Stromtarife für Wär­me­pum­pen Mit Wär­me­pum­pen­strom sparst Du bis zu 22 Prozent

Benjamin_Weigl
Benjamin Weigl
Finanztip-Experte für Energie

Das Wichtigste in Kürze

  • Wenn Du mit einer Wär­me­pum­pe heizt, kannst Du spezielle Stromtarife nutzen. Dieser Heizstrom ist deutlich günstiger als gewöhnlicher Haushaltsstrom.
  • Oft sparst Du dadurch ein paar Hundert Euro pro Jahr. Verbraucht Deine Wär­me­pum­pe wenig Strom oder nutzt Solarstrom aus einer Pho­to­vol­ta­ik­an­la­ge, lohnt sich ein separater Stromtarif für die Wär­me­pum­pe aber nicht.
  • Um Wärmestrom zu bekommen, muss Deine Wär­me­pum­pe steuerbar sein und einen eigenen Stromzähler haben.
  • Seit 2024 gibt es eine Alternative zum vergünstigten Stromtarif: Du kannst mit einer Wär­me­pum­pe auch einen pauschalen Rabatt von rund 150 Euro pro Jahr auf Deine Stromrechnung bekommen.

So gehst Du vor

  • Kläre zunächst, ob Deine Wär­me­pum­pe steuerbar ist. Neue Geräte, die ab 2024 installiert wurden, sind das immer. 
  • Ist sie außerdem an einem eigenen Stromzähler angeschlossen, dann suche nach einem günstigen Wärmestromtarif. Wir empfehlen dafür die Vergleichsportale Check24 und Verivox.
  • Bevor Du den Tarif tatsächlich abschließt, überlege, ob sich die pauschale Reduzierung Deiner Netzentgelte nicht stärker lohnt.

Die Wär­me­pum­pe gilt als Zukunftstechnologie wenn es darum geht, Häuser und Wohnungen klimafreundlich warm zu bekommen. Denn Wär­me­pum­pen nutzen die in der Außenluft oder im Erdboden vorhandene Energie und wandeln diese in Heizwärme um. Dafür benötigt die Pumpe Strom. Mit einem speziellen Stromtarif für Wär­me­pum­pen kommst Du dabei besonders günstig weg.

Warum ist Strom für Wär­me­pum­pen günstiger?

Wenn Du mit einer Wär­me­pum­pe heizt, musst Du für den benötigten Strom nicht den normalen Strompreis bezahlen, der in Deinem regulären Stromtarif fällig wird. Unter bestimmten Voraussetzungen – die wir Dir weiter unten erklären – kannst Du die Wär­me­pum­pe mit speziellem Wärmestrom betreiben, auch Heizstrom genannt. Auf diesen Wär­me­pum­pen­strom werden niedrigere Gebühren fällig als auf normalen Strom. In der Grafik kannst Du erkennen, wie der Preisvorteil zustande kommt.

Reduziertes Netzentgelt für Wärmestrom

Das Netzentgelt erhebt der Stromnetzbetreiber als Gebühr für den Transport des Stroms. Für Wär­me­pum­pen­strom werden deutlich geringere Netzentgelte fällig als für normalen Haushaltsstrom. Seit 2024 ist geregelt, dass es künftig einheitlich 60 Prozent sein sollen (§ 14a EnWG und Festlegung der Bundesnetzagentur). Das ergibt im Schnitt eine Ersparnis von gut 6 Cent pro Kilowattstunde Strom. 

Aber warum der Rabatt? Wär­me­pum­pen müssen nicht ununterbrochen heizen, sondern können die Wärme zwischenspeichern. Wenn die Heizleistung kurzzeitig auf ein geringeres Maß gesenkt wird, bleibt es trotzdem immer warm in Deiner Wohnung. Das ermöglicht es dem Netzbetreiber, den Stromverbrauch Deiner Wär­me­pum­pe in bestimmen Zeiten zu drosseln – wenn das Stromnetz gerade stark ausgelastet ist. Die Wär­me­pum­pe verhält sich dann netzdienlich und der Netzbetreiber schafft es leichter, das Stromnetz im Gleichgewicht zu halten. Im Gegenzug profitiert Deine Wär­me­pum­penheizung von den reduzierten Netzgebühren (§ 14a EnWG). 

Niedrigere Konzessionsabgabe für Wärmestrom

Die Konzessionsabgabe bekommt die Stadt oder die Gemeinde dafür, dass die Stromleitung durch ihr Gebiet führt. Hierbei bekommt Heizstrom für die Wär­me­pum­pe üblicherweise einen Rabatt von 1 bis 1,5 Cent pro Kilowattstunde.

Der Hintergrund: Das Bundeskartellamt hat 2010 festgestellt, dass Heizstromtarife als Sonderverträge einzustufen sind und für sie bei der Konzessionsabgabe deshalb die besonders niedrige Höchstgrenze von maximal 0,11 Cent pro Kilowattstunde (§ 2 Abs. 3 Nr. 2) gelten soll. Meistens bekommst Du diesen niedrigen Abgabensatz auch. Aber einzelne Netzbetreiber weigern sich, die Rechtsauffassung des Kartellamts anzuerkennen. Sie verlangen vom Stromanbieter die reguläre, hohe Konzessionsabgabe.

In dem Fall kann es vorkommen, dass der von Dir gewählte Wärmestromanbieter Deinen Preis nochmal neu berechnen muss – inklusive der höheren Konzessionsabgabe – nachdem Du den Tarif zum Beispiel über ein Vergleichsportal abgeschlossen hast. Wenn Du möchtest, kannst Du das neu berechnete Angebot dann ablehnen. Ist Dein alter Vertrag günstiger, kläre mit dem bisherigen Versorger, ob er weiter besteht.

Ein anderer, möglicher Fall: Der neue Anbieter schlussfolgert aus der höheren Konzessionsabgabe, die der Netzbetreiber von ihm fordert, dass Deine Wär­me­pum­pe die Voraussetzungen für vergünstigten Strom gar nicht erfüllt und bietet Dir stattdessen einen normalen Stromvertrag an. Weise nach, dass Deine Wär­me­pum­pe steuerbar ist und über einen eigenen Stromzähler verfügt. Wenn Du bereits reduzierte Netzentgelte zahlst, kannst Du das auch anhand Deiner letzten Stromrechnung belegen. Verlange den Heizstromtarif.

Befreiung von zwei Umlagen möglich

Wenn Deine Wär­me­pum­pe über einen eigenen Stromzähler angeschlossen ist, kannst Du Dich von zwei Umlagen befreien lassen, die normalerweise auf Strom fällig werden: der KWKG-Umlage und der Offshore-Netzumlage. Du musst beim Netzbetreiber einen Antrag stellen, um diesen Rabatt zu bekommen. Mehr dazu weiter unten in diesem Ratgeber.

