Rei­se­rück­tritts­ver­si­che­rung Gut gewappnet bei Reiseabbrüchen

Henriette Neubert
Finanztip-Expertin für Ver­si­che­rungen

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Rei­se­rück­tritts­ver­si­che­rung erstattet Dir die Reisekosten, wenn Du Deine Reise nicht wie geplant antreten kannst, etwa weil Du unerwartet schwer krank wurdest, einen Unfall hattest oder Deine Wohnung abgebrannt ist.
  • In anderen Fällen zahlt die Ver­si­che­rung dagegen nicht, zum Beispiel wenn Du eine chronische Erkrankung hast, die sich bereits vor einiger Zeit verschlechtert hat, oder Du Deine Reise aus Angst vor dem Coronavirus stornierst. 
  • Eine Rei­se­rück­tritts­ver­si­che­rung lohnt sich vor allem bei teuren Reisen sowie für Senioren oder Familien mit kleinen Kindern.

So gehst Du vor

  • Eine Rei­se­rück­tritts­ver­si­che­rung solltest Du immer separat von Deiner Reise- oder Flugbuchung abschließen. Oft ist ein Jahresvertrag günstiger als ein Einzelvertrag. 
  • Entscheide Dich für einen Kombi-Tarif aus Reiserücktritt- und Reiseabbruchversicherung.
  • Du kannst die Ver­si­che­rung bis zu 30 Tage vor Reisebeginn abschließen. Wenn Du kurzfristiger buchst, musst Du Dich direkt nach Deiner Reisebuchung um die Ver­si­che­rung kümmern.

  • Wir empfehlen die Rei­se­rück­tritts­ver­si­che­rung der LVM für alle Reisenden. Unsere bisherige Zweitempfehlung für Senioren, die Europ Assistance hat ihre Beiträge und Leistungen geändert. Zwar bietet sie nun mehr Leistungen, jedoch ist sie im Schnitt auch teurer geworden, weshalb sie nun keine Emp­feh­lung mehr ist. Für Bestandskunden ändert sich jedoch nichts.

     

Wenn der lang ersehnte Urlaub doch noch ins Wasser fällt, ist nicht nur die erhoffte Erholung dahin. Oft ist auch Dein Geld für die Reise futsch, weil Du kurzfristig stornieren musstest. Mit einer Rei­se­rück­tritts­ver­si­che­rung bekommst Du zumindest in einigen Fällen Dein Geld zurück.

Am besten schaust Du Dich unabhängig von Deiner Urlaubsbuchung nach einem guten Tarif um – und versicherst gleich den Fall mit, dass Du am Urlaubsort Deine Reise abbrechen musst. In diesem Ratgeber zeigen wir Dir, worauf Du achten musst – und wann die Ver­si­che­rungen auch im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie zahlen.

Wann zahlt die Rei­se­rück­tritts­ver­si­che­rung?

Die Rei­se­rück­tritts­ver­si­che­rung (oder: Rei­se­rück­tritts­kos­ten­ver­si­che­rung) zahlt, wenn Du Deine Reise absagen musst. Als Grund akzeptieren die Anbieter meist eine plötzlich auftretende Krankheit, einen schweren Unfall oder den Tod eines Angehörigen. Gute Ver­si­che­rungen decken noch mehr Fälle ab, beispielsweise den Bruch von Prothesen oder wenn Du eine wichtige Prüfung an einer Schule oder Universität nachholen musst (siehe Tabelle unten). Gute Ver­si­che­rungen leisten auch, wenn das öffentliche Verkehrsmittel, mit dem Du zum Bahnhof oder Flughafen fährst, verspätet ist und Du deshalb Deinen Anschluss verpasst. Oft muss es sich aber um eine erhebliche Verspätung von mindestens zwei, manchmal auch vier Stunden handeln.

Verpasst Du hingegen Deinen Flieger, weil die Schlange am Check-In zu lang ist oder sich die Sicherheitskontrollen hinziehen, ist das kein Fall für die Rei­se­rück­tritts­ver­si­che­rung – Du hast aber womöglich Ansprüche gegenüber der Fluggesellschaft. Dafür musst Du jedoch rechtzeitig, gemäß der Emp­feh­lung Deiner Airline, am Flughafen sein und Dich am besten auch schon online eingecheckt haben. 

Auch Flugangst oder Stau auf der Autobahn sind kein Fall für die Rei­se­rück­tritts­ver­si­che­rung. 

