Rei­se­rück­tritts­ver­si­che­rung Geld zurück, wenn beim Urlaub was dazwischenkommt

Henriette Neubert
Finanztip-Expertin für Ver­si­che­rungen

Das Wichtigste in Kürze

  • Wenn Du aufgrund eines unerwarteten Ereignisses eine Reise nicht antreten kannst, übernimmt die Rei­se­rück­tritts­ver­si­che­rung die entstehenden Rücktrittskosten. Musst Du Deine Reise plötzlich abbrechen, bekommst Du Kosten erstattet, wenn Du Reiseabbruch mitversichert hast.

  • Nicht jedes unerwartete Ereignis ist versichert, weshalb ein genauer Blick in die Ver­si­che­rungs­be­din­gungen wichtig ist.

  • Eine Rei­se­rück­tritts­ver­si­che­rung lohnt sich vor allem bei teuren Reisen sowie für Senioren oder Familien mit kleinen Kindern. Abschließen musst Du sie meist 30 Tage vor Reisebeginn oder bei kurzfristigen Reisen bis drei Tage nach Buchung.

So gehst Du vor

  • Wenn Du eine Rei­se­rück­tritts­ver­si­che­rung abschließen möchtest, ist ein Vergleich der Leistungen und Beiträge wichtig. Achte darauf, auch den Reiseabbruch mitzuversichern.
  • Bei den Beiträgen ist es sinnvoll Einzelverträge für eine Reise und Jahresverträge miteinander zu vergleichen.
  • Wir empfehlen die Rei­se­rück­tritts­ver­si­che­rung der LVM, die der Signal Iduna für Einzelverträge und bei Jahresverträgen die Rei­se­rück­tritts­kos­ten­ver­si­che­rung mit Urlaubsgarantie der HanseMerkur, die ähnlich bei Care Concept abgeschlossen werden kann.

Der Urlaub ist lange geplant und vielleicht hast Du dafür noch länger gespart. Doch kurz vorher hast Du eine schwere Blinddarmentzündung, Du musst in Kurzarbeit oder Dein Haus wurde bei einem schweren Sturm stark beschädigt. Dann ist es gut, wenn eine Rei­se­rück­tritts­ver­si­che­rung zumindest die Reisekosten ersetzt. Aber wann genau zahlt die überhaupt und lohnt sich eine solche Ver­si­che­rung?

Wann zahlt die Rei­se­rück­tritts­ver­si­che­rung?

Die Rei­se­rück­tritts­ver­si­che­rung, auch Rei­se­rück­tritts­kos­ten­ver­si­che­rung oder Stornokostenversicherung genannt, zahlt die entstehenden Stornogebühren und Mehrkosten, wenn Du Deine Reise aus wichtigen und unvorhersehbaren Gründen nicht oder nur verspätet antreten kannst.

Solch ein Grund ist beispielsweise eine plötzliche schwere Krankheit, ein Unfall oder der Tod eines Angehörigen. Aber auch, wenn Du Deinen Job verlierst, eine wichtige Prüfung nachholen musst oder vor Gericht geladen wirst, sind das Gründe, eine Reise absagen zu müssen, in welchen die Ver­si­che­rung zahlt. Viele der Reiserücktrittsgründe, die in den Allgemeinen Vertragsbedingungen aufgelistet sind, gelten aber nicht nur, wenn sie Dir passieren, sondern auch, wenn sie einem nahen Angehörigen betreffen. Wird die Pflegeperson Deiner schwer kranken Mutter krank, ist das zum Beispiel ebenfalls ein versicherter Grund.

Außerdem bekommst Du Geld von der Ver­si­che­rung, wenn Du Deinen Flug, Deinen Zug oder Dein Schiff verpasst, weil die öffentlichen Verkehrsmittel mehr als zwei Stunden Verspätung hatten. Die Ver­si­che­rung übernimmt auch verschiedene Kosten, die entstehen, weil eine mitreisende Person kurzfristig absagen muss.

Was ist mit Reiserücktritt wegen Corona?