Welche Voraussetzungen musst Du für günstigen Wär­me­pum­pen­strom erfüllen?

Es sind also drei Preisbestandteile – Netzentgelte, Konzessionsabgabe und Umlagen – die sich bei einem Wärmestromtarif reduzieren und durch die der Strom für Deine Wär­me­pum­pe günstiger werden kann.

Am meisten sparst Du über die reduzierten Netzentgelte im Wär­me­pum­pen-Stromtarif. Um einen solchen abschließen zu können, muss Deine Wär­me­pum­pe zwei Voraussetzungen erfüllen: 

  1. Die Wär­me­pum­pe muss über einen eigenen Stromzähler angeschlossen sein, getrennt vom Zähler für Haushaltsstrom. Nur so kann der Strom für die Wär­me­pum­pe separat abgerechnet werden. Das wiederum ist die Voraussetzung für einen Heizstromtarif, der Dir günstigere Netzentgelte beschert.
  2. Die Wärmpumpe muss steuerbar sein, in der Fachsprache heißt das „steuerbare Verbrauchseinheit“. Der Netzbetreiber kann dann über ein Steuergerät am Stromzähler den Stromverbrauch der Wär­me­pum­pe zeitweise drosseln. Seit 1. Januar 2024 müssen alle neu installierten Wär­me­pum­pen, die über 4,2 Kilowatt an elektrischer Leistung aufnehmen können, steuerbar sein. Das hat die Bundesnetzagentur im Zuge der Reform des § 14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) festgelegt. In Zukunft sollen Wär­me­pum­pen an einem intelligenten Stromzähler, dem sogenannten Smart Meter, mit Steuerbox angeschlossen sein.

Derzeit sind die entsprechenden Stromzähler und Steuergeräte aber noch nicht flächendeckend verfügbar. Es genügt laut der Bundesnetzagentur, dass Du Deine Wär­me­pum­pe beim Netzbetreiber anmeldest und sie theoretisch steuerbar wäre. Du kannst dann bereits von reduzierten Netzentgelten profitieren. Die Netzbetreiber haben noch bis mindestens 2030 Zeit, um die Zähler und Steuertechnik überall zu installieren. 

Neben dieser direkten Steuerung gibt es noch eine zweite Möglichkeit, um eine Wär­me­pum­pe zu steuern. Und zwar mithilfe eines Energie-Management-Systems (EMS). Solche Energiemanager funktionieren wie ein Steuergerät und können selbstständig die Vorgaben des Netzbetreibers zur Steuerung der Wär­me­pum­pen-Leistung umsetzen. Oft werden die Geräte werden in Kombination mit einer Pho­to­vol­ta­ik­an­la­ge angeboten. Denn sie können außerdem regeln, dass Du möglichst viel Deines eigenen Solarstroms selbst verbrauchen kannst. 

Wenn Deine Wär­me­pum­pe schon älter ist, finde heraus, ob sie die technischen Voraussetzungen für die Steuerbarkeit erfüllt. Der Hersteller oder Dein Elektrofachbetrieb können Auskunft geben.

Deine Wär­me­pum­pe ist steuerbar und an einem eigenen Stromzähler angeschlossen? Dann kannst Du direkt nach einem günstigen Stromtarif für Wär­me­pum­pen suchen. Nutze für den Tarifvergleich unsere Emp­feh­lungen Check24 und Verivox, die in unserer Untersuchung 2024 am besten abgeschnitten haben.

Deine Wär­me­pum­pe erfüllt die Voraussetzungen nicht? Dann kannst Du überlegen, einen zweiten Stromzähler nachzurüsten. Oder Du beantragst einen pauschalen Rabatt auf die Netzentgelte, sofern Du die Wär­me­pum­pe künftig steuern lässt. Mehr zu diesen Optionen liest Du ab Kapitel 5

Was passiert bei der Steuerung von Wär­me­pum­pen?

Die Bundesnetzagentur erwartet, dass Wär­me­pum­pen auch in Zukunft nur in Ausnahmefällen gesteuert werden. Das bedeutet, die Menge der Stromaufnahme der Wär­me­pum­pe und damit ihre Heizleistung kann für eine kurze Zeit gedrosselt werden. Netzbetreiber dabei müssen strenge Vorgaben einhalten. Im Gegensatz zu steuerbaren Wär­me­pum­pen, die vor 2024 installiert wurden, dürfen Geräte im neuen Modell nicht mehr vollständig abgeschaltet werden. Es wird immer garantiert, dass der Wär­me­pum­pe mindestens 4,2 Kilowatt (kW) an elektrischer Leistung zur Verfügung stehen, auch während einer Drosselung. Im Gegenzug können Netzbetreiber den Anschluss einer neuen Wär­me­pum­pe seit 2024 nicht mehr unter Verweis auf begrenzte Netzkapazitäten ablehnen oder verzögern.

Wär­me­pum­pe von der KWKG- und Offshore-Netzumlage befreien 

Du kannst die Strom­kos­ten für Deine Wär­me­pum­pen noch auf einem anderen Weg senken. Denn die sogenannte KWKG-Umlage und die Offshore-Netzumlage, die beide mit dem Strompreis abgerechnet werden, musst Du mit einer elektrisch betriebenen Wär­me­pum­pe nicht bezahlen (§ 22 EnFG).

Ersparnis – Im Jahr 2024 betragen beide Umlagen zusammen 0,931 Cent pro Kilowattstunde. Bei einem Stromverbrauch der Wär­me­pum­pe von zum Beispiel 5.000 Kilowattstunden ergäbe das eine jährliche Ersparnis von fast 50 Euro. Den jeweiligen Betrag bekommst Du rückwirkend in Deiner jährlichen Stromabrechnung gutgeschrieben.

Voraussetzungen – Die Wär­me­pum­pe muss über einen eigenen Stromzähler angeschlossen sein. Steuerbar muss sie nicht sein. Du musst auch keinen Heizstromtarif nutzen, um die Befreiung zu bekommen – sofern ein Stromzähler für die Wär­me­pum­pe aber ohnehin vorhanden ist, lohnt sich das oft.

Antrag stellen – Die Befreiung von den Umlagekosten musst Du einmalig bei Deinem Stromanbieter beantragen. Er sollte den Rest mit dem zuständigen Netzbetreiber klären. Einige Stromanbieter bieten dafür ein Formular auf ihrer Website an. Alternativ kannst Du unser Mus­ter­schrei­ben für die Umlagebefreiung Deiner Wär­me­pum­pe verwenden. Schicke den Antrag an den Stromanbieter, über den Du den Strom für Deine Wär­me­pum­pe einkaufst. Wenn Du den Stromanbieter wechselst, solltest Du den Antrag beim neuen Anbieter sicherheitshalber erneut stellen. 

