Pfändungstabelle 2024 Diese Freigrenzen gelten bei Pfändungen von Lohn und Gehalt
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Das Wichtigste in Kürze
So gehst Du vor
Wer in eine private Insolvenz gerät oder Pfändungen ausgesetzt ist, ist darauf angewiesen, dass ihm ausreichend Geld zum Leben bleibt. Ansonsten gäbe es keinen finanziellen Anreiz, um in einer solchen Situation noch zu arbeiten. Deshalb gibt es Freibeträge, die jeden Schuldner bei Zwangsvollstreckungen schützen und ihnen das Existenzminimum belassen.
Die gesetzlichen Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen werden regelmäßig an die Entwicklung des steuerlichen Freibetrags für das Existenzminimum angepasst, zuletzt zum 1. Juli 2023 (§ 850c Abs. 4 Satz 2 ZPO).
Arbeitnehmer, die ihre Schulden nicht zahlen, riskieren, dass Gläubiger sich an den Arbeitgeber wenden und das Gehalt pfänden lassen. Es gibt allerdings bestimmte formelle Voraussetzungen wie den sogenannten Pfändungs- und Überweisungsbeschluss. Zudem können die Gläubiger nicht das gesamte Arbeitseinkommen pfänden, da es Freigrenzen gibt. Das Lohnbüro darf nur einen Teil des Lohns an den Mitarbeiter überweisen – den unpfändbaren Teil. Der Rest geht an die Gläubiger des Arbeitnehmers.
Der Pfändungsschutz für Dein laufendes Arbeitseinkommen besteht aus drei Elementen:
Pfändbar ist Dein Nettoeinkommen. Dazu zählen Lohn, Gehalt, Altersrente, Arbeitslosengeld I und Bürgergeld. Davon sind alle Sozialversicherungsabgaben und Steuern abzuziehen.
Nicht pfändbar sind einige Zulagen des Arbeitgebers, wie vermögenswirksame Leistungen, tarifliche oder betriebliche Zusatzversorgungen, Urlaubsgeld oder Mehrarbeitsvergütungen für Überstunden.
Beziehst Du als Schuldner mehrere Einkommen, werden sie zusammengerechnet. In der sogenannten Pfändungstabelle kannst Du nachsehen, wie viel Dir bleibt. Die Tabelle erfasst alle Arbeitseinkommen und Sozialleistungen.
Seit 1. Juli 2023 beläuft sich der Grundfreibetrag auf 1.402 Euro. Er gilt für alle Schuldner, die keine Unterhaltsverpflichtungen erfüllen müssen.
Der Grundfreibetrag erhöht sich, wenn Du als Schuldner für unterhaltsberechtigte Personen aufkommen musst (§ 850c Abs. 2 ZPO). Dazu gehören zum Beispiel leibliche Kinder, Ehepartner ohne Einkommen oder geschiedene Ehepartner, an die Du Unterhalt zahlst.
Der Arbeitgeber darf bei der Gehaltsabrechnung aber nur die Unterhaltspflichten berücksichtigen, die Du auch tatsächlich zahlst, zum Beispiel für ein Kind. Das musst Du dem Arbeitgeber nachweisen.
Je nachdem, ob Du mehreren Menschen Unterhalt zahlen musst, erhöht sich die Pfändungsfreigrenze. Sie liegt zum Beispiel für einen Schuldner mit Unterhaltspflicht gegenüber einer Person seit 1. Juli 2023 bei 1.939,99 Euro und mit Unterhaltspflicht gegenüber zwei Personen bei 2.229,99 Euro.
Anzahl der Unterhaltsberechtigten | Pfändungsfreigrenze | Pfändungsfreigrenze seit 01.07.2023 |
---|---|---|
keine Unterhaltszahlung | 1.339,99 € | 1.409,99 € |
1 Unterhaltsberechtigter | 1.839,99 € | 1.939,99 € |
2 Unterhaltsberechtigte | 2.109,99 € | 2.229, 99 € |
3 Unterhaltsberechtigte | 2.389,99 € | 2.519,99 € |
4 Unterhaltsberechtigte | 2.669,99 € | 2.819,99 € |
5 Unterhaltsberechtigte | 2.949,99 € | 3.109,99 € |
Quelle: Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2022 und 2023 (Stand: Juli 2023)
Tipp: Hilfreich ist der vom Bundesland NRW entwickelte Pfändunsgfreigrenzen-Rechner.
Verdienst Du mehr als die für Dich relevante Pfändungsfreigrenze, darfst Du davon einen Teil behalten. Wer Schulden hat und arbeitet, dem soll mehr Geld zum Leben bleiben, als demjenigen, der Arbeitslosengeld oder Bürgergeld bekommt. Auch dabei gilt: Je höher die Zahl der Unterhaltsberechtigten, desto mehr bleibt pfändungsfrei.
Übersteigt Dein Arbeitseinkommen den Grundfreibetrag, so sind drei Zehntel des darüber hinausgehenden Nettogehalts unpfändbar (§ 850c Abs. 3 ZPO). Zahlst Du als Schuldner Unterhalt, so sind für die erste Person weitere zwei Zehntel unpfändbar und für die zweite bis fünfte Person jeweils ein weiteres Zehntel.
