Reiserücktrittsversicherung Geld zurück, wenn der Urlaub ins Wasser fällt
Finanztip-Expertin für Versicherungen
Das Wichtigste in Kürze
Wenn Du aufgrund eines unerwarteten Ereignisses eine Reise nicht antreten kannst, bekommst Du von der Reiserücktrittsversicherung die bereits gezahlten Urlaubskosten zurück.
Möchtest Du auch die Kosten für einen Reiseabbruch erstattet bekommen, muss der Reiseabbruch explizit mitversichert sein. Da nicht jedes unerwartete Ereignis automatisch mitversichert ist, solltest Du Dir die Versicherungsbedingungen genau anschauen.
Abschließen musst Du die Versicherung meist 30 Tage vor Reisebeginn oder bei kurzfristigen Reisen bis drei Tage nach Buchung.
So gehst Du vor
Inhalt
Du hast gespart und endlich steht der lange geplante Urlaub an. Doch kurz vorher hast Du eine Blinddarmentzündung, Du musst in Kurzarbeit oder Dein Haus wurde bei einem Sturm stark beschädigt. Kurz: Du kannst die Reise nicht antreten. Dann ist es gut, wenn Du eine Reiserücktrittsversicherung hast, die Deine Reisekosten ersetzt. Aber wann genau zahlt die überhaupt und lohnt sich eine solche Versicherung?
Kannst Du Deine Reise aus unvorhersehbaren und wichtigen Gründen nicht antreten, dann zahlt die Reiserücktrittsversicherung, auch Reiserücktrittskostenversicherung oder Stornokostenversicherung genannt. Eine solche Versicherung zahlt die entstehenden Stornogebühren und Mehrkosten. Ein Grund ist beispielsweise, wenn Du plötzlich schwer erkrankst, einen Unfall hast oder der Tod eines Angehörigen. Aber auch, wenn Du Deinen Job verlierst, eine wichtige Prüfung nachholen musst oder vor Gericht geladen wirst.
Einige der Reiserücktrittsgründe, die in den Allgemeinen Vertragsbedingungen aufgelistet sind, gelten aber nicht nur, wenn sie Dir passieren, sondern auch, wenn sie einen nahen Angehörigen betreffen. Wird die Pflegeperson Deiner schwer kranken Mutter krank, ist das zum Beispiel ebenfalls ein versicherter Grund.
Außerdem bekommst Du Geld von der Versicherung, wenn Du Deinen Flug, Deinen Zug oder Dein Schiff verpasst, weil die öffentlichen Verkehrsmittel mehr als zwei Stunden Verspätung hatten. Die Versicherung übernimmt auch verschiedene Kosten, die entstehen, weil eine mitreisende Person kurzfristig absagen muss.
In den Details der Leistungen unterscheiden sich die verschiedenen Tarife. Du solltest also immer vergleichen. Unterschiedlich ist beispielsweise, wer alles im Familientarif mitversichert ist und ob die Kosten für eine Reiseimpfung oder einen verlorenen Reisepass versichert sind. Zumindest bei der Reiseimpfung kannst Du vorbeugen. Denn gute Krankenkassen übernehmen oder beteiligen sich an den Kosten dafür im Vorhinein.
Mit dem Auftreten von Covid-19 kamen neue Probleme beim Reisen hinzu. Wer schwer an Corona erkrankt, ist laut Vertragsbedingungen immer abgesichert. Aber auch persönliche Quarantäne oder die Einreisebestimmung ins Urlaubsland konnten eine Reise verhindern. Die Reiserücktrittsversicherer reagierten unterschiedlich auf diese Veränderung. Einige boten Versicherungsschutz innerhalb des Tarifs, die meisten einen extra buchbaren Schutz bei Covid-19. Dieser Schutz war bei unserem vergangenen Test ein Mindestkriterium, die empfohlenen Tarife mussten also auch zahlen, wenn eine Reise wegen Covid-19 nicht stattfinden konnte – auch wenn Du nicht schwer krank warst.
Inzwischen hat sich die Situation geändert. Es gibt keine Einreisebeschränkungen mehr und keine flächendeckenden Quarantänemaßnahmen. Andere Krankheiten, wegen denen eine Quarantäne ausgesprochen werden kann, sind nicht abgesichert. Es gibt also nur reine Corona-Absicherungen und auch diese schützen nur vor individuellen Maßnahmen. Das halten wir inzwischen nicht mehr für relevant, weshalb wir auch diese Leistungen nicht mehr als wichtig erachten.