Mus­ter­schrei­ben Privilegierung von Wär­me­pum­pen

Unter Vorbehalt – Bevor Du die Erstattung der Umlagen bekommst, muss die EU-Kommission noch ihre beihilferechtliche Zustimmung geben. Trotzdem kannst Du die Meldung schon jetzt vornehmen. Wann die EU grünes Licht gibt, ist noch offen. 

Wann lohnt sich ein Wär­me­pum­pen-Stromtarif?

Rechnen wir zusammen: Dank der geringeren Netzentgelte und Konzessionsabgabe, von denen Du in einem Stromtarif für die Wär­me­pum­pe (Heizstrom) profitierst, kannst Du oft 8 Cent pro Kilowattstunde sparen. Je nach Region ist es mal mehr, mal weniger. 

In unserem Test 2024 haben wir die Ersparnis für 15 unterschiedliche Musterhaushalte einmal durchgerechnet. Wir betrachteten zwei Szenarien: Entweder die Wär­me­pum­pe an einem eigenen Stromzähler betreiben und einen Wärmestromtarif abschließen – dadurch entstehen Zusatzkosten. Oder aber die Wär­me­pum­pe am normalen Stromzähler anschließen und mit normalem Haushaltsstrom betreiben.

Das Ergebnis: Im Schnitt konnten die Haushalte jährlich 238 Euro an Strom­kos­ten sparen, wenn sie die Wär­me­pum­pe mit einem eigenen Wärmestromtarif betrieben. Im besten Fall betrug die Ersparnis durch Wärmestrom fast 590 Euro, das entsprach 22 Prozent der gesamten Strom­kos­ten des Haushalts. Die Tabelle zum Test findest Du weiter unten im Text.

Das hört sich profitabel an. Allerdings gab es in unserer Analyse auch zwei Fälle, in denen sich der Wär­me­pum­pen-Stromtarif nicht auszahlte.

Je mehr Strom Deine Wär­me­pum­pe braucht, desto wahrscheinlicher lohnt sich ein Wärmestromtarif für Dich. Laut unseren Berechnungen ist das oft der Fall, wenn die Wär­me­pum­pe 3.000 Kilowattstunden oder mehr pro Jahr verbraucht. Das ist für eine Wär­me­pum­pe bereits ein recht niedriger Verbrauch. Zusätzlich solltest Du im Haushalt ebenfalls rund 3.000 Kilowattstunden Strom benötigen. Beachte: Verwendest Du im Haushalt oder für die Wär­me­pum­pe Solarstrom aus einer eigenen Pho­to­vol­ta­ik­an­la­ge, reduziert das den hier relevanten Verbrauch. Es zählt nur der Strombezug aus dem Netz. 

Welche Alternative gibt es seit 2024 zum Wärmestrom? 

Seit 2024 kannst Du auch ohne extra Stromzähler und ohne Wärmestromtarif einen Rabatt auf die Stromrechnung bekommen. Dafür muss Deine Wär­me­pum­pe steuerbar sein und beim Netzbetreiber für das sogenannte Modul 1 angemeldet werden. So bekommst Du jedes Jahr eine pauschale Netzentgeltreduzierung, die je nach Region zwischen 110 und 190 Euro liegt. Bezieht man diese Option ein, schmilzt der mögliche Vorteil durch den Wärmestromtarif, den wir oben mit 238 Euro angegeben hatte, auf durchschnittlich nur noch 83 Euro.

Bei elf unserer 15 Musterhaushalte lohnte sich der Wärmestrom aber trotzdem, selbst wenn man den Pauschalrabatt berücksichtigt. Wenn Deine Wär­me­pum­pe jährlich mehr als 4.500 Kilowattstunden an Strom aus dem Netz benötigt, lohnt sich nach unserer Einschätzung ein Wärmestromtarif sogar sehr wahrscheinlich. Brauchst Du weniger, solltest Du die Optionen abwägen. 

Im Detail erklären wir Dir die möglichen Varianten weiter unten. Für neue Wär­me­pum­pen ab 2024, lies Kapitel 5 – und für bereits bestehende Wär­me­pum­pen Kapitel 6.

Welcher Schluss lässt sich daraus ziehen? 

Faustregel: Je energieeffizienter Dein Haushalt, desto seltener lohnt sich ein Stromtarif für die Wär­me­pum­pe an einem separaten Zähler. In modernen Häusern benötigt eine Wär­me­pum­pe ohnehin nur wenig Strom. Eine Solaranlage auf dem Dach kann diese Menge weiter reduzieren. Möchtest Du eigenen Solarstrom sowohl für die Wär­me­pum­pe als auch im Haushalt nutzen, wäre ein zweiter Stromzähler für die Wär­me­pum­pe sogar hinderlich – die Verteilung des Stroms ist dann komplexer. 

Sinnvoller kann in solch einem Fall sein, alles über einen Stromzähler laufen zu lassen. Ein Energie-Management-System (EMS) kann dann den Strom effizient verteilen. Und sobald Du einen intelligenten Stromzähler (Smart Meter) nutzt, könntest Du auch einen dynamischen Stromtarif nutzen. Dabei wird der Strom gezielt dann genutzt, wenn er an der Strombörse gerade günstig ist. Verfügst Du über die entsprechende intelligente Haustechnik, kannst Du Deinen Haushalt und die Wär­me­pum­pe auf diese Weise mit besonders günstigem Strom versorgen und benötigst keinen Wärmestromtarif. 

Mit welchen Zusatzkosten musst Du für Wärmestrom rechnen?

Nur wenn Deine Wär­me­pum­pe genügend Strom verbraucht, kannst Du mit einem günstigen Heizstromtarif die zusätzlichen Kosten wettmachen, die ein Wär­me­pum­pen-Stromtarif mit sich bringt. Denn damit hast Du zwei parallele Stromverträge – neben dem Wär­me­pum­pen-Stromtarif musst Du schließlich noch einen normalen Vertrag für den Haushaltsstrom abschließen.

Dadurch zahlst Du auch zweimal einen jährlichen Grundpreis. Der kann je nach Stromvertrag unterschiedlich hoch ausfallen. Oft liegt er bei zehn bis 15 Euro pro Monat.

