Solarpflicht In welchen Bundesländern eine Solaranlage schon Pflicht ist

Benjamin_Weigl
Benjamin Weigl
Finanztip-Experte für Energie

Das Wichtigste in Kürze

  • Wenn Du eine Dachsanierung planst oder eine neue Immobilie bauen möchtest, kann Dich in bestimmten Regionen die Solarpflicht betreffen. Dann musst Du eine Solaranlage auf dem Dach installieren.

  • 2024 gilt die Solardachpflicht für einen Neubau von Wohngebäuden bereits in Baden-Württemberg, Berlin und Hamburg. 2025 ziehen weitere Bundesländer nach. Auch manche Kommunen haben eine Solarpflicht.

  • Oft besteht die Wahl: Entweder Du installierst eine Pho­to­vol­ta­ik­an­la­ge oder eine Solarthermieanlage. Was Du tun kannst, erfährst Du in diesem Ratgeber.

So gehst Du vor

  • Vor allem, wenn Du eine Dachsanierung planst oder eine neue Immobilie bauen möchtest, kann die Solarpflicht für Dich von Bedeutung sein.

  • Erkundige Dich, was in Deiner Region schon gilt oder für die kommenden Jahre geplant ist. Unsere Übersicht hilft Dir dabei.

  • Wenn Du nach günstigen Angeboten für Solaranlagen suchst, dann kontaktiere gleich mehrere Firmen. Wir empfehlen, mit dem Vergleichsportal www.selfmade-energy.com zu starten. Als Ergänzung kannst du die Angebotsvermittler www.photovoltaik-angebotsvergleich.de und www.solaranlagen-portal.com nutzen.

Die Sonne schickt unglaublich viel Energie auf die Oberfläche unserer Erde, als Strahlung und Wärme. Die Solarenergie zählt neben der Windkraft zu den wichtigsten erneuerbaren Energiequellen. Sie ist klimafreundlich und kann heutzutage auch sehr kostengünstig erzeugt werden. In immer mehr Regionen in Deutschland wird es deshalb Vorschrift, Solarenergie zu nutzen. Wir erklären Dir, was das für Dich bedeutet, wenn Du ein neues Haus planst oder ein Dach sanieren möchtest.

Was bedeutet Solarpflicht?

Unter Solarpflicht oder einer sogenannten solaren Baupflicht versteht man eine gesetzliche Vorgabe, nach der unter bestimmten Umständen eine Solaranlage auf dem Dach installiert werden muss. Man spricht auch von einer Solardachpflicht. Für Wohngebäude bedeutet eine Solarpflicht in aller Regel, dass entweder eine Pho­to­vol­ta­ik­an­la­ge (PV-Anlage) zur Stromerzeugung oder eine Solarthermieanlage zur Wärmegewinnung installiert werden muss. Wenn Du planst, ein Haus zu bauen oder das Dach Deiner Immobilie zu sanieren, erhöht eine Solardachpflicht Deine Kosten. Im Jahr 2024 musst Du für eine PV-Anlage oft mit Installationskosten im fünfstelligen Bereich rechnen, je nach Größe etwa zwischen 7.500 und 18.000 Euro.

Diese Kosten musst Du vorstrecken, fast immer holst Du sie innerhalb von 10 bis 20 Jahren aber wieder herein. Denn Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen sind mittlerweile günstig zu haben – und durch den Eigenverbrauch des erzeugten Stroms rentieren sie sich auf lange Sicht, weil Du Strom­kos­ten einsparst. Zusätzlich bekommst Du die sogenannte Einspeisevergütung für Strom, den Deine Anlage ins öffentliche Stromnetz abgibt. Selbst wenn Dein Haushalt nur einen geringen Strombedarf hat, kann eine PV-Anlage rentabel sein: Bei Volleinspeisung bekommst Du nämlich eine noch höhere Vergütung dafür, dass Du Strom abgibst. Ob sich für Dich der Eigenverbrauch oder die Volleinspeisung mehr lohnt, erklären wir Dir im Ratgeber zur Photovoltaik.

