Berlin, 07.05.2024 – Haushalte mit einer Wärmepumpe können durch spezielle Wärmestromtarife im Schnitt 238 Euro pro Jahr sparen. Das hat eine Berechnung des Geldratgebers Finanztip für 15 Musterhaushalte ergeben. Wärmepumpenbesitzer müssen dem Netzbetreiber erlauben, die Heizleistung ihres Geräts zu bestimmten Zeiten zu drosseln, um von den günstigen Stromtarifen zu profitieren. Als zweite Bedingung muss die Wärmepumpe an einen eigenen Stromzähler angeschlossen sein.
Eine Kilowattstunde Wärmestrom ist rund acht Cent günstiger als gewöhnlicher Haushaltsstrom. Durch den zweiten Stromzähler und den Betrieb über einen separaten Stromtarif entstehen aber auch zusätzliche Kosten. “Diese auf sich zu nehmen, zahlt sich in der Regel ab einem jährlichen Strombedarf von 3.000 Kilowattstunden oder mehr aus”, sagt Benjamin Weigl, Energieexperte bei finanztip.de. “Je höher also der Strombedarf der Wärmepumpe ist, desto mehr kann sich der Wärmestromtarif lohnen.”
Pauschaler Rabatt als Alternative zum vergünstigten Stromtarif
Die Installation eines zweiten Stromzählers ist meist mit geringen Kosten verbunden. Wenn dafür aber beispielsweise ein neuer Zählerschrank benötigt werde, kann es mehrere tausend Euro kosten, so Weigl. In diesem Fall können Haushalte dann von einer anderen Option Gebrauch machen, sofern sie die Wärmepumpe am normalen Hausstromzähler installieren: Wer die Regulierung der Wärmepumpe durch den Netzbetreiber zulässt oder die Leistungsbegrenzung selbstständig mithilfe eines Energie-Management-Systems umsetzt, kann von der pauschalen Netzentgeltreduzierung profitieren.
Der Rabatt beträgt je nach Region zwischen 110 und 190 Euro und wird jährlich von der Stromrechnung abgezogen. Diese neue Möglichkeit wurde 2024 von der Bundesnetzagentur im Rahmen der Reform des § 14a im Energiewirtschaftsgesetz geschaffen. “Gerade in energieeffizienten Haushalten, wo eine Wärmepumpe wenig Strom verbraucht, kann diese Option, auch genannt “Modul 1”, sinnvoller sein”, rät Benjamin Weigl. “Wenn eine Photovoltaikanlage vorhanden ist, die den Haushalt und die Wärmepumpe zeitweise mit viel eigenem Strom versorgen kann, lohnt sich ein Wärmestromtarif – das sogenannte “Modul 2” – oft gar nicht.” Da sich die Vorzeichen in Zukunft ändern könnten, sollte im Neubau die mögliche Nachrüstung eines zweiten Stromzählers aber stets mitgedacht werden.
Bis zu 588 Euro Ersparnis mit Wärmestrom
Finanztip hat für seine Analyse 15 Musterhaushalte erstellt, die über ganz Deutschland verteilt waren und deren Wärmepumpen zwischen 3.000 und 7.000 Kilowattstunden Strom pro Jahr benötigten. Unterschiedliche Präferenzen bei der Tarifsuche, etwa ob Neukundenboni eingerechnet werden sollen oder nicht, wurden einbezogen. Der Geldratgeber hat verglichen, ob ein Wärmepumpen-Stromtarif eine Ersparnis bringt, wenn die zusätzlichen Kosten gegenüber der Abrechnung des gesamten Strombedarfs über nur einen Stromzähler berücksichtigt werden.
Im schlechtesten Fall zahlte ein Haushalt mit einem Wärmepumpen-Stromtarif insgesamt 81 Euro mehr, im besten Fall konnten 588 Euro pro Jahr gespart werden. Die mittlere Ersparnis des Testfelds von jährlich 238 Euro verringerte sich auf 83 Euro, wenn die pauschale Netzentgeltreduzierung nach “Modul 1” als mögliche Alternative eingerechnet wurde.
Die Regulierung von Wärmepumpen soll laut Bundesnetzagentur nur in Ausnahmefällen praktiziert werden. Dabei wird nach dem neuen Modell höchstens bis auf eine elektrische Leistungsaufnahme von 4,2 Kilowatt gedrosselt, diese wird zu jedem Zeitpunkt garantiert. Wärmepumpen, die seit 2024 neu installiert werden und über 4,2 Kilowatt leisten, müssen steuerbar sein und fallen somit automatisch unter die neue Regelung. Schon länger bestehende Geräte können nachträglich dafür gemeldet werden.
Die Option zur Drosselung hilft den Netzbetreibern, das Stromnetz zu stabilisieren, wenn zu bestimmten Zeiten sehr viel Strom aus dem Netz benötigt wird. Dadurch soll der Netzausbau effizienter und kostensparender werden. Im Gegenzug profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher von Rabatten bei den Netzentgelten. Zudem können Netzbetreiber den Anschluss neuer Wärmepumpen nicht mehr unter Verweis auf Engpässe im Stromnetz ablehnen.
Mehr Informationen
- Zum Finanztip-Ratgeber Wärmepumpenstrom
- Quellen:
- Finanztip-Recherche
- § 14a EnWG
- Festlegungen der Bundesnetzagentur