Außerdem zahlst Du eine Gebühr für den zweiten Stromzähler, den Du für die Wär­me­pum­pe brauchst. Meistens ist dieses sogenannte Messstellenentgelt bereits im Grundpreis des Stromtarifs enthalten. Aber nicht, wenn es sich bereits um ein modernes Smart Meter handelt. Wenn der Netzbetreiber Bedarf sieht, Deine Wär­me­pum­pe tatsächlich zu steuern, kann er außerdem Kosten für die Steuerung abrechnen. Wenn Du eine steuerbare Wär­me­pum­pe betreibst, kommen diese Kosten früher oder später ohnehin auf Dich zu. 

Exkurs: Was ein Smart Meter und die Steuerung kosten

Das Smart Meter, ein intelligenter Stromzähler, kostet Dich für steuerbare Wär­me­pum­pen höchstens 50 Euro im Jahr (§ 30 Abs. 1 Nr. 5 MsbG). Neu installierte Wär­me­pum­pen können bereits jetzt per Smart Meter angeschlossen werden. Ab 2025 sollen die intelligenten Stromzähler schrittweise flächendeckend ausgerollt werden, unter anderem für alle Haushalte mit einer steuerbaren Wär­me­pum­pe (§ 45 Abs. 1 Nr. 2 EnEDiNG). 

Weil die etwas höheren Kosten für Smart Meter oft nicht im Grundpreis des Stromvertrags enthalten sind, bekommst Du vom Betreiber des Zählers, dem Mess­stel­len­be­trei­ber, in der Regel eine Extra-Rechnung. Gegenüber einem digitalen Stromzähler, der maximal 20 Euro pro Jahr kostet (§ 32 Abs. 1 MsbG), oder einem noch günstigeren analogen Ferraris-Zähler betragen die Mehrkosten eines Smart Meters rund 30 bis 40 Euro.

Dazu kommen noch die Kosten für die Steuerung der Wär­me­pum­pe, für die Netzbetreiber bis zu 40 Euro im Jahr verlangen dürfen. Sie setzen sich zusammen aus 30 Euro Entgelt für die Steuerbox am Smart-Meter-Gateway (§ 35 Abs. 1 Nr. 3) und 10 Euro für die Datenkommunikation (§ 35 Abs. 1 Nr. 2). 

Ein Smart Meter inklusive Steuerung für die Wär­me­pum­pe kostet also jährlich 70 Euro mehr als ein digitaler Zähler ohne Steuerung. Bis die Netzbetreiber die neue Technik aber an allen vorgesehenen Stellen einbaut haben, wird es noch ein paar Jahre dauern. So lange kannst Du auch ohne Smart Meter und aktive Steuerung bereits von günstigem Wärmestrom profitieren, sofern Deine Wär­me­pum­pe als steuerbar angemeldet und an einem eigenen Stromzähler angeschlossen ist.

Wo findest Du günstige Stromtarife für Deine Wär­me­pum­pe?

Günstige Tarife für Wär­me­pum­pen­strom findest Du am einfachsten über Vergleichsportale im Internet. Dort kannst Du die Angebote verschiedener Stromlieferanten für Deinen Wohnort sehen und Preise sowie Konditionen vergleichen. In unserem Test im Frühjahr 2024 haben wir sechs dieser Portale genauer untersucht und Wärmestrom-Angebote für 15 Musterhaushalte eingeholt.

Das Ergebnis unserer Analyse: Wir empfehlen die Vergleichsportale Check24 und Verivox. Sie lieferten für die Wär­me­pum­pen unserer Testhaushalte nicht nur die preisgünstigsten Stromangebote, sondern bildeten auch ein breites Spektrum an verschiedenen regionalen und bundesweiten Anbietern für Wärmestrom ab. 

Beachte: Um die bei unseren Emp­feh­lungen angezeigten Wär­me­pum­pen-Stromtarife abschließen zu können, muss Deine Wär­me­pum­pe an einem eigenen Stromzähler angeschlossen und steuerbar sein.

Check24
Vergleichsrechner für Wärmestromtarife
  • verschiedene Stromtarife für Wär­me­pum­pen vergleichen
  • regionale und bundesweite Anbieter
  • in unserem Test in 15 von 15 Fällen den günstigsten Tarif gefunden
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Vergleichsrechner für Wärmestromtarife
  • verschiedene Stromtarife für Wär­me­pum­pen vergleichen
  • regionale und bundesweite Anbieter
  • in unserem Test in 14 von 15 Fällen den günstigsten Tarif gefunden

Welche Einstellungen auf den Portalen sind empfehlenswert?

Bei der Abfrage auf den Vergleichsportalen musst Du zunächst wählen, ob die Wär­me­pum­pe an einem Eintarif- oder einem Zweitarifzähler angeschlossen ist. Ein Eintarifzähler besitzt nur ein Zählwerk und zeigt eine Verbrauchsmenge an. Der Zweitarifzähler besitzt zwei Zählwerke und zeigt einen Verbrauch für den Tag, die sogenannte Hochtarif-Zeit (HT), und einen für die Nacht, die Niedertarif-Zeit (NT), an. Je nachdem, was für einen Zähler Du besitzt, gibst Du den Gesamtverbrauch Deiner Wär­me­pum­pe an oder die Verbrauchswerte aufgeschlüsselt nach HT und NT. Schließlich musst Du noch Deine Postleitzahl eingeben.

Die Angebote, die Du angezeigt bekommst, kannst Du auf den Portalen noch nach bestimmten Kriterien filtern. Unsere Emp­feh­lungen bieten bereits gute Voreinstellungen, die Du übernehmen kannst. Stelle ein, dass die Sortierung der Tarife nach dem niedrigsten Preis erfolgt. Wenn Du weitere Anpassungen vornehmen möchtest, achte auf unsere Emp­feh­lungen für ver­brau­cher­freund­liche Vertragskonditionen

  • Vertragslaufzeit: Sie sollte zwischen zwölf und 24 Monaten liegen. Nach Ablauf dieser Zeit verlängert sich der Stromvertrag auf unbestimmte Zeit und du kannst ihn mit einer Frist von einem Monat kündigen (§ 309 Nr. 9 BGB).
  • Preisgarantie: Der Stromtarif sollte zumindest eine eingeschränkte Preisgarantie bieten, die mindestens so lange wie die Vertragslaufzeit gilt.
  • Kündigungsfrist: Sie sollte mindestens zwei Wochen betragen.
  • Bonus: Mit diesen Prämienzahlungen wollen Anbieter neue Kundinnen und Kunden anlocken. Beachte, dass Boni einen Stromtarif nur im ersten Vertragsjahr vergünstigen. Wenn Du kein Problem mit einem regelmäßigen Preisvergleich und Anbieterwechsel hast, kannst Du den Bonus einrechnen lassen. Wählst Du diese Option ab, siehst Du stattdessen die Tarife ganz oben, die auch ohne Bonus am günstigsten sind.
  • Pakettarife und Tarife mit Kaution: Diese Tarifarten solltest Du meiden. Die Vergleichsportale blenden sie standardmäßig aus.

