Internetanbieter wechseln So klappt der Wechsel zum neuen Internetanbieter

Finanztip-Experte Thorsten Nowag
Thorsten Nowag
Finanztip-Experte für Digitales

Das Wichtigste in Kürze

  • Festnetz- und Internetverträge laufen zu Beginn meist über zwei Jahre. Danach kannst Du sie monatlich kündigen. Diese Regel gilt seit Dezember 2021 für Alt- und Neuverträge.
  • Bei einem Wechsel muss Dein neuer Internetanbieter dafür sorgen, dass Du höchstens einen Tag offline bist. Dauert es länger, muss der alte Anbieter die Verbindung wieder herstellen, bis die Umstellung erfolgreich ist.
  • Ziehst Du um, ist das allein noch kein Kündigungsgrund. Manchmal kommst Du mit einer neuen Wohnung trotzdem aus Deinem alten Internetvertrag.

So gehst Du vor

  • Vergleiche die aktuellen Preise der Internettarife auf einem Vergleichsrechner. Wir empfehlen dafür Check24 und Verivox. Achte unbedingt auf die Grundgebühr ab dem dritten Jahr.
  • Ein Wechsel zum neuen Anbieter dauert Wochen. Plane deshalb genügend Zeit ein. Die einmonatige Kündigungsfrist reicht dafür nicht immer aus.
  • Wechselst Du von einem DSL-Anbieter zu einem anderen, dann solltest Du Deinen neuen Anbieter für Dich kündigen lassen.
  • Gibt es Probleme beim Wechsel, wende Dich als erstes an Deinen neuen Anbieter. Kann er die Angelegenheit nicht lösen, bekommst Du Hilfe bei der Bundesnetzagentur.

Wer einen immer reibungslos funktionierenden Internetanschluss hat, unternimmt meist nichts – und gibt dafür oft viel zu viel Geld aus. Denn unser Internetvergleich zeigt: Wenn Du alle zwei Jahre Deinen Internetvertrag wechselst, kannst Du locker 100 bis 200 Euro sparen. Meist erhältst Du so zudem eine schnellere Verbindung. Trotzdem scheuen viele den Wechsel. Zu groß ist die Sorge, dass sie wochenlang ohne Internet dastehen, wenn etwas schiefgeht. 

Diese Furcht ist aber nicht berechtigt. Denn beim Internetwechsel treten nur in den seltensten Fällen Probleme auf. Wir zeigen Dir, wie Du Probleme schon vorab verhinderst und wie Du vorgehst, wenn doch mal etwas schiefläuft.

Wann kannst Du Deinen Internetanbieter wechseln?

Die meisten Festnetz- und Internetverträge haben zu Beginn eine Vertragslaufzeit von zwei Jahren. Danach kannst Du sie monatlich kündigen – mit einer Kündigungsfrist von einem Monat. Das wird Dir seit Dezember 2021 im Te­le­kom­mu­ni­ka­ti­ons­ge­setz zugesichert (§ 56 TKG). Dabei ist es egal, ob Du Deinen Vertrag davor oder danach geschlossen hast.

Wie lange Dein Vertrag noch läuft und wann Du ihn spätestens kündigen musst, kannst Du Deiner aktuellen Rechnung entnehmen. Dort müssen Anbieter beide Angaben machen.

Damit der Wechsel auch reibungslos klappt, suchst Du aber am besten schon einige Zeit vor der Kündigungsfrist nach einem neuen Anbieter. Entdeckst Du ein tolles Angebot, kannst Du zum Beispiel schon anderthalb Jahre vor dem Ende Deines aktuellen Vertrages einen neuen abschließen. Dieser beginnt dann erst, wenn der aktuelle Vertrag ausläuft. Entdeckst Du ein gutes Sonderangebot, kannst Du es daher direkt abschließen, auch wenn Dein bestehender Vertrag noch länger läuft.

Ein Umzug ist an und für sich kein Kündigungsgrund

Wenn Du umziehst, musst Du Deinen Internetanbieter in der Regel mitnehmen. Du solltest ihn möglichst frühzeitig über Deinen Umzug informieren. So hat er genügend Zeit, die Umstellung des Anschlusses vorzubereiten. Denn es kann passieren, dass ein Techniker Deinen neuen Anschluss vor Ort freischalten muss. Viele Anbieter berechnen für den Umzug eine einmalige Gebühr. Die weiteren Vertragskonditionen dürfen sich aber nicht ändern.

Stellt Dir Dein bisheriger Anbieter kein Internet an Deiner neuen Adresse bereit, dann hast Du ein Son­der­kün­di­gungs­recht. Das gilt auch, wenn der Anbieter an der neuen Adresse nicht die im Vertrag vereinbarte Geschwindigkeit liefern kann. Es gilt allerdings eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Diese startet nach aktueller Rechtsprechung erst mit dem Tag des Umzugs. Das heißt, Du musst den Vertrag im Zweifel noch bis zu drei Monate nach dem Umzug weiterzahlen.

