistungsteil ab 10 bis 40 kWp | 6,95 Cent/kWh | 10,68 Cent/kWh |
Leistungsteil ab 40 bis 100 kWp | 5,68 Cent/kWh | 10,68 Cent/kWh |
Diese Einspeisevergütung gilt für PV-Anlagen, die zwischen dem 1. August 2024 und 31. Januar 2025 in Betrieb gehen. Quelle: §§ 48 Abs. 2 und 2a, 49, 53 EEG 2023 (Stand: 1. August 2024)
Wählst Du die sogenannte Teileinspeisung, auch Überschusseinspeisung genannt, kannst Du einen Teil des selbst produzierten Strom selbst nutzen. Man spricht von einer Photovoltaikanlage mit Eigenverbrauch. Dann ist die Einspeisevergütung niedriger. Allerdings sparst Du durch den Eigenverbrauch eine Menge Deiner Stromkosten ein, da Du weniger Strom von einem Stromanbieter kaufen musst.
Wählst Du die Volleinspeisung für Deine PV-Anlage, wird jede produzierte Kilowattstunde Strom ins Stromnetz eingespeist, Du hast also keinen Eigenverbrauch. In dieser Variante bekommst Du eine etwas höhere Einspeisevergütung. Wann sich was stärker lohnt – Eigenverbrauch oder doch Volleinspeisung – erklären wir Dir ein Stück weiter unten.
Bei Photovoltaikanlagen, die mehr als zehn Kilowatt-Peak leisten, wird die Einspeisevergütung für die verschiedenen Leistungsanteile anteilig eingerechnet (§ 23c EEG 2023). Ein Beispiel: Du errichtest eine 15 Kilowatt-Peak-Solaranlage mit Volleinspeisung. Für die ersten zehn Kilowatt-Peak erhältst Du 12,73 Cent pro Kilowattstunde, für die nächsten fünf Kilowatt-Peak 10,68 Cent. Zusammen ergibt sich daraus folgende Einspeisevergütung in Cent pro Kilowattstunde: (10 kWp × 12,73 Cent/kWh + 5 kWp × 10,68 Cent/kWh) ÷ 15 kWp = 12,05 Cent/kWh.
Die Tabelle unten zeigt Dir an ein paar Beispielen, welche Einspeisevergütung es für bestimmte Anlagengrößen aktuell gibt.
Leistung der PV-Anlage | mit Eigenverbrauch (Teileinspeisung) | ohne Eigenverbrauch (Volleinspeisung) |
---|---|---|
bis 10 kWp | 8,03 Cent/kWh | 12,73 Cent/kWh |
15 kWp | 7,67 Cent/kWh | 12,05 Cent/kWh |
20 kWp | 7,49 Cent/kWh | 11,71 Cent/kWh |
30 kWp | 7,31 Cent/kWh | 11,36 Cent/kWh |
Diese Einspeisevergütung gilt für PV-Anlagen, die zwischen dem 1. August 2024 und 31. Januar 2025 in Betrieb gehen. Quelle: Finanztip-Berechnung nach § 48 Abs. 2 und 2a, 49, 53 EEG 2023 (Stand: 1. August 2024)
Höhere Einspeisevergütung für große PV-Anlagen in Aussicht – Die Bundesregierung hat durch das Solarpaket die Einspeisevergütung für den Leistungsanteil von 40 bis 100 Kilowatt-Peak erhöht. Sie soll um 1,5 Cent pro Kilowattstunde steigen, von der Erhöhung würden also besonders große Photovoltaikanlagen profitieren. Allerdings muss der Beschluss erst durch die EU-Kommission beihilferechtlich genehmigt werden. Noch ist unklar, wann die neuen, höheren Vergütungssätze gelten werden – wir führen deshalb hier die aktuell geltenden Vergütungssätze auf.
Die Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen, die neu ans Netz gehen, verringert sich alle sechs Monate um jeweils ein Prozent gegenüber dem vorherigen Wert. Zum nächsten Mal am 1. Februar 2025. Sie gilt dann für Anlagen, die bis 31. Juli 2025 in Betrieb genommen werden. In der folgenden Tabelle findest Du die Einspeisevergütung für 2025 im Detail.
