Sanieren: Zuschüsse oder von der Steuer absetzen?
Expertengespräch am 22.09.2026
Sichere Dir als Finanztip Unterstützer für 8 €/Monat regelmäßig Deinen direkten Draht zu unseren Experten im Finanztip-Expertengespräch.
Das Wichtigste in Kürze
So gehst Du vor
Klickst Du auf eine Empfehlung mit *, unterstützt das unsere Arbeit. Finanztip bekommt dann eine Vergütung. Empfehlungen sind aufwändig recherchiert und basieren auf den strengen Kriterien der Finanztip-Expertenredaktion. Mehr Infos
Inhalt
Benjamin Weigl
Experte für
Energie
Das Bundeswirtschaftsministerium mit Ministerin Katherina Reiche (CDU) will die Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen abschaffen, die ab 1. Januar 2027 erstmals in Betrieb gehen. So steht es im Referentenentwurf für die Überarbeitung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Final beschlossen ist das Ende dieser Förderung von PV-Anlagen auf Hausdächern aber noch nicht, zudem sind einige Jahre mit Übergangsregelungen vorgesehen.
Der Wegfall der staatlichen Förderung für eingespeisten Solarstrom könnte dazu führen, dass ab 2027 deutlich weniger neue Solaranlagen im Heimbereich errichtet werden. Unserer Einschätzung nach werden sich PV-Anlagen in Zukunft in der Regel nur noch für Haushalte mit einem hohen Strombedarf lohnen, etwa durch Wärmepumpe und/oder Wallbox für ein E-Auto. Ein Stromspeicher wäre quasi Pflicht. Auf jeden Fall wird es in Zukunft schwieriger zu kalkulieren, ob sich eine PV-Anlage lohnt.
Du planst schon länger eine Solaranlage? Dann raten wir Dir, das Projekt noch in diesem Jahr anzugehen und Dir die Einspeisevergütung zu sichern. Achte dabei auf eine sinnvolle Planung und einen günstigen Preis. Vergleiche Kaufangebote mehrerer Fachfirmen, unten findest Du unsere Empfehlungen. Tipps findest Du in unseren Ratgebern zu PV-Anlagen und zu Batteriespeichern.
Neue Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) sollen ab 2027 keine fixe Einspeisevergütung mehr bekommen. Wer Solarstrom ins Netz einspeisen möchte, muss mit seiner Anlage stattdessen in die Direktvermarktung. Dabei beauftragst Du einen Anbieter mit dem Verkauf des Stroms.
Das Problem: Für eher kleine, private PV-Anlagen ist die Direktvermarktung kompliziert, kostenintensiv und bringt deutlich weniger Einnahmen als die Einspeisevergütung. Das ergab eine Studie des Fraunhofer-Instituts für Solare Energiesysteme ISE und eine Studie des Forschungsinstituts Aquu. Der Bundesverband der Solarwirtschaft (BSW) hat gegenüber Finanztip vor der Einführung einer allgemeinen Pflicht zur Direktvermarktung gewarnt. Der Markt sei darauf noch nicht vorbereitet, es fehle an Technik und entsprechenden Anbietern.
Besonders betroffen wären PV-Anlagen auf Hausdächern. Diese haben üblicherweise weniger als 25 Kilowatt-Peak (kWp) Solarleistung und sollen in die ungeförderte Direktvermarktung.
Nur größere PV-Anlagen ab 25 Kilowatt-Peak Leistung sollen Anspruch auf die geförderte Direktvermarktung mit Marktprämie und besseren Bedingungen haben. Für die meisten Hausbesitzer dürfte das nach Finanztip-Einschätzung keine Option sein, da für eine Anlage dieser Größe mindestens 125 Quadratmeter Dachfläche erforderlich ist.
Für bestimmte PV-Anlagen soll es eine befristete Übergangszahlung von 5,2 Cent pro Kilowattstunde für eingespeisten Strom geben, die 36 Monate lang gezahlt wird. Zum Vergleich: Die derzeitige, höhere Einspeisevergütung gilt für 20 Jahre und bringt laut Finanztip-Berechnungen allein innerhalb der ersten drei Betriebsjahre ein paar Hundert Euro höhere Einnahmen.
