Schufa-Eintrag löschen So korrigierst Du fehlerhafte Daten bei Auskunfteien

Das Wichtigste in Kürze

  • Auskunfteien wie die Schufa sammeln zahlreiche Daten zu Verbrauchern. Diese Daten können fehlerhaft oder unvollständig sein.
  • Ein typischer Fehler ist, dass bezahlte Forderungen nicht rechtzeitig gelöscht werden. Es kann aber auch die Adresse oder der Name falsch sein.
  • Fehler können dazu führen, dass zum Beispiel Banken Dich nicht für kreditwürdig halten.

Kostenloses Mus­ter­schrei­ben zur Berichtigung fehlerhafter Daten bei Auskunfteien

  • Beantrage bei der Schufa eine Datenkopie (früher: Schufa-Selbstauskunft) – die ist kostenlos. In der Kopie siehst Du die Daten, die die Schufa über Dich gespeichert hat.
  • Melde Fehler der Schufa schriftlich, telefonisch oder online. Nutze dazu unser Mus­ter­schrei­ben.
     

Auskunfteien sammeln unterschiedliche Daten von Verbrauchern und bewerten damit deren Kreditwürdigkeit. Dabei kann es zu Fehlern kommen, teilweise fehlen aber auch einfach Daten. Das kann zum Problem werden, wenn Du einen Kredit beantragst, einen neuen Handyvertrag suchst oder eine Wohnung mieten willst. Denn falsche Daten lassen Dich womöglich finanziell schlechter aussehen, als es der Fall ist.

Ausblick: Schufa-Score

Im Dezember 2023 entschied der Europäische Gerichtshof, dass Unternehmen den automatisch generierten Schufa-Score nicht ausschließlich für einen Vertragsabschluss nutzen dürfen. Das heißt: Unternehmen müssen für die Entscheidung, ob sie einen Vertrag mit einem Kunden abschließen oder nicht, auch andere Faktoren heranziehen. Das Verfahren ist mit dem EuGH-Urteil noch nicht abgeschlossen und liegt jetzt beim Verwaltungsgericht in Wiesbaden. Folgt das VG Wiesbaden dem EuGH-Urteil, dann wäre beispielsweise eine Kreditentscheidung unzulässig, die maßgeblich vom Schufa-Score abhängt.

Schufa erklärt - was tun bei schlechter Schufa?

Welche Fehler finden sich bei den persönlichen Daten?

Typische Fehler in den Datensätzen der Auskunfteien sind:

  • Getilgte Kredite werden nicht rechtzeitig gelöscht.
  • Bezahlte Forderungen werden nicht als erledigt bezeichnet.
  • Forderungen sind in der Höhe fehlerhaft angegeben.
  • Verspätete Zahlungen finden sich zu Unrecht in der Auskunft.
  • Persönliche Daten sind fehlerhaft oder nicht eingetragen.

Um einen Fehler zu finden, musst Du wissen, welche Daten die Auskunftei über Dich gespeichert hat. Dazu kannst Du eine Datenkopie nach Artikel 15 der Datenschutz-Grundverordung

(DSGVO) anfordern. Die Kopie erhältst Du kostenlos.

Die Verordnung sieht keine Beschränkungen bei der Anzahl vor. Mache von diesem Recht regelmäßig Gebrauch – nicht nur gegenüber der Schufa, sondern auch gegenüber den anderen wichtigen Auskunfteien: Infoscore, CRIF Bürgel und Boniversum.

Die Bestellfunktion ist auf den Internetseiten der Unternehmen meist ziemlich versteckt – die sind nämlich eher daran interessiert, Dir eine kostenpflichtige Datenauskunft zu verkaufen. Für die Dir zustehende Gratis-Auskunft musst Du ein paar Tage Geduld mitbringen, denn sie kommt nicht in Sekundenschnelle per E-Mail zu Dir.

Stellst Du fest, dass Einträge zu Deiner Person nicht mehr aktuell oder falsch sind, solltest Du verlangen, dass die Auskunftei die Daten berichtigt oder löscht. Dazu ist sie gesetzlich verpflichtet (Art. 16 DSGVO ). Du kannst die Fehler per Post, telefonisch, aber auch online melden.

Wie kommt es zu falschen Daten bei Auskunfteien?

Verantwortlich für fehlerhafte Datenbestände bei einer Auskunftei sind häufig die Firmen, die die Daten an die Auskunftei weitergegeben haben. Die Unternehmen sind verpflichtet, der Auskunftei nachträgliche Änderungen mitzuteilen, etwa wenn der Kunde gezahlt oder einen Vertrag gekündigt hat. Das soll gewährleisten, dass Negativmerkmale berichtigt werden. Aber auch positive Daten müssen aktuell gehalten werden, etwa wenn ein Vertrag beendet wurde.

Wenn in der Auskunft Forderungen genannt werden, die Du bereits bezahlt hast, wende Dich zunächst an das Unternehmen, bei dem Du angeblich die Schulden hast. Bitte um einen sogenannten Erledigungsvermerk und sofortige Weiterleitung an die Auskunfteien. Bestätigt Dir ein Unternehmen die Erledigung, sende diese Bestätigung am besten selbst noch einmal an die Schufa oder die jeweilige Auskunftei und bitte um Berichtigung. Der Eintrag erhält dann den Zusatz „erledigt“.

So einen Zusatz gibt es allerdings nicht bei Krediten – auch wenn Du den Kredit ordentlich zurückgezahlt hast, verzichtet die Schufa darauf, das zu dokumentieren. Die zusätzliche Information sei überflüssig, heißt es bei der Schufa, weil sich schon aus den Vertragsdaten selbst ergebe, dass der Kredit getilgt sei.