Ebenfalls unterschiedlich abgesichert sind Quarantänemaßnahmen aufgrund einer Pandemie. Mit dem Auftreten von Covid-19 kamen neue Probleme beim Reisen hinzu. Denn nicht nur die schwere Erkrankung an Corona – die laut Vertragsbedingungen immer abgesichert war – konnte eine Reise verhindern, sondern auch die persönliche Quarantäne oder die Einreisebestimmung ins Urlaubsland. Die Reiserücktrittsversicherer hatten daher ihre Leistungen angepasst. Einige innerhalb des Tarifs, die meisten mit einem extra buchbaren Schutz bei Covid-19. Dieser Schutz war bei unserem vergangenen Test ein Mindestkriterium, die emp­foh­lenen Tarife mussten also auch zahlen, wenn eine Reise wegen Covid-19 nicht stattfinden konnte – auch wenn Du nicht schwer krank warst.

Inzwischen hat sich die Situation geändert. Es gibt keine Einreisebeschränkungen mehr und keine flächendeckenden Quarantänemaßnahmen. Hinzu kommt, dass die Corona-Klauseln allgemein Quarantäne nicht absichern. Wenn also ein ganzes Hotel, eine ganze Stadt oder ähnliches, pauschal wegen des Verdachts auf Corona in Quarantäne muss, ist das auch mit „Coronaschutz“ nicht versichert. Aber auch andere Krankheiten, wegen denen eine Quarantäne ausgesprochen werden kann, sind nicht abgesichert. Es gibt also nur reine Corona-Absicherungen und auch diese schützen nur vor individuellen Maßnahmen. Das halten wir inzwischen nicht mehr für relevant, weshalb wir auch diese Leistungen nicht mehr als wichtig erachten.

Wann zahlt die Rei­se­rück­tritts­ver­si­che­rung nicht?

Grundsätzlich zahlt die Ver­si­che­rung für Ereignisse, die schwerwiegend sind und unerwartet auftreten. Handelt es sich um Dinge, die Du hättest vorher absehen können, ist das nicht versichert. Diese Abgrenzung kann schwierig sein, vor allem bei chronischen beziehungsweise regelmäßig wiederkehrenden Erkrankungen. Die Versicherer haben diesbezüglich in der Formulierung ihrer Bedingungen nachgebessert. So sind chronische Erkrankungen nicht versichert, wenn Du innerhalb der letzten sechs Monate deswegen ärztlich behandelt werden musstest. Kontrolluntersuchungen zählen nicht dazu. Das Gleiche gilt bei den meisten Anbietern auch für psychische Erkrankungen.

Grundsätzlich nicht versichert sind:

  • Krieg und Aufstände im Urlaubsland
  • Reise in Ländern mit Reisewarnung des Auswärtigen Amtes
  • Psychische Reaktionen auf bestimmte Ereignisse, zum Beispiel Flugangst, Angst vor einer Pandemie oder einem Wirbelsturm
  • Suchterkrankungen
  • Verlust der Brille oder des Hörgeräts

Daneben gibt es Ausschlüsse, die je nach Anbieter variieren. Bei einigen ist der Verlust des Visums kein versicherter Grund, bei anderen Anbietern ist dies mitversichert. Auch die Adoption eines Kindes, der Verlust des Visums oder Reisepasses oder der Bruch einer Prothese sind bei Anbietern unterschiedlich versichert.

Hier hilft der Blick in die Allgemeinen Vertragsbedingungen, in denen beschrieben ist, wann Ver­si­che­rungs­schutz besteht und wann nicht. Auch die Länder, für die kein Schutz besteht, unterscheiden sich. Bei den meisten sind es ausschließlich Länder, für die eine offizielle Reisewarnung besteht, so auch bei unseren Emp­feh­lungen. Bei manchen Versicherern gibt es Listen mit Ländern, für die kein Ver­si­che­rungs­schutz besteht, beispielsweise wegen Sanktionen oder Wirtschaftsembargos.

Was ist der Unterschied zwischen Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung?