Welche Fälle die Ver­si­che­rung abdeckt

immer versichert

nicht in allen Tarifen versichert

unerwartete, schwere ErkrankungBruch von Prothesen
Todesfall in der FamilieAusfall eines Herzschrittmachers
schwerer Unfall unerwarteter Termin zur Organspende
unerwartete ImpfunverträglichkeitEinreichung der Scheidung
SchwangerschaftWiederholung einer Prüfung in Schule oder Uni
schwerer Schaden am Eigentum (zum Beispiel Haus abgebrannt)unerwartete Adoption eines Kindes
unerwarteter Verlust des Arbeitsplatzes erhebliche Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels
ArbeitsplatzwechselQuarantänemaßnahmen/leichte Erkrankung aufgrund von Covid-19

Quelle: Finanztip-Recherche (Stand: Oktober 2022)

Üblicherweise muss der Ver­si­che­rungsfall zwei Eigenschaften aufweisen: Einerseits muss das Ereignis so schwerwiegend sein, dass Dir die Reise nicht zugemutet werden kann, und anderseits muss es unerwartet auftreten. Wann diese Voraussetzungen als erfüllt gelten, ist in den Ver­si­che­rungs­be­din­gungen oft nicht eindeutig definiert. So ist es häufig Auslegungssache, ob eine Krankheit schwer ist und nicht vorhersehbar war. Deshalb gibt es oft Streit mit der Ver­si­che­rung.

Zahlt die Rei­se­rück­tritts­ver­si­che­rung auch bei Corona? 

Seit Beginn der Corona-Pandemie fragen sich viele Urlauber, ob sie sich für den Fall versichern können, dass ihre Reise aufgrund von Corona beeinträchtigt wird. Intuitiv scheint die Rei­se­rück­tritts­ver­si­che­rung dafür ideal zu sein. Die Praxis sieht aber anders aus.

Schutz bei Corona-Infektion

Ob oder wann eine Rei­se­rück­tritts­ver­si­che­rung im Zusammenhang mit Corona zahlt, hängt vom Tarif ab. Wenn Du aufgrund einer schweren Corona-Erkrankung Deine Reise nicht antreten kannst, ist dies bei allen Tarifen als unerwartete schwere Erkrankung abgedeckt. Anders sieht es aus, wenn Du ohne Symptome erkrankt bist. Bei einigen Tarifen ist auch dieser Fall mit abgesichert, bei anderen musst Du einen zusätzlichen Corona-Schutz abschließen. Diesen gibt es meist als Baustein in der Rei­se­rück­tritts­ver­si­che­rung oder auch als eigenständige Ver­si­che­rung.

Schutz bei persönlicher Quarantäne

Einige Rei­se­rück­tritts­ver­si­che­rungen leisten auch, wenn Du in persönliche Quarantäne musst, weil Du Corona-positiv bist oder Kontakt mit einer Person hattest, die positiv auf Covid-19 getestet wurde. Die genauen Regelungen sind von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich. Bei unserer Emp­feh­lung LVM ist die persönliche Quarantäne grundsätzlich mitversichert (nicht nur bei Covid-19).

Wann die Ver­si­che­rung nicht zahlt

In vielen Situationen, in denen die Corona-Pandemie Deine Reise beeinträchtigt, leistet die Rei­se­rück­tritts­ver­si­che­rung nicht. Hier die drei wichtigsten Fälle:

  1. Die Angst davor, am Virus zu erkranken, reicht bei keiner Ver­si­che­rung aus, um bei einer Stornierung die Gebühren erstattet zu bekommen.
  2. Auch eine wegen Covid-19 ausgesprochene Reisewarnung des Auswärtigen Amtes ist kein Ver­si­che­rungsfall. Allerdings können dann zumindest Pauschalreisende unter Umständen nach dem Reiserecht kostenlos stornieren. 
  3. Regionale und überregionale Quarantänemaßnahmen sind ebenfalls nicht in der Rei­se­rück­tritts­ver­si­che­rung abgesichert – ob zuhause oder am Reiseort. Wenn Du nicht reisen kannst, weil Dein ganzer Wohnblock unter Quarantäne gestellt wird, ist das kein Ver­si­che­rungsfall. Ebenso wenig, wenn ein Bundesland in Deutschland oder Dein Zielland im Ausland eine Einreise nur erlaubt, wenn Du Dich danach in Quarantäne begibst. Diese Fälle gelten als „höhere Gewalt“, die vom Ver­si­che­rungs­schutz ausgenommen sind. Das gleiche gilt für Einreisesperren.

Was zahlt die Rei­se­rück­tritts­ver­si­che­rung?