Wann Du bei einem Umzug trotzdem kündigen darfst

Ziehst Du zu jemandem, der bereits einen Internetanschluss hat, gilt ebenfalls das Son­der­kün­di­gungs­recht. Denn dann ist der Anschluss bereits belegt und Dein Anbieter kann Dir kein Internet liefern.

Solltet Ihr gemeinsam in eine neue Wohnung einziehen und beide einen Internetanbieter mitbringen, könnt Ihr Euch aussuchen, welchen Vertrag Ihr in der neuen Wohnung nutzt. Für den nicht genutzten Vertrag habt Ihr dann ein Son­der­kün­di­gungs­recht. Seid Ihr beide beim selben Anbieter, ist dieser oft kulant und beendet einen der Verträge ohne Kündigungsfrist.

Wenn Du hingegen bislang in einer WG gewohnt hast und der Internetanschluss bisher auf Deinen Namen lief, dann kannst Du den Vertrag häufig auf einen Mitbewohner übertragen lassen. So muss Deine alte WG keinen neuen Vertrag abschließen und Du kannst an Deiner neuen Adresse zu einem anderen Anbieter wechseln.

Ist Dein Internet an der neuen Adresse langsamer als versprochen oder hast Du immer wieder Störungen? Dann kannst Du seit Dezember 2021 außerordentlich kündigen. Das gilt übrigens auch, wenn Du nicht umgezogen bist. Allerdings musst Du die Probleme detailliert nachweisen. In unserem Ratgeber zum langsamen Internet erfährst Du, wie Du vorgehen solltest.

Mehr dazu im Ratgeber Internettarife

  • Alte Internetverträge sind oft zu langsam oder zu teuer. Wenn Du clever vergleichst, kannst Du schnell alle zwei Jahre 100 bis 200 Euro sparen.
  • Die günstigsten Tarife findest Du über Vergleichsportale. Wir empfehlen Check24 und Verivox.
  • Wenn Du mit Deinem Internettarif eigentlich zufrieden bist, kannst Du oft mit einem kurzen Anruf bei Deinem Anbieter einen Rabatt aushandeln.

Zum Ratgeber

Wie gehst Du beim Wechsel vor?

Hast Du einen günstigen, neuen Internettarif gefunden, kommt der Wechsel. Dabei macht es einen Unterschied, ob Du von einem DSL-Anbieter zu einem anderen wechselst oder Deinen Internetanschluss von Kabel oder Glasfaser auf DSL (oder andersherum) umstellst.

Achtung: Eine beliebte Falle beim Ummelden sind sogenannte Sicherheitspakete, die Du eine gewisse Zeit umsonst nutzen kannst. Danach sind diese kostenpflichtig, wenn Du sie nicht kündigst. Beende solche Zusatzangebote am besten sofort, damit Du es später nicht versäumst.

So gelingt ein reibungsloser Wechsel des DSL-Anbieters

Hast Du bereits einen DSL-Vertrag, übertrage den bestehenden Anschluss am besten auf den neuen Anbieter. Andernfalls musst Du einen Neuanschluss beantragen, was häufig teurer ist. Leider reagieren einige DSL-Anbieter sehr unflexibel auf minimale Fehler im Bestellprozess. Kommt der Umstellungstag, ist der Frust schnell groß, wenn das heimische Internet von einem Moment auf den anderen verschwindet – vor allem, wenn Du wochenlang auf einen Termin mit einem Techniker warten musst.

Viele Probleme im Anbieterwechsel kannst Du mit den folgenden Hinweisen vermeiden:

  1. Lass Deinen neuen Anbieter für Dich kündigen. Kündige Deinen alten DSL-Vertrag nicht selbst, sondern beantrage beim neuen Anbieter, dass er Deinen alten Anschluss überträgt (auch Portierung genannt) – er kündigt dann für Dich. Das geht direkt per Online-Formular, wenn Du den neuen Tarif abschließt. Das erspart Dir Papierkram und verhindert Übergangslücken. Deine bisherige Telefonnummer kannst Du behalten.
  2. Gib dem neuen Anbieter genügend Zeit. Bestelle den neuen DSL-Tarif ruhig schon einige Monate früher (zum Beispiel sechs Monate vor Vertragsende). Du kannst beim neuen Anbieter angeben, dass der Vertrag erst beginnen soll, wenn der alte endet.
  3. Achte auf die Richtigkeit der eigenen Angaben. Name und Anschrift des neuen Anschlussinhabers müssen exakt mit dem alten Anschlussinhaber übereinstimmen. Schon ein falsches Zeichen, ein fehlender Bindestrich im Namen oder ein Buchstabendreher kann die Portierung scheitern lassen. Soll der Anschluss auf einen anderen Namen laufen, kannst Du das auch noch nach der Umstellung in die Wege leiten.
  4. Entscheide frühzeitig, ob Du den Router selbst installierst oder aufbauen lässt. Nachdem Du den Auftrag erteilt hast, bekommst Du Post von Deinem neuen Anbieter. Darin teilt er Dir mit, an welchem Tag er den Anschluss freischalten wird. In der Regel erhältst Du außerdem einen W-Lan-Router, den Du mit der Telefondose verbinden musst. Wenn alles glattgeht, bist Du nicht länger als einen Tag ohne Internet und Telefon. Traust Du Dir die Installation nicht zu, frage Deinen neuen DSL-Anbieter frühzeitig nach technischer Unterstützung.

