Auf Geldreise - Podcast #13 Baby an Bord – nach der Geburt geht es mit den Anträgen erst richtig los
Finanztip-Expertin für Female Finance
Nach der Geburt geht der Bürokratie-Irrsinn eigentlich erst so richtig los: Geburtsurkunde, Vaterschaftserklärung oder Familienversicherung für das Kind wollen beantragt werden. Und auch das Elterngeld hat es in sich und gilt nicht umsonst als Königsdisziplin im Anträgeausfüllen. Und wo war jetzt noch mal der Unterschied zwischen Kindergeld und Kinderfreibetrag?
Keine Angst, die Infos müsst Ihr Euch nicht selbst mühselig raussuchen – das haben wir für Euch übernommen. Also zurückgelehnt und zugehört, wenn wir Euch erklären, wer die richtigen Ansprechpartner sind, wo Ihr alle weiteren Informationen herbekommt oder welche Fristen Ihr einhalten müsst. Viel Spaß beim Hören der neuen Folge!
Die Geburtsurkunde gibt es vom Standesamt. Um sie zu beantragen, habt Ihr eine Woche Zeit.
Vaterschaft und Sorgerecht könnt Ihr entweder vor oder nach der Geburt beantragen. Ansprechpartner sind Jugend- und Standesämter, Notare oder Amtsgerichte.
Kümmert Euch rechtzeitig um die Krankenversicherung Eures Kindes. In der gesetzlichen Kasse zahlt Ihr dafür nichts, dass Ihr Euer Kind mitversichert. Bei der privaten Krankenversicherung müsst Ihr auch für den Nachwuchs zahlen.
Kindergeld gibt’s von der Familienkasse. Die zahlt maximal sechs Monate rückwirkend.
Elterngeld beantragt Ihr bei der Elterngeldstelle. Auch hier gilt: Sie zahlt rückwirkend, aber lediglich drei Monate.
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Auf Geldreise - #13 Baby an Bord – nach der Geburt geht es mit den Anträgen erst richtig los