Eine Rei­se­rück­tritts­ver­si­che­rung erstattet Dir alle Kosten Deiner Reise. Hierzu zählen:

  • Flug- oder Zugtickets, auch Transferkosten zum Startflughafen
  • Hotel- beziehungsweise Übernachtungskosten
  • Kosten für bereits gebuchte/gezahlte Ausflüge
  • bereits gebuchte Verpflegungskosten
  • bereits angefallene Kosten für Mietwagen oder andere Fahrtkosten am Urlaubsort

Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 1. März 2023 (Az. IV ZR 112/22) festgestellt, dass der Versicherer auch Bonusmeilen erstatten muss. Gezahlt werden muss die im Vertrag vereinbarte Summe, auch wenn kein Bargeld floss, sondern mit Bonusmeilen gezahlt wurde.

Wichtig für Dich ist, dass Du die richtige Ver­si­che­rungs­sum­me vereinbarst. Diese sollte alle Kosten enthalten, die im Zusammenhang mit der Reise entstehen. Beim Beispiel der Flugtickets wären das die korrekten Ticketpreise, nicht die Ersparnis durch eventuell vorhandene Bonusmeilen.

Wenn Du Deine Reise vorzeitig abbrechen musst, zahlt die Reiseabbruchversicherung, die Du mit der Rei­se­rück­tritts­ver­si­che­rung abschließen solltest, neben nicht in Anspruch genommenen Leistungen auch die zusätzlich anfallenden Kosten für die frühere Rückreise.

Lohnt sich eine Rei­se­rück­tritts­ver­si­che­rung?

Falls Du eine gebuchte Reise nicht antrittst, musst Du in der Regel einen Teil des Reisepreises trotzdem bezahlen. Wie hoch diese Stornokosten genau sind, steht in den Allgemeinen Reisebedingungen (ARB) des Reiseveranstalters. Sie richten sich meist danach, wie lange vor dem Reisebeginn Du die Reise abgesagt hast. Oft sind die Gebühren gestaffelt.

Wenn Du beispielsweise eine Pauschalreise 30 Tage vor Reisebeginn stornierst, liegen die Kosten im Schnitt bei 40 Prozent, kurz vor Reisebeginn können sie schon bei 90 Prozent liegen. Bei teuren Reisen kann sich eine Rei­se­rück­tritts­ver­si­che­rung daher lohnen. In einigen Ausnahmefällen kannst Du als Pauschalreisender auch kostenlos von Deiner Reise zurücktreten. Welche das sind, erfährst Du in unserem Ratgeber zum Thema Reiserücktritt.

Stellst Du Deine Reise dagegen individuell zusammen, hast Du unter Umständen niedrigere Stornokosten. So erlauben einige Hotelketten ihren Gästen, bis einen Tag vor der Anreise oder am Anreisetag zu stornieren.

Allein für Flüge ist eine Rei­se­rück­tritts­ver­si­che­rung oft unnötig. Sofern Du Deinen Flug ausfallen lässt, kannst Du von der Fluggesellschaft in jedem Fall Steuern und Gebühren zurückverlangen. Es besteht sogar die Chance, die gesamten Ticketkosten erstattet zu bekommen, wenn die Fluggesellschaft nicht nachweist, wie hoch der Schaden tatsächlich ist, der durch die Stornierung entstanden ist. Dabei spielt es keine Rolle, warum Du nicht geflogen bist. Je früher Du den Flug stornierst, desto größer ist außerdem die Chance, dass die Airline den Sitzplatz noch anderweitig vergeben kann.

Laut Tourismusanalyse der Stiftung für Zukunftsfragen sind die durchschnittlichen Reisekosten 2021 wieder etwas gestiegen. So lagen die durchschnittlichen Kosten für die Haupturlaubsreisen bei 1.098 Euro pro Person. Ein Verlust in dieser Höhe bedroht zwar nicht Deine Existenz, kann aber ein großes Loch in Deine Haushaltskasse reißen. Eine einzelne Reise für eine Familie in Höhe von 5.000 Euro abzusichern, würde im Vergleich bei unseren Emp­feh­lungen etwa 200 bis 250 Euro kosten. Andererseits: Wer sein „Reiseleben“ lang auf die Ver­si­che­rung verzichtet und dann vielleicht einmal die Stornokosten selbst trägt, dürfte insgesamt günstiger fahren.

Fazit: Eine Rei­se­rück­tritts­ver­si­che­rung macht vor allem bei teuren Reisen Sinn, zum Beispiel bei einer Traumreise, auf die Du sehr lange gespart hast. Ebenfalls sinnvoll ist die Ver­si­che­rung für Personen, die ein höheres Stornorisiko haben, zum Beispiel Familien mit kleinen Kindern oder Senioren.

