Bezugsdauer Arbeitslosengeld
So lange bekommst Du Arbeitslosengeld

Finanztip-Expertin für Recht
Wer seinen Job verliert, steht oft erst einmal unter Schock. Wie soll es beruflich weitergehen? In einer solchen Situation bist Du zumindest finanziell durch das Arbeitslosengeld abgesichert. Du bekommst aus der Arbeitslosenversicherung etwa 60 Prozent Deines bisherigen Nettogehalts oder 67 Prozent, falls Du Kinder hast. Aber wie lange zahlt die Agentur für Arbeit eigentlich ALG 1 und von welchen Voraussetzungen hängt das ab? Antworten auf diese Fragen findest Du in diesem Ratgeber.
Um Arbeitslosengeld zu bekommen, musst Du Dich an die Agentur für Arbeit wenden. Und zwar umgehend, nachdem Du erfahren hast, dass Du Deine Arbeit verlierst. Melde Dich spätestens drei Monate vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses arbeitssuchend. Das geht am einfachsten online oder telefonisch unter der gebührenfreien Telefonnummer 0800/4 555500.
Erfährst Du von Deinem Jobverlust weniger als drei Monate vorher, musst Du dich innerhalb von drei Tagen arbeitssuchend melden. Du riskierst ansonsten eine Sperrzeit von einer Woche bei Deinem Arbeitslosengeld.
Nach Deinem letzten Arbeitstag musst Du Dich erneut bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden und ALG 1 beantragen. Die Behörde prüft Deinen Antrag und bescheinigt Dir, wieviel Geld Du bekommst und wie lange. Mit dem Arbeitslosengeld-Rechner der Bundesagentur für Arbeit kannst Du die Höhe Deines Arbeitslosengelds vorab ausrechnen.
Wie lange Dir Arbeitslosengeld 1 gezahlt wird, hängt von zwei Faktoren ab:
Warst Du innerhalb der sogenannten Rahmenfrist zwölf Monate lang versicherungspflichtig beschäftigt, hast Du die Anwartschaftszeit erfüllt. Die meisten Arbeitnehmer sind pflichtversichert mit Ausnahme von Minijobbern. Die haben keinen Anspruch auf ALG 1, wenn sie arbeitslos werden. Seit 1. Januar 2020 beläuft sich die Rahmenfrist auf 30 Monate.
Hast Du mindestens zwölf Monate innerhalb der letzten 30 Monate gearbeitet und von Deinem Lohn Beiträge in die Arbeitslosenversicherung gezahlt, dann bekommst Du sechs Monate Arbeitslosengeld gezahlt. Die zwölf Monate musst Du nicht zusammenhängend gearbeitet haben, mehrere Beschäftigungen kannst Du zusammenrechnen.
Hast Du innerhalb der letzten fünf Jahre länger als zwölf Monate versicherungspflichtig gearbeitet, kann sich Dein Anspruch auf bis zu zwölf Monate verlängern. Wer unter 50 Jahre alt ist, bekommt höchstens zwölf Monate lang Arbeitslosengeld – danach ist Schluss.
min. versicherungs- pflichtig beschäftigt | Anspruchsdauer |
---|---|
12 Monate | 6 Monate |
16 Monate | 8 Monate |
20 Monate | 10 Monate |
24 Monate | 12 Monate |
Quelle: § 147 Abs. 2 SGB III (Stand: April 2022)
Wer 50 Jahre oder älter ist und länger als 24 Monate gearbeitet hat, kann länger Arbeitslosengeld beziehen. Arbeitslose ab 58 Jahren erhalten höchstens 24 Monate Arbeitslosengeld. Deine Anspruchsdauer entsprechend Deinem Alter und der Dauer Deiner Beschäftigung kannst Du der Tabelle entnehmen:
Alter | min. versicherungs- pflichtig beschäftigt | Anspruchsdauer
|
---|---|---|
min. 50 Jahre alt | 30 Monate | 15 Monate |
min. 55 Jahre alt | 36 Monate | 18 Monate |
min. 58 Jahre alt | 48 Monate | 24 Monate |
Quelle: § 147 Abs. 2 SGB III (Stand: April 2022)
Beispiel 1: Agnes, 52 Jahre alt, war in den letzten fünf Jahren vor Arbeitslosmeldung 36 Monate versicherungspflichtig beschäftigt. Sie kann 15 Monate Arbeitslosengeld beziehen.
Beispiel 2: Bernhard, 57 Jahre alt, war in den letzten fünf Jahren vor Arbeitslosmeldung insgesamt 38 Monate beschäftigt. Er hat einen Anspruch auf 18 Monate Arbeitslosengeld.
Beispiel 3: Christiane, 58 Jahre alt, war in den letzten fünf Jahren vor Arbeitslosmeldung 20 Monate beschäftigt. Sie hat einen Anspruch auf zehn Monate Arbeitslosengeld. Denn wer weniger als 30 Monate gearbeitet hat, für den gilt die 1. Tabelle für unter 50-Jährige weiter oben.
In bestimmten Fällen kann es von Vorteil sein, den Antrag auf ALG 1 etwas verzögert zu stellen. Stehst Du zu Beginn der Arbeitslosigkeit zum Beispiel kurz vor Deinem 58. Geburtstag, solltest Du den Antrag erst nach Deinem Geburtstag stellen. Du kannst dann 24 Monate Arbeitslosengeld beziehen. Stellst Du den Antrag noch vor Deinem 58. Geburtstag, bekommst Du nur 18 Monate lang Arbeitslosengeld.
