Schenkung an Nicht-Familienmitglieder - Schenkungsrückforderung vermeiden

  • Was ist Ansichtssache? Bewusste Falschangaben in Anträgen für Sozialleistungen sind https://dejure.org/gesetze/StGB/263 . In die Richtung sollten wir hier wirklich nicht beraten. (Allein schon damit sie uns nicht wegen Beihilfe drankriegen können...)

    Zumindest mein Anliegen war das nicht.

    Mit ging es darum, dass für mich eingangs nicht nachvollziehbar war, wie eine ohnehin schon überlastete Behörde aus den Buchungen der letzten 10 Jahre irgendwas rausfinden will.

  • [...] Bleibt die Frage, wie sie relevante Buchungen rausfinden. Ok, über diesen Code lässt sich das eingrenzen, ab dann bleibt es aber Handarbeit und angeblich haben die doch Personalmangel. [...]
    Als Teilzeit-Tagesgeldhopper schiebe ich immer wieder größere Summe zwischen meinen Konten hin und her. Da muss dann jemand in Kleinarbeit schauen, ob der Empfänger ich selbst bin oder jemand anderes...

    Dieser Jemand bist dann Du, die erstellen ne Liste mit für sie interessanten Buchungen und Du musst dann darlegen, dass diese für sie uninteressant sind ... selbst die Verknüpfung von Umbuchungen von einem Deiner Konten auf ein anderes Konto wirst Du in der Regel selbst vornehmen müssen ... und in diesem Fall erst recht, da sie nur die Geldausgänge selektieren würden.


    PS: Hier eine Beispielquelle für die im Hintergrund verwendeten Purpose Codes

  • Dieser Jemand bist dann Du, die erstellen ne Liste mit für sie interessanten Buchungen und Du musst dann darlegen, dass diese für sie uninteressant sind ... selbst die Verknüpfung von Umbuchungen von einem Deiner Konten auf ein anderes Konto wirst Du in der Regel selbst vornehmen müssen ... und in diesem Fall erst recht, da sie nur die Geldausgänge selektieren würden.

    Ok, hätte ich mir denken können, dass eine Behörde ihre Aufgaben sehr bereitwillig auf Dritte auslagert ;-).

    Das ist dann solange einfach, wie auf der Empfängerseite der eigene Name steht... Also z.B. das eigene Tagesgeldkonto.

  • Bei Bargeld hast Du ja auch die Abhebung in Deinen Kontounterlagen. Und wenn das Amt wirklich 10 Jahre zurückblättert, dann könntest Du eine Diskussion bekommen.

    Einkäufe bis 10 000€ in bar sind kein Problem, Rechnungen muss man nicht aufheben, auser haltlose Behauptungen aufstellen, können die auch nicht wirklich was nachweisen, im Regelfall.


    Übrigens

    Freunde gehören zu Sogenanten Schenkungssteuerklasse III mit einem Steuer Freibetrag von 20 000€

    Sofern ihr verheiratet seit, selbst für Stiefkinder gilt die 400 000€ Regel.


    Solange du nicht gerade verarmst während deines Heim Aufenthalts, innerhalb der nächsten 10jahre sehe ich auch keinen Grund für eine Rückforderung…

  • Ein Missetäter wird in vielen Fällen heute vom Föderalismus und der kommunalen Selbstverwaltung profitieren. Da sitzen eher Sachbearbeiter, die nicht wissen, wie man die Daten selbst zieht und schon gar keine Software, die sie aggregiert und selbstständig interessante Buchungen auffindet. Da sind die Strafverfolgungsbehörden hoffentlich besser aufgestellt.


    Ich würde aber nicht vertrauen, dass das immer so schnarchig bleibt. Irgendwann kommt mal ein kommunales Rechenzentrum mit so einem Service heraus und wenn sich herumspricht, das sich das lohnt, machen alle Kommunen mit. Überlegt mal, was es vor ein paar Jahren für eine Welle gab mit den vermeintlich für deutsche Behörden nicht greifbaren Konten im Kleinwalsertal. Dann hat Österreich das Gesetz geändert und viele Menschen haben ihren Ausflug mit dem Geldkoffer über die nicht kontrollierte Grenze bereut.

  • Ein Missetäter wird in vielen Fällen heute vom Föderalismus und der kommunalen Selbstverwaltung profitieren.

    Definitiv.


    Diese Regelung, dass Plattformen wie Airbnb etc. Umsätze an Finanzämter melden müssen, ist auch nur der technischen Rückständigkeit geschuldet.


    Normalerweise müsste eine KI drüber laufen und mit Name und Adresse könnte das relativ schnell zugeordnet werden.

  • Solange du nicht gerade verarmst während deines Heim Aufenthalts, innerhalb der nächsten 10jahre sehe ich auch keinen Grund für eine Rückforderung…

    Das ist richtig, aber genau darum geht es. Sagen wir mal, der Heimplatz kostet 5000 € im Monat. Das ist hier in der Gegend typisch für leichte bis mittlere Fälle. Da gibt die Leistungen der Pflegeversicherung, die schon einiges abdecken und die einkommens- und vermögensunabhängig sind. Vielleicht bleiben noch 2500 €, die Du selbst zahlen musst. Vielleicht hast Du so viel Einkommen als Rentner. Wenn aber Du nur 2000 € hast, fehlen jeden Monat 500 €. Dafür gibt es vielleicht Ersparnisse. Wenn die aufgebraucht sind, dann bist Du tatsächlich verarmt. Dann gehst Du zum Sozialamt und beantragst Hilfe zur Pflege. Das Sozialamt prüft, ob es wirklich kein Vermögen mehr gibt, eventuell zahlungspflichtige Angehörige und Schenkungen.


    Die von Dir genannten Steuersätze für Schenkungen bedeuten nur, dass Du bis dahin darauf keine Steuer zahlen musst. Sie bedeuten nicht, dass sie nicht zurückgefordert werden können. Prinzipiell kann jede Schenkung wegen Verarmung (und auch aus anderen Gründen) zurückgefordert werden. https://dejure.org/gesetze/BGB/528.html

  • Vielen Dank für die Antworten und die Verlinkungen.


    Ursache für die Frage ist folgender Fall aus der Familie.

    Großeltern unterstützen Enkel beim Hausbau in 5-stelliger Höhe.

    Großeltern werden pflege- und unterstützungsbedürftig.

    Sozialamt prüft Kontobewegungen.

    Enkel muss Kontoauszüge beibringen und letztendlich die Unterstützung zurückzahlen.


    Das möchte ich dem Hochzeitspaar ersparen, unrechtmäßiges Handeln ist nicht Sinn der Fragestellung.