Nach diesen Kriterien filtern wir auch in unserem Finanztip-Stromrechner für normalen Haushaltsstrom (enthält Werbelinks). Du kannst dadurch mindestens ein Jahr lang mit stabilen Strompreisen für Deine Wär­me­pum­pe rechnen.

Wie läuft der Wechsel Deines Wär­me­pum­pen-Stromtarifs ab?

Wenn Du bereits einen bestehenden Stromtarif für Deine Wär­me­pum­pe hast, können Dir die Portale die mögliche Ersparnis durch einen Tarifwechsel ausrechnen. Stelle Deinen aktuellen Tarif ganz oben selbst ein. Die Portale zeigen zwar auch automatisch eine Ersparnis an, oft ist Dein richtiger Vergleichstarif aber noch nicht hinterlegt.

Sagt Dir ein Angebot zu, kannst Du den Stromvertrag direkt auf dem Vergleichsportal abschließen. Alternativ kannst Du den Tarif auch auf der Internetseite des Anbieters suchen – beachte aber, dass die Vertragskonditionen dort von dem Vergleichsportal abweichen können. Manche Anbieter zahlen zum Beispiel bei einem Abschluss über die Portale einen höheren Bonus. Einige Tarife werden auch exklusiv auf den Portalen angeboten.

Den Auftrag für den Anbieterwechsel kannst Du bis zu sechs Monate vor dem geplanten Vertragsbeginn erteilen. Achte beim Wechsel nur auf die Kündigungsfrist Deines eventuell bereits bestehenden Vertrags. Der neue Anbieter kann die Abwicklung der Kündigung aber ganz einfach für Dich übernehmen. Zustande kommt der neue Stromvertrag erst, wenn der gewählte Versorger den Wechsel bestätigt und Dir einen exakten Lieferbeginn nennt. Selbst wenn beim Wechsel etwas nicht glatt läuft, bekommst Du weiterhin Strom – der Grundversorger springt dann ein. 

Grundsätzlich gelten für einen Wärmestromtarif dieselben Regeln wie bei einem normalen Stromvertrag. Erhöht der Anbieter beispielsweise die Preise, steht Dir ein Son­der­kün­di­gungs­recht zu – dadurch kannst Du sofort kündigen und Dir einen neuen Anbieter suchen. Ziehst Du um, darfst Du den Vertrag unter bestimmten Umständen ebenfalls außerordentlich kündigen.

Mehr dazu im Ratgeber Stromanbieter wechseln

  • Wir zeigen Dir, wie Du einen zuverlässigen Stromanbieter findest.

  • Probleme mit dem Stromanbieter? Welche Rechte Du hast – und an was sich Dein Anbieter halten muss.

  • Abschläge, Kündigungsfristen, Preiserhöhungen: Erfahre, was Du rund um Deinen Stromvertrag wissen solltest.

Zum Ratgeber

Zwei Stromtarife: Neukundenbonus doppelt absahnen? 

Stromanbieter zahlen Dir für einen Wechsel in ihren Tarif oft einen Bonus. Die Kombination aus zwei Stromtarifen – Wärmestrom und Haushaltsstrom – bietet theoretisch besonders hohes Sparpotenzial, wenn Du diese Boni nutzt. Denn wenn Du regelmäßig wechselst, etwa jährlich oder alle zwei Jahre, kannst Du bei gleich zwei Stromtarifen immer wieder einen Bonus absahnen. Dabei kann es aber zu Problemen kommen.

Diese Neukundenboni gelten nämlich nur, wenn Du in letzter Zeit nicht bereits Kundin oder Kunde des Unternehmens warst. Mit gleich zwei Stromtarifen läufst Du Gefahr, aus solch einem Grund Deinen Anspruch auf einen Bonus zu verlieren. Wenn Du vor Kurzem noch Haushaltsstrom bei einem Anbieter bezogen hast und nun einen Wär­me­pum­pen-Stromtarif bei ihm abschließt, wird er Dich wahrscheinlich nicht als neue Kundin oder Kunde einstufen. Und manchmal gehören zwei Stromtarife zweier verschiedener Marken zu ein und demselben Unternehmen – auch dann bekommst Du den Bonus wahrscheinlich nicht.

Falls Dich ein neu ausgewählter Stromanbieter bereits aus der Vergangenheit kennt und vermutet, dass Du nach kurzer Zeit wieder von ihm weg wechseln wirst, kann er Dich auch einfach ablehnen. Stromlieferanten sind nicht verpflichtet, Dich als Kundin oder Kunde aufzunehmen – mit Ausnahme des Grundversorgers. Einer Ablehnung aus solch einem Grund kannst Du vorbeugen: Fordere Stromanbieter nach der Kündigung Deines Liefervertrags schriftlich auf, Deine Daten zu löschen.

Beachte: Tarife mit hohen Bonuszahlungen sind oft nur im ersten Vertragsjahr günstig. Sobald der Bonus wegfällt, können andere Tarife, in denen es keinen anfänglichen Bonus gab, deutlich günstiger sein. Denn in solchen Tarifen kann der Strompreis pro Kilowattstunde und der Grundpreis niedriger sein als in Bonustarifen.

Mehr dazu im Ratgeber Stromtarif mit Prämie/Bonus

  • Viele Stromanbieter zahlen einen hohen Bonus, um Kunden anzulocken.
  • Neukundenboni kannst Du gezielt nutzen, doch es gibt Tücken und Hindernisse, die Du beachten solltest. 
  • Alle Informationen und wie Du einen Stromtarif mit Bonus abschließt, liest Du im Ratgeber.

Zum Ratgeber
 

Wie schließt Du Deine Wär­me­pum­pe ab 2024 am besten an?

Für neue Wär­me­pum­pen, die ab 2024 erstmals in Betrieb gehen, gilt die neue Version des Paragraf 14a aus dem Energiewirtschaftsgesetz. Deine Wär­me­pum­pe muss demnach steuerbar sein, sofern sie über 4,2 Kilowatt an elektrischer Leistung aufnehmen kann. So wird sie auch verpflichtend beim Netzbetreiber angemeldet.

Neu ist: Du hast bei der Anmeldung zwei Optionen, um Vergünstigungen zu bekommen. Die Details dazu hat die Bundesnetzagentur festgelegt.