Leistung der PV-Anlage | mit Eigenverbrauch (Teileinspeisung) | ohne Eigenverbrauch (Volleinspeisung) |
---|---|---|
bis 10 kWp | 7,94 Cent/kWh | 12,60 Cent/kWh |
Leistungsteil ab 10 bis 40 kWp | 6,88 Cent/kWh | 10,56 Cent/kWh |
Leistungsteil ab 40 bis 100 kWp | 5,62 Cent/kWh | 10,56 Cent/kWh |
Diese Einspeisevergütung gilt für PV-Anlagen, die zwischen dem 1. Februar 2025 und 31. Juli 2025 in Betrieb gehen. Quelle: Finanztip-Berechnung nach § 48 Abs. 2 und 2a, 49, 53 EEG 2023 (Stand: 1. August 2024)
Das Datum, an dem Deine Photovoltaikanlage ans Netz geht, legt Deine Einspeisevergütung fest. Der zu diesem Zeitpunkt gültige Vergütungssatz wird Dir für 20 Jahre lang garantiert und bleibt immer gleich. Das Jahr der Inbetriebnahme selbst zählt da nicht hinein, die Frist startet also erst mit dem nächsten Jahreswechsel. Dadurch bleibt Deine Einspeisevergütung de facto mehr als 20 Jahre garantiert.
Ein Beispiel: Deine neue Solaranlage mit neun Kilowatt-Peak Leistung ist im August 2024 in Betrieb gegangen. Du hast Sie zur Teileinspeisung angemeldet, also mit Eigenverbrauch. Damit beträgt Deine Einspeisevergütung 8,03 Cent pro Kilowattstunde. Das Jahr 2024 zählt nicht mit, die Zählung der 20 Jahre beginnt also erst mit dem Jahr 2025. Die garantierte Einspeisevergütung bekommst Du deshalb bis zum 31. Dezember 2044.
Sobald Deine Photovoltaikanlage angemeldet und in Betrieb gegangen ist, kannst Du die Einspeisevergütung bekommen. Du hast einen Anspruch darauf, wenn Du den gesamten Strom, der nicht in unmittelbarer Nähe zur Anlage verbraucht wird, ins Stromnetz leitest und dem Netzbetreiber zur Verfügung stellst (§ 21 Abs. 1 und 2 EEG). Um die Einspeisevergütung zu bekommen, musst du sie bei Deinem Netzbetreiber beantragen (§ 21b EEG). Dafür brauchst Du zwei Dokumente:
Schicke beide Dokumente an den Netzbetreiber, oft geht das per Online-Formular auf der Internetseite des Unternehmens. Dabei wählst Du entweder die Teileinspeisung, also mit Eigenverbrauch des Stroms im Haushalt, oder die Volleinspeisung des gesamten Stroms. Was sich in Deinem Fall mehr lohnt und wie Du nachträglich zwischen den Modellen wechseln kannst, schauen wir uns im folgenden Kapitel genauer an.
Oft lohnt es sich, den Strom aus Deiner Solaranlage selbst zu verbrauchen. Denn der selbst erzeugte Strom ist in der Regel viel billiger als der Strom, den Du vom Stromanbieter einkaufst. Außerdem sparst Du durch den Eigenverbrauch mehr Geld ein, als Dir die Einnahmen aus der Einspeisevergütung bringen. Für überschüssigen Strom, den Du nicht verbrauchst, kassierst Du die Vergütung ja trotzdem, zusätzlich zur Einsparung.
In Zahlen heißt das: Die Kilowattstunde aus der eigenen Solaranlage kostet Dich oft rund 10 Cent. Der Betrag ergibt sich als Daumenregel, wenn Du die Anschaffungskosten und Betriebskosten Deiner Solaranlage auf 20 Jahre aufteilst. Kaufst Du dagegen eine Kilowattstunde Strom vom Stromanbieter, kostet Dich das aktuell zwischen 25 und 40 Cent. Du sparst also bei jeder Kilowattstunde mindestens 15 Cent. Das ist fast doppelt so viel wie die Einspeisevergütung für kleinere Photovoltaikanlagen von 8,03 Cent.