Für die Übergangszahlung sollen sich nur Anlagen qualifizieren, die in den kommenden Jahren in Betrieb gehen. Je kleiner die Anlage, desto länger kann die Regelung beansprucht werden:
| Anlagenleistung | Übergangszahlung bei Inbetriebnahme bis spätestens |
|---|---|
| unter 50 kWp | 31. Dezember 2027 |
| unter 25 kWp | 31. Dezember 2028 |
| unter 7 kWp | 31. Dezember 2029 |
Quelle: Referentenentwurf EEG 2027 (§ 21 Abs. 1)
Für den Start in die Direktvermarktung sieht der aktuelle Gesetzesentwurf einen anfänglichen Direktvermarktungsbonus von 1,5 Cent pro Kilowattstunde vor. Er soll vier Jahre lang gezahlt werden und dürfte die Direktvermarktung etwas attraktiver machen. Allerdings ist noch nicht absehbar, ob das Modell für kleine PV-Anlagen bis dahin insgesamt lukrativ und massentauglich wird.
Den Bonus soll es zusätzlich zu den Direktvermarktungserlösen geben, wenn Deine PV-Anlage weniger als 25 Kilowatt-Peak leistet und solange Du nicht während negativer Börsenstrompreise ins Netz einspeist.
Die Nulleinspeisung ist für PV-Dachanlagen als zweite Option neben der Direktvermarktung geplant. Die Solaranlage speist dabei gar keinen Strom ins Netz ein, sondern dient ausschließlich der Eigenversorgung. Erzeugter Strom muss sofort verbraucht oder in einer Batterie für später zwischengespeichert werden. Dadurch dürften sich Anschluss und Anmeldung der PV-Anlage erleichtern.
Allerdings würden hohe Stromerträge einfach ungenutzt abgeregelt. Nach Finanztip-Einschätzung würde sich die Nulleinspeisung nur für Haushalte mit hohem Strombedarf lohnen, die die PV-Anlage bewusst zurückhaltend dimensionieren und mit einem eher großen Speicher kombinieren. Unsere Berechnungen für den Wegfall der Einspeisevergütung entsprechen einer Nulleinspeisung und belegen, dass sich die Amortisationszeit einer solchen Anlagen deutlich verlängert und sie sich für viele Haushalte nicht mehr lohnt.
Nein. Falls die Einspeisevergütung abgeschafft wird, genießen bestehende Photovoltaikanlagen Bestandsschutz. Schon in der Vergangenheit sind vereinbarte EEG-Förderungen nicht nachträglich weggefallen. Zudem regelt der aktuelle Reformentwurf klar, dass die neuen Vorschriften nur für Anlagen gelten sollen, die ab 1. Januar 2027 in Betrieb gehen (Referentenentwurf EEG 2027, § 100 Abs. 1).
Die Einspeisevergütung ist nur noch bis Ende 2026 von der EU beihilferechtlich genehmigt. Deswegen muss eine EEG-Reform her, die eine Anschlussregelung für 2027 schafft.
Außerdem kostet die Einspeisevergütung den Staat jedes Jahr einige Milliarden Euro. Denn Anlagenbetreiber bekommen das Geld auch bei niedrigen Strompreisen an der Börse. Die Differenz zwischen dem Marktwert des Solarstroms und der Einspeisevergütung bezahlt die Staatskasse.
Sanieren: Zuschüsse oder von der Steuer absetzen?
Expertengespräch am 22.09.2026
Sichere Dir als Finanztip Unterstützer für 8 €/Monat regelmäßig Deinen direkten Draht zu unseren Experten im Finanztip-Expertengespräch.
Durch die Einspeisevergütung bekommst Du Geld, wenn Du überschüssigen Strom aus Deiner Photovoltaikanlage ins öffentliche Stromnetz leitest. Die Einspeisevergütung wird in Anlehnung an das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023) auch EEG-Förderung genannt. Sie garantiert Dir eine feste Vergütung pro Kilowattstunde (kWh) Strom, das Geld zahlt Dir der örtliche Stromnetzbetreiber aus.
Die Einspeisevergütung gilt 20 Jahre lang. Das Jahr der Inbetriebnahme zählt nicht dazu, die Frist startet erst mit dem nächsten Jahreswechsel. Ein Beispiel: Deine neue Solaranlage geht im August 2026 in Betrieb. Das Jahr 2026 zählt nicht mit, die Zählung der 20 Jahre beginnt erst am 1. Januar 2027. Die Einspeisevergütung bekommst Du dann bis zum 31. Dezember 2046, immer in derselben Höhe.