Vor- und Nachteile der Solardachpflicht

Für eine Solarpflicht spricht neben der Rentabilität der Anlagen vor allem, dass freie Dachflächen genutzt werden, um Energie zu erzeugen. Gerade in Neubauten kann sich eine PV-Anlage besonders auszahlen. Neu gebaute Wohnhäuser werden heutzutage mehrheitlich mit Wär­me­pum­pen beheizt und oft mit einer Wallbox ausgestattet, um ein E-Auto laden zu können. Beide Technologien benötigen viel Strom – und wenn der kostengünstig vom eigenen Dach kommt, umso besser.

Ein Nachteil der Solarpflicht sind die höheren Kosten, die auf Bauträgerinnen und Bauträger zukommen. Förderprogramme können diese finanzielle Belastung etwas abmildern. Kritische Stimmen fragen aber dennoch: Könnten Solaranlagen nicht so attraktiv gemacht werden, dass es gar keine Solardachpflicht braucht? Mit der Null-Prozent-Mehrwertsteuer auf Pho­to­vol­ta­ik­an­la­gen und steuerlichem Bürokratieabbau hat die Ampel-Koalition dahingehend schon etwas unternommen. Parallel plant die Regierung aber auch, eine Solarpflicht bundesweit umzusetzen. Bis zum Jahr 2030 sollen nämlich 80 Prozent des Stromverbrauchs aus erneuerbaren Energien gedeckt werden und Photovoltaik soll einen großen Anteil daran haben.

Wo gilt die Solarpflicht bereits?

Im privaten Bereich gilt die Solarpflicht in der Regel nur für Neubauten, also Wohngebäude, die komplett neu errichtet werden, und bei grundlegenden Dachsanierungen. Wenn es sich um kommunale Gebäude oder Gewerbeimmobilien handelt, existieren teilweise strengere Regeln, etwa für bestehende Gebäude, die der Stadt gehören, oder für Solaranlagen auf Parkplätzen.

Im Jahr 2024 gibt es eine Solarpflicht für Wohnhäuser unter unterschiedlichen Bedingungen in Baden-Württemberg, Berlin, Bremen und Hamburg. In einigen weiteren Bundesländern wird ab 2025 ebenfalls eine Solardachpflicht eingeführt. Eine detaillierte Übersicht für alle Bundesländer findest Du unten.

Auch in einzelnen Städten existiert die sogenannte solare Baupflicht: Amberg, Bonn, Gütersloh, Konstanz, Marburg, Neu-Ulm, Tübingen und Waiblingen gehören zu den Kommunen, die Solaranlagen auf Neubauten und sanierten Dächern vorschreiben. Teilweise gilt die Solarpflicht nur auf Grundstücken, die von der Stadt erworben wurden.

Bestandsgebäude sind in der Regel von der Solarpflicht nicht betroffen. Trotzdem ist es sinnvoll, auf bestehenden Wohngebäuden oder Gewerbeimmobilien eine Solaranlage zu errichten. Solche versiegelten Flächen können genutzt werden, um Klimaschutz zu betreiben und Energiekosten zu sparen.

Ausnahmen von der Solarpflicht gibt es, wenn Gebäude unter Denkmalschutz stehen. Oder wenn eine Solaranlage auf dem Dach wirtschaftlich oder technisch nicht zumutbar ist. Zum Beispiel kann eine PV-Anlage bei einer Dachausrichtung nach Norden oder einem besonders verschachtelten Dach oft nicht kostendeckend betrieben werden. Wann genau eine Ausnahme gilt, muss anhand der vor Ort geltenden Regeln im Einzelfall beurteilt werden.

Solarpflicht: Übersicht nach Bundesland

Solarpflicht in Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg gilt die Solarpflicht seit 1. Januar 2022 für Nicht-Wohngebäude wie Büro- oder Geschäftshäuser. Seit 1. Mai 2022 greift die Solarpflicht auch für Wohngebäude, seit 1. Januar 2023 für alle grundlegenden Dachsanierungen. Das regelt das Klimaschutzgesetz Baden-Württembergs. Alternativ können Bauherren eine solarthermische Anlage auf dem Gebäude errichten. Im April 2023 erschien ein Praxisleitfaden zur Photovoltaikpflicht.