In der folgenden Tabelle kannst Du das Ergebnis dieser Berechnung ablesen. Du findest dort die Angabe, wie viel von 10 Euro Mehrverdienst pfändungsfrei bleiben – abhängig von der Anzahl der Personen, für die Du Unterhalt zahlst.
Anzahl der | pfändungsfrei blieben bis 30.06.2023 | pfändungsfrei bleiben seit 01.07.2023 | ||
---|---|---|---|---|
von den | von allen weiteren 10 € | von den ersten 10 € | von allen weiteren 10 € | |
keine Unterhaltszahlung | 3,11 € | 3 € | 4,60 € | 3 € |
1 Unterhaltsberechtigter | 5,39 € | 5 € | 5,02 € | 5 € |
2 Unterhaltsberechtigte | 9,87 € | 6 € | 7,62 € | 6 € |
3 Unterhaltsberechtigte | 9,57 € | 7 € | 9,42 € | 7 € |
4 Unterhaltsberechtigte | 9,50 € | 8 € | 8,42 € | 8 € |
5 Unterhaltsberechtigte | 9,64 € | 9 € | 9,61 € | 9 € |
Quelle: Pfändungsfreigrenzen-Bekanntmachung 2022 und 2023 (Stand: Juli 2023)
Seit 1. Juli 2023 sind alle Beträge über 4.298,81 Euro voll pfändbar.
Die Pfändungstabellen sind auf den ersten Blick verwirrend. Es gibt nämlich in der offiziellen Bekanntmachung drei Tabellen, die zeigen, wie viel Euro gepfändet werden darf. Die wichtigste Tabelle zeigt Dir die pfändbaren Beträge für den Fall, dass Du Dein Gehalt monatlich ausgezahlt bekommst. Die anderen beiden Übersichten zeigen die pfändbaren Beträge bei einer Auszahlung des Gehalts nach Wochen oder Tagen.
In der Tabelle selbst kannst Du in der ersten Spalte Deinen monatlichen Nettolohn suchen; er beginnt seit 1. Juli 2023 bei 1.409,99 Euro und erhöht sich in den nachfolgenden Zeilen um jeweils 10 Euro bis zu einem Betrag von 4.298,81 Euro. Hast Du Dich bei Deinem Nettogehalt in der richtigen Zeile eingeordnet, kannst Du in der Zeile ablesen, welcher Betrag gepfändet werden darf. Das hängt von den Personen ab, für die Du unterhaltspflichtig bist.
Beispiel: Du verdienst 2.530 Euro netto und bist für drei Personen unterhaltspflichtig
Nettolohn monatlich | 2.530,00 € - 2.539,99 € |
---|---|
0 | 789,40 € |
1 | 299,98 € |
2 | 122,38 € |
3 | 13,58 € |
4 | (-) |
5 und mehr | (-) |
Quelle: Pfändungsfreigrenzen-Bekanntmachung 2023 (Stand: Juli 2023)
Von Deinem Nettolohn sind seit 1. Juli 2023 nach der Pfändungstabelle 13,58 Euro pfändbar. Wärst Du für vier Personen unterhaltspflichtig, dürfte von Deinem Nettogehalt nichts mehr gepfändet werden.
Bestimmte Einkommensbestandteile sind unpfändbar, zum Beispiel Aufwandsentschädigungen, Gefahrenzulagen, Erziehungsgelder und Studienbeihilfen (§ 850a ZPO). Andere Bezüge, wie Renten- und Unterstützungsleistungen, sind nur bedingt pfändbar (§ 850b ZPO). In unserem Artikel zur Lohnpfändung kannst Du lesen, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit ein Gläubiger Dein Gehalt beim Arbeitgeber vollstrecken darf.
Jeder Schuldner hat das Recht, ohne ein gerichtliches Verfahren Pfändungsschutz für ein Girokonto zu bekommen, in Form eines sogenannten P-Kontos (§ 850k ZPO). Der Schutzbetrag auf dem Pfändungsschutzkonto gewährt zunächst einmal nur einen statischen Grundfreibetrag, der unabhängig von der Höhe des Einkommens für alle Betroffenen gleich hoch ist. Die geschützte Summe beträgt seit 1. Juli 2023 monatlich 1.409,99 €.
Es kann sein, dass der Pfändungsschutz bei Arbeitseinkommen höher ist als der Basispfändungsschutz durch das Pfändungsschutzkonto, etwa weil der Kontoinhaber mehr verdient und sich der Pfändungsfreibetrag dadurch erhöht.
Dadurch kann ein bereits gepfändeter Lohn durch eine zusätzliche Kontopfändung nochmals der Pfändung unterzogen werden. Um das volle unpfändbare Einkommen zu sichern, kannst Du einen Antrag auf Aufstockung des Pfändungsfreibetrages stellen (§ 850k ZPO Abs. 4 ZPO).
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