Bürgschaft Wenn Du bürgst, kann das böse enden
Finanztip-Experte für Kredit
Das Wichtigste in Kürze
So gehst Du vor
Mit einer Bürgschaft stehst Du für jemanden gerade, wenn der seine Schulden nicht mehr bezahlen kann. Das hört sich einfach an, bedeutet für Dich aber ein großes finanzielles Risiko. Eine Bürgschaft solltest Du deshalb – wenn überhaupt – nur wohlüberlegt abgeben. Mit einigen Vorkehrungen kannst Du das Risiko aber immerhin etwas begrenzen.
Bürgen kannst Du, wenn Du volljährig bist und in Deutschland lebst. Außerdem solltest Du ein regelmäßiges Einkommen haben. Der Vertrag muss schriftlich aufgesetzt und von Dir unterschrieben werden.
Aber: Du solltest auf keinen Fall aus reiner Gefälligkeit für jemanden bürgen. Denn wenn etwas schiefgeht, kann eine Bürgschaft Dich finanziell ruinieren. Kein Wunder also, dass vor allem Familienmitglieder füreinander bürgen, schließlich gehen viele Menschen für ihre Familie oder Freunde eher Risiken ein.
Sag trotzdem nicht einfach ja, wenn Dich jemand aus Deiner Familie fragt, ob Du für ihn bürgen kannst. Für Dein Konto ist es schließlich egal, ob Du wegen Deinem Bruder oder einem Bekannten ins Minus rutschst.
Du solltest Deinem Gegenüber genau erklären, was eine Bürgschaft für Dich bedeuten kann: von verlorener Altersvorsorge bis zur Privatinsolvenz. Schließlich sollten beide Seiten das Risiko kennen. Außerdem könnt Ihr zusammen versuchen, andere Lösungen zu finden.
Falls Du Dich trotzdem für eine Bürgschaft entscheidest, versuche das Risiko einzugrenzen. Das geht zum Beispiel, indem Du nur für einen vereinbarten Zeitraum (Zeitbürgschaft) oder bis zu einer bestimmten Höchstsumme (Höchstbetragsbürgschaft) bürgst. Du solltest nur für einen Betrag bürgen, den Du mit Deinem Gehalt stemmen könntest. Sprich also mit dem Gläubiger und versuche, den Vertrag zwischen Euch entsprechend zu gestalten. Klappt das nicht, stehst Du schlimmstenfalls mit Deinem gesamten Vermögen gerade. Das kann dann auch Deine Altersvorsorge gefährden.
Du kannst auch versuchen, Dir einen Anspruch auf Widerspruch und Kündigung in den Bürgschaftsvertrag schreiben zu lassen. Ob das funktioniert, hängt vom Gläubiger ab – also demjenigen, dem Du Geld schuldest, falls der Mensch nicht zahlen kann, für den Du bürgst. Der Gläubiger wird aber meist auf einen solchen Vertrag nicht eingehen. Schließlich könntest Du dann die Bürgschaft kündigen, wenn es beim Hauptschuldner knapp wird. Der Gläubiger verliert damit die Sicherheit, auf die er bei Vertragsabschluss gesetzt hat.
Wenn jemand aus Deinem Bekanntenkreis oder Deiner Familie einen Kredit aufnehmen will, aber finanziell so schlecht dasteht, dass die Bank ihm nur einen sehr teuren Kredit oder gar kein Geld geben will, kannst Du einspringen.
Ähnliches gilt, wenn Deine Geschwister als Selbstständige ein Geschäft führen oder Deine Eltern bereits in Rente sind. Denn bei Selbstständigen oder Rentnern zögern Banken ebenfalls mit der Kreditvergabe, selbst wenn diese eigentlich keine finanziellen Probleme haben.
Als Bürge wirst Du zur Sicherheit für die Bank. Wenn der eigentliche Kreditnehmer die Raten nicht mehr begleichen kann, musst Du zahlen, und zwar in der Regel für die gesamte Summe, die noch offen ist. Unabhängig davon, ob Dir die Kreditraten zu viel sind.
Du schließt einen Bürgschaftsvertrag mit der Bank ab, die den Kredit vergibt. Im Vertrag kannst Du versuchen, Deine Haftung zu reduzieren und Dir ein Kündigungsrecht einbauen. Allerdings werden die meisten Banken nicht darauf eingehen. Andernfalls gilt der Vertrag unbefristet und endet erst dann, wenn der Kredit komplett zurückgezahlt ist.
Achte darauf, dass Du nur für die Darlehenssumme und die Zinsen aufkommen musst und nicht etwa noch für andere Kosten, zum Beispiel Mahn- oder Inkassogebühren.