Stimmen die Angaben zu Verträgen oder Krediten nicht, wende Dich an das Unternehmen und die Auskunftei, damit diese Daten berichtigt werden. Du kannst dazu unser Mus­ter­schrei­ben verwenden und an die jeweilige Auskunftei schicken.

Mus­ter­schrei­ben Berichtigung Auskunfteien

Hier kannst Du unser Mus­ter­schrei­ben für die Berichtigung fehlerhafter Daten bei Auskunfteien herunterladen:

Zum Download

Wie lange werden die Daten gespeichert?

Willst Du ein Negativmerkmal vorzeitig löschen, wirst Du wenig Erfolg haben. Es gibt zwar keine gesetzlichen Speicherfristen, die Auskunfteien haben sich aber auf bestimmte Fristen geeinigt und sie mit den Landesdatenschutzbehörden abgestimmt.

Eine Forderung verschwindet also nach dem Bezahlen nicht einfach aus dem Datenbestand. Die Auskunfteien speichern sie bis zum Ende der vorgesehenen Frist.

Fristen der Datenspeicherung bei der Schufa

Art der Information                                      Löschungszeitpunkt
Informationen über Kredite

3 Jahre nach Rückzahlung

des Kredits

Informationen über Giro- und
Kredit­kartenkonten

nach Benachrichtigung der

Schufa über die Auflösung

des Kontos

Kreditanfragen12 Monate nach Anfrage

Kreditkonditionen-Anfragen

(die siehst nur Du in der Selbstauskunft,

an anfragende Unternehmen werden

die Infos nicht weitergegeben)

12 Monate nach Anfrage
Anfragen von Unternehmen
an die Schufa
12 Monate nach Anfrage
unstrittig falsche Angabenjederzeit
Haftbefehl und Abgabe der
Vermögensauskunft

3 Jahre, jedoch vorzeitig,

wenn eine Löschung durch

das Amtsgericht nachgewiesen

wird

Insolvenzverfahren und
Rest­schuld­befreiung

3 Jahre nach Beendigung

des Insolvenzverfahrens

oder Erteilung der Restschuld-

befreiung

Quelle: Schufa (Stand: Februar 2020)

Vorzeitige Löschung nicht pauschal möglich

Auch Härtefälle werden über die Verhaltensrichtlinien abgedeckt. Zum Beispiel, wenn sich die Forderungen auf höchstens 2.000 Euro beliefen und innerhalb von sechs Wochen bezahlt wurden. Die Schufa prüft Härtefälle nunmehr einzeln. Dazu müssen betroffene Verbraucher ihre besonderen Umstände schriftlich glaubhaft machen.

Was tun, wenn Streit über eine Forderung besteht?

Gläubiger dürfen nicht jeden Verzug gleich an die Schufa melden. Der Betroffene muss mindestens zweimal schriftlich gemahnt worden sein (§ 31 Abs. 2 Nr. 4b BDSG neu). Zwischen der ersten Mahnung und der Übermittlung an die Schufa müssen mindestens vier Wochen liegen. Zusätzlich muss der Gläubiger rechtzeitig vor Weitergabe der Daten den Schuldner unterrichten. Besteht Streit über die Forderung, darf der Gläubiger keine Daten weitergeben, auch wenn er der Ansicht ist, die Forderung bestehe zu Recht (§ 31 Abs. 2 Nr. 4d BDSG neu).

Finden sich in Deiner Auskunft Angaben über eine verzögerte Zahlung oder eine Forderung, die aus Deiner Sicht nicht besteht, solltest Du das umgehend der Auskunftei mitteilen. Das Gleiche gilt, wenn Du nicht zweimal schriftlich gemahnt wurdest, das Unternehmen aber dennoch den Verzug der Auskunftei gemeldet hat. Füge am besten ein Schreiben bei, worin Du dem Unternehmen mitgeteilt hast, dass Du die Forderung nicht akzeptierst. Dann darf kein Eintrag bei der Auskunftei erfolgen.

Wer hilft bei Streitfragen?

Will die Schufa den Eintrag nicht berichtigen, kannst Du den Ombudsmann der Schufa kontaktieren. Allerdings musst Du Dich zuvor an das Privatkunden-Servicecenter der Schufa gewendet und um Klärung gebeten haben. Durch das Einschalten des Ombudsmanns entstehen Dir keine Kosten. Hier findest Du das Online-Formular für den Schufa-Ombudsmann.

Kommt er zu dem Ergebnis, dass Du durch den Schufa-Eintrag einen Nachteil erlitten hast, sorgt er mit seinem Schiedsspruch dafür, dass die Angelegenheit richtiggestellt wird. So kann er zum Beispiel eine Überprüfung der beanstandeten Meldung bei dem betreffenden Vertragspartner veranlassen oder – bei einer berechtigten Reklamation – die Korrektur eines Datensatzes in die Wege leiten.

Die anderen Auskunfteien bieten keine gesonderte Schlichtungsstelle wie die Schufa. Bei Unstimmigkeiten solltest Du Dich an den betrieblichen Datenschutzbeauftragten wenden. Die Adresse findest Du auf der Website der Auskunftei in der Rubrik Datenschutz. Kommst Du damit nicht weiter, wende Dich an die Datenschutzaufsichtsbehörde. Zuständig ist immer die Landesdatenschutzbehörde des Bundeslandes, in dem die Auskunftei ihren Sitz hat. Eine Übersicht über die einzelnen Behörden findest Du hier.

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