Wenn Du eine Solaranlage ohne Stromspeicher hast, kannst Du zwischen 20 und 30 Prozent des erzeugten Stroms selbst verbrauchen. Mit Stromspeicher verdoppelt sich dieser Anteil oft, ein Speicher kostet aber auch ein paar Tausend Euro. Egal, für welche Variante Du Dich entscheidest: Der Eigenverbrauch reduziert Deine Stromrechnung um einen schönen Betrag. Allerdings wird ein beträchtlicher Teil des Stroms aus Deiner PV-Anlage trotzdem ins Stromnetz abfließen. Die Einspeisevergütung dafür ist weniger als das, was Dich die Produktion des Stroms kostet – in unserem Beispiel waren es 10 Cent pro Kilowattstunde. Wegen der hohen Ersparnis beim Eigenverbrauch geht die Rechnung aber trotzdem auf.
Unter einer Voraussetzung: Du hast Deine PV-Anlage günstig gekauft. Denn der Kaufpreis bestimmt maßgeblich, was Dich die Herstellung Deines eigenen Stroms kostet. Interessierst Du Dich für eine Photovoltaikanlage, solltest Du deshalb mehrere Angebote einholen. Besonders leicht geht das mit der Vergleichsplattform www.selfmade-energy.com. Eine gute Ergänzung sind die Vermittlungsportale www.photovoltaik-angebotsvergleich.de und www.solaranlagen-portal.com, die wir ebenfalls getestet haben und empfehlen. Wir raten aber davon ab, ungeprüft eines der Angebote auszuwählen – ein genauer Vergleich ist wichtig.
Mehr zur Angebotssuche und weitere Ratgeber zum Thema findest Du weiter unten auf dieser Seite.
Wenn Du den erzeugten Strom nicht selbst nutzt, sondern komplett ins Stromnetz einspeist, bekommst Du für diese Volleinspeisung eine höhere Einspeisevergütung. Bis zu einer Anlagengröße von zehn Kilowatt-Peak sind es aktuell 12,73 Cent pro Kilowattstunde. Kostet Dich die Produktion einer Kilowattstunde Strom weniger als das, rentiert sich die PV-Anlage auch mit Volleinspeisung. Sie kann sich sogar stärker lohnen als die Teileinspeisung: Zum Beispiel, wenn Du zwar eine große Fläche für eine PV-Anlage zur Verfügung hast, Du aber nur wenig Strom selbst verbrauchen könntest.
Eine vereinfachte Beispielrechnung: Armin kauft eine PV-Anlage mit zehn Kilowatt-Peak für 15.000 Euro, also 1.500 Euro pro Kilowatt-Peak. Pro Jahr rechnet er mit durchschnittlichen Betriebskosten von 1,5 Prozent des Anschaffungspreises (225 Euro) für die Photovoltaikversicherung, einen Ersatz des Wechselrichters und eventuelle Reparaturen oder Wartungskosten. Auf 20 Jahre gesehen kostet Armin die Solaranlage damit insgesamt 19.500 Euro.
Bei guten Einstrahlungsbedingungen erzeugt sie jährlich rund 1.000 Kilowattstunden pro Kilowatt-Peak, also 10.000 Kilowattstunden. Über die Jahre kann die Anlagenleistung leicht sinken, das lassen wir hier unberücksichtigt. In 20 Jahren ergeben sich 200.000 Kilowattstunden Strom, für die Armin in der Volleinspeisung jeweils 12,73 Cent kassiert. Damit nimmt er voraussichtlich 25.460 Euro ein. Das sind 5.960 Euro mehr, als ihn die Solaranlage gekostet hat. Die Produktion einer Kilowattstunde Strom kostet Armin – vor allem dank des günstigen Kaufpreises – in diesem Beispiel weniger als 10 Cent.
Wenn Armin jetzt herausfinden wollen würde, ob er mit Eigenverbrauch mehr Geld herausbekommen würde als mit der Volleinspeisung, müsste er kalkulieren, wie viel Strom er selbst verbrauchen könnte und wie hoch dadurch seine Ersparnis bei den Stromkosten wäre. Wenn Du in das Thema tiefer einsteigen möchtest, lies am besten gleich unseren ausführlichen Ratgeber zum Thema Solaranlage kaufen mit weiteren Beispielrechnungen.
Die Entscheidung für Eigenverbrauch (Teileinspeisung) oder Volleinspeisung ist nicht in Stein gemeißelt. Wenn sich die Situation ändert, kann ein Wechsel in das andere Vergütungssystem sinnvoll sein. Erstmals teilst Du dem Netzbetreiber Deine Wahl vor der Inbetriebnahme der PV-Anlage mit. Anschließend kannst Du dem Netzbetreiber jedes Jahr bis spätestens 30. November mitteilen, dass Du im Folgejahr den Solarstrom komplett einspeisen willst (§ 48 Abs. 2a EEG 2023).