Beachte: Durch das Solarspitzengesetz kann sich der Zeitraum auf über 20 Jahre verlängern – mehr dazu im Abschnitt zur Einspeisevergütung bei negativen Strompreisen.
| Leistung der PV-Anlage | Teileinspeisung (mit Eigenverbrauch) | Volleinspeisung (kein Eigenverbrauch) |
|---|---|---|
| bis 10 kWp | 7,70 Cent/kWh | 12,22 Cent/kWh |
| Leistungsteil ab 10 bis 40 kWp | 6,66 Cent/kWh | 10,24 Cent/kWh |
| Leistungsteil ab 40 bis 100 kWp | 5,44 Cent/kWh | 10,24 Cent/kWh |
Einspeisevergütung für PV-Anlagen, die zwischen 1. August und 31. Dezember 2026 in Betrieb gehen. Quelle: §§ 48 Abs. 2 und 2a, 49, 53 EEG 2023 (Stand: 24. Juli 2026)
Die Einspeisevergütung bleibt immer gleich hoch, sobald sie für Deine Solaranlage einmal festgelegt wurde. Die Höhe der Einspeisevergütung ist abhängig von drei Faktoren:
Bei Photovoltaikanlagen mit mehr als zehn Kilowatt-Peak Leistung wird die Einspeisevergütung für die verschiedenen Leistungsteile anteilig berechnet (§ 23c EEG 2023). Ein Beispiel: Du errichtest im August 2026 eine PV-Anlage mit Eigenverbrauch und 15 kWp Leistung. Für die ersten zehn kWp erhältst Du 7,7 Cent pro kWh, für die nächsten fünf kWp sind es 6,66 Cent pro kWh. Zusammen ergibt sich folgende Einspeisevergütung: (10 kWp × 7,7 Cent/kWh + 5 kWp × 6,66 Cent/kWh) ÷ 15 kWp = 7,35 Cent/kWh
Da die Einspeisevergütung zum 1. Januar 2027 abgeschafft werden soll, ist davon auszugehen, dass die aktuellen Vergütungssätze nur noch für Anlagen gelten, die bis 31. Dezember 2026 in Betrieb gehen. Wenn Du ohnehin eine Solaranlage errichten möchtest, raten wir Dir deshalb, sie nach Möglichkeit noch in diesem Jahr in Betrieb zu nehmen. Starte zeitnah mit der Planung, unser Ratgeber Photovoltaik hilft Dir dabei.
Zuletzt sank die Einspeisevergütung alle sechs Monate um jeweils ein Prozent gegenüber dem vorherigen Wert, immer am 1. Februar und am 1. August.
Neue Photovoltaikanlagen bekommen keine Einspeisevergütung, während die Strompreise an der Börse negativ sind. Dafür werden diese Zeiträume später nachgeholt, nämlich am Ende der 20 Jahre Einspeisevergütung. Diese neue, Solarspitzengesetz genannte Regel gilt für Anlagen, die seit dem 25. Februar 2025 in Betrieb gehen. Ist Deine PV-Anlage früher in Betrieb gegangen, ist sie nicht betroffen.
Unter dem Strich verlängert sich die Einspeisevergütung bei neuen Anlagen damit wohl um ein paar Jahre. Ziemlich genau fünf Jahre wären es, falls es in Zukunft genauso viele negative Strompreise gibt wie zuletzt. Nach Finanztip-Einschätzung ist der neue Mechanismus recht fair, sodass Dir kaum Einnahmen verloren gehen dürften. Wenn Du es schaffst, bei negativen Strompreisen besonders viel Solarstrom selbst zu verbrauchen oder in einen Batteriespeicher zu leiten, kann sich der Mechanismus sogar lohnen.
Die Preise im Stromhandel schwanken im Tagesverlauf wie ein Börsenkurs. Negative Strompreise gibt es, wenn Windräder und Solaranlagen mehr Strom erzeugen, als insgesamt benötigt wird. Oft gilt das an Feiertagen und Wochenenden. Das kostet den Staat viel Geld. Denn ältere Photovoltaikanlagen bekommen für Stunden mit negativen Preisen dennoch die Einspeisevergütung, obwohl der Strom nichts wert ist.