Grundsätzlich zahlt die Versicherung für Ereignisse, die schwerwiegend sind und unerwartet auftreten. Handelt es sich um Dinge, die Du hättest absehen können, ist das nicht versichert. Diese Abgrenzung kann schwierig sein, vor allem bei chronischen beziehungsweise regelmäßig wiederkehrenden Erkrankungen. Die Versicherer haben diesbezüglich in der Formulierung ihrer Bedingungen nachgebessert. So sind chronische Erkrankungen bei den meisten Versicherern nicht abgesichert, wenn Du innerhalb der vergangenen sechs Monate deswegen ärztlich behandelt werden musstest. Kontrolluntersuchungen zählen nicht dazu. Das Gleiche gilt bei den meisten Anbietern auch für psychische Erkrankungen.
Grundsätzlich nicht versichert sind:
Daneben gibt es Ausschlüsse, die je nach Anbieter variieren. Bei einigen ist der Verlust des Visums kein versicherter Grund, bei anderen Anbietern ist dies mitversichert. Auch die Adoption eines Kindes, der Verlust des Reisepasses oder der Bruch einer Prothese sind bei Anbietern unterschiedlich versichert.
Hier hilft der Blick in die Allgemeinen Vertragsbedingungen, in denen beschrieben ist, wann Versicherungsschutz besteht und wann nicht. Auch die Länder, für die kein Schutz besteht, unterscheiden sich. Bei den meisten sind es ausschließlich Länder, für die eine offizielle Reisewarnung besteht, so auch bei unseren Empfehlungen. Bei manchen Versicherern gibt es Listen mit Ländern, für die kein Versicherungsschutz besteht, beispielsweise wegen Sanktionen oder Wirtschaftsembargos.
Die Reiserücktrittsversicherung übernimmt Kosten, die entstehen, wenn Du Deine Reise nicht oder nur verspätet antreten kannst. Die Reiseabbruchversicherung zahlt, wenn Du eine Reise vorzeitig abbrechen musst. Die Gründe sind die gleichen wie bei der Reiserücktrittsversicherung. Die Nachricht darüber, dass das Haus abgebrannt ist, kann ebenso zu einem Reiseabbruch führen wie der schwere Unfall der Schwiegermutter.
Darüber hinaus zahlt die Versicherung auch Mehrkosten, wenn Du ohne eigenes Verschulden nicht planmäßig abreisen kannst. Dies können eine Erkrankung oder ein Unfall sein, die einen stationären Klinikaufenthalt begründen. Aber auch ein Elementarereignis, zum Beispiel ein Sturm oder Waldbrand am Urlaubsort, kann einen längeren Aufenthalt verursachen, welcher mit der Reiseabbruchversicherung abgesichert ist.
Reiseabbruchversicherungen sind üblicherweise in Reiserücktrittsversicherungen enthalten. Bei den allermeisten Anbietern ist diese Absicherung automatisch enthalten, bei manchen musst Du sie explizit mit absichern. Achte vor Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung also unbedingt darauf, dass der Reiseabbruch mit abgesichert ist.
Eine Reiserücktrittsversicherung empfehlen wir nicht für jeden. Ob sich die Versicherung lohnt, hängt davon ab, was Du gebucht hast, welche Kosten bei einer Stornierung entstehen, aber auch davon, wie hoch der Reisepreis ist.
Falls Du eine gebuchte Reise nicht antrittst, musst Du in der Regel einen Teil des Reisepreises trotzdem bezahlen. Die Reiseveranstalter dürfen eine Entschädigung verlangen (§ 651h Abs. 1 Satz 2). Wie hoch diese Stornokosten genau sind, steht meist in den Allgemeinen Reisebedingungen (ARB) des Reiseveranstalters. Sie richten sich in der Regel danach, wie lange vor dem Reisebeginn Du die Reise absagst. Oft sind die Gebühren gestaffelt.
Wenn Du beispielsweise eine Pauschalreise 30 Tage vor Reisebeginn stornierst, liegen die Kosten im Schnitt bei 40 Prozent, kurz vor Reisebeginn können sie schon bei 90 Prozent liegen. Bei teuren Reisen kann sich eine Reiserücktrittsversicherung daher lohnen. In einigen Ausnahmefällen kannst Du als Pauschalreisender auch kostenlos von Deiner Reise zurücktreten. Welche das sind, erfährst Du in unserem Ratgeber zum Thema Reiserücktritt.