Die Bürgschaft wird auch in Deinen Schufa-Daten auftauchen. Das kann Probleme machen, wenn Du selbst einen Kredit aufnehmen willst. Die Banken könnten befürchten, dass Du als Bürge herangezogen wirst und dann Deinen eigenen Kredit nicht mehr zurückzahlen kannst.
In eine Mietbürgschaft treten oft Eltern für ihre Kinder ein. Der Grund dafür ist einfach: Oft verdienen junge Erwachsene noch nicht viel Geld, wenn sie bei ihren Eltern ausziehen, zum Beispiel während der Ausbildung oder des Studiums.
Trittst Du als Bürge auf und Dein Kind kann die Miete nicht mehr zahlen, wendet sich der Vermieter an Dich. Wichtig dabei: Mehr als drei Monatsmieten dürfen im Bürgschaftsvertrag nicht als Haftungssumme eingetragen werden (§ 551 BGB).
Wenn Dein Kind eine Kaution gezahlt hat, ist eine Bürgschaft nicht mehr nötig. Sie kann sogar nichtig sein (AG Lübeck, Urteil vom 17. August 2011, Az. 23 C 1448/11). Ausnahmen gelten, wenn Du die Bürgschaft freiwillig anbietest, um zum Beispiel sicher zu gehen, dass Dein Kind die Wohnung bekommt oder das Mietverhältnis nicht gekündigt wird (BGH, Urteil vom 7. Juni 1990, Az. IX ZR 16/90, BGH, Urteil vom 10. April 2013, Az. VIII ZR 379/12).
Bei einer freiwilligen Bürgschaft kann die Höhe der Haftung auch drei Monatsmieten übersteigen. Dann musst Du auch für Mietrückstände aufkommen oder für mögliche Schadensersatzansprüche, etwa wenn Dein Kind bei einer Party die Wohnung beschädigt.
Du kannst eine Mietbürgschaft kündigen, auch wenn der Bürgschaftsvertrag unbefristet ist. Das geht ab dem Zeitpunkt, ab dem der Vermieter den Mietvertrag ordentlich kündigen kann (OLG Düsseldorf, Urteil vom 24. November 1998, Az. 24 O 264/97). Der Vermieter muss dann entscheiden, ob er den Mietvertrag ohne Bürgschaft weiterführt oder ihn kündigt. Hast Du für einen befristeten Mietvertrag eine Bürgschaft abgegeben, kommst Du vor Ablauf der Frist nicht aus der Bürgschaft.
Welche Hürden es gibt, bevor ein Gläubiger mit Hilfe des Bürgschaftsvertrags Geld von Dir fordern kann, hängt von der Art der Bürgschaft ab.
Bei einer Ausfallbürgschaft darf sich der Gläubiger – also zum Beispiel die Bank oder der Vermieter – nur an Dich wenden, wenn er versucht hat, das Geld einzutreiben. Das muss er auch nachweisen können. In der Regel besteht der Nachweis darin, dass er eine Zwangsvollstreckung veranlasst hat und diese erfolglos war.
Bei einer selbstschuldnerischen Bürgschaft sieht es schwieriger für Dich aus. Bei einem Kredit kann sich beispielsweise die Bank an Dich wenden, sobald derjenige, für den Du bürgst, die Raten nicht zahlt. Dabei ist es irrelevant, ob der eigentliche Schuldner wirklich nicht zahlen kann oder einfach nicht will.
Für den Gläubiger ist es mit dieser Art der Bürgschaft einfacher, an sein Geld zu kommen. Deshalb setzen Banken und Vermieter gerne darauf. Sie sparen sich Stress und Zeit. Für Dich bedeutet das aber, dass der Hauptschuldner über seinen Kontostand lügen könnte. Dann zahlst Du, ohne dass es notwendig wäre. Erst später kannst Du das dann vielleicht vor Gericht klären. Abhilfe kann die Einrede der Vorausklage schaffen. Wie das funktioniert, liest Du weiter unten.
Wenn es sich um eine Bürgschaft auf erstes Anfordern handelt, bist Du beim ersten Zahlungsverzug dran. Dabei ist es egal, ob das überhaupt berechtigt ist. Erst im Nachhinein kannst Du dagegen Einspruch erheben. Die Gerichte sehen solche Bürgschaften sehr kritisch und halten sie oft für unwirksam. Insbesondere wenn die Rahmenbedingungen nicht im Bürgschaftsvertrag, sondern erst in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank auftauchen, wie es bei einer Bürgschaft für einen Kredit passieren kann (BGH, Urteil vom 18. April 2002, Az. VII ZR 192/01).