Solarpflicht in Bayern

In Bayern hat der Landtag im Dezember 2022 das Klimaschutzgesetz geändert und eine Solarpflicht eingeführt. Sie gilt in Bayern grundsätzlich nur für Dächer mit einer Fläche von mehr als 50 Quadratmetern.

Alle Gebäude im Eigentum des Freistaats Bayern, die über geeignete Dachflächen besitzen, sollen eine Pho­to­vol­ta­ik­an­la­ge bekommen (§ 44a Abs. 1 BayBO). Außerdem muss eine PV-Anlage auf neuen Gebäuden für die gewerbliche oder industrielle Nutzung installiert werden, deren Bauantrag seit März 2023 gestellt wird. Für alle weiteren Nicht-Wohngebäude greift diese Solarpflicht seit Juli 2023 (§ 44a Abs. 2 BayBO).

Ab 1. Januar 2025 gilt in Bayern zwar keine Solarpflicht, aber eine gesetzlich verankerte Soll-Vorschrift für alle neuen Wohngebäude und für bestehende Wohngebäude, deren Dachhaut erneuert wird: Hier soll eine Pho­to­vol­ta­ik­an­la­ge auf dem Dach errichtet werden (§ 44a Abs. 4 BayBO). Der Landtag hat dies als „Empfehlung“ formuliert, verpflichtend ist die Installation einer Solaranlage damit nicht. Ob ein Nicht-Beachten dieser Emp­feh­lung rechtliche Folgen haben könnte, bleibt abzuwarten.

Solarpflicht in Berlin

Berlin hat im Juni 2021 mit dem Solargesetz Berlin eine Solarpflicht beschlossen. Seit 1. Januar 2023 musst Du auf jedem neuen Gebäude mit mehr als 50 Quadratmetern Nutzfläche eine Pho­to­vol­ta­ik­an­la­ge installieren – egal ob Wohnhaus, Gewerbebau oder öffentliches Gebäude. Die Solaranlage muss dabei mindestens 30 Prozent der Dachfläche einnehmen. Bei einem stärkeren Umbau des Dachs greift die neue Pflicht auch bei bestehenden Gebäuden. Ausgenommen sind denkmalgeschützte Häuser. Ein Online-Tool hilft Dir bei der Klärung, ob die Solarpflicht für Dein Gebäude gilt. Um die Solarpflicht zu erfüllen, kannst Du anstatt einer PV-Anlage alternativ auch eine Solarthermieanlage installieren.

Solarpflicht in Brandenburg

In Brandenburg gibt es eine Solarpflicht für öffentliche Gebäude und Gewerbeimmobilien, wenn ab 1. Juni 2024 die Dachhaut vollständig erneuert oder ein Bauantrag für ein neues Gebäude eingereicht wird. Das Dach muss dazu mindestens 50 Quadratmeter Fläche haben. Das regelt der Paragraf 32a der Brandenburgischen Bauordnung. Private Wohngebäude sind von der Brandenburger Solarpflicht vorerst nicht betroffen.

Solarpflicht in Bremen

Der Bremer Senat hat die Solarpflicht im März 2023 beschlossen. Im Mai 2024 hat der Senat die Regeln für die Bremer Solarpflicht noch einmal konkretisiert. Sie gilt ab dem 1. Juli 2024 für Sanierungen von Dächern. Wenn mindestens 80 Prozent der Dachfläche grundlegend saniert werden, musst Du danach innerhalb von zwei Jahren eine Pho­to­vol­ta­ik­an­la­ge mit mindestens einem Kilowatt-Peak Leistung installieren. Die Solarpflicht bei Dachsanierung entfällt, wenn die für die Erzeugung von Solarenergie geeignete Dachfläche weniger als 25 Quadratmeter beträgt.