Eine Reiserücktrittsversicherung kann für teure Pauschalreisen sinnvoll sein, zum Beispiel für eine Karibikkreuzfahrt. Ebenfalls sinnvoll ist die Versicherung für Personen, die ein höheres Stornorisiko haben, zum Beispiel Familien mit kleinen Kindern oder Senioren.
Wenn Du Dich dafür entscheidest, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen, solltest Du nicht nur auf den Preis achten, sondern auch auf die Konditionen. Bei unserem Test 2024 haben wir genau das getan und uns zunächst Leistungen angeschaut und dann Beiträge abgefragt. Von sechs Tarifen, die in unsere engere Auswahl kamen, empfehlen wir die Reiserücktrittsversicherungen der LVM, die Signal Iduna vor allem für Einzelverträge und den Tarif Reiserücktrittskostenversicherung inklusive Urlaubsgarantie als Jahresvertrag von der HanseMerkur, die ebenfalls von der Care Concept vertrieben wird.
Die Signal Iduna empfehlen wir vor allem für eine Einzelreise. Achte beim Abschluss darauf, dass Du diesen Tarif auswählst. Im Antragsformular, auf welches Du auch durch den Link oben in der Box kommst, sind Jahresverträge bei der Tarifauswahl voreingestellt. Ändere hier die Auswahl, um einen Vertrag für eine einzige Reise zu bekommen.
Wenn Du bei der Care Concept abschließen möchtest, achte darauf, dass Du bei der Frage nach der Urlaubsgarantie „ja“ anklickst. Andernfalls ist der Reiserücktritt nicht mitversichert. Bei Corona Zusatzschutz empfehlen wir Dir „nein“ anzuklicken.
Wenn Du eine Reise stornieren oder vorzeitig abbrechen musst, wenn Du verspätet anreist oder abreist, entstehen Dir Kosten. Diese übernimmt eine Reiserücktritts- und Abbruchversicherung ganz oder teilweise. Welche Kosten die Versicherung konkret in welcher Höhe zahlt, hängt vom Tarif ab. Gemäß unserer umfangreichen Analyse von 15 Tarifen erhältst Du grundsätzlich folgende Kosten ersetzt:
Um die Kosten ersetzt zu bekommen, musst Du sie beim Vertragsabschluss angeben und sie müssen tatsächlich entstanden sein. Für Ausflüge, die Du im Urlaub geplant, aber noch nicht gebucht beziehungsweise bezahlt hast, erhältst Du keine Entschädigung.
Die versicherte Summe sollte alle Kosten enthalten, die im Zusammenhang mit der Reise entstanden sind. Dabei ist nicht entscheidend, wie Du die Kosten gezahlt hast. Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 1. März 2023 (Az. IV ZR 112/22) entschieden, dass der Versicherer auch Bonusmeilen erstatten muss. Gezahlt werden muss die im Vertrag vereinbarte Summe, auch wenn kein Bargeld floss, sondern mit Bonusmeilen gezahlt wurde.
Wenn Du Deine Reise vorzeitig abbrechen musst, ist es vom Tarif abhängig, welche Kosten Du ersetzt bekommst. Einige Anbieter zahlen die durch den Reiseabbruch nicht in Anspruch genommenen Leistungen anteilig für die Tage, die der Urlaub verfrüht abgebrochen werden musste. Andere Anbieter zahlen Dir die gesamten Reisekosten, wenn Du den Urlaub in der ersten Hälfte oder bis zum achten Tag abbrechen musstest. Erst, wenn Du Deinen Urlaub ab dem neunten Tag beenden musst oder in der zweiten Hälfte, bekommst Du die Kosten anteilig erstattet. Außerdem zahlt die Reiseabbruchversicherung die zusätzlich anfallenden Kosten für die frühere Rückreise.
Wenn Du Dich für eine Reiserücktrittsversicherung entscheidest, beachte einige Dinge. Zunächst solltest Du nicht direkt ein Angebot bei Buchungsportalen, Fluggesellschaften oder Kreditkartenanbietern abschließen. Bei Kreditkarten greift die Versicherung oft nur, wenn Du die Reiseleistungen damit bezahlt hast. Nicht immer sind Partner oder Familienmitglieder mitversichert. Zudem musst Du Dir auch eine neue Versicherung suchen, wenn Du Deine Kreditkarte kündigst. Besser ist es, Leistungen genau anzuschauen und zu vergleichen.
