Berlin, 16. März 2016 – Millionen von Bankkunden mit einer Baufinanzierung haben noch bis 21. Juni die Chance, Tausende Euro zurückzubekommen. Rund 80 Prozent der Baufinanzierungen im Zeitraum vom 1. November 2002 bis Juni 2010 enthielten fehlerhafte Widerrufsbelehrungen, berichtet das gemeinnützige Online-Verbrauchermagazin Finanztip. Verbraucher mit einem solchen Fehler im Vertrag können widerrufen und die Rückabwicklung des Vertrags verlangen. Erst ein Bruchteil hat diese Chance genutzt. Finanztip erklärt, wie Verbraucher am besten vorgehen und empfiehlt spezialisierte Rechtsanwälte.
Wer seinen fehlerhaften Vertrag über eine Baufinanzierung widerrufen will, muss sich beeilen. „Der Bundestag hat nämlich eine Amnestie für Banken erlassen“, sagt Dr. Britta Beate Schön, Rechtsexpertin bei Finanztip. Mit dem Umsetzungsgesetz für die Wohnimmobilienkredit-Richtlinie führte er ein Ende des „ewigen Widerrufsrechts“ ein. Das Widerrufsrecht für Altverträge erlischt drei Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes, also am 21. Juni 2016.
Da etwa 80 Prozent der Kreditverträge aus der Zeit zwischen 2002 und 2010 fehlerhaft sind, geht es um viel Geld: Das Darlehensvolumen, das im Feuer steht, beläuft sich auf etwa 690 Milliarden Euro. Bei einer durchschnittlichen Darlehenssumme von 220.000 Euro handelt es sich damit um rund 3 Millionen Verträge. Die von Finanztip empfohlenen Anwälte hatten bis Ende 2015 knapp 50.000 Belehrungen geprüft.
Prozessfinanzierer übernehmen Anwalts- und Gerichtskosten
Verbraucher können durch den Widerruf und die Rückabwicklung des Vertrages die Restschuld ihres Kredits in der Regel um 10 bis 20 Prozent reduzieren. Zusätzlich profitieren sie von den mittlerweile viel niedrigeren Zinsen. Wer eine Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt hat, kann diese zurückverlangen, auch wenn der Kreditvertrag längst beendet ist. Finanztip führt reale Fälle auf, in denen Banken rund 20.000 Euro zurückzahlen mussten.
Das Online-Verbrauchermagazin nennt auch Anwaltskanzleien, die bereits zahlreiche Verfahren auf diesem Gebiet angestrengt und abgeschlossen haben. Kunden, die das Prozesskostenrisiko scheuen und keine Rechtsschutzversicherung haben, empfiehlt Finanztip sogenannte Prozessfinanzierer wie Metaclaims. Diese bekommen bei Erfolg zwischen 30 und 40 Prozent der erlösten Summe. Geht das Verfahren verloren, muss der Kunde nichts bezahlen.
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