Die Rei­se­rück­tritts­ver­si­che­rung übernimmt Kosten, die entstehen, wenn Du Deine Reise nicht oder nur verspätet antreten kannst. Die Reiseabbruchversicherung zahlt, wenn Du eine Reise vorzeitig abbrechen musst. Die Gründe sind die gleichen wie bei der Rei­se­rück­tritts­ver­si­che­rung. Die Nachricht darüber, dass das Haus abgebrannt ist, kann ebenso zu einem Reiseabbruch führen wie der schwere Unfall der Schwiegermutter.

Darüber hinaus zahlt die Ver­si­che­rung auch Mehrkosten, wenn Du ohne eigenes Verschulden nicht planmäßig abreisen kannst. Dies können eine Erkrankung oder ein Unfall sein, die einen stationären Klinikaufenthalt begründen. Aber auch ein Elementarereignis, zum Beispiel ein Sturm oder Waldbrand am Urlaubsort, kann einen längeren Aufenthalt verursachen, welcher mit der Reiseabbruchversicherung abgesichert ist.

Reiseabbruchversicherungen sind üblicherweise in Rei­se­rück­tritts­ver­si­che­rungen enthalten. Bei den allermeisten Anbietern ist diese Absicherung automatisch enthalten, bei manchen musst Du sie explizit mit absichern. Achte vor Abschluss einer Rei­se­rück­tritts­ver­si­che­rung also unbedingt darauf, dass der Reiseabbruch mit abgesichert ist.

Was zahlt die Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung?

Wenn Du eine Reise stornieren oder vorzeitig abbrechen musst, wenn Du verspätet anreist oder abreist, entstehen Dir Kosten. Diese übernimmt eine Reiserücktritts- und Abbruchversicherung ganz oder teilweise. Welche Kosten die Ver­si­che­rung konkret in welcher Höhe zahlt, hängt vom Tarif ab. Gemäß unserer umfangreichen Analyse von 15 Tarifen erhältst Du grundsätzlich folgende Kosten ersetzt:

  • Stornokosten bei Reiserücktritt
  • Mehrkosten durch eine verspätete An- oder Abreise und verfrühte Abreise
  • Leistungen für Unterkunft und Verpflegung bei verspäteten öffentlichen Verkehrsmitteln
  • Nicht in Anspruch genommene Leistungen bei verspäteter Anreise oder Reiseabbruch
  • Mehrkosten durch Umbuchung von Mehrbett- zu Einzelzimmer

Um die Kosten ersetzt zu bekommen, musst Du sie beim Vertragsabschluss angeben und sie müssen tatsächlich entstanden sein. Für Ausflüge, die Du im Urlaub geplant, aber noch nicht gebucht beziehungsweise bezahlt hast, erhältst Du keine Entschädigung.

Die versicherte Summe sollte alle Kosten enthalten, die im Zusammenhang mit der Reise entstanden sind. Dabei ist nicht entscheidend, wie Du die Kosten gezahlt hast. Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 1. März 2023 (Az. IV ZR 112/22) entschieden, dass der Versicherer auch Bonusmeilen erstatten muss. Gezahlt werden muss die im Vertrag vereinbarte Summe, auch wenn kein Bargeld floss, sondern mit Bonusmeilen gezahlt wurde.

Wenn Du Deine Reise vorzeitig abbrechen musst, ist es vom Tarif abhängig, welche Kosten Du ersetzt bekommst. Einige Anbieter zahlen die durch den Reiseabbruch nicht in Anspruch genommenen Leistungen anteilig für die Tage, die der Urlaub verfrüht abgebrochen werden musste. Andere Anbieter zahlen Dir die gesamten Reisekosten, wenn Du den Urlaub in der ersten Hälfte oder bis zum achten Tag abbrechen musstest. Erst, wenn Du Deinen Urlaub ab dem neunten Tag abbrechen musst oder in der zweiten Hälfte, bekommst Du die Kosten anteilig erstattet. Außerdem zahlt die Reiseabbruchversicherung die zusätzlich anfallenden Kosten für die frühere Rückreise.

Wann lohnt sich eine Rei­se­rück­tritts­ver­si­che­rung?