Modul 1 – Wenn Du dem Netzbetreiber nichts weiter mitteilst, landest Du automatisch im sogenannten Modul 1. Als Gegenleistung dafür, dass der Netzbetreiber die Leistung Deiner Wär­me­pum­pe zu bestimmten Zeiten drosseln darf, bekommst Du einen pauschalen Rabatt auf das Netzentgelt. Abhängig von Deiner Region sind das zwischen 110 und 190 Euro (brutto) im Jahr. Dein Stromanbieter reduziert Deine jährliche Stromrechnung um diesen Betrag. Um das Modul 1 zu nutzen, brauchst Du keinen eigenen Stromzähler für die Wär­me­pum­pe. Es funktioniert aber auch, falls dieser vorhanden ist.

Modul 2 – Voraussetzung für das Modul 2 ist ein eigener Stromzähler für die Wär­me­pum­pe. Der ermöglicht Dir, einen speziellen Wär­me­pum­pen-Stromtarif abzuschließen, so wie oben beschrieben. Vorteil dabei: Anstatt eines Pauschalbetrags bekommst Du einen Rabatt von 60 Prozent auf die Netzentgelte. So sparst Du einige Cent mit jeder verbrauchten Kilowattstunde Strom. Eventuell bekommst Du zusätzliche Vergünstigungen bei der Konzessionsabgabe und durch die Umlagenbefreiung.

Wenn Du einen zweiten Stromzähler hast, kannst Du jederzeit in das Modul 2 wechseln, indem Du Deinem Netzbetreiber diesen Wunsch mitteilst oder bei einem Stromanbieter einen entsprechenden Wärmestromtarif abschließt. Der Netzbetreiber prüft dann, ob Du die Voraussetzungen erfüllst, und überführt Dich anschließend ins Modul 2. Bei einer neuen Wär­me­pum­pe kannst Du auch gleich zu Beginn diese Wahl treffen. Dein Fachbetrieb sollte Dich dabei unterstützen können.

Lohnt sich Modul 1 oder Modul 2 mehr?

Wie Du neue Wär­me­pum­pe ab 2024 am besten anschließen und nach welchem Modul Du sie anmelden solltest, lässt sich nicht pauschal sagen. In unserem Test für 15 Musterhaushalte haben wir die möglichen Einsparungen durch einen Wärmestromtarif mit unterschiedlichen Ausgangsbedingungen ermittelt. Sie lagen im Schnitt bei 238 Euro

Bedenke aber: Im neuen 2024-Modell kannst Du dank Modul 1 auch einen festgelegten Rabatt für Deine Wär­me­pum­pe bekommen, ohne dass Du überhaupt einen Wärmestromtarif nutzt. Er liegt im Mittel bei rund 150 Euro pro Jahr. Damit sich Modul 2 und damit der Wärmestromtarif lohnt, muss die mögliche Ersparnis also den Pauschalrabatt aus Modul 1 übersteigen.

Wir haben das für unsere 15 Musterhaushalte durchgerechnet. Auch nach Abzug des Pauschalrabatts lohnte sich der separate Wärmestromtarif in den meisten Fällen. Allerdings schrumpfte die durchschnittliche Ersparnis auf nur noch 83 Euro im Jahr. Denn bei vier der 15 Beispielhaushalte wäre das Modul 1 günstiger gewesen, also Wär­me­pum­pe und Haushaltstrom an nur einem Zähler. 

Dazu eine Faustregel

  • Verbraucht Deine Wär­me­pum­pe mehr als 3.000 Kilowattstunden pro Jahr, solltest Du die Wahl von Modul 2 zumindest in Erwägung ziehen.
  • Sehr wahrscheinlich lohnt sich das Modul 2 und damit der Wär­me­pum­pen-Stromtarif ab einem Verbrauch von 4.500 Kilowattstunden und mehr
  • Liegt Dein Verbrauch unter 3.000 Kilowattstunden, ist Modul 1 wahrscheinlich die günstigere Wahl. Gerade im Neubau, wo nur wenig Heizenergie benötigt wird und obendrein oft Strom aus einer eigenen PV-Anlage genutzt werden kann, fährst Du ohne Wär­me­pum­pen-Stromtarif – und mit Modul 1 – womöglich besser.

Wann lohnt sich ein zweiter Stromzähler für den Wär­me­pum­pen­strom?

Modul 1 funktioniert mit einem oder zwei Stromzählern. Es lohnt sich aber viel eher, wenn nur ein Stromzähler vorhanden ist und Du nicht unnötigerweise für einen zweiten Zähler bezahlen und einen zweiten Stromtarif mit Grundgebühr abschließen musst. Diese Kosten auf Dich zu nehmen, lohnt sich vor allem in Verbindung mit einem günstigen Wärmestromtarif (Modul 2). 

In einem Neubau solltest Du aber ganz unabhängig von Deiner anfänglichen Modulwahl dafür sorgen, dass ein zweiter Zählerplatz vorhanden ist und nachträgliche Änderungen ohne viel Aufwand umgesetzt werden könnten. Das raten auch die Verbraucherzentralen. Denn der Strombedarf Deiner Wär­me­pum­pe oder die Bedingungen für günstigen Wär­me­pum­pen­strom könnten sich in Zukunft verändern. 

Wenn Du dagegen eine neue Wär­me­pum­pe in einem bestehenden Haus installierst, musst Du abwägen. Einen zusätzlichen Zähler neu zu installieren oder einen bestehenden stillzulegen, ist immer möglich. Je nach vorhandener Elektroinstallation kann der Aufwand minimal sein oder aber ein komplett neuer Zählerschrank notwendig werden. Dementsprechend können die Investitionskosten im niedrigen dreistelligen Bereich liegen, oder aber mehrere Tausend Euro betragen. Hier solltest Du zusammen mit einem Elektrofachbetrieb besprechen, was sich in Deinem Fall auszahlt. 

Übrigens: Viele Installationskosten, die in Zusammenhang mit einer neuen Wär­me­pum­pe anfallen, sind förderfähig. Das bedeutet, Du kannst auch für den Einbau eines neuen Zählerschranks und eines Zählers die Wär­me­pum­pen-Förderung bekommen.

Welche Möglichkeiten hast Du bei Deiner bestehenden Wär­me­pum­pe?

Szenario 1: Wär­me­pum­pe hat eigenen Stromzähler

Wenn Du schon vor 2024 eine Wär­me­pum­pe installiert hast und sie bereits an einem separaten Stromzähler angeschlossen ist, lohnt sich in vielen Fällen ein Wär­me­pum­pen-Stromtarif. Ab einem jährlichen Strombezug von 3.000 Kilowattstunden aufwärts solltest Du das zumindest prüfen.

