Wildunfälle und Stürme Gut versichert durch den Herbst

Berlin, 23. Oktober 2014 – Stürme, Überschwemmungen, Wildunfälle – der Herbst mag dank der gefärbten Blätter schön aussehen, ungefährlich ist er jedoch nicht. Doch mit den richtigen Ver­si­che­rungen kann man sich vor den finanziellen Folgen vieler Unfälle schützen. Das gemeinnützige Online-Verbrauchermagazin Finanztip klärt die vier wichtigsten Ver­si­che­rungsfragen im Herbst.

Wer zahlt bei einem Wildunfall?

Im Oktober und November sind Unfälle mit Wildtieren besonders häufig. „Wenn ein Reh oder Wildschwein vors Auto läuft, kommt für den Schaden die Teilkasko- oder die Vollkaskoversicherung auf“, sagt Ver­si­che­rungsexperte Saidi Sulilatu von Finanztip. Bei der Auswahl der Teil­kas­ko­ver­si­che­rung solle man darauf achten, dass nicht nur Unfälle mit Haarwild wie eben Rehe und Wildschweine, sondern alle Tiere abgedeckt sind. „Das ist vor allem im ländlichen Raum wichtig, wo Unfälle mit Kühen oder Pferden drohen“, rät Sulilatu. Die Vollkaskoversicherung habe bei Wildunfällen folgenden Vorteil: Sie kommt auch für Schäden auf, die entstehen, weil man dem Wild ausweicht. „Mit der Teil­kas­ko­ver­si­che­rung kann es in einem solchen Fall zu Streitigkeiten kommen.“ Denn dort müsse man nachweisen, dass man durch das Ausweichmanöver einen schlimmeren Schaden verhindern konnte, was kniffelig ist. Laut Finanztip gilt als Faustregel: Eine Vollkaskoversicherung ist für drei bis fünf Jahre alte Autos empfehlenswert, bei teuren Autos auch länger. Eine Teilkasko lohne sich bis zu einem Fahrzeugwert von etwa 4.000 Euro.

Wichtig ist auf jeden Fall, einen Wildunfall der Polizei zu melden, rät Finanztip. Die Beamten kümmern sich um eine Bescheinigung über den Wildunfall, die die Ver­si­che­rung verlangt. Am besten macht man am Unfallort zudem zahlreiche Fotos, empfiehlt Sulilatu. „Den Schaden muss man dann so schnell wie möglich bei der Ver­si­che­rung melden. Reparieren Sie vorher noch nichts am Auto!“

Wer zahlt für die Folgen eines Herbststurms am Haus?

Ein Sturm kann ein Hausdach abdecken oder einen Baum auf das Haus schlagen lassen. In diesen Fällen greift die Ge­bäu­de­ver­si­che­rung – allerdings erst ab Windstärke acht. Der Ver­si­che­rungs­schutz deckt auch Folgeschäden, falls es zum Beispiel durch das abgedeckte Dach regnet. „Man sollte hier trotzdem aktiv werden und das Loch abdecken. Denn der Versicherte ist verpflichtet, den Schaden möglichst gering zu halten“, erklärt Finanztip-Expertin Josefine Lietzau. Neben den Schäden am Haus zahlt die Ver­si­che­rung auch für die Aufräumarbeiten. Eine Ge­bäu­de­ver­si­che­rung ist Pflicht für jeden Hausbesitzer, sagt Lietzau. „Überprüfen Sie vor allem ältere Verträge, ob diese heutigen Standards entsprechen, und wechseln Sie gegebenenfalls in einen aktuellen Tarif.“

Wenn Starkregen oder Hochwasser das Haus beschädigen, hilft nur eine Zusatzversicherung zur Ge­bäu­de­ver­si­che­rung: die Ele­men­tar­scha­den­ver­si­che­rung. Diese Ver­si­che­rung greift bei den Folgen von Naturereignissen. Dazu gehören eben Starkregen und Hochwasser, aber auch Lawinen oder Erdbeben. „Sie können die Ver­si­che­rung nur in Verbindung mit der Wohngebäude- oder Hausratversicherung abschließen.“ Der Zusatzschutz ist laut Finanztip vor allem in Hochwasser- und Bergregionen empfehlenswert, sei dort aber oft sehr teuer und manchmal gar nicht zu bekommen.

Wer zahlt für die Folgen eines Herbststurms am Hausrat?

Wenn die private Satellitenschüssel Opfer eines Sturms wird, ist das ein Fall für die Hausratversicherung. Auch hier ist die Regulierung auf Schäden ab Windstärke acht begrenzt. Der Versicherer zahlt zum Beispiel auch für vom Sturm beschädigte Markisen oder Gartenmöbel. Allgemein ist eine Hausratversicherung umso sinnvoller, je wertvoller der eigene Hausstand ist, sagen die Experten von Finanztip. Wichtig sei, dass Verbraucher bei einer Sturmwarnung entsprechende Vorbereitungen treffen Dazu gehört zum Beispiel, dass man die Fenster schließt oder die Gartenmöbel unterstellt. Die Versicherer können sonst die Leistungen kürzen.

Wer zahlt bei Personenunfällen wegen Sturm oder Herbstlaub?

Hausbesitzer müssen für einen sicheren Fußweg sorgen. Dazu gehört im Winter, dass Schnee und Eis entfernt werden und im Herbst das Laub. Finanztip-Expertin Lietzau weist darauf hin: „Mieter können durch den Mietvertrag dazu verpflichtet werden, das zu übernehmen.“ Verletzen sich Personen, wenn man seiner Pflicht nicht nachgekommen ist, dann haftet man. Bei Mietern und Eigenheimbewohnern kommt dafür die private Haft­pflicht­ver­si­che­rung auf. Besitzer von vermieteten Immobilien oder unbebauten Grundstücken brauchen dagegen eine spezielle Haft­pflicht­ver­si­che­rung für Haus- und Grundbesitzer.

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