Noch heftiger kann es für Dich bei einer Globalbürgschaft werden. Denn dann haftest Du auch für zukünftige Schulden des Bürgen gegenüber dem Hauptschuldner. Wenn Du für Deinen Partner eine Globalbürgschaft abgibst, damit der einen Bankkredit bekommt, musst Du unter Umständen auch für alle anderen Schulden aufkommen, die er bei dieser Bank macht – vom Dispo bis zur Baufinanzierung.
Wenn in den Unterlagen zur selbstschuldnerischen Bürgschaft die Formulierung „Einrede der Vorausklage“ vorkommt, heißt das, dass Du als Bürge besser geschützt bist. Denn dann muss die Bank zumindest versuchen, beim Kreditnehmer an ihr Geld zu kommen und notfalls auch klagen (§ 771 BGB). Das gilt auch für Vermieter, wenn derjenige, für den Du bürgst, die Miete nicht zahlt.
Die Einrede der Vorausklage hilft Dir aber nicht automatisch. Die Bank oder der Vermieter kann sich immer noch als erstes an Dich wenden, um das Geld einzutreiben. Dann musst Du deutlich machen, dass Du nicht zahlst, weil er nicht zunächst versucht hat, beim Kreditnehmer an das Geld zu kommen.
Der Gläubiger verliert nicht seine Ansprüche an Dich als Bürgen. Sollte er erfolglos versuchen, das Geld vom Hauptschuldner zu bekommen, bist Du wieder dran. In dem Fall hat Dir die Einrede also nur etwas Zeit gebracht. Sinn dahinter ist, dass Du Dich nicht zum Beispiel mit Deinem Kind zusammentun kannst und so den Vermieter um seine Ansprüche bringst, indem Ihr den schwarzen Peter hin und her schiebt.
Fehlt die Formulierung „Einrede der Vorausklage“ in Deinem Vertrag, interpretieren die Gerichte das womöglich als Verzicht darauf – und Du haftest selbstschuldnerisch. Das bedeutet, Du musst zahlen und kannst erst später klären, ob die Forderungen überhaupt berechtigt waren.
Du kannst Dich nicht mit der Einrede der Vorausklage verteidigen, wenn
Raus aus der Bürgschaft kommst Du, wenn im Vertrag ein Kündigungsrecht vorgesehen ist. Oft ist das aber nicht der Fall.
Eine andere Möglichkeit ist, dass ein Gericht die Bürgschaft als sittenwidrig einschätzt. Dafür kommen unterschiedliche Kriterien in Frage (§ 138 BGB und der Beschluss des BGH vom 11. Februar 2003):
Sittenwidrig kann es beispielsweise sein, wenn die emotionale Bindung oder die Unerfahrenheit des Bürgen ausgenutzt wurde. Meist wirst Du aber nicht um einen Anwalt herumkommen, um vor Gericht nachzuweisen, dass die Bürgschaft sittenwidrig war.
Und das kann nicht nur teuer werden, sondern auch zu einem schwierigen Fall. Zum Beispiel, wenn Du für Deinen Ehepartner gebürgt hast und Ihr Euch trennt. Die Bürgschaft bleibt bestehen, die emotionale Verbindung aber nicht. Womöglich trennt Ihr Euch sogar im Streit und Dein Ex-Partner zahlt mit Absicht nicht, um Dich in Schulden zu stürzen. Dann kannst Du Glück haben, wenn das Gericht davon ausgeht, dass Du nur aus Liebe zu Deinem Partner geradestehen wolltest und er das ausgenutzt hat. Aber: Wenn Du selbst etwas vom Kredit hast, für den Du bürgst, gilt dies nicht. Das kann zum Beispiel bei einem Immobilienkredit der Fall sein, den Ihr einmal zusammen aufgenommen habt. So oder so wird der Fall wohl vor Gericht geklärt werden müssen.
Ganz wichtig zu bedenken: Mit der Bürgschaft gefährdest Du nicht nur Deine eigenen Finanzen. Stirbst Du, gehen die Verpflichtungen aus der Bürgschaft auf Deine Erben über.
Wenn Deine finanzielle Situation gerade schlecht aussieht, kommst Du vielleicht ohne einen Bürgen nicht an einen Kredit oder einen Mietvertrag. Für Dich hat ein Bürgschaftsvertrag auf den ersten Blick nur Vorteile.
Denk aber daran: Du kriegst zwar den Kredit oder die Wohnung, dafür aber geht Deine Beziehung mit dem Bürgen womöglich in die Brüche, wenn etwas falsch läuft. Denn für den Bürgen bringt der Vertrag nur Nachteile und, wenn es ganz schlimm kommt, den finanziellen Ruin.