Alternative 1 – Gerade wenn Dein Strombedarf niedriger ist, kannst Du auch überlegen, für Deine steuerbare Wär­me­pum­pe stattdessen die pauschale Netzentgeltreduzierung in Anspruch zu nehmen. Das ist nichts anderes als ein jährlicher Rabatt von rund 150 Euro auf Deine Stromrechnung. Dafür musst Du das oben beschriebene Modul 1 nach dem neuen § 14a EnWG beim Netzbetreiber beantragen. 

Alternative 2 – Bleibt der Strombedarf der Wär­me­pum­pe voraussichtlich langfristig niedrig, kann es sich auch lohnen, den zweiten Zähler erst einmal stillzulegen. Dafür müsste die Wär­me­pum­pe an den Hauptstromzähler neu angeschlossen werden, dort muss dann auch eine Steuermöglichkeit geschaffen werden. Der Vorteil dabei: So sparst Du Dir die Grundgebühr des zweiten Stromvertrags und die jährlichen Mietkosten für den zweiten Zähler. Zugleich kannst Du auch hier den pauschalen Netzentgeltrabatt nach Modul 1 nutzen. Die Kosten für diese Umrüstung können individuell unterschiedlich hoch ausfallen. Wende Dich dafür an einen Elektrofachbetrieb.

Szenario 2: Wär­me­pum­pe hat keinen eigenen Stromzähler

Ist Deine Wär­me­pum­pe dagegen am normalen Haushalts-Stromzähler angeschlossen, hast Du die umgekehrten Optionen, solange Du der Steuerung zustimmst.

Alternative 1 – Du aktivierst das Modul 1 und sicherst Dir den pauschalen Netzentgeltrabatt.

Alternative 2 – Oder Du lässt einen zweiten Stromzähler nachrüsten, um einen vergünstigten Wärmestromtarif nutzen zu können. Ist Dein Zählerschrank dafür bereits vorbereitet, kostet die Nachrüstung oft einen niedrigen dreistelligen Betrag. Muss der Zählerschrank dafür aber umgebaut oder gar getauscht werden, können Kosten von mehreren Tausend Euro anfallen. Eine Elektro-Fachkraft kann Dir die Kosten genauer nennen. Überlege, ob Du diese Kosten durch einen günstigen Wärmestromtarif wieder hereinholen kannst.

Ist Deine Wär­me­pum­pe bisher nicht steuerbar, dann kannst Du Dich entscheiden, sie künftig steuern zu lassen. Wende Dich dazu an Deinen Netzbetreiber. Er darf Deine Wär­me­pum­pe in bestimmten Fällen dann drosseln und kann dafür ein Steuergerät einbauen. Im Gegenzug profitierst Du von den Vergünstigungen durch die pauschale Netzentgeltreduzierung (Modul 1) oder einen günstigen Wärmestromtarif (Modul 2). Wär­me­pum­pen, die vor 2024 installiert wurden und noch nicht zur Steuerung angemeldet wurden, dürfen weiterhin ungesteuert bleiben.

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So haben wir getestet

Für unsere Analyse von Vergleichsportalen für Wärmestrom im Frühjahr 2024 haben wir über eine anonyme Google-Suche zwölf verschiedene Internetseiten gefunden, die einen Vergleichsrechner für Wär­me­pum­pen-Stromtarife enthielten. Zusätzlich waren uns aus dem vorangegangenen Test im Jahr 2021 zwei weitere Seiten mit solchen Vergleichsrechnern bekannt. Acht Websites sortierten wir zu Beginn aus, weil sie entweder nur einen Vergleich für Haushaltsstrom boten oder nur ein Wärmestrom-Rechner eines anderen Vergleichsportals abgebildet wurde.

Folgende sechs Portale haben wir näher untersucht: 

  • Check24 mit eigener Datenbank
  • Mut-Zum-Wechseln mit eigener Datenbank
  • Stromauskunft mit Daten von Verivox
  • Stromvergleich mit Daten von Verivox
  • Verivox mit eigener Datenbank
  • Wechseljetzt mit Daten von Verivox

Wir definierten 15 Musterhaushalte, für die wir im Februar 2024 auf den Portalen nach Wär­me­pum­pen-Stromtarifen suchten. Die Haushalte waren über ganz Deutschland verteilt, von der Millionenstadt bis zum Dorf war alles dabei. Die Wär­me­pum­pen verbrauchten entweder 3.000, 5.000 oder 7.000 Kilowattstunden pro Jahr und waren entweder an Ein- oder Zweitarifzählern angeschlossen. Bei der Frage, ob Neukundenboni in die Berechnung des günstigsten Angebots einfließen sollen oder nicht, berücksichtigten wir unterschiedliche Präferenzen. Somit erhielten wir ein Testfeld mit realistischen, aber dennoch verschiedenen Ausgangssituationen.

Bei der Tarifabfrage setzten wir die Filtereinstellungen manuell auf maximal 12 Monate Vertragslaufzeit bei mindestens 12 Monaten Preisgarantie. Alle weiteren Filter stellten wir möglichst so ein, dass sie den von Finanztip emp­foh­lenen Kriterien für Stromtarife entsprachen. Alle getesteten Portale lieferten unter diesen Bedingungen eine breite Auswahl an Tarifen.

Das Ergebnis – Das Vergleichsportal Check24 lieferte für alle 15 Musterhaushalte das preisgünstigste Angebot, Verivox in 14 Fällen. Die Portale Stromvergleich und Stromauskunft zeigten dieselben Ergebnisse wie Verivox an. Gegenüber dem „Original“ waren für uns jedoch keine weiteren Vorteile auszumachen, sodass wir die beiden Portale letztendlich aussortierten. Wechseljetzt arbeitet ebenfalls mit Verivox-Daten, lieferte aber teilweise abweichende Ergebnisse, in drei Fällen auch einen um bis zu zehn Prozent höheren Bestpreis. Das Portal gab an, Online-Bewertungen von Stromanbietern einzubeziehen. Wie die Kriterien genau aussehen, verriet das Portal nicht. Mut-Zum-Wechseln arbeitet mit eigenen Daten, lieferte für unser Testfeld aber nur in einem von 15 Fällen den besten Preis. Im Schnitt waren die günstigsten Angebote auf dem Portal fast 4 Prozent teurer als anderswo, in einem Fall ergab sich ein Preisaufschlag von 15 Prozent.