Wann Du unabhängig von einer Rei­se­rück­tritts­ver­si­che­rung Geld zurück bekommst, wenn Deine Reise wegen des Coronavirus ausfällt und was Du bei Deiner Urlaubsplanung während der Corona-Pandemie berücksichtigen solltest, kannst Du in unserem Ratgeber Coronavirus und Reisen nachlesen.

Was solltest Du beim Abschluss beachten?

Reiseversicherungen werden Dir oft als Extra bei Buchungsportalen, Fluggesellschaften oder Kredit­karten angeboten. Solche Verträge haben aber selten ein gutes Preis-Leistungsverhältnis. Die Betreiber setzen darauf, dass die Kunden aus einem schnellen Impuls heraus die Option anklicken.

Nicht immer lässt sich sofort erkennen, dass die Ver­si­che­rung gleich für ein ganzes Jahr läuft und sich dann automatisch Jahr für Jahr verlängert, wenn Du nicht kündigst. Viele Tarife beinhalten außerdem eine Selbstbeteiligung oder nehmen nicht am Schlich­tungs­ver­fahr­en des Ver­si­che­rungs­om­buds­manns teil. Bekommst Du dann Probleme mit Deiner Ver­si­che­rung, kannst Du nicht von der kostenlosen Vermittlung durch den Ombudsmann profitieren.

Bei Kredit­karten greift die Ver­si­che­rung oft nur, wenn Du die Reiseleistungen damit bezahlt hast. Nicht immer sind Partner oder Familienmitglieder mitversichert. Zudem musst Du Dir auch eine neue Ver­si­che­rung suchen, wenn Du Deine Kredit­karte kündigst.

Wir raten daher davon ab, Reiseversicherungen im Paket zu buchen. Nimm Dir lieber einen Moment Zeit, um Deine Ver­si­che­rung getrennt von Deiner Reise abzuschließen.

Wenn für Dich eine Rei­se­rück­tritts­ver­si­che­rung infrage kommt, solltest Du beim Abschluss auf folgende Punkte achten:

Reiseabbruch mitabsichern

Wer das Geld für eine Rei­se­rück­tritts­ver­si­che­rung ausgibt, sollte sich gleich gegen alle Notfälle wappnen und auch den Reiseabbruch versichern. Falls Du Deine Reise vorzeitig abbrechen musst, erstattet die Ver­si­che­rung die Kosten für nicht genutzte Reiseleistungen wie gebuchte Ausflüge. Außerdem kommt sie für zusätzliche Kosten bei der Rückreise oder bei einem längeren Aufenthalt auf.

In folgenden Fällen hast Du in der Regel Anspruch, diese Kosten erstattet zu bekommen:

  • unerwartete schwere Erkrankung oder schwere Unfallverletzung
  • Tod eines Angehörigen oder der versicherten Person
  • Impfunverträglichkeit oder Bruch einer Prothese
  • erheblicher Schaden an Deinem Eigentum (zum Beispiel durch einen Wohnungsbrand oder Sturmschäden)

Preise von Jahresverträgen prüfen

Ein Jahresvertrag sichert alle Reisen innerhalb eines Jahres ab – jede einzelne maximal bis zu dem beim Abschluss angegebenen Reisepreis. Bei Familientarifen sind auch die Reisen einzelner Familienmitglieder versichert. Wenn Du oft verreist, solltest Du daher einen Jahresvertrag in Betracht ziehen. Häufig kann sich sogar bei teureren Einzelreisen ein Jahresabo lohnen.

Kosten1 bei einem versicherten Reisepreis von ... Euro je Reise

für Familien2.000 €3.500 €6.000 €
Einzelreise89 €146 €236 €
Jahresvertrag81 €118 €178 €

1 Beiträge LVM Rei­se­rück­tritts­ver­si­che­rung, Reiseziel weltweit, ohne Selbstbehalt, vier Personen, älteste Person unter 66 Jahre
Quelle: LVM Ver­si­che­rung (Stand: 9. November 2022)

Achtung: Ein Jahresvertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn Du ihn nicht rechtzeitig kündigst. Es zählt der Tag, an dem die Kündigung beim Versicherer eingeht. Bei unseren Emp­feh­lungen muss die Kündigung spätestens einen Monat vor Ende des Ver­si­che­rungsjahres vorliegen, damit sich Dein Vertrag nicht automatisch verlängert.