Der Wechsel von DSL auf Kabel und andersherum

Entspannter ist es, wenn Du die Wahl zwischen Kabel und DSL hast. Um von der einen Anschlussart auf die andere umzusteigen, solltest Du Deinen alten Vertrag kündigen und parallel einen neuen Tarif abschließen. Willst Du auf Nummer sicher gehen, kannst Du den alten Anschluss einen Monat länger laufen lassen. Wenn der Wechsel reibungslos läuft, zahlst Du zwar einen Monat doppelt, doch Du bist gegen Pannen beim Übertragen gewappnet.

  1. Kündige Deinen alten Vertrag rechtzeitig. Schaue nach, wann Du aus Deinem DSL-Vertrag herauskommst. Besonders einfach kündigst Du mit dem Finanztip-Musterschreiben.
  2. Gib dem neuen Anbieter genügend Zeit. Auch wenn Du vom DSL-Vertrag zu Kabel oder andersherum wechselst, braucht Dein neuer Anbieter genügend Vorlauf, um den neuen Anschluss freizuschalten. Du solltest den neuen Tarif mindestens zwei Monate vor Vertragsende beantragen. Einfacher ist es oft, wenn Du den neuen Tarif abschließt, sobald Du den alten kündigst, und mit dem neuen Anbieter direkt abstimmst, wann der Vertrag beginnen soll.
  3. Ohne Techniker geht es beim Wechsel der Anschlussart nicht. Achte darauf, dass der Techniker auch an den Internetverteiler in Deinem Haus kommt. Der ist oft im Keller, und gerade in Mehrfamilienhäusern haben nicht alle Mieter einen Schlüssel für den entsprechenden Raum – als Mieter musst Du im Zweifel den Termin zwischen Hausmeister und Techniker koordinieren.
  4. Die Telefonnummer kannst Du auch später mitnehmen. Deine bisherige Rufnummer kannst Du auch noch später auf den neuen Anschluss übertragen. Das geht sogar einige Wochen, nachdem der alte Anschluss abgeschaltet worden ist.

Was machst Du, wenn es beim Wechsel Probleme gibt?

Hat die Freischaltung des neuen Anschlusses trotz aller Vorkehrungen nicht geklappt, musst Du trotzdem keine Angst davor haben, wochenlang offline zu sein. Denn laut Gesetz musst Du bei einem Wechsel nach einem Tag wieder ans Internet angeschlossen sein (§ 59 Abs. 2 TKG). Sonst muss der alte Anbieter Deinen Anschluss wiederherstellen. Und zwar so lange, bis der Wechsel zum neuen Anbieter erfolgreich war. Voraussetzung ist allerdings, dass der Wechsel nicht Deinetwegen fehlgeschlagen ist, etwa weil Du zum vereinbarten Technikertermin nicht zuhause warst.

Bleibt das Internet am Tag nach dem Anschlusstermin ausgeschaltet, wendest Du Dich an den neuen Anbieter. Er muss dann mit Deinem bisherigen Anbieter regeln, dass dieser Deine Internetverbindung bis auf weiteres wiederherstellt. Für die Zeit, die der Anschluss über Deinen alten Anbieter läuft, kann dieser Dir weiter die bisherigen Gebühren berechnen. Allerdings um die Hälfte reduziert. Beim neuen Anbieter zahlst Du dann erst, wenn der neue Anschluss steht.

Klappt die Wiederherstellung des alten Anschlusses nicht oder hast Du andere Probleme mit den Anbietern, solltest Du Dich an die Bundesnetzagentur wenden. Sie nimmt dann Kontakt mit den Beteiligten auf, um den Sachverhalt zu klären. Das kann allerdings eine ganze Weile dauern.

Wechselprobleme kannst Du auch mit anderen Geräten überbrücken

Übergangsweise kannst Du Dein Handy als mobilen Hotspot nutzen, um online zu bleiben. Auch mit einem Mobilfunk-Router kannst Du Dich mit dem Internet verbinden. Gibt es bei Dir einen Zugang zu einem öffentlichen W-Lan-Hotspot, ist das ebenfalls eine Alternative.

Viele Anbieter bieten Dir solche Übergangslösungen an, wenn sie dem Problem nicht schnell genug Herr werden können. Hast Du über Check24 gebucht? Dann übernimmt das Portal für Dich zusätzliche Kosten (bis 100 Euro), wenn es zu Wechselproblemen kommt. Außerdem nimmt das Unternehmen für Dich Kontakt mit dem Anbieter auf. Voraussetzung ist jedoch auch hier, dass Du die Probleme beim Wechsel nicht selbst verschuldet hast.

Autoren
Arne Düsterhöft

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