Eine Rei­se­rück­tritts­ver­si­che­rung empfehlen wir nicht für jeden. Ob sich die Ver­si­che­rung lohnt, hängt davon ab, was Du gebucht hast, welche Kosten bei einer Stornierung entstehen, aber auch davon, wie hoch der Reisepreis ist. Wenn Du eine Rei­se­rück­tritts­ver­si­che­rung abschließen willst, solltest Du auf einige wichtige Leistungen achten, damit Du im Schadensfall auch die Kosten erstattet bekommst.

Falls Du eine gebuchte Reise nicht antrittst, musst Du in der Regel einen Teil des Reisepreises trotzdem bezahlen. Die Reiseveranstalter dürfen eine Entschädigung verlangen (§ 651h Abs. 1 Satz 2). Wie hoch diese Stornokosten genau sind, steht meist in den Allgemeinen Reisebedingungen (ARB) des Reiseveranstalters. Sie richten sich in der Regel danach, wie lange vor dem Reisebeginn Du die Reise abgesagt hast. Oft sind die Gebühren gestaffelt.

Wenn Du beispielsweise eine Pauschalreise 30 Tage vor Reisebeginn stornierst, liegen die Kosten im Schnitt bei 40 Prozent, kurz vor Reisebeginn können sie schon bei 90 Prozent liegen. Bei teuren Reisen kann sich eine Rei­se­rück­tritts­ver­si­che­rung daher lohnen. In einigen Ausnahmefällen kannst Du als Pauschalreisender auch kostenlos von Deiner Reise zurücktreten. Welche das sind, erfährst Du in unserem Ratgeber zum Thema Reiserücktritt.

Stellst Du Deine Reise dagegen individuell zusammen, hast Du unter Umständen niedrigere Stornokosten. Bei Unterkünften gibt es regelmäßig die Möglichkeit bis wenige Tage vor der Anreise zu stornieren, manchmal wird das Angebot dadurch etwas teurer.

Auch für selbst gebuchte Flüge ist eine Rei­se­rück­tritts­ver­si­che­rung oft unnötig. Sofern Du Deinen Flug stornierst, kannst Du von der Fluggesellschaft in jedem Fall Steuern und Gebühren zurückverlangen. Es besteht sogar die Chance, die gesamten Ticketkosten erstattet zu bekommen, wenn die Fluggesellschaft nicht nachweist, wie hoch der Schaden tatsächlich ist, der durch die Stornierung entstanden ist (§ 648 BGB). Dabei spielt es keine Rolle, warum Du nicht geflogen bist. Je früher Du den Flug stornierst, desto größer ist außerdem die Chance, dass die Airline den Sitzplatz noch anderweitig vergeben kann.

Eine Rei­se­rück­tritts­ver­si­che­rung kann allerdings für teure Pauschalreisen sinnvoll sein, zum Beispiel für eine Karibikkreuzfahrt. Ebenfalls sinnvoll ist die Ver­si­che­rung für Personen, die ein höheres Stornorisiko haben, zum Beispiel Familien mit kleinen Kindern oder Senioren.

Wenn Du Dich für eine Rei­se­rück­tritts­ver­si­che­rung entscheidest, beachte einige Dinge. Zunächst solltest Du nicht direkt ein Angebot bei Buchungsportalen, Fluggesellschaften oder Kredit­kartenanbietern abschließen. Bei Kredit­karten greift die Ver­si­che­rung oft nur, wenn Du die Reiseleistungen damit bezahlt hast. Nicht immer sind Partner oder Familienmitglieder mitversichert. Zudem musst Du Dir auch eine neue Ver­si­che­rung suchen, wenn Du Deine Kredit­karte kündigst. Besser ist es, Leistungen genau anzuschauen und zu vergleichen.

Hierbei kannst Du Dich an unseren Mindestkriterien orientieren, die wir bei unserem Test angesetzt haben:

  • keine Selbstbeteiligung
  • Teilnahme am Schlich­tungs­ver­fahr­en des Ver­si­che­rungs­om­buds­manns  
  • Reiserücktritt und Reiseabbruch allein abschließbar, nicht im Paket mit weiteren Ver­si­che­rungen wie Gepäck- oder Aus­lands­kran­ken­ver­si­che­rung
  • Bei Reiseabbruch werden die vollständigen Reisekosten erstattet, wenn die Reise in der ersten Hälfte abgebrochen werden muss.