Hierbei kannst Du Dich an unseren Mindestkriterien orientieren, die wir bei unserem Test angesetzt haben:
Für Familien ist es sinnvoll, genau zu schauen, wer im Familientarif mitversichert ist. Vor allem für Patchwork-Familien ist die Definition der Familie wichtig. Bei einigen Anbietern sind Kinder zum Beispiel nur versichert, wenn sie den gleichen Wohnsitz haben wie Du als Versicherungsnehmer. Andere beschränken die Versicherbarkeit von Kindern nur beim Alter und der Anzahl.
Wer eine längere Reise als den üblichen Jahresurlaub plant, sollte zudem auf die versicherte Reisedauer achten. Viele Anbieter, die wir uns angeschaut haben, versichern Reisen bis 365 Tage. Es gibt jedoch auch Versicherer, die die Reisedauer begrenzen, zum Beispiel auf 30 Tage oder sogar weniger. Wer also eine längere Reise plant, sollte genau prüfen, dass die gesamte Reisedauer mit abgesichert ist.
Stellst Du Deine Reise dagegen individuell zusammen, hast Du unter Umständen niedrigere Stornokosten. Bei Unterkünften gibt es regelmäßig die Möglichkeit bis wenige Tage vor der Anreise zu stornieren, manchmal wird das Angebot dadurch etwas teurer.
Auch für selbst gebuchte Flüge ist eine Reiserücktrittsversicherung oft unnötig. Sofern Du Deinen Flug stornierst, kannst Du von der Fluggesellschaft in jedem Fall Steuern und Gebühren zurückverlangen. Es besteht sogar die Chance, die gesamten Ticketkosten erstattet zu bekommen, wenn die Fluggesellschaft nicht nachweist, wie hoch der Schaden tatsächlich ist, der durch die Stornierung entstanden ist (§ 648 BGB). Dabei spielt es keine Rolle, warum Du nicht geflogen bist. Je früher Du den Flug stornierst, desto größer ist außerdem die Chance, dass die Airline den Sitzplatz noch anderweitig vergeben kann.
Pauschal kann diese Frage nicht beantwortet werden. Der Beitrag für den Schutz hängt vom Reisepreis, dem Reiseziel, der versicherten Personenanzahl und dem Alter der Versicherten ab. Natürlich unterscheiden sich die Beiträge auch von Anbieter zu Anbieter.
Bei unserem Test von Reiserücktrittsversicherungen im Februar 2024 haben wir verschiedene Beiträge abgefragt. Für eine Reise in die Dominikanische Republik im Wert von 1.800 Euro für eine 68-jährige Person kosten die Versicherungen zwischen 87 Euro und 125 Euro. Für eine 28-jährige Person kostet der Schutz für dieselbe Reise zwischen 74 Euro und 140 Euro. Diese Beträge beziehen sich auf Einzelverträge, also auf eine Reiserücktrittsversicherung für eine bestimmte Reise.
Aber es lohnt auch der Vergleich zu Jahresverträgen, bei dem alle Reisen innerhalb eines Jahres versichert sind. Die oben genannte Reise der 28-jährigen Person würde beispielsweise bei einem Anbieter als Einzelvertrag 140 Euro kosten, ein Jahresvertrag mit einer Reise in dieser Kostenhöhe als teuerste Reise gibt es für 80 Euro.
Bei Familientarifen sind auch die Reisen einzelner Familienmitglieder versichert. Dann lohnt sich ein Jahresvertrag vor allem, wenn verschiedene Familienmitglieder insgesamt mehrere Reisen planen.
Achtung: Ein Jahresvertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn Du ihn nicht rechtzeitig kündigst. Es zählt der Tag, an dem die Kündigung beim Versicherer eingeht. Bei unseren Empfehlungen muss die Kündigung spätestens einen Monat vor Ende des Versicherungsjahres vorliegen, damit sich Dein Vertrag nicht automatisch verlängert.
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Der Versicherungsschutz sollte sich nicht nur auf die Reisenden erstrecken, sondern auch andere Personen miteinbeziehen. Denn wenn einem Angehörigen etwas zustößt, ist dies ebenfalls ein Grund, die Reise zu stornieren.
Bei der Reiserücktrittsversicherung gibt es einen Kreis von sogenannten Risikopersonen, die neben der versicherten Person ebenfalls den Versicherungsfall auslösen können. Nahe Angehörige wie die eigenen Eltern, Großeltern oder Enkelkinder sind in der Regel immer Risikopersonen. Onkel, Tante oder die Cousine zählen bei verschiedenen Anbietern nur im Todesfall zum Risikopersonenkreis. Wenn Du also eine sehr nahestehende Tante hast, lohnt es sich, genau zu schauen, wer zu den Risikopersonen zählt. Dies können auch Menschen sein, die von Dir gepflegt werden, ebenso deren Pflegepersonal oder das Kindermädchen.