Für alle Neubauten gilt die Solarpflicht in Bremen, wenn der Bauantrag ab dem 1. Juli 2025 eingeht. Mindestens die Hälfte der Dachfläche, die für die Erzeugung von Solarenergie geeignet ist, muss mit einer Solaranlage ausgestattet werden. Die Solarpflicht bei Neubau entfällt, wenn die geeignete Dachfläche weniger als 50 Quadratmeter beträgt.

Solarthermieanlagen werden bei der Bremer Solarpflicht teilweise anerkannt.

Solarpflicht in Hamburg

Das Land Hamburg hat eine PV-Anlagenpflicht beschlossen. Wenn Du dort seit 2023 ein neues Haus baust, musst Du eine Solarstromanlage auf dem Dach errichten und betreiben (§ 16 Abs. 2 HmbKliSchG). Die Solarpflicht gilt seit 2024 in Hamburg auch für Bestandsgebäude, wenn „wesentliche Umbauten des Daches“ vorgenommen werden, wie es im neuen Klimaschutzstärkungsgesetz heißt. In beiden Fällen musst Du mindestens 30 Prozent der Dachfläche mit einer Solaranlage belegen. Die genaue Berechnung der maßgeblichen Fläche ist aber unterschiedlich.

Ausgenommen von der Hamburger Solarpflicht sind Eigentümerinnen und Eigentümer lediglich, wenn es technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht vertretbar ist, eine PV-Anlage zu montieren. Eine solarthermische Anlage wird als Alternative zur Pho­to­vol­ta­ik­an­la­ge anerkannt.

Solarpflicht in Hessen

In Hessen gilt eine Photovoltaikpflicht derzeit nur für landeseigene Gebäude und neu errichtete Parkplätze mit mehr als 50 Stellplätzen. Private Wohngebäude sind davon nicht betroffen.

Solarpflicht in Mecklenburg-Vorpommern

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es (Stand: Juni 2024) keine Solarpflicht, die Landesregierung plant aber eine Einführung im Rahmen des Klimaschutzgesetzes.

Solarpflicht in Niedersachsen

In Niedersachsen gilt seit Anfang 2023 für alle neu errichteten Gebäude: Sie müssen so gebaut werden, dass eine PV-Anlage nachgerüstet werden kann. Verpflichtend muss eine Pho­to­vol­ta­ik­an­la­ge seit 2023 auf neuen Gewerbeimmobilien mit einer Dachfläche von mehr als 75 Quadratmetern und seit 2024 auf allen öffentlichen Neubauten installiert werden.

Ab 1. Januar 2025 greift die Solarpflicht in Niedersachsen auch für alle neu errichteten Wohngebäude und bei allen grundlegenden Dachsanierungen. Dann musst Du mindestens die Hälfte der Fläche mit Solarmodulen belegen. Von der Pflicht ausgenommen bist Du als Bauherr lediglich, wenn Dir die Installation der Pho­to­vol­ta­ik­an­la­ge technisch oder wirtschaftlich nicht zuzumuten ist oder wenn es auf dem Dach eine solarthermische Anlage gibt. Beschlossen hat der Landtag in Hannover diese Regeln in der Niedersächsischen Bauordnung am 9. November 2021.

Solarpflicht in Nordrhein-Westfalen

In NRW gilt seit 2023 eine Solarpflicht auf neuen kommunalen Gebäuden, auf gewerblichen Neubauten muss seit 2024 eine PV-Anlage installiert werden. Ab 2025 sind private Wohnhäuser an der Reihe: Dann greift für sie die Solarpflicht in NRW. Das regelt Paragraf 42a der Landesbauordnung. Entscheidend für die Frage, ob eine PV-Anlage verpflichtend installiert werden muss, ist der Zeit­punkt, an dem der Bauantrag gestellt wird. Für gewerbliche und private Bestandsgebäude greift die Solarpflicht ab dem Jahr 2026, wenn das Dach komplett saniert wird. Die Solarpflicht in NRW gilt erst ab einer Dachfläche von 50 Quadratmetern.