Als Paar oder Familie den Familientarif wählen

Für Paare und Familien lohnen sich meist Familientarife. Doch jeder Anbieter definiert anders, wer noch zur Familie gehört oder wer als Paar gezählt wird. So kannst Du bei der LVM zwei Erwachsene (ab 31 Jahre) und bis zu sieben „Kinder“ bis 30 Jahre als Familie mitversichern. Ein gemeinsamer Wohnsitz ist dafür nicht erforderlich.

Manche Anbieter bestehen beim Familientarif dagegen auf einen gemeinsamen Wohnsitz. Auch das Höchstalter der mitversicherbaren Kinder schwankt bei den Anbietern zwischen 21 und 30 Jahren.

Auf Ausschlüsse achten

Gerade was die Corona-Leistungen angeht, solltest Du genau ins Kleingedruckte schauen. Die meisten Versicherer leisten nicht, wenn zum Zeit­punkt der Buchung oder der Einreise eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes für Dein Urlaubsland gilt. Einige Anbieter gehen hier allerdings weiter und schließen ebenfalls Länder aus, für die ein Wirtschaftsembargo durch die EU oder die USA verhängt wurde. Dies betrifft dann weitaus mehr Länder, zum Beispiel aktuell Russland, die Ukraine, Myanmar oder auch Kuba.

Viele Anbieter machen für wegen Covid-19 ausgesprochene Reisewarnungen aber eine Ausnahme. Das gleiche gilt für die bereits erwähnte Pandemieklausel. Deine Rei­se­rück­tritts­ver­si­che­rung sollte in diesem Fall eine Ausnahme für die Covid-19-Infektion machen, auch wenn die WHO das Virus als pandemisch eingestuft hat.

Ebenfalls aufpassen solltest Du, welche Ausschlüsse es bei Erkrankungen gibt. So ist bei Anbietern unterschiedlich definiert, wann eine chronische Erkrankung mitversichert ist oder inwieweit psychische Erkrankungen enthalten sind. Bei unserer Emp­feh­lung, der LVM, ist ein Reiserücktritt wegen einer psychischen Erkrankung nur versichert, wenn der letzte Ausbruch mindestens drei Jahre her ist.

Versicherer nehmen, der Schlich­tungs­ver­fahr­en anbietet

Oft ist in den Ver­si­che­rungs­ver­trägen nicht eindeutig definiert, was zum Beispiel unter einer unerwarteten schweren Krankheit zu verstehen ist. Daher kommt es immer wieder zum Streit, wenn die Ver­si­che­rung zahlen soll. In solchen Fällen kann der Ver­si­che­rungs­om­buds­mann helfen. Er spricht im Rahmen eines kostenlosen Schlich­tungs­ver­fahr­ens eine Emp­feh­lung aus. Der Versicherer muss sich an die Emp­feh­lung halten, wenn der Streitwert unter 10.000 Euro liegt. Das ist bei der Rei­se­rück­tritts­ver­si­che­rung zumeist der Fall.

Wenn Du keine Rechts­schutz­ver­si­che­rung besitzt und Dich nicht im Streitfall auf eine Auseinandersetzung einlassen willst, solltest Du möglichst einen Anbieter wählen, der am Schlich­tungs­ver­fahr­en teilnimmt. Die Namen der teilnehmenden Anbieter findest Du auf der Internetseite des Ombudsmanns

Alle Tarife, die wir in unserem Test hatten, nehmen am Ombudsmann-Verfahren teil.

Emp­feh­lungen aus dem Ratgeber Rechts­schutz­ver­si­che­rung

Wir haben im Sommer 2023 Rechtsschutztarife mit den Bausteinen Privat, Beruf und Verkehr untersucht. Unsere Emp­feh­lungen aus diesem Test sind:

Zum Ratgeber

Möglichst viele Personen sollten abgesichert sein

Der Ver­si­che­rungs­schutz sollte sich nicht nur auf die Reisenden erstrecken, sondern auch andere Personen miteinbeziehen. Denn wenn einem Angehörigen etwas zustößt, ist dies ebenfalls ein Grund, die Reise zu stornieren.

Bei der Rei­se­rück­tritts­ver­si­che­rung gibt es daher einen Kreis von sogenannten Risikopersonen, die neben der versicherten Person ebenfalls den Ver­si­che­rungsfall auslösen können. In der Regel handelt es sich dabei um die nächsten Angehörigen. In guten Tarifen bekommst Du so zum Beispiel die Stornokosten erstattet, wenn Dein Enkelkind einen Unfall hat oder Deine Tante stirbt. Risikopersonen können aber auch Menschen sein, die von Dir gepflegt werden, privates Pflegepersonal oder das Kindermädchen. Je größer der Kreis dieser Risikopersonen, desto besser. 