Für Familien ist es sinnvoll, genau zu schauen, wer im Familientarif mitversichert ist. Vor allem für Patchwork-Familien ist die Definition der Familie wichtig. Bei einigen Anbietern sind Kinder zum Beispiel nur versichert, wenn sie den gleichen Wohnsitz haben wie Du als Ver­si­che­rungsnehmer. Andere beschränken die Versicherbarkeit von Kindern nur beim Alter und der Anzahl.

Wer eine längere Reise als den üblichen Jahresurlaub plant, sollte zudem auf die versicherte Reisedauer achten. Viele Anbieter, die wir uns angeschaut haben, versichern Reisen bis 365 Tage. Es gibt jedoch auch Versicherer, die die Reisedauer begrenzen, zum Beispiel auf 30 Tage oder sogar weniger. Wer also eine längere Reise plant, sollte genau prüfen, dass die gesamte Reisedauer mit abgesichert ist.

Was kostet eine Rei­se­rück­tritts­ver­si­che­rung?

Pauschal kann diese Frage nicht beantwortet werden. Der Beitrag für den Schutz hängt vom Reisepreis, dem Reiseziel, der versicherten Personenanzahl und dem Alter der Versicherten ab. Natürlich unterscheiden sich die Beiträge auch von Anbieter zu Anbieter.

Bei unserem Test hat eine Rei­se­rück­tritts­ver­si­che­rung für eine Reise in die Dominikanische Republik im Wert von 1.800 Euro für eine 68-jährige Person zwischen 87 Euro und 125 Euro gekostet. Für eine 28-jährige Person kostet der Schutz für dieselbe Reise zwischen 74 Euro und 140 Euro. Diese Beträge beziehen sich auf Einzelverträge, also auf eine Rei­se­rück­tritts­ver­si­che­rung für eine bestimmte Reise.

Aber es lohnt auch der Vergleich zu Jahresverträgen, bei dem alle Reisen innerhalb eines Jahres versichert sind. Die oben genannte Reise der 28-jährigen Person würde beispielsweise bei einem Anbieter als Einzelvertrag 140 Euro kosten, ein Jahresvertrag mit einer Reise in dieser Kostenhöhe als teuerste Reise gibt es für 80 Euro.

Bei Familientarifen sind auch die Reisen einzelner Familienmitglieder versichert. Dann lohnt sich ein Jahresvertrag vor allem, wenn verschiedene Familienmitglieder insgesamt mehrere Reisen planen.

Achtung: Ein Jahresvertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn Du ihn nicht rechtzeitig kündigst. Es zählt der Tag, an dem die Kündigung beim Versicherer eingeht. Bei unseren Emp­feh­lungen muss die Kündigung spätestens einen Monat vor Ende des Ver­si­che­rungsjahres vorliegen, damit sich Dein Vertrag nicht automatisch verlängert.

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Was solltest Du vor Vertragsabschluss beachten?

Der Ver­si­che­rungs­schutz sollte sich nicht nur auf die Reisenden erstrecken, sondern auch andere Personen miteinbeziehen. Denn wenn einem Angehörigen etwas zustößt, ist dies ebenfalls ein Grund, die Reise zu stornieren.

Bei der Rei­se­rück­tritts­ver­si­che­rung gibt es daher einen Kreis von sogenannten Risikopersonen, die neben der versicherten Person ebenfalls den Ver­si­che­rungsfall auslösen können. Nahe Angehörige wie die eigenen Eltern, Großeltern oder Enkelkinder sind in der Regel immer Risikopersonen. Onkel, Tante oder die Cousine zählen bei verschiedenen Anbietern nur im Todesfall zum Risikopersonenkreis. Wenn Du also eine sehr nahestehende Tante hast, lohnt es sich, genau zu schauen, wer zu den Risikopersonen zählt. Dies können übrigens auch Menschen sein, die von Dir gepflegt werden, ebenso deren Pflegepersonal oder das Kindermädchen.

Bei den versicherten Summen solltest Du keine Selbstbeteiligung vereinbaren. Einige Tarife beinhalten beispielsweise 20 Prozent Eigenbeteiligung. Wir finden: Wenn Du schon Geld für einen solchen Vertrag ausgibst, sollten im Fall des Falles die Stornokosten vollständig abgedeckt sein.