Für neue Photovoltaikanlagen gibt es in solchen Stunden nun kein Geld mehr. Allerdings erst, sobald die Anlagen per Smart Meter angeschlossen sind. Diese intelligenten Stromzähler, auch intelligentes Messsystem (iMSys) genannt, werden in den kommenden Jahren in Haushalten mit Photovoltaikanlage eingebaut. Neue PV-Anlagen mit mehr als sieben kWp kommen voraussichtlich schneller dran.
Mit einem Smart Meter können die Zeiträume mit negativen Strompreisen erfasst werden. Negative Viertelstunden werden auf einem Zeitkonto gesammelt. Dieses Zeitkontingent wird ans Ende der 20 Jahre geltenden Einspeisevergütung angehängt.
Die Einspeisevergütung verlängert sich nach den 20 Jahren monatsweise, bis das durch die negativen Strompreise angesammelte Zeitkontingent aufgebraucht ist. Dabei verbraucht ein Wintermonat wie der Januar weniger Zeitkontingent als ein Sommermonat wie der Juli. Denn im Januar ist durch die Einspeisevergütung nicht so viel Geld zu holen wie im Juli, weil im Sommer häufiger die Sonne scheint und Deine PV-Anlage Strom ins Netz einspeist.
Mehr zum Solarspitzengesetz liest Du in unserem Ratgeber Photovoltaik.
Die Einspeisevergütung musst Du bei Deinem Netzbetreiber beantragen. Teile ihm frühzeitig mit, dass Du als Veräußerungsform für Deinen Solarstrom die Einspeisevergütung wählst. Dazu bist Du nach Paragraf 21b Absatz 1 EEG 2023 und Paragraf 21c Absatz 1 EEG 2023 verpflichtet, denn theoretisch könntest Du auch die Direktvermarktung oder einen Mieterstromzuschlag wählen. Verpasst Du die korrekte Meldung, verschenkst Du Deinen Strom unfreiwillig.
Du hast Anspruch auf die Einspeisevergütung, wenn Du den gesamten Strom, der nicht in unmittelbarer Nähe zur Anlage verbraucht wird, ins Stromnetz leitest und dem Netzbetreiber zur Verfügung stellst (§ 21 Abs. 1 und 2 EEG). Außerdem muss Deine Photovoltaikanlage angemeldet und in Betrieb gegangen sein. Schick dem Netzbetreiber folgende Dokumente, oft geht das per Online-Formular:
Du kannst zwischen Teileinspeisung und Volleinspeisung wählen. Was sich in Deinem Fall mehr lohnt und wie Du zwischen den Modellen wechselst, schauen wir uns im folgenden Kapitel an.
In den meisten Haushalten lohnt sich die Teileinspeisung, auch Überschusseinspeisung genannt. Dabei zielst Du auf einen möglichst hohen Eigenverbrauch ab, Du versorgst Dich mit Strom aus der Solaranlage selbst – zumindest teilweise.
Selbst erzeugter Strom ist viel billiger als Strom, den Du vom Stromanbieter einkaufst. Der Eigenverbrauch senkt Deine Stromrechnung. Dadurch sparst Du viel mehr Geld, als Du für dieselbe Strommenge an Einspeisevergütung kassieren würdest.
In Zahlen heißt das: Strom aus der eigenen Solaranlage kostet Dich rund zehn Cent pro kWh. Der Betrag ergibt sich als Daumenregel, wenn Du die Anschaffungskosten und Betriebskosten der Anlage auf 20 Jahre aufteilst. Netzstrom kostet Dich dagegen aktuell rund 30 Cent pro kWh. Mit jeder vor Ort erzeugten und verbrauchten Kilowattstunde sparst Du also rund 20 Cent. Für überschüssigen Strom bekommst Du die Einspeisevergütung, der aktuelle Vergütungssatz bringt aber höchstens 7,7 Cent pro kWh.
Damit sich die Teileinspeisung lohnt, muss die Anlage sinnvoll geplant und günstig sein:
Bei der Volleinspeisung speist Du den kompletten Strom ins Netz ein. Das kann sich lohnen, wenn Du viel Strom erzeugst, aber nur wenig selbst verbrauchen könntest. Vielleicht hast Du eine große Fläche für eine PV-Anlage zur Verfügung, aber einen geringen Strombedarf.