Auf eine Selbstbeteiligung solltest Du bei dieser Versicherung verzichten. Einige Tarife beinhalten beispielsweise 20 Prozent Eigenbeteiligung. Wir finden: Wenn Du schon Geld für einen solchen Vertrag ausgibst, sollten im Fall des Falles die Stornokosten vollständig abgedeckt sein.
Gib bei Vertragsabschluss die volle Höhe Deiner Reisekosten an. Sonst bekommst Du nicht die vollen Stornokosten erstattet. Denk dabei auch an Vermittlungsgebühren und Kosten fürs Visum oder erforderliche Impfungen. Bei Jahresverträgen musst Du eventuell schätzen, wie viel die teuerste Reise im jeweiligen Jahr kosten wird, dies kannst Du auch noch einmal ändern.
Üblicherweise lässt sich eine Reiserücktrittsversicherung bis zu 30 Tage vor Beginn der Reise abschließen. Wenn Du kurzfristiger buchst, musst Du etwa drei bis fünf Tage nach der Buchung die Versicherung abschließen, damit der Schutz für Deine Reise gilt. Diese Fristen gelten auch, wenn Du die Versicherungssumme bei Jahresverträgen erhöhen musst, weil eine Reise ungeplant teurer geworden ist.
Informiere umgehend die Versicherung, sobald Du Deine Reise stornieren willst. Denn bei einer Stornierung ist Zeit Geld und Du bist verpflichtet, die Stornokosten möglichst niedrig zu halten. Einige Anbieter bieten eine telefonische Stornoberatung an. Diese kann klären, ob Du bei einer Krankheit noch auf Besserung warten solltest oder sofort stornieren.
Wenn Du zum Beispiel zwei Wochen vor der Reise schwer krank wirst, aber erst eine Woche vorher stornierst, wäre das grob fahrlässig. Der Versicherer muss dann nur die Kosten ersetzen, die bei einer Stornierung zwei Wochen vor Reisebeginn angefallen wären.
Reiche alle erforderlichen Unterlagen ein. Kannst Du nicht reisen, weil Du krank geworden bist, benötigst Du in der Regel ein ärztliches Attest mit Diagnose und Behandlungsdaten. Einige Versicherer wollen das Attest auch von einem vorgegebenen Arzt. Informier Dich also bei Deinem Anbieter genau, welche Unterlagen Du von wem benötigst.
Außerdem musst Du im Versicherungsfall standardmäßig Deinen Versicherungsnachweis und die Buchungsunterlagen einreichen. Falls sich Deine Reise ungeplant verlängert, solltest Du Dir vor Ort alle notwendigen Belege aushändigen lassen, zum Beispiel eine Bestätigung des Hotels über nicht genutzte Reiseleistungen oder die Mehrkosten für Übernachtung und Verpflegung.
Sprich sowohl mit dem Reiseveranstalter als auch der Reiseversicherung, bevor Du bei einem Reiseabbruch eine Rückreise planst. Beide Stellen können für Dich eine Rückreise organisieren. Kläre zuerst ab, wer zuständig ist und ob die Versicherung die Kosten übernimmt, wenn der Reiseanbieter die Rückreise organisiert. Falls Du die Reiseabbruchversicherung in Anspruch nimmst, solltest Du der Versicherung das Datum der Rückreise nennen und die Kostenbelege für alle nicht mehr genutzten Reiseleistungen einreichen.
Die Versicherung kann Dir teilweise oder vollständig die Leistungen kürzen, falls Du Fragen nicht wahrheitsgemäß beantwortest oder grob fahrlässig handelst.
Wichtiger als eine Reiserücktrittsversicherung ist eine Auslandskrankenversicherung. Sie übernimmt die Behandlungskosten, die nicht über die gesetzliche und eventuell auch nicht über die private Krankenversicherung abgedeckt sind. Die Reisekrankenversicherung ist daher ein Muss, eine Reiserücktrittsversicherung nur eine Kann-Option. Auch die Reisekrankenversicherung solltest Du unabhängig von der Reisebuchung abschließen.
Eine Reisegepäckversicherung ist dagegen überflüssig. Meist sichert die Hausratversicherung Dein Gepäck auf Reisen ab. Mehr zu wichtigen Versicherungen im Urlaub erfährt Du in unserem Ratgeber zu Reiseversicherungen.