Gib bei Vertragsabschluss die volle Höhe Deiner Reisekosten an. Sonst bekommst Du nicht die vollen Stornokosten erstattet. Denk dabei auch an Vermittlungsgebühren und Kosten fürs Visum oder erforderliche Impfungen. Bei Jahresverträgen musst Du eventuell schätzen, wie viel die teuerste Reise im jeweiligen Jahr kosten wird, dies kannst Du auch noch einmal ändern.

Üblicherweise lässt sich eine Rei­se­rück­tritts­ver­si­che­rung bis zu 30 Tage vor Beginn der Reise abschließen. Wenn Du kurzfristiger buchst, musst Du etwa drei bis fünf Tage nach der Buchung die Ver­si­che­rung abschließen, damit der Schutz für Deine Reise gilt. Diese Fristen gelten auch, wenn Du die Ver­si­che­rungs­sum­me bei Jahresverträgen erhöhen musst, weil eine Reise ungeplant teurer geworden ist.

Welche Reiserücktritt-Tarife empfiehlt Finanztip?

Wenn Du Dich dafür entscheidest, eine Rei­se­rück­tritts­ver­si­che­rung abzuschließen, solltest Du nicht nur auf den Preis achten, sondern auch auf die Konditionen. Bei unserem Test 2024 haben wir genau das getan und uns zunächst Leistungen angeschaut und dann Beiträge abgefragt. Von sechs Tarifen, die in unsere engere Auswahl kamen (mehr dazu fährst Du weiter unten), empfehlen wir die Rei­se­rück­tritts­ver­si­che­rungen der LVM, die Signal Iduna vor allem für Einzelverträge und den Tarif Rei­se­rück­tritts­kos­ten­ver­si­che­rung inklusive Urlaubsgarantie als Jahresvertrag von der HanseMerkur, die ebenfalls von der Care Concept vertrieben wird.

Gutes Preis-/Leistungsverhältnis
LVM Rei­se­rück­tritts­ver­si­che­rung
gutes Preis-/Leistungsverhältnis
  • günstige Beiträge über alle Nutzerprofile
  • Kinder bis 30 Jahre und außerhalb des Haushaltes mitversicherbar
  • bis 14 Tage vor Reiseantritt abschließbar
  • nicht geeignet, wenn in den letzten 3 Jahren eine psychische Erkrankung behandelt wurde
Signal Iduna
Rei­se­rück­tritts­ver­si­che­rung
empfehlenswert für einzelne Reisen
  • gutes Preis-/Leistungsverhältnis für Einzelverträge
  • übernimmt auch Visakosten bei Reiserücktritt
  • wenig Ausschlüsse
  • nur im eigenen Haushalt lebende Kinder bis 21 Jahre mitversicherbar
HanseMerkur
Rei­se­rück­tritts­kos­ten­ver­si­che­rung Jahrespolice + Urlaubsgarantie
empfehlenswert für Jahresverträge
  • günstige Absicherung für mehr als eine Reise für verschiedene Profile
  • wenig Ausschlüsse
  • mitversicherte Kinder müssen nicht im selben Haushalt leben
  • für Reisen außerhalb Europas für Familien unter Umständen teuer
CareConcept
Rei­se­rück­tritts­kos­ten­ver­si­che­rung Jahrespolice + Urlaubsgarantie der HanseMerkur
empfehlenswert für Jahresverträge
  • günstige Absicherung für mehr als eine Reise für verschiedene Profile
  • wenig Ausschlüsse
  • mitversicherte Kinder müssen nicht im selben Haushalt leben
  • für Reisen außerhalb Europas für Familien unter Umständen teuer

Wenn Du bei der Care Concept abschließen möchtest, achte darauf, dass Du bei der Frage nach der Urlaubsgarantie „ja“ anklickst. Andernfalls ist der Reiserücktritt nicht mitversichert.
Bei Corona Zusatzschutz empfehlen wir Dir „nein“ anzuklicken.

 

Worauf musst Du im Schadensfall bei Rei­se­rück­tritts­ver­si­che­rungen achten?

