Finanztip nimmt Rechts­schutz­ver­si­che­rungen unter die Lupe

Berlin, 31.10.2019 – Jeder zweite Haushalt in Deutschland hat eine Rechts­schutz­ver­si­che­rung. Eine solche Ver­si­che­rung übernimmt in vielen Fällen die Kosten eines Rechtsstreites. Wer sich für einen Vertrag entscheidet, sollte sich aber einen Tarif mit einem guten Preis-Leistungs-Verhältnis suchen. Der gemeinnützige Verbraucherratgeber Finanztip hat sich die Angebote angesehen. 

Wer eine Rechtschutzversicherung abschließt, sollte genau schauen, wofür der Schutz gelten soll. „Beruf, Wohnen, Verkehr, Privates – die Versicherer unterscheiden zwischen verschiedenen Rechtsbereichen“, erklärt Kathrin Gotthold, Redakteurin Ver­si­che­rungen bei Finanztip. „Wenn ich nur eine Ver­si­che­rung für den Beruf abgeschlossen habe und dann Ärger mit dem Vermieter habe, müsste ich den Rechtsstreit selbst bezahlen.“ Finanztip hat Tarife angeschaut, die alle diese Bausteine enthalten. In der Untersuchung schnitten die Tarife Arag Komfort und Auxilia Jurprivat in allen Bereichen besonders gut ab. Mit etwas weniger Leistungen insgesamt konnte der Tarif PBV Plus der HUK24 besonders in den Bereichen Arbeitsrecht und Familienrecht punkten. Für wohl 20 Euro weniger und einen geringfügig höheren Selbstbehalt gibt es den Tarif Optimal der WGV bei minimalen Leistungsabstrichen.

Nicht in allen Fällen zahlt die Ver­si­che­rung

Ein Rechtschutzvertrag ist längst nicht in allen Fällen ein Rundum-sorglos-Paket. „Läuft ein Rechtsstreit bereits, und ich schließe dann einen Ver­si­che­rungsvertrag ab, dann zahlt die Rechts­schutz­ver­si­che­rung nicht“, erklärt Gotthold. Und das sei nicht der einzige Ausschluss: „Häufig gelten nach Abschluss auch Wartezeiten von zwei bis drei Monaten, bevor Sie die Ver­si­che­rung in Anspruch nehmen können.“ Auch inhaltlich steht die Rechts­schutz­ver­si­che­rung keinesfalls immer zur Seite. Bei Streitigkeiten etwa im Bereich Bauen und Baufinanzierung oder beim Streit zwischen Familienangehörigen zahlt die Ver­si­che­rung in aller Regel nicht: „Was genau ausgeschlossen ist, unterscheidet sich von Vertrag zu Vertrag. Ein Blick ins Kleingedruckte kann sich da lohnen.“

Wer zu hohe Kosten verursacht, dem wird gekündigt

Und auch zu oft sollte man die Ver­si­che­rung nicht in Anspruch nehmen. „Wer für den Versicherer zu teuer ist, dem wird schnell der Vertrag gekündigt“, sagt Gotthold. „In der Regel haben die Ver­si­che­rungen nach zwei Fällen innerhalb von zwölf Monaten das Recht zur vorzeitigen Kündigung.“ Gut zu wissen: Die von Finanztip emp­foh­lenen Ver­si­che­rungen bieten via Hotline kostenlose Rechtsberatung – auch in Bereichen, in denen kein Ver­si­che­rungs­schutz besteht. Und bei den von uns untersuchten Emp­feh­lungen gilt eine solche Beratung auch nicht als kündigungsrelevanter Ver­si­che­rungsfall.

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