Solarpflicht in Rheinland-Pfalz

Seit 2023 gibt es eine Solarpflicht in Rheinland-Pfalz, und zwar für neue Gewerbebauten und Parkplatzflächen ab 50 Stellplätzen. Das hat der Landtag in Mainz im September 2021 beschlossen. Seit 2024 gilt die Solarpflicht auch für Neubauten oder Dachsanierungen von Gebäuden des Landes oder der Kommunen.

Neue Wohngebäude in Rheinland-Pfalz, für die der Bauantrag ab dem 1. Januar 2024 eingeht, müssen verpflichtend „PV-ready“ gebaut werden. Das bedeutet: Das Gebäude muss für eine eventuelle spätere Installation einer Pho­to­vol­ta­ik­an­la­ge vorbereitet werden. Zum Beispiel muss eine Lastreserve für das Dach eingeplant und ein Kabelschacht eingebaut werden. Die „PV-ready“-Pflicht gilt auch, wenn Du Dein Dach umfassend sanierst. Grundlage ist das Landessolargesetz von Rheinland-Pfalz.

Solarpflicht im Saarland

Im Saarland gibt es (Stand: Juni 2024) keine Solarpflicht.

Solarpflicht in Sachsen

In Sachsen gibt es (Stand: Juni 2024) keine Solarpflicht.

Solarpflicht in Sachsen-Anhalt

In Sachsen-Anhalt gibt es (Stand: Juni 2024) keine Solarpflicht.

Solarpflicht in Schleswig-Holstein

In Schleswig-Holstein soll ab Januar 2025 eine Solarpflicht für neue Wohngebäude gelten. Diese Neuerung im Energiewende- und Klimaschutzgesetz hat die Regierung von Schleswig-Holstein im Juni 2024 beschlossen. Das Landesparlament muss das Gesetz erst noch absegnen. Das soll noch im Herbst passieren, deshalb ist davon auszugehen, dass die Solarpflicht für Neubauten ab 2025 kommt.

Bereits seit 2023 muss in Schleswig-Holstein auf neuen Büro- oder Geschäftshäusern eine Pho­to­vol­ta­ik­an­la­ge errichtet werden. Das gilt auch, wenn auf diesen Gebäuden mehr als zehn Prozent des Daches modernisiert werden. Auch große Parkplätze müssen mit einer Solaranlage ausgestattet werden, hier verschärfen sich ab 2025 die Regeln noch einmal.

Solarpflicht in Thüringen

In Thüringen gibt es (Stand: Juni 2024) keine Solarpflicht.

Kommt bald eine bundesweite Solarpflicht?

Eine bundesweite Solarpflicht hätte den Vorteil, dass es über das gesamte Land einheitliche Regelungen gäbe. Solaranlagen auf möglichst vielen Dächern würden auch dabei helfen, das Ziel der Klimaneutralität für Deutschland zu erreichen.

Die aktuelle Bundesregierung hat schriftlich in ihrem Koalitionsvertrag festgehalten, dass künftig alle geeigneten Dachflächen für Solaranlagen genutzt werden sollen. Laut der Ampel-Koalition soll es für neue Gewerbebauten eine Solarpflicht geben. Für neu gebaute, private Wohnhäuser soll eine PV-Anlage „die Regel“ werden, heißt es wörtlich. Bislang wurde die bundesweite Solardachpflicht aber noch nicht umgesetzt.

Auch das Europäische Parlament hat bereits eine Solarpflicht vorgeschlagen, die für sämtliche EU-Mitgliedsstaaten gelten soll. Laut den Plänen könnten „bis 2030 schrittweise Solaranlagen in öffentlichen Gebäuden und Nichtwohngebäuden – je nach deren Größe – und in allen neuen Wohngebäuden“ installiert werden. Wann und wie genau so eine europäische Solarpflicht beschlossen und durch die einzelnen Länder umgesetzt wird, bleibt abzuwarten. Eine bundesweit geltende Solarpflicht wird durch die EU-Pläne in Zukunft aber wahrscheinlicher.