Wichtig: Natürlich bekommen nur die versicherten Personen die Reisekosten im Ver­si­che­rungsfall erstattet. 

Möglichst keine Selbstbeteiligung akzeptieren

Viele Tarife beinhalten eine Selbstbeteiligung, beispielsweise von 20 Prozent des Schadens. Das widerspricht dem Grundgedanken der Rei­se­rück­tritts­ver­si­che­rung. Wir finden: Wenn Du schon Geld für einen solchen Vertrag ausgibst, sollten im Fall des Falles die Stornokosten vollständig abgedeckt sein. 

Den vollen Reisepreis angeben

Die Höhe des Beitrags richtet sich nach dem versicherten Reisepreis. Gib daher beim Abschluss die volle Höhe Deiner Reisekosten an. Bei Jahresverträgen musst Du eventuell schätzen, wie viel die teuerste Reise im jeweiligen Jahr kosten wird.

Du kannst diese Angabe ändern lassen, falls sich herausstellt, dass Deine Ver­si­che­rungs­sum­me zu niedrig ist. Teile Deiner Ver­si­che­rung rechtzeitig mit, dass Du Deine Ver­si­che­rungs­sum­me erhöhen möchtest, wenn Du eine konkrete Reise im Auge hast. Das sollte mindestens 30 Tage vor Reiseantritt passieren. Eine Senkung der Ver­si­che­rungs­sum­me ist nur jährlich möglich.

Abschluss- und Meldefristen beachten

Üblicherweise lässt sich eine Rei­se­rück­tritts­ver­si­che­rung bis zu 30 Tage vor Beginn der Reise abschließen. Wenn Du kurzfristiger buchst, musst Du meist am Tag der Buchung oder bis spätestens drei Tage danach die Ver­si­che­rung abschließen, damit der Schutz für Deine Reise gilt. 

Noch mehr sparen mit Finanztip Deals!

200 € Neukundenbonus für die Eröffnung eines Wertpapierdepots, kostenlose Zeitschriften im Jahresabo und Bahntickets zum Super-Sparpreis. Solche und andere heiße Deals findest Du in unserem Schnäppchen-Portal. 

Zu den Deals

Welche Tarife empfiehlt Finanztip?

Wenn Du Dich dafür entscheidest, eine Rei­se­rück­tritts­ver­si­che­rung abzuschließen, solltest Du nicht nur auf den Preis achten, sondern auch auf die Konditionen. Bei unserem Test haben wir genau das getan und uns zunächst Leistungen angeschaut und dann Beiträge abgefragt. Von acht Tarifen, die in unsere engere Auswahl kamen (mehr dazu fährst Du weiter unten), empfehlen wir aktuell nur noch einen Tarif, die LVM.

Sie bot in unserer Betrachtung gute Leistungen, auch bei einem Reiserücktritt wegen Corona und hat eine sehr weit gefasste Familiendefinition. Hier zählt eine Gruppe als Familie, die maximal zwei Erwachsene und bis zu sieben Kinder bis 30 Jahre umfasst. Die Familienmitglieder müssen nicht den selben Wohnsitz haben.

 

LVM Rei­se­rück­tritts­ver­si­che­rung
gutes Preis-Leistungsverhältnis
  • für jüngere Singles und Familien günstige Beiträge
  • weite Familiendefinition, mitreisende Kinder (bis 30 Jahre) müssen nicht die eigenen sein
  • Reiserücktritt wegen Corona enthalten, auch bei leichten Symptomen oder Quarantäne
  • “gut” bei der Stiftung Warentest
  • nimmt am Ombudsmann-Verfahren teil
  • Senioren müssen etwas mehr zahlen

Bisher haben wir für Senioren den Tarif der Europ Assistance emp­foh­len. Auch hier ist ein Reiserücktritt aufgrund von Corona gut abgesichert. Auch die Familiendefinition ist hier sehr weit gefasst und bei unserem Test war dieser Tarif bei Senioren günstiger als die LVM. Allerdings wurde der Tarif inzwischen angepasst. Er bietet nun mehr Leistungen, ist aber im Schnitt auch teurer geworden, der Preisvorteil gegenüber der LVM ist nicht mehr vorhanden. Daher ist dieser Tarif keine Emp­feh­lung mehr. Für Bestandskunden ändert sich jedoch nichts. Sie erhalten ein optionales Wechselangebot, müssen dies aber nicht annehmen.

Worauf musst Du im Schadensfall achten?