Unsere Emp­feh­lung – Wir empfehlen für den Vergleich von Stromtarifen für Wär­me­pum­pen die Portale Check24 und Verivox. Die jeweils preisgünstigsten Ergebnisse der beiden Portale haben wir auf der Website des betreffenden Anbieters verifiziert. In Einzelfällen stellten wir Abweichungen fest. Unserer Recherche zeigte, dass es sich dabei nicht um Preisfehler handelte. Stromanbieter zahlen auf Vergleichsportalen teilweise höhere Boni als auf ihrer eigenen Website oder bieten bestimmte Tarife exklusiv auf den Portalen an.

Überprüft: Wie viel spart ein Wär­me­pum­pentarif?

Zusätzlich wollten wir wissen, wie hoch die Ersparnis mit einem Stromtarif für die Wär­me­pum­pe gegenüber einem normalen Haushaltsstromtarif ausfällt. Deshalb verglichen wir für unsere 15 Musterhaushalte noch zwei Szenarien.

  • Szenario 1: Wär­me­pum­pe und Haushalt sind an demselben Stromzähler angeschlossen, der gesamte Stromverbrauch wird also über den normalen Stromtarif abgerechnet.
  • Szenario 2: Die Wär­me­pum­pe ist über einen separaten Stromzähler angeschlossen. Es werden zwei Stromverträge abgeschlossen, neben dem normalen Tarif für den Haushalt zusätzlich noch ein Wärmestromtarif.

Den Vergleich haben wir mit einer unserer Emp­feh­lungen, Check24, durchgeführt. Für den benötigten Strom im Haushalt berücksichtigten wir zwei unterschiedliche Verbrauchsmengen. Einmal einen eher niedrigen Verbrauch von 2.500 Kilowattstunden, was etwa dem Strombedarf eines Pärchens entspricht. Und einen höheren Verbrauch von 4.000 Kilowattstunden im Jahr, was eine Familie in etwa benötigt.
 

Ersparnis durch einen Wär­me­pum­pen-Stromtarif

Stromverbrauch von H=Haushalt und W=WärmepumpeKosten bei einem Stromtarif (ausschließlich Haushaltsstrom)Kosten bei zwei Stromtarifen (Haushaltsstrom und Wärmestrom)Vorteil durch zwei Stromtarife (Haushaltsstrom und Wärmestrom), „Modul 2“
Profil 1:
H 2.500 kWh
W 3.000 kWh
1375 Euro1456 Euro- 81 Euro

Profil 2:

H 4.000 kWh

W 3.000 kWh

1700 Euro1500 Euro200 Euro

Profil 3*:

H 2.500 kWh

W 3.000 kWh

1508 Euro1438 Euro69 Euro

Profil 4*:

H 4.000 kWh

W 3.000 kWh

1879 Euro1706 Euro173 Euro

Profil 5:

H 2.500 kWh

W 5.000 kWh

1821 Euro1540 Euro281 Euro

Profil 6:

H 2.500 kWh

W 5.000 kWh

1952 Euro1573 Euro379 Euro

Profil 7:

H 4.000 kWh

W 5.000 kWh

2381 Euro2012 Euro369 Euro

Profil 8:

H 4.000 kWh

W 5.000 kWh

2595 Euro2247 Euro348 Euro

Profil 9:

H 4.000 kWh

W 5.000 kWh

2160 Euro1910 Euro250 Euro

Profil 10*:

H 2.500 kWh

W 5.000 kWh

1808 Euro1820 Euro- 12 Euro

Profil 11:

H 2.500 kWh

W 7.000 kWh

2686 Euro2098 Euro588 Euro

Profil 12:

H 4.000 kWh

W 7.000 kWh

2839 Euro2438 Euro401 Euro

Profil 13*:

H 2.500 kWh

W 7.000 kWh

2561 Euro2359 Euro202 Euro

Profil 14:

H 4.000 kWh

W 7.000 kWh

2632 Euro2301 Euro331 Euro

Profil 15*:

H 2.500 kWh

W 7.000 kWh

2563 Euro2496 Euro67 Euro

Wir haben die günstigsten Strom­kos­ten für 15 unterschiedliche Profile und zwei Szenarien verglichen. Szenario eins: Der Musterhaushalt schließt einen neuen Haushaltsstrom-Tarif ab, über den auch die Wär­me­pum­pe versorgt wird. Szenario zwei: Es werden separat ein neuer Wärmestrom-Tarif für die Wär­me­pum­pe sowie ein neuer Haushaltsstrom-Tarif abgeschlossen, bei getrennter Messung des jeweiligen Stromverbrauchs. Für die Messung des Wärmestroms wurden je nach Musterhaushalt unterschiedliche Voraussetzungen, also Ein- und Doppeltarifzähler, berücksichtigt. Die Musterhaushalte waren über Regionen in ganz Deutschland verteilt. Berücksichtigt wurden Wärmestrom- und Haushaltsstromtarife mit einer Vertragslaufzeit von zwölf Monaten bei zwölfmonatiger Preisgarantie. Alle Zahlen sind auf volle Euro gerundet.

* Bei den mit einem Stern gekennzeichneten Musterhaushalten wurden keine Neukunden-Boni beim Anbieterwechsel berücksichtigt.

Quelle: Finanztip-Recherche mit Daten von Check24 (Stand: 20. März 2024)

Die Tabelle zeigt: Bei einem hohen Stromverbrauch der Wär­me­pum­pe von 7.000 Kilowattstunden betrug die Ersparnis bis zu 588 Euro im Jahr. Im ungünstigsten Beispielfall, erzielt mit einem niedrigen Wärmestromverbrauch von 3.000 Kilowattstunden, zahlte man aber 81 Euro drauf. Im Schnitt konnten die Musterhaushalte pro Jahr 238 Euro durch den separaten Wär­me­pum­pen-Stromtarif sparen.

Berücksichtigte man die Ersparnis, die durch eine pauschale Netzentgeltreduzierung mit Modul 1 möglich ist, betrug der Vorteil des Wär­me­pum­pen-Stromtarifs im Schnitt aber nur noch 83 Euro. 

Wir können deshalb keine pauschale Emp­feh­lung aussprechen, einen solchen Tarif abzuschließen. Ob sich ein Stromtarif für die Wär­me­pum­pe in Deinem Fall lohnt, ist von mehreren Faktoren abhängig. Dazu zählt die Region, in der Du wohnst. Und vor allem, wie viel Strom Du benötigst. Je höher der Stromverbrauch, desto wahrscheinlicher ist es, dass sich ein separater Stromzähler für die Wär­me­pum­pe und ein dazu passender Wärmestromtarif auch lohnen kann. Beachte dabei: Wenn Du Strom aus einer eigenen Pho­to­vol­ta­ik­an­la­ge verwendest, reduziert sich die Menge an Strom, die Du von einem Anbieter zukaufen musst. 

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