Wir haben im Februar 2024 Kombi-Tarife aus Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung getestet. Zusammengesetzt haben sich die Tarife aus den getesteten der Stiftung Warentest, Tarifen, die bei Check24 und Verivox gelistet waren und solchen, die bei der Google-Suche für „Reiserücktrittsversicherung“ auf den ersten fünf Seiten auftauchten. Aus dieser Gesamtmenge haben wir alle entfernt, die nicht online abschließbar waren, die doppelt auftauchten und die nicht am Schlichtungsverfahren des Versicherungsombudsmanns teilnahmen.
Wir erhielten so eine Grundgesamtheit von 16 Tarifen. Bei diesen haben wir zunächst mit zwei Testprofilen die Beiträge abgefragt. Zwei Anbieter, die Allianz und Allianzdirect, konnten wir danach ausschließen, da deren Beiträge um ein Vielfaches höher waren als bei allen anderen Anbietern.
Im nächsten Schritt haben wir die Leistungen in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) näher betrachtet. Da wir die AVB der Zurich nur mit großem Aufwand erhalten haben und dafür bereits Zahlungsdaten für einen Versicherungsabschluss angeben mussten, haben wir auch diesen Tarif aufgrund mangelnder Transparenz nicht weiter getestet.
Bei den verbliebenen Tarifen waren die Leistungen insgesamt sehr ähnlich. Größere Unterschiede gab es vor allem bei:
Vor allem die Leistungen bei Reiseabbruch unterschieden sich signifikant und unterteilten die Grundgesamtheit der Tarife in zwei Gruppen: eine Gruppe, die bei Reiseabbruch ab Tag 1 die Kosten für entgangene Reiseleistungen anteilig erstattet und die zweite Gruppe, bei der bei einem Reiseabbruch in der ersten Hälfte des Urlaubs, bis zu Tag 8 die Kosten vollständig erstattet werden. Im Folgenden haben wir nun Tarife der zweiten Gruppe mit den besseren Reiseabbruchleistungen getestet.
Für die verbliebenen sechs Tarife fragten wir zwischen dem 20. und 22. Februar 2024 die Beiträge mit 14 Profilen ab. Diese unterschieden sich in Single, Paare, Familien; dem Alter der Reisenden; dem Reiseziel, -preis und -zeitraum. Wir fragten jeweils die Beiträge für Jahres- und Einzelverträge ab.
Über alle Profile hinweg bot die LVM günstige Beiträge an, auch wenn der Tarif nicht immer der günstigste war. Damit ist dieser aber ein empfehlenswerter Allrounder. Nicht zu empfehlen ist der Tarif allerdings für alle, die in den vergangenen drei Jahren wegen einer psychischen Erkrankung in Behandlung waren. Tritt die Erkrankung wieder auf, wäre dies kein versicherter Reiserücktrittsgrund. Hier haben andere Anbieter bessere Regelungen und versichern das Wiederauftreten einer psychischen Erkrankung – ebenso wie einer physischen –, wenn sie mindestens sechs Monate nicht mehr behandlungswürdig war.
Die Signal Iduna war bei Einzeltarifen ebenfalls günstig und bot meist bei den Profilen den günstigsten Beitrag, wo die LVM etwas teurer war. Wer nur eine Reise absichern möchte, für den ist dieser Tarif eine gute Option. Eine Einschränkung gibt es allerdings für Familien, wenn nicht alle Mitglieder im selben Haushalt leben, beziehungsweise nicht bei derselben Adresse gemeldet sind. Patchwork-Familien oder Großeltern, die mit den Enkeln verreisen möchten, könnten sich hier nicht als Familie absichern.
Die HanseMerkur Reiserücktrittskostenversicherung Jahrespolice + Urlaubsgarantie ist bei Jahresverträgen eine gute Ergänzung zur LVM und bot wiederum bei einigen Profilen günstige Beiträge. Allerdings gab es auch einige Ausreißer nach oben – also Profile, bei denen die Beiträge sehr hoch waren. Daher ist dieser Tarif nur nach einem Vergleich mit den anderen beiden Tarifen empfehlenswert. Den Tarif gibt es ebenfalls bei Care Concept, zu denselben Bedingungen und Beiträgen. Hier muss beachtet werden: Wer als Paar oder Familie einen Vertrag abschließen möchte, bekommt online unter Umständen zwei Einzelverträge, nämlich wenn diese gemeinsam günstiger sind als ein Paar- oder Familientarif.
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