Falls Du vorher die Anlage mit Eigenverbrauch betrieben hast, ändert sich mit der Umstellung auf Volleinspeisung auch die Höhe der Einspeisevergütung. Du bekommst dann die Vergütung, die zum Zeit¬punkt der Inbetriebnahme Deiner Anlage für die Volleinspeisung galt. Genauso funktioniert es andersherum: Bei einem Wechsel von der Volleinspeisung zum Eigenverbrauch verringert sich die Einspeisevergütung entsprechend. An dem Grundsatz, dass die Einspeisevergütung 20 Jahre lang – plus das Jahr der Inbetriebnahme – ausgezahlt wird, ändert sich dadurch nichts.
Viele Photovoltaikanlagen laufen deutlich länger als die 20 Jahre, für die es eine feste Einspeisevergütung gibt. Nicht nur aus Gründen des Klima- und Umweltschutzes macht es Sinn, eine funktionierende Solaranlage weiter zu betreiben. Sie kann auch eine schöne Rendite abwerfen, nachdem sie längst abbezahlt ist. Vielleicht musste zwischendurch der Wechselrichter einmal durch einen neuen ersetzt werden, dann sind 30 Betriebsjahre aber keine Seltenheit.
Ist die gesetzliche Einspeisevergütung für Deine PV-Anlage abgelaufen, ist von einer ausgeförderten Photovoltaikanlage die Rede. Für den Strom erhältst Du aber weiterhin eine Vergütung vom Netzbetreiber, und zwar in Höhe des sogenannten Jahresmarktwerts Solar. Das ist der Preis, den der Solarstrom über das Jahr gesehen an der Strombörse wert war. Abgezogen werden nur die Vermarktungskosten des Netzbetreibers. Wenn Du bereits ein Smart Meter, also einen intelligenten Stromzähler, bei Dir eingebaut hast, halbieren sich die Vermarktungskosten (§ 53 Abs. 4 EEG).
Jahr | Jahresmarktwert Solar | Vermarktungskosten | Einspeisevergütung für ausgeförderte PV-Anlagen |
---|---|---|---|
2020 | 2,458 Cent/kWh | 0,4 Cent/kWh | 2,058 Cent/kWh |
2021 | 7,552 Cent/kWh | 0,4 Cent/kWh | 7,152 Cent/kWh |
2022 | 22,306 Cent/kWh | 0,184 Cent/kWh | 22,122 Cent/kWh |
2023 | 7,200 Cent/kWh | 0 Cent/kWh | 7,200 Cent/kWh |
2024 | wird im Januar 2025 veröffentlicht | 1,808 Cent/kWh | maximal 10 Cent/kWh |
Quelle: www.netztransparenz.de, §23b EEG 2023 (Stand: 13. Juni 2024).
2023 betrug der Jahresmarktwert Solar 7,2 Cent pro Kilowattstunde; diese Vergütung bekamen ausgeförderte PV-Anlagen für die Stromproduktion in diesem Jahr. 2022 lag der Jahresmarktwert Solar mit 22,3 Cent pro Kilowattstunde außergewöhnlich hoch. Das hatte mit den hohen Strompreisen infolge der Energiepreiskrise zu tun, die der russische Angriffskrieg in der Ukraine ausgelöst hatte. 2023 wird der Jahresmarktwert Solar voraussichtlich wieder unter 10 Cent pro Kilowattstunde sinken. Der aktuelle Jahresmarktwert Solar für die zurückliegenden zwölf Monate wird immer zu Jahresbeginn veröffentlicht. Die tatsächliche Höhe der Einspeisevergütung für ausgeförderte PV-Anlagen steht deshalb erst Mitte Januar des folgenden Jahres fest.
Der Netzbetreiber rechnet dann ab, wie viel Strom Deine Anlage im vergangenen Jahr eingespeist hat und zahlt Dir die gesamte Vergütung aus. Seit 2023 bekommst Du maximal 10 Cent pro Kilowattstunde für das zurückliegende Jahr ausbezahlt (§23b EEG 2023), die Vergütung ist also nach oben hin gedeckelt.