Wo findest Du günstige Angebote für Solaranlagen?

Wenn Du eine Solaranlage kaufen möchtest, solltest Du unbedingt mehrere Angebote einholen und vergleichen. Mit einer Anfrage über ein Internetportal für PV-Anlagen kommst Du besonders einfach in Kontakt zu mehreren Fachfirmen auf einmal. Nach unserem Test 2024 empfehlen wir die Vergleichsplattform www.selfmade-energy.com und die beiden Vermittlungsportale www.photovoltaik-angebotsvergleich.de und www.solaranlagen-portal.com. Starte mit Selfmade-Energy – die Vergleichsplattform hat in unserer Untersuchung am meisten überzeugt.

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Auch für unsere Emp­feh­lungen gilt: Bleibe kritisch bei den vermittelten Photovoltaik-Installationsfirmen. Sie sind Deine Verhandlungs- und Vertragspartner, die Beratungsqualität und die Qualität der angebotenen Komponenten kann schwanken. Sichere Dich ab, indem Du keine hohe Anzahlung leistest. Vereinbare lieber, dass der größte Teil oder sogar die komplette Rechnung erst fällig wird, wenn die funktionierende Anlage auf Deinem Dach ist.

Alternativ kannst Du auch Deinen Solarinstallateur vor Ort ansprechen oder selbst andere Firmen heraussuchen. Dabei können Dir das Firmenverzeichnis des Photovoltaikforums, die Datenbank mit Solarfirmen des Bundesverbands Solarwirtschaft und die Datenbank mit Elektrohandwerksbetrieben des Zentralverbandes der deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) helfen.

Mehr dazu im Ratgeber PV-Anlage kaufen

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  • Prüfe, ob ein Angebot für Dich wirtschaftlich ist. Wie Du dazu vorgehst, erfährst Du im Ratgeber.
  • Setze Dich mit der Frage Eigenverbrauch oder Volleinspeisung auseinander und hüte Dich vor den Tricks mancher PV-Verkäufer.

Zum Ratgeber

Nutze Förderprogramme und Finanzierungsoptionen

Einige Kommunen und Bundesländer bezuschussen die Anschaffung einer PV-Anlage und oft auch eines Stromspeichers. Dabei kannst Du eine Förderung in vierstelliger Höhe ergattern. Die Förderprogramme helfen, Deine Investitionskosten zu senken.

Mehr dazu im Ratgeber PV-Förderung

  • Prüfe, ob es an Deinem Wohnort Zuschüsse gibt. Dabei hilft Dir unsere Liste mit Förderprogrammen für Solaranlagen und Stromspeicher.

  • Den Antrag auf Zuschuss für eine Pho­to­vol­ta­ik­an­la­ge oder einen Batteriespeicher musst Du häufig stellen, bevor Du die Anlage kaufst.

Zum Ratgeber

Wenn Du eine PV-Anlage finanzieren möchtest, bieten sich Dir mehrere Optionen. Zum Beispiel vergibt die staatliche KfW-Bank im Programm „Erneuerbare Energien – Standard (270)“ Förderkredite für PV-Anlagen. Nicht immer ist das die günstigste Finanzierungsoption. Alle Alternativen findest Du in unserem Ratgeber.

Mehr dazu im Ratgeber PV-Anlage finanzieren

  • Eine Pho­to­vol­ta­ik­an­la­ge kostet oft 10.000 Euro und mehr. Ein Kredit kann dann die passende Lösung sein.

  • Nur wenige Hausbanken vermitteln den KfW-Kredit 270 für PV-Anlagen. Glücklicherweise gibt es gute Alternativen.

  • Ein normaler Ratenkredit, ein Baukredit oder eine freie, eingetragene Grundschuld können den Weg zur Finanzierung Deines PV-Projekts ebnen.

Zum Ratgeber

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