Der Vorteil der Volleinspeisung: Die Einspeisevergütung ist deutlich höher als bei Teileinspeisung, sie bringt aktuell bis zu 12,22 Cent pro Kilowattstunde. Produzierst Du den Strom günstiger, rentiert sich eine PV-Anlage mit Volleinspeisung.
| Kaufpreis | 14.000 € | PV-Anlage mit 10 kWp |
| Betriebskosten | 225 € pro Jahr | Annahme: pro Jahr 1,5 % des Kaufpreises |
| Gesamtkosten über 20 Jahre | 18.500 € | Rechnung: 14.000 € + (225 € × 20 Jahre) |
| Stromerzeugung über 20 Jahre | 200.000 kWh | Annahme: 1.000 kWh/kWp/Jahr |
| Kosten Stromerzeugung | 9,25 Ct/kWh | Rechnung: 18.500 € ÷ 200.000 kWh |
| Einspeisevergütung | 12,22 Ct/kWh | gesetzlich festgelegt |
| Einnahmen über 20 Jahre | 24.440 € | Rechnung: 200.000 kWh × 0,1222 € |
| Gewinn | 5.940 € | Rechnung: 24.440 € – 18.500 € |
Die angenommenen Kosten basieren auf Marktbeobachtungen von Finanztip. Die Degradation der PV-Module bleibt aus Vereinfachungsgründen unberücksichtigt, ebenso die Verlängerung des Vergütungszeitraums durch das Solarspitzengesetz. Quelle: Finanztip-Berechnung, Einspeisevergütung nach §§ 48 Abs. 2 und 2a, 49, 53 EEG 2023 (Stand: 24. Juli 2026).
Ein Wechsel zwischen der Teileinspeisung mit Eigenverbrauch und der Volleinspeisung ist jedes Jahr möglich. Du musst dem Netzbetreiber jährlich bis zum 30. November Bescheid geben, dass Du im Folgejahr in die Volleinspeisung möchtest (§ 48 Abs. 2a EEG 2023). Erstmals teilst Du dem Netzbetreiber Deine Wahl vor der Inbetriebnahme der PV-Anlage mit.
Falls Du die Anlage vorher mit Eigenverbrauch betrieben hast, ändert sich mit der Umstellung auf Volleinspeisung die Höhe der Einspeisevergütung. Du bekommst dann die Vergütung, die zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme Deiner Anlage für die Volleinspeisung galt. Genauso andersherum: Wenn Du ins Eigenverbrauchsmodell wechselst, verringert sich die Einspeisevergütung entsprechend.
Nach 20 Jahren endet die EEG-Förderung, man spricht von einer ausgeförderten Photovoltaikanlage. Damit entfällt die fixe Einspeisevergütung. Trotzdem bekommst Du Geld für eingespeisten Strom, allerdings deutlich weniger. Für das Jahr 2025 erhalten ausgeförderte Photovoltaikanlagen nur 3,793 Cent pro Kilowattstunde.
| Jahr | Jahresmarktwert Solar | Vermarktungskosten | Einspeisevergütung für ausgeförderte PV-Anlagen |
|---|---|---|---|
| 2020 | 2,458 Cent/kWh | 0,4 Cent/kWh | 2,058 Cent/kWh |
| 2021 | 7,552 Cent/kWh | 0,4 Cent/kWh | 7,152 Cent/kWh |
| 2022 | 22,306 Cent/kWh | 0,184 Cent/kWh | 22,122 Cent/kWh |
| 2023 | 7,200 Cent/kWh | 0 Cent/kWh | 7,200 Cent/kWh |
| 2024 | 4,624 Cent/kWh | 1,808 Cent/kWh | 2,816 Cent/kWh |
| 2025 | 4,508 Cent/kWh | 0,715 Cent/kWh | 3,793 Cent/kWh |
| 2026 | wird im Januar 2027 veröffentlicht | 0,228 Cent/kWh | noch offen |
Hinweis: Mit intelligentem Messsystem (iMSys) halbieren sich die Vermarktungskosten. Quelle: www.netztransparenz.de, § 23b und § 53 Abs. 4 EEG 2023 (Stand: 24. Juli 2026).