Informiere umgehend die Ver­si­che­rung, sobald Du Deine Reise stornieren willst. Denn bei einer Stornierung ist Zeit Geld und Du bist verpflichtet, die Stornokosten möglichst niedrig zu halten. Einige Anbieter bieten eine telefonische Stornoberatung an. Diese kann klären, ob Du bei einer Krankheit noch auf Besserung warten solltest oder sofort stornierst.

Wenn Du zum Beispiel zwei Wochen vor der Reise schwer krank wirst, aber erst eine Woche vorher stornierst, wäre das grob fahrlässig. Der Versicherer muss dann nur die Kosten ersetzen, die bei einer Stornierung zwei Wochen vor Reisebeginn angefallen wären.

Reiche alle erforderlichen Unterlagen ein. Kannst Du nicht reisen, weil Du krank geworden bist, benötigst Du in der Regel ein ärztliches Attest mit Diagnose und Behandlungsdaten. Das gilt auch, wenn Du Deine Reise aufgrund einer Erkrankung nicht mehr fortsetzen kannst. 

Außerdem musst Du im Ver­si­che­rungsfall standardmäßig Deinen Ver­si­che­rungsnachweis und die Buchungsunterlagen einreichen. Falls sich Deine Reise ungeplant verlängert, solltest Du Dir vor Ort alle notwendigen Belege aushändigen lassen, zum Beispiel eine Bestätigung des Hotels über nicht genutzte Reiseleistungen oder die Mehrkosten für Übernachtung und Verpflegung.

Sprich sowohl mit dem Reiseveranstalter als auch der Reiseversicherung, bevor Du bei einem Reiseabbruch eine Rückreise planst. Beide Stellen können für Dich eine Rückreise organisieren. Kläre zuerst ab, wer zuständig ist und ob die Ver­si­che­rung die Kosten übernimmt, wenn der Reiseanbieter die Rückreise organisiert. Falls Du die Reiseabbruchversicherung in Anspruch nimmst, solltest Du der Ver­si­che­rung das Datum der Rückreise nennen und die Kostenbelege für alle nicht mehr genutzten Reiseleistungen einreichen.

Die Ver­si­che­rung kann Dir teilweise oder vollständig die Leistungen kürzen, falls Du Fragen nicht wahrheitsgemäß beantwortest oder grob fahrlässig handelst.

Welche Ver­si­che­rungen gehören noch ins Gepäck?

Wichtiger als eine Rei­se­rück­tritts­ver­si­che­rung ist eine Aus­lands­kran­ken­ver­si­che­rung. Sie übernimmt die Behandlungskosten, die nicht über die gesetzliche und eventuell auch nicht über die private Kran­ken­ver­si­che­rung abgedeckt sind. Die Rei­se­kran­ken­ver­si­che­rung ist daher ein Muss, eine Rei­se­rück­tritts­ver­si­che­rung nur eine Kann-Option. Auch die Rei­se­kran­ken­ver­si­che­rung solltest Du unabhängig von der Reisebuchung abschließen.

Eine Rei­se­ge­päck­ver­si­che­rung ist dagegen überflüssig. Meist sichert die Hausratversicherung Dein Gepäck auf Reisen ab.

So haben wir ausgewählt

Wir haben uns im November 2022 acht der von der Stiftung Warentest (05/2022) als gut bewerteten Kombi-Tarife aus Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung näher angesehen. Besonders betrachteten wir

  • den mitversicherten Risikokreis,
  • wann Leistungen gezahlt werden,
  • wie unerwartete Krankheit definiert ist,
  • welche Kosten erstattet werden,
  • welche Leistungen bei einem Reiseabbruch übernommen werden,
  • wie Familie definiert ist und
  • wie Corona abgesichert ist.

Vor allem bei der Familiendefinition und der Corona-Absicherung unterschieden sich die Tarife. Bei drei Anbietern ist ein solider Schutz auch bei einem Reiseabbruch aufgrund von Covid-19 enthalten: LVM, Europ Assistance und die Bayerische/Travelprotect. Bei vier Anbietern (Travelsecure, Hansemerkur, Ergo, Signal Iduna) konnte der Schutz als extra Paket oder einzelne Ver­si­che­rung zusätzlich abgeschlossen werden. Bei einem Anbieter (Barmenia) gab es keinen extra Schutz bei Covid-19. Du bist dann nur abgesichert, wenn Du plötzlich schwer an Corona (oder jeder anderen Krankheit) erkrankt bist.