Informiere umgehend die Ver­si­che­rung, sobald Du Deine Reise stornieren willst. Denn bei einer Stornierung ist Zeit Geld und Du bist verpflichtet, die Stornokosten möglichst niedrig zu halten. Einige Anbieter bieten eine telefonische Stornoberatung an. Diese kann klären, ob Du bei einer Krankheit noch auf Besserung warten solltest oder sofort stornieren.

Wenn Du zum Beispiel zwei Wochen vor der Reise schwer krank wirst, aber erst eine Woche vorher stornierst, wäre das grob fahrlässig. Der Versicherer muss dann nur die Kosten ersetzen, die bei einer Stornierung zwei Wochen vor Reisebeginn angefallen wären.

Reiche alle erforderlichen Unterlagen ein. Kannst Du nicht reisen, weil Du krank geworden bist, benötigst Du in der Regel ein ärztliches Attest mit Diagnose und Behandlungsdaten. Einige Versicherer wollen das Attest auch von einem vorgegebenen Arzt. Informier Dich also bei Deinem Anbieter genau, welche Unterlagen Du von wem benötigst. 

Außerdem musst Du im Ver­si­che­rungsfall standardmäßig Deinen Ver­si­che­rungsnachweis und die Buchungsunterlagen einreichen. Falls sich Deine Reise ungeplant verlängert, solltest Du Dir vor Ort alle notwendigen Belege aushändigen lassen, zum Beispiel eine Bestätigung des Hotels über nicht genutzte Reiseleistungen oder die Mehrkosten für Übernachtung und Verpflegung.

Sprich sowohl mit dem Reiseveranstalter als auch der Reiseversicherung, bevor Du bei einem Reiseabbruch eine Rückreise planst. Beide Stellen können für Dich eine Rückreise organisieren. Kläre zuerst ab, wer zuständig ist und ob die Ver­si­che­rung die Kosten übernimmt, wenn der Reiseanbieter die Rückreise organisiert. Falls Du die Reiseabbruchversicherung in Anspruch nimmst, solltest Du der Ver­si­che­rung das Datum der Rückreise nennen und die Kostenbelege für alle nicht mehr genutzten Reiseleistungen einreichen.

Die Ver­si­che­rung kann Dir teilweise oder vollständig die Leistungen kürzen, falls Du Fragen nicht wahrheitsgemäß beantwortest oder grob fahrlässig handelst.

Welche Ver­si­che­rungen gehören noch ins Gepäck?

Wichtiger als eine Rei­se­rück­tritts­ver­si­che­rung ist eine Aus­lands­kran­ken­ver­si­che­rung. Sie übernimmt die Behandlungskosten, die nicht über die gesetzliche und eventuell auch nicht über die private Kran­ken­ver­si­che­rung abgedeckt sind. Die Rei­se­kran­ken­ver­si­che­rung ist daher ein Muss, eine Rei­se­rück­tritts­ver­si­che­rung nur eine Kann-Option. Auch die Rei­se­kran­ken­ver­si­che­rung solltest Du unabhängig von der Reisebuchung abschließen.

Eine Rei­se­ge­päck­ver­si­che­rung ist dagegen überflüssig. Meist sichert die Hausratversicherung Dein Gepäck auf Reisen ab. Mehr zu wichtigen Ver­si­che­rungen im Urlaub erfährt Du in unserem Ratgeber zu Reiseversicherungen.

So haben wir ausgewählt

Wir haben im Februar 2024 Kombi-Tarife aus Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung getestet. Zusammengesetzt haben sich die Tarife aus den getesteten der Stiftung Warentest, Tarifen, die bei Check24 und Verivox gelistet waren und solchen, die bei der Google-Suche für „Reiserücktrittsversicherung“ auf den ersten fünf Seiten auftauchten. Aus dieser Gesamtmenge haben wir alle entfernt, die nicht online abschließbar waren, die doppelt auftauchten und die nicht am Schlich­tungs­ver­fahr­en des Ver­si­che­rungs­om­buds­manns teilnahmen. Wir erhielten so eine Grundgesamtheit von 16 Tarifen. Bei diesen haben wir zunächst mit zwei Testprofilen die Beiträge abgefragt. Zwei Anbieter, die Allianz und Allianzdirect konnten wir danach ausschließen, da deren Beiträge um ein Vielfaches höher waren als bei allen anderen Anbietern.