Die Vergütung für ausgeförderte Solaranlagen basiert auf dem Jahresmarktwert Solar. Das ist der durchschnittliche Börsenpreis für Solarstrom, der Mitte Januar für das zurückliegende Jahr veröffentlicht wird. Davon abgezogen werden die Vermarktungskosten des Netzbetreibers. Übrig bleibt die Einspeisevergütung für Ü20-Anlagen, die der Netzbetreiber für das zurückliegende Jahr auszahlt. Aktuell ist sie auf höchstens zehn Cent pro Kilowattstunde gedeckelt (§ 23b EEG 2023).
Diese Übergangsregel für ausgeförderte Ü20-Solaranlagen gilt vorerst bis 31. Dezember 2032 (§ 25 Abs. 2 EEG 2023). In Zukunft wird nach Einschätzung von Finanztip die Direktvermarktung von Strom an der Börse auch für private Photovoltaikanlagen eine größere Rolle spielen.
Die geförderte Direktvermarktung heißt auch Marktprämienmodell und ist eine andere Variante der EEG-Förderung (§ 20 EEG 2023), also eine Alternative zur Einspeisevergütung. Dabei übernimmt ein Unternehmen, der Direktvermarkter, den Verkauf Deines Solarstroms direkt an der Börse. Direktvermarkter für private Photovoltaikanlagen auf dem Hausdach sind bislang schwer zu finden. Momentan sind vor allem größere Freiflächen-Photovoltaikanlagen in der Direktvermarktung.
Beachte: In diesem Kapitel geht es um das derzeitige Modell der geförderten Direktvermarktung, die eine Marktprämie bietet. Die ab 2027 geplante Direktvermarktung für kleinere PV-Anlagen mit unter 25 Kilowatt-Peak Leistung soll eine ungeförderte Direktvermarktung ohne Marktprämie werden. Mehr dazu im Abschnitt zur Abschaffung der Einspeisevergütung.
Für Solaranlagen auf Einfamilienhäusern lohnt sich die geförderte Direktvermarktung nach Finanztip-Einschätzung im Regelfall nicht. Die Direktvermarktung ist technisch komplizierter und für Dich mit höheren Kosten verbunden als die Einspeisevergütung. Zwar können die Erlöse durch den Stromverkauf theoretisch höher sein, allerdings ist das in der Praxis wegen niedriger Börsenpreise für Solarstrom aktuell selten der Fall.
Vor Kosten sind die reinen Einnahmen in der geförderten Direktvermarktung oft ähnlich hoch wie in der Einspeisevergütung. Sie setzen sich zusammen aus dem Marktwert des Stroms zum Zeitpunkt der Stromeinspeisung, also dem aktuellen Börsenpreis, und einer Marktprämie.
Die Marktprämie sichert einen attraktiven Verkaufspreis, selbst in Jahren mit eher niedrigen Börsenstrompreisen. Das funktioniert im Detail so:
Der Netzbetreiber zahlt die jährlich neu ermittelte Marktprämie unabhängig von den tatsächlichen Verkaufserlösen aus, die der Direktvermarkter erzielt. Speist Deine Anlage gezielt zu Zeitpunkten mit hohen Börsenstrompreisen ein, kannst Du eine höhere Vergütung bekommen als in der festen Einspeisevergütung. Der Haken: Die Börsenstrompreis steigt vor allem, wenn wenig Solarstrom produziert wird. Und sobald Du bei sonnigem Wetter viel Solarstrom zum Einspeisen hast, sind die Preise im Regelfall niedrig.
Du bekommst deshalb selten deutlich mehr Geld als in der fixen Einspeisevergütung. Immerhin sind es stets 0,4 Cent pro kWh mehr – allerdings musst Du noch die Kosten für den Direktvermarkter berücksichtigen.
Direktvermarkter verlangen Gebühren, über die Du Dich individuell informieren solltest. Sie liegen nach unserer Marktbeobachtung in der Regel bei über 100 Euro im Jahr, was die Direktvermarktung gerade für kleinere Anlagen auf Hausdächern unattraktiv macht. Unter dem Strich machen die im Vergleich zur Einspeisevergütung potenziell etwas höheren Erlöse die Kosten oft nicht wett.