Da wir einen Corona-Schutz sinnvoll finden und um die Tarife besser miteinander vergleichen zu können, haben wir bei den entsprechenden Anbietern den Zusatzschutz immer mit abgefragt. Bei zwei Anbietern, der Travelsecure und der Hansemerkur, war dies nur für Einzelverträge möglich. Bei diesen Anbietern muss die Corona-Absicherung immer für jede Reise extra abgesichert werden. Das macht die Jahresverträge dieser Anbieter nicht vergleichbar. Bei der Hansemerkur war bei Reisen von mehr als 45 Tagen keine Corona-Absicherung möglich.

Bei der Familie unterschieden sich die Anbieter vor allem in der Anzahl der mitversicherbaren Kinder (fünf bis unbegrenzt) und dem Alter, wie lange Kinder mitversicherbar waren (21 bis 30 Jahre). Zudem wurde darin unterschieden, welche Kinder mitversichert werden konnten. Es konnten zumindest immer eigene Kinder mitversichert werden, bei manchen Anbietern auch „fremde“ (Enkelkinder, Stiefkinder). Bei einem Anbieter (Barmenia) konnten nur Kinder versichert werden, die denselben Wohnort haben. Mit Blick auf unterschiedliche Familienmodelle (Patchworkfamilien) ist dies heute nicht mehr zeitgemäß.

Die Barmenia war aufgrund der Corona-Regelungen und der Familiendefinition nicht mehr Teil unserer Betrachtung.

Nachdem wir die Leistungen bewertet haben, wollten wir wissen, welche Ver­si­che­rung günstig ist. Dafür haben wir vier Basisprofile erstellt (Single/Familie jeweils als Einzel- und als Jahrestarif), die wir dann jeweils mit unterschiedlichem Reiseziel, Reisedauer, Alter der Reisenden, Reisemittel und Reisekosten kombiniert haben. So entstanden 25 Einzeltarife, mit denen wir die Beiträge abgefragt haben.

Die LVM hatte bei allen Singletarifen von Reisenden unter 65 Jahre und allen Familientarifen den günstigsten Beitrag. Darüber hinaus hat sie einen sehr weit gefassten Familienbegriff und guten Schutz auch, wenn Covid-19 in irgendeiner Weise Deiner Reise im Wege steht. Ebenso gut waren die Leistungen der Europ Assistance. Sie war bei den meisten Familientarifen ebenfalls günstig, aber teurer als die LVM. Außerdem bot sie gute Preise bei älteren Reisenden über 65 Jahre, weshalb auch sie eine Emp­feh­lung war. Diese Emp­feh­lung haben wir zurückgezogen, nachdem der Anbieter Ende August 2023 seine Konditionen geändert hat. Die verbesserten Leistungen erstrecken sich über das, was wir wichtig finden. Gleichzeitig sind die Beiträge im Schnitt jetzt überall teurer als die LVM.

 

Autoren
Max Mergenbaum
Julia Rieder

* Was der Stern bedeutet:

Finanztip gehört zu 100 Prozent der gemeinnützigen Finanztip Stiftung. Die hat den Auftrag, die Finanzbildung in Deutschland zu fördern. Alle Gewinne, die Finanztip ausschüttet, gehen an die Stiftung und werden dort für gemeinnützige Projekte verwendet – wie etwa unsere Bildungsinitiative Finanztip Schule.

Wir wollen mit unseren Emp­feh­lungen möglichst vielen Menschen helfen, ihre Finanzen selber zu machen. Daher sind unsere Inhalte kostenlos im Netz verfügbar. Wir finanzieren unsere aufwändige Arbeit mit sogenannten Affiliate Links. Diese Links kennzeichnen wir mit einem Sternchen (*).

Bei Finanztip handhaben wir Affiliate Links aber anders als andere Websites. Wir verlinken ausschließlich auf Produkte, die vorher von unserer unabhängigen Experten-Redaktion emp­foh­len wurden. Nur dann kann der entsprechende Anbieter einen Link zu diesem Angebot setzen lassen. Geld bekommen wir, wenn Du auf einen solchen Link klickst oder beim Anbieter einen Vertrag abschließt.

Ob und in welcher Höhe uns ein Anbieter vergütet, hat keinerlei Einfluss auf unsere Emp­feh­lungen. Was Dir unsere Experten empfehlen, hängt allein davon ab, ob ein Angebot gut für Verbraucher ist.

Mehr Informationen über unsere Arbeitsweise findest Du auf unserer Über-uns-Seite.

Mit Deinem Beitrag unterstützt Du uns bei der unabhängigen Recherche für unsere Ratgeber.

Fördere die finanzielle Bildung in Deutschland. Mit Deinem Beitrag hilfst Du uns, noch mehr Menschen zu erreichen.