Im nächsten Schritt haben wir die Leistungen in den Allgemeinen Ver­si­che­rungs­be­din­gungen (AVB) näher betrachtet. Da wir die AVB der Zurich nur mit großem Aufwand erhalten haben und dafür bereits Zahlungsdaten für einen Ver­si­che­rungsabschluss angeben mussten, haben wir auch diesen Tarif aufgrund mangelnder Transparenz nicht weiter getestet.

Bei den verbliebenen Tarifen waren die Leistungen insgesamt sehr ähnlich. Größere Unterschiede gab es vor allem bei:

  • Definition der Familie beziehungsweise welche Kinder mitversichert sind
  • Leistungen bei einer Naturkatastrophe vor Ort  
  • Leistungen bei Corona/Pandemie
  • Leistungen bei Abbruch

Vor allem die Leistungen bei Reiseabbruch unterschieden sich signifikant und unterteilten die Grundgesamtheit der Tarife in zwei Gruppen: eine Gruppe, die bei Reiseabbruch ab Tag 1 die Kosten für entgangene Reiseleistungen anteilig erstattet und die zweite Gruppe, bei der bei einem Reiseabbruch in der ersten Hälfte des Urlaubs, bis zu Tag 8 die Kosten vollständig erstattet werden. Im Folgenden haben wir nun Tarife der zweiten Gruppe mit den besseren Reiseabbruchleistungen getestet.

Für die verbliebenen sechs Tarife fragten wir zwischen dem 20. und 22. Februar 2024 die Beiträge mit 14 Profilen ab. Diese unterschieden sich in Single, Paare, Familien; dem Alter der Reisenden; dem Reiseziel, -preis und -zeitraum. Wir fragten jeweils die Beiträge für Jahres- und Einzelverträge ab.

Über alle Profile hinweg bot die LVM günstige Beiträge an, auch wenn der Tarif nicht immer der günstigste war. Damit ist dieser aber ein empfehlenswerter Allrounder. Nicht zu empfehlen ist der Tarif allerdings für alle, die in den vergangenen drei Jahren wegen einer psychischen Erkrankung in Behandlung waren. Tritt die Erkrankung wieder auf, wäre dies kein versicherter Reiserücktrittsgrund. Hier haben andere Anbieter bessere Regelungen und versichern das Wiederauftreten einer psychischen Erkrankung – ebenso wie einer physischen – wenn sie mindestens sechs Monate nicht mehr behandlungswürdig war.

Die Signal Iduna war bei Einzeltarifen ebenfalls günstig und bot meist bei den Profilen den günstigsten Beitrag, wo die LVM etwas teurer war. Wer nur eine Reise absichern möchte, für den ist dieser Tarif eine gute Option. Eine Einschränkung gibt es allerdings für Familien, wenn nicht alle Mitglieder im selben Haushalt leben, beziehungsweise nicht bei derselben Adresse gemeldet sind. Patchworkfamilien oder Großeltern, die mit den Enkeln verreisen möchten, könnten sich hier nicht als Familie absichern.

Die HanseMerkur Rei­se­rück­tritts­kos­ten­ver­si­che­rung Jahrespolice + Urlaubsgarantie ist bei Jahresverträgen eine gute Ergänzung zur LVM und bot wiederum bei einigen Profilen günstige Beiträge. Allerdings gab es auch einige Ausreißer nach oben – also Profile, bei denen die Beiträge sehr hoch waren. Daher ist dieser Tarif nur nach einem Vergleich mit den anderen beiden Tarifen empfehlenswert. Den Tarif gibt es ebenfalls bei Care Concept, zu denselben Bedingungen und Beiträgen. Hier muss beachtet werden: Wer als Paar oder Familie einen Vertrag abschließen möchte, bekommt online unter Umständen zwei Einzelverträge, nämlich wenn diese gemeinsam günstiger sind als ein Paar- oder Familientarif.

 

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