Diese Übergangsregel für ausgeförderte Solaranlagen, also solche, die älter als 20 Jahre sind, wurde mit dem im April 2024 verabschiedeten Solarpaket um fünf weitere Jahre verlängert. Sie gilt nun vorerst bis 31. Dezember 2032 (§ 25 Abs. 2 EEG 2023). Die Bundesregierung möchte künftig die Direktvermarktung von Strom an der Börse auch für private Photovoltaikanlagen attraktiver machen.
Unabhängig von der Übergangsregel ist es oft sinnvoll, eine ausgeförderte PV-Anlage auf Eigenverbrauch umzustellen: also von Volleinspeisung zur sogenannten Teil- beziehungsweise Überschusseinspeisung . Denn die Vergütung für den Strom, den Du aus Deiner Ü20-Anlage ins Netz einspeist, wird nur ein paar Cent pro Kilowattstunde betragen. Dann lohnt es sich für Dich viel stärker, möglichst viel des erzeugten Stroms selbst zu verbrauchen.
Statt Deinen Strom an den Netzbetreiber zu verkaufen und die Einspeisevergütung zu kassieren, kannst Du auch selbst einen Abnehmer für Deinen Strom suchen. Direktvermarkter heißen die Unternehmen, die Solarstrom handeln. Der Haken: Direktvermarkter für private Photovoltaikanlagen auf dem Hausdach sind bislang schwer zu finden. Momentan sind vor allem größere Freiflächen-Photovoltaikanlagen in der Direktvermarktung.
Die Politik arbeitet daran, auch kleineren PV-Anlagen den Zugang zur Direktvermarktung zu erleichtern. Dank des Solarpakets müssen Solaranlagen mit einer Leistung von unter 25 Kilowatt-Peak seit Mai 2024 keine besonderen technischen Voraussetzungen mehr für die Direktvermarktung erfüllen. Vorher mussten auch kleine PV-Anlagen ferngesteuert werden können, etwa um sie zeitweise abzuschalten, wenn es ein Strom-Überangebot gibt. Für kleinere Photovoltaikanlagen auf Dächern wurde das in der Praxis bisher aber kaum gemacht.
Die Direktvermarktung kann profitabler als die Einspeisevergütung über den Netzbetreiber sein. Die Erlöse durch die Direktvermarktung sind über die sogenannte Marktprämie abgesichert. Die Marktprämie ist dabei um 0,4 Cent pro Kilowattstunde höher als die Einspeisevergütung. Für PV-Anlagen, die zwischen 1. August 2024 und 31. Januar 2025 in Betrieb gehen, gibt es in der Direktvermarktung laut der Bundesnetzagentur
Die Marktprämie ist das garantierte Minimum, wird Dein Solarstrom teurer verkauft, sind Deine Einnahmen höher. 2022 war das der Fall, da lag der Marktwert für Solarstrom über der Marktprämie.
Der Direktvermarkter will auch bezahlt werden – in der Regel verlangen die Unternehmen aber weniger als 0,4 Cent pro Kilowattstunde, um die sich die Marktprämie von der Einspeisevergütung unterscheidet. Allein durch die Marktprämie solltest Du also mehr verdienen als über die Einspeisevergütung. Erzielt der Direktvermarkter noch höhere Erlöse am Markt und lässt Dich davon profitieren, umso besser.
Klassische Direktvermarkter nehmen Anlagen ab einer Leistung von 100 Kilowatt-Peak auf, wo die Direktvermarktung auch vorgeschrieben ist. Nur wenige Unternehmen nehmen private PV-Anlagen auf Wohnhäusern in die Direktvermarktung auf. Wenn Du Interesse hast, wirst Du am ehesten noch bei Stromlieferanten fündig, die regional erzeugten Strom aufkaufen und ihren Kunden liefern. Die Zahl der Anbieter ist überschaubar. Ein Beispiel sind die Stadtwerke Tübingen, die den Solarstrom von ausgeförderten Anlagen übernehmen, wenn Du einen Stromvertrag bei den Stadtwerken abschließt. Interessenten können sich online melden.
In Zukunft könnte die Direktvermarktung für kleinere PV-Anlagen aber Fahrt aufnehmen. Einige Solarfirmen bieten Privatkunden die Direktvermarktung bereits von sich aus, im Zuge der Anlagenplanung, an. Schaue Dir diese neuen Konzepte genau an und prüfe, ob es sich dafür lohnt, auf die 20 Jahre lang fixe Einspeisevergütung zu verzichten.