Deshalb solltest Du dem Bürgen gegenüber unbedingt ehrlich sein, was Deine Finanzen angeht und auch rechtzeitig Bescheid sagen, wenn sich etwas ändert. Wenn Du zum Beispiel Deinen Job verlierst oder bei einem anderen weniger verdienst.
Bevor Du jemanden bittest, für Dich zu bürgen, kannst Du versuchen, die Situation anders zu lösen. Dabei stehen Dir unterschiedliche Wege offen.
Wenn Du Geld brauchst, muss ein Kredit von der Bank nicht die beste Lösung sein. Versuch Dir Luft zu verschaffen, in dem Du Deine Verträge durchgehst. Vielleicht steckst Du beim Strom noch in einem teuren Vertrag, bezahlst zu viel für Dein Girokonto oder kannst beim Handyvertrag sparen. Auch unnötige Versicherungen solltest Du loswerden.
Eine andere Lösung ist ein Privatkredit, Du leihst Dir das Geld also bei jemandem aus Deinem Umfeld. Derjenige trägt dann zwar auch eine finanzielle Last, muss sich aber nicht mit einem dritten Vertragspartner rumschlagen. Und das Risiko für Deinen Freund oder Dein Familienmitglied ist auf diese Summe beschränkt. Für den Privatkredit solltet Ihr in jedem Fall einen Vertrag aufsetzen. So hat derjenige, der Dir aus der Patsche hilft, mehr Sicherheit, dass Du das Geld zurückzahlst.
Bist Du Student und knapp bei Kasse, dann hilft Dir oft Bafög weiter. Es gibt auch Kredite, die direkt auf Studenten angepasst sind. Der Staat vergibt außerdem an Azubis und Studenten einen günstigen Bildungskredit.
Bei der Wohnung wird es womöglich schwieriger, ohne Bürgschaft auszukommen, insbesondere wenn der Vermieter auf einen Bürgen besteht und Du keine andere Wohnung findest. Wenn Du aber die Wahl hast zwischen Kaution und Bürgschaft, dann ist die Kaution die bessere Lösung – zumindest, wenn Du niemand anderen finanziell belasten möchtest. Wenn Du knapp bei Kasse bist, zahle die Kaution in Raten. Die Raten sollten jedoch nicht so hoch sein, dass Du die Miete und die anderen alltäglichen Kosten nicht stemmen kannst.
Oder Du leihst Dir das Geld für die Kaution bei Deinen Eltern oder anderen Menschen aus Deinem engeren Umkreis. Da es sich dann um einen Privatkredit handelt, solltest Du unbedingt einen Vertrag aufsetzen, in dem Ihr Kreditsumme, Zinsen und Raten festlegt.
Wenn es bei Dir finanziell sehr eng aussieht, solltest Du prüfen, ob Du einen Wohnberechtigungsschein bekommen kannst. Dann stehen Dir auch andere Wohnungen offen. Die passenden Rechner und Informationen dafür findest Du in der Regel auf der Website Deiner Stadt.
Wenn jemand aus Deinem Bekanntenkreis oder Deiner Familie einen Kredit aufnehmen will, aber finanziell so schlecht dasteht, dass die Bank ihm nur einen sehr teuren Kredit oder gar kein Geld geben will, kannst Du als Bürge einspringen. Mehr dazu erfährst Du hier.
Bürgen kannst Du, wenn Du volljährig bist und in Deutschland lebst. Außerdem solltest Du ein regelmäßiges Einkommen haben. Der Vertrag muss schriftlich aufgesetzt und von Dir unterschrieben werden. Worauf Du bei einer Bürgschaft achten musst, erfährst Du hier.
In eine Mietbürgschaft treten oft Eltern als Bürgen für ihre Kinder ein. Der Grund dafür ist einfach: Oft verdienen junge Erwachsene noch nicht viel Geld, wenn sie bei ihren Eltern ausziehen, zum Beispiel während der Ausbildung oder des Studiums. Hier erfährst Du, ab wann Du eine Mietbürgschaft kündigen kannst.
Welche Hürden es gibt, bevor ein Gläubiger mit Hilfe des Bürgschaftsvertrags Geld von Dir fordern kann, hängt von der Art der Bürgschaft ab. Welche Bürgschaftsarten es gibt, erfährst Du hier.
Raus aus der Bürgschaft kommst Du, wenn im Vertrag ein Kündigungsrecht vorgesehen ist. Eine andere Möglichkeit ist, dass ein Gericht die Bürgschaft als sittenwidrig einschätzt. Hier erfährst Du, ab wann eine Bürgschaft sittenwidrig ist.
Bevor Du jemanden bittest, für Dich zu bürgen, kannst Du versuchen, die Situation anders zu lösen. Dabei stehen Dir unterschiedliche Wege offen. Welche Möglichkeiten Du hast, erfährst Du hier.
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