Ein Beispiel: Der Direktvermarkter Lumenaza schätzt für eine PV-Anlage mit zehn kWp Leistung, was typisch für ein Einfamilienhaus ist, die Kosten der Direktvermarktung auf rund 150 Euro im Jahr. Zusätzlich werden einmalig 200 Euro als Einrichtungspauschale fällig.
Ein Wechsel in die Direktvermarktung ist monatlich jeweils zum ersten Kalendertag des Monats möglich, muss aber mehr als einen Monat zuvor angemeldet werden (§ 21b Abs.v 1 und § 21c EEG 2023). Beispiel: Wenn Du zum 1. Mai wechseln willst, musst Du bis spätestens 31. März Bescheid geben. Den Wechsel musst Du dem Netzbetreiber melden, viele Direktvermarkter erledigen das für Dich.
Bei Interesse an einer Photovoltaikanlage solltest Du Angebote von mindestens drei bis fünf Solarfirmen einholen und Preise vergleichen. Wir empfehlen dafür die drei Vermittlungsportale photovoltaik-angebotsvergleich.de, solaranlagen-portal.com und gruenes.haus. Sie sammeln Angaben zu Deinem PV-Projekt und stellen schnell und einfach Kontakt zu mehreren Fachbetrieben her. Im Finanztip-Test 2026 haben uns diese drei Portale am meisten überzeugt.
Vereinbare mit den vermittelten Firmen Vor-Ort-Termine und lass Dir anschließend vollständige Angebote erstellen. Vergleiche die Angebote kritisch – die Betriebe selbst sind keine Finanztip-Empfehlung, da wir sie nicht testen können. Beziehe auch Firmen aus Deiner Nachbarschaft in den Angebotsvergleich ein. Der Bundesverband Solarwirtschaft und der Zentralverband des Elektrohandwerks listen Fachbetriebe auf.
Vergleiche neben dem Preis auch die Leistung der Solarmodule, bei einem Batteriespeicher die Speicherkapazität und ob weitere Geräte wie zum Beispiel ein Energiemanagementsystem angeboten werden. Prüfe, ob das Angebot vollständig ist: Unter anderem müssen Montagekosten, Baugerüst, die Inbetriebnahme und Anmeldung der PV-Anlage enthalten sein. Lies vorher unseren Ratgeber Photovoltaik, dort findest Du wichtige Einstiegstipps und Preis-Faustregeln von Finanztip.
Vereinbare keine hohe Anzahlung. Der größte Teil oder sogar die komplette Rechnung sollte erst fällig werden, wenn die PV-Anlage auf Deinem Dach Strom produziert und der Speicher funktioniert.
* Was der Stern bedeutet:
Finanztip ist kein gewöhnliches Unternehmen, sondern gehört zu 100 Prozent zur gemeinnützigen Finanztip Stiftung. Die hat den Auftrag, die Finanzbildung in Deutschland zu fördern. Alle Gewinne, die Finanztip ausschüttet, gehen an die Stiftung und werden dort für gemeinnützige Projekte verwendet – wie etwa unsere Bildungsinitiative Finanztip Schule.
Wir wollen mit unseren Empfehlungen möglichst vielen Menschen helfen, eigenständig die für sie richtigen Finanzentscheidungen zu treffen. Daher sind unsere Inhalte kostenlos im Netz verfügbar. Wir finanzieren unsere aufwändige Arbeit mit sogenannten Affiliate Links. Diese Links kennzeichnen wir mit einem Sternchen (*).
Bei Finanztip handhaben wir Affiliate Links jedoch anders als andere Websites. Wir verlinken ausschließlich auf Produkte, die vorher von unserer unabhängigen Experten-Redaktion ausführlich analysiert und empfohlen wurden. Nur dann kann der entsprechende Anbieter einen Link zu diesem Angebot setzen lassen. Geld bekommen wir, wenn Du auf einen solchen Link klickst oder beim Anbieter einen Vertrag abschließt.
Für uns als gemeinwohlorientiertes Unternehmen hat es natürlich keinen Einfluss auf die Empfehlungen, ob und in welcher Höhe uns ein Anbieter vergütet. Was Dir unsere Experten empfehlen, hängt allein davon ab, ob ein Angebot gut für Dich als Verbraucher ist.
Mehr Informationen über unsere Arbeitsweise findest Du auf unserer Über-uns-Seite.