Den Wechsel in die Direktvermarktung musst Du Deinem Netzbetreiber anzeigen (§ 21b Abs. 1 EEG 2017 bzw. § 21b Abs. 1 EEG 2021). In der Regel erledigt das der Direktvermarkter für Dich. Ein Wechsel ist dabei von Monat zu Monat möglich, muss aber spätestens zwei volle Kalendermonate vorher angezeigt werden.
Wenn Du eine Solaranlage kaufen möchtest, solltest Du unbedingt mehrere Angebote einholen und vergleichen. Mit einer Anfrage über ein Internetportal für PV-Anlagen kommst Du besonders einfach in Kontakt zu mehreren Fachfirmen auf einmal. Nach unserem Test 2024 empfehlen wir die Vergleichsplattform www.selfmade-energy.com und die beiden Vermittlungsportale www.photovoltaik-angebotsvergleich.de und www.solaranlagen-portal.com. Starte mit Selfmade-Energy – die Vergleichsplattform hat in unserer Untersuchung am meisten überzeugt.
Noch mehr Angebote bekommst Du über Vermittlungsportale. Nutze eine unserer zwei weiteren Empfehlungen: Photovoltaik-Angebotsvergleich und Solaranlagen-Portal.
Hast Du mehrere Angebote vorliegen, kannst Du sie miteinander vergleichen. Wir raten davon ab, ungeprüft eines der Angebote auszuwählen. Prüfe selbst, ob sich die Investition für Dich rentiert und vertraue nicht blind auf die Wirtschaftlichkeitsberechnungen, die Dir vorgelegt werden. Alles Wichtige dazu erfährst Du in Schritt vier unseres ausführlichen Ratgebers PV-Anlage kaufen. Ein Richtwert für einen interessanten Preis, über den sich nachdenken lässt, ist 1.800 Euro pro Kilowatt-Peak und günstiger.
Auch für unsere Empfehlungen gilt: Bleibe kritisch bei den vermittelten Photovoltaik-Installationsfirmen. Sie sind Deine Verhandlungs- und Vertragspartner, die Beratungsqualität und die Qualität der angebotenen Komponenten kann schwanken. Sichere Dich ab, indem Du keine hohe Anzahlung leistest. Vereinbare lieber, dass der größte Teil oder sogar die komplette Rechnung erst fällig wird, wenn die funktionierende Anlage auf Deinem Dach ist.
Alternativ kannst Du auch Deinen Solarinstallateur vor Ort ansprechen oder selbst andere Firmen heraussuchen. Dabei können Dir das Firmenverzeichnis des Photovoltaikforums, die Datenbank mit Solarfirmen des Bundesverbands Solarwirtschaft und die Datenbank mit Elektrohandwerksbetrieben des Zentralverbandes der deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) helfen.
Einige Kommunen und Bundesländer bezuschussen die Anschaffung einer PV-Anlage und oft auch eines Stromspeichers. Dabei kannst Du eine Förderung in vierstelliger Höhe ergattern. Die Förderprogramme helfen, Deine Investitionskosten zu senken.
Prüfe, ob es an Deinem Wohnort Zuschüsse gibt. Dabei hilft Dir unsere Liste mit Förderprogrammen für Solaranlagen und Stromspeicher.
Den Antrag auf Zuschuss für eine Photovoltaikanlage oder einen Batteriespeicher musst Du häufig stellen, bevor Du die Anlage kaufst.
Wenn Du eine PV-Anlage finanzieren möchtest, bieten sich Dir mehrere Optionen. Zum Beispiel vergibt die staatliche KfW-Bank im Programm „Erneuerbare Energien – Standard (270)“ Förderkredite für PV-Anlagen. Nicht immer ist das die günstigste Finanzierungsoption. Alle Alternativen findest Du in unserem Ratgeber.
Eine Photovoltaikanlage kostet oft 10.000 Euro und mehr. Ein Kredit kann dann die passende Lösung sein.
Nur wenige Hausbanken vermitteln den KfW-Kredit 270 für PV-Anlagen. Glücklicherweise gibt es gute Alternativen.
Ein normaler Ratenkredit, ein Baukredit oder eine freie, eingetragene Grundschuld können den Weg zur Finanzierung Deines PV-Projekts ebnen.
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