Selbst wenn Du in den letzten 30 Monaten weniger als zwölf Monate versicherungspflichtig beschäftigt warst, hast Du unter Umständen Anspruch auf Arbeitslosengeld (§ 142 Abs. 2 SGB III). Diese verkürzte Anwartschaftszeit kann erfüllt sein, wenn
Die Regelung zur kurzen Anwartschaftszeit soll vor allem Beschäftigte im Kulturbereich absichern, Schauspieler oder Musiker, die nur kurzfristige Engagements haben. Davon profitieren aber auch andere Personen wie Aushilfen und Saisonarbeitskräfte, die kurzfristig beschäftigt werden. Die Regelung gilt bis zum 31. Dezember 2022.
Erfüllst Du die Voraussetzungen für die verkürzte Anwartschaftszeit, ist die Zeit, für die Du Arbeitslosengeld erhalten kannst, davon abhängig, wie lange Du in den letzten 30 Monaten insgesamt beschäftigt warst (§ 147 Abs. 3 SGB III). Die Anspruchsdauer ergibt sich aus dieser Tabelle:
min. versicherungs- pflichtig beschäftigt | Anspruchsdauer
|
---|---|
6 Monate | 3 Monate |
8 Monate | 4 Monate |
10 Monate | 5 Monate |
Quelle: § 147 Abs. 3 SGB III (Stand: April 2022)
Hast Du in den letzten fünf Jahren schon einmal einen Anspruch auf Arbeitslosengeld erworben und die Anspruchsdauer nicht voll ausgeschöpft, dann erhöht sich Dein neuer Anspruch um diesen unverbrauchten Rest. Jedoch nur bis auf die Höchstdauer des neuen Anspruchs (§ 147 Abs. 4 SGB III). Darauf solltest Du die Agentur unbedingt hinweisen.
Beispiel: Dirk, 44 Jahre alt, erhält ab 1. Juni 2020 erstmals Arbeitslosengeld für zwölf Monate bewilligt. Nach zehn Monaten nimmt er eine neue Beschäftigung an. Ihm steht ein Restanspruch von zwei Monaten zu. Wird er nach zwölf Monaten wieder arbeitslos, hat er einen neuen Anspruch auf sechs Monate Arbeitslosengeld. Zu diesen sechs Monaten werden aber die zwei Monate Restanspruch hinzugerechnet. Die aktuelle Anspruchsdauer beläuft sich also auf acht Monate.
Der erworbene Anspruch auf Arbeitslosengeld bleibt Dir nach seiner Entstehung vier Jahre lang erhalten. Das bedeutet, dass innerhalb dieser Frist die nicht verbrauchten Monate erhalten bleiben, falls Du durch eine neue Beschäftigung nicht erneut die Anwartschaftszeit erfüllst.
Alle wichtigen Informationen zum Bestandsschutz und zu den Auswirkungen auf die Höhe des Arbeitslosengelds findest Du in unserem Ratgeber Bestandsschutz beim Arbeitslosengeld.
Ob Du tatsächlich einen vollständigen Anspruch auf ALG 1 hast, hängt davon ab, ob Du der Agentur keinen Grund bietest, um die Dauer zu kürzen (§ 148 SGB III). Wichtigster Grund für eine Minderung ist die Sperrzeit.
Die kann eine Woche, aber auch drei Monate dauern. Bei einer Sperrzeit von zwölf Wochen mindert sich die Bezugsdauer um mindestens ein Viertel.
Beispiel: Elke, 58 Jahre alt, hat grundsätzlich einen Anspruch auf 24 Monate Arbeitslosengeld 1. Sie hat ihren Arbeitsvertrag ohne wichtigen Grund gekündigt und bekommt deshalb eine Sperrzeit von zwölf Wochen. Die Bezugsdauer ihres Anspruchs aus ALG 1 wird um ein Viertel gekürzt, also um sechs Monate.
Die Minderung wird direkt von der Anspruchsdauer abgezogen. Wie Du eine Sperrzeit vermeiden kannst, liest Du in unserem Ratgeber Sperrzeit. In der Übersicht findest Du alle Gründe, die zu einer Sperrzeit führen, und die entsprechende Dauer der Sperre in Wochen.
Grund | Dauer der Sperrzeit |
---|---|
Eigenkündigung, Aufhebungsvertrag, selbstverschuldete Kündigung | 12 Wochen |
Arbeitsablehnung, Eingliederungsmaßnahme | 1. Verstoß: 3 Wochen, 2. Verstoß: 6 Wochen, dann 12 Wochen |
unzureichende Eigenbemühung | 2 Wochen |
Meldeversäumnis, verspätete Arbeitssuchendmeldung | 1 Woche |
Quelle: § 148 Abs. 1 Nr. 3 SGB III (Stand: April 2022)
Endet Dein Anspruch auf Arbeitslosengeld demnächst, und hast Du noch keinen neuen Job gefunden, kannst Du Arbeitslosengeld 2 beantragen. Diese Sozialleistung bekommst Du nur, wenn Du hilfsbedürftig bist. Damit wird nur Dein Existenzminimum abgesichert.
Für den Antrag auf Grundsicherung für Arbeitsuchende kannst Du Dich an das zuständige Jobcenter wenden. Die beraten Dich bei allen Fragen rund um ALG 2 und prüfen, ob Du weiter eine finanzielle Unterstützung bekommst.
Wichtig: An das Arbeitslosengeld 1 schließt sich nicht automatisch das Arbeitslosengeld 2 an. Du solltest deshalb unbedingt etwa einen Monat vor Ende des ALG 1 einen Antrag auf ALG 2 stellen.
Eine passende Rechtsschutzversicherung findest Du am besten über ein Vergleichsportal. Von Mai bis Juli 2021 haben wir diese untersucht. Unsere Empfehlungen aus diesem Test sind:
Weitere Themen