Leistungsvergleich: Finanztip nimmt Kran­ken­kas­sen unter die Lupe

Berlin, 04.02.2020 – Zu Jahresbeginn stellen sich viele Kran­ken­kas­sen traditionell neu auf, sie verändern etwa das Leistungsspektrum oder die Höhe des Zusatzbeitrags. Wer dann mit seiner Kasse unzufrieden ist, kann unproblematisch wechseln. Welche Kassen derzeit ein besonders gutes Gesamtpakt bieten, hat jetzt der gemeinnützige Geldratgeber Finanztip ermittelt. Die Experten haben insgesamt 26 Leistungen von 17 bundesweit tätigen Kran­ken­kas­sen untersucht.

Die allermeisten Leistungen von Kran­ken­kas­sen sind gleich. Unterschiede gibt es bei Zusatzleistungen, Service und Preis. „Einige Kassen bieten Reiseimpfungen an oder bezahlen die professionelle Zahnreinigung“, erklärt Julia Rieder, Ver­si­che­rungsredakteurin bei Finanztip. „Wem bestimmte Leistungen wichtig sind, der kann durch die Wahl der richtigen Kasse schnell hundert Euro und mehr sparen.“ Im aktuellen Finanztip-Vergleich boten die IKK Classic und die HEK das beste Gesamtpaket an Zusatzleistungen unter 17 bundeweit tätigen Kran­ken­kas­sen mit einem breiten Leistungsspektrum.

IKK Classic und HEK im Finanztip-Vergleich vorn

Der Beitrag der IKK Classic liegt mit 15,6 Prozent leicht unter dem aktuellen Durchschnitt aller Kassen. „Die IKK Classic war im Bereich Familie besonders stark und zahlt ordentliche Zuschüsse zu Sportkursen, professioneller Zahnreinigung oder einer sportmedizinischen Untersuchung“, sagt Rieder. Die Hanseatische Kran­ken­kas­se, kurz HEK, landete im Finanztip-Vergleich knapp hinter der IKK Classic. Sie verlangt ebenfalls einen Beitrag von 15,6 Prozent. „Besonders umfassende Leistungen bot die HEK bei Impfungen und Krebsfrüherkennung sowie Vorsorgeuntersuchungen für Kinder.“

Regionale Kran­ken­kas­se kann Alternative sein

Neben den bundesweiten Kran­ken­kas­sen gibt es auch Anbieter, die nur regional begrenzt aktiv sind, etwa die AOKs oder BKKs. „Wer gesetzlich versichert ist, darf in jede Kasse eintreten, die in dem Bundesland aktiv ist, in dem derjenige entweder wohnt oder arbeitet“, erklärt Rieder. Unter diesen Kran­ken­kas­sen kann es durchaus Anbieter geben, die mit den Finanztip-Empfehlungen mithalten können. „Es kann sich also lohnen, auch die Leistungen der jeweiligen Kran­ken­kas­sen vor Ort nochmals zu prüfen.“

Kran­ken­kas­sen dürfen niemanden ablehnen

Eine gesetzliche Kran­ken­kas­se darf niemanden ablehnen und der Wechsel ist einfach: Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate zum Monatsende. „Wer seine Kasse wechselt, muss aktuell mindestens 18 Monate bei dieser Kasse bleiben, danach kann wieder gewechselt werden“, erklärt Rieder. Ausnahme: Erhöht die Kasse den Zusatzbeitrag, haben Versicherte ein Son­der­kün­di­gungs­recht. Ab 2021 beträgt die Mindestdauer für Neukunden nur noch 12 Monate.

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