Langfristige Kredite widerrufen Vor­fälligkeits­entschädigung zurückfordern

Dirk Eilinghoff
Finanztip-Experte für Baufinanzierung und Immobilien

Das Wichtigste in Kürze

  • Aufgrund eines Gesetzes ist das ewige Widerrufsrecht bei Verträgen, die zwischen dem 1. November 2002 und dem 10. Juni 2010 abgeschlossen wurden, am 21. Juni 2016 ausgelaufen.
  • In Einzelfällen ist ein Widerruf noch möglich bei Baufinanzierungen, die später abgeschlossen wurden. Das betrifft Verträge aus dem Zeitraum vom 11. Juni 2010 bis zum 12. Juni 2014.

So gehst Du vor

  • Finde heraus, ob Deine Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist. Wende Dich direkt an eine spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei. Einige bieten eine kostenlose Erstberatung an.

Auch wenn Du bereits vor einiger Zeit vorzeitig aus Deiner Baufinanzierung ausgestiegen bist, kannst Du vielleicht von einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung in Deinem alten Vertrag profitieren. Hast Du eine Vor­fälligkeits­entschädigung gezahlt, kannst Du sie möglicherweise von der Bank zurückerhalten. Das gelang einem Kreditnehmer, dem die Sparda Bank Berlin nach Rückabwicklung des Darlehens nunmehr über 33.000 Euro zurückzahlen muss (LG Berlin, 13.04.2016, Az. 4 O 316/14).

Wann ist ein Widerruf verwirkt?

Leicht wird das allerdings nicht. Der Vertrag ist immerhin seit Jahren beendet und abgewickelt. Der Vorwurf der Verwirkung steht im Raum. Es gibt aber Gerichte, die zugunsten des Verbrauchers entschieden haben und einen Widerruf für möglich gehalten haben (OLG Brandenburg, 17.10.2012, Az. 4 U 194/11; OLG Hamm, 17.03.2015, Az. 31 U 40/15; OLG Karlsruhe, 29.07.2016, Az. 17 U 160/15).

Wann lohnt sich ein Widerruf noch heute?

Hast Du Deinen Vertrag zwischen dem 1. September 2002 und dem 10. Juni 2010 abgeschlossen und wurde dafür eine Grundschuld eingetragen, kannst Du nach dem 21. Juni 2016 nicht mehr widerrufen, auch wenn die Belehrung fehlerhaft war (Art. 229 § 38 EGBGB).

Besonders kann sich ein Widerruf für Verträge aus dem Zeitraum vom 8. Dezember 2004 und dem 12. Juni 2014 lohnen, die im Fernabsatz abgeschlossen wurde. Wenn der Darlehensvertrag nicht als Fernabsatzgeschäft zustande gekommen ist, lohnt sich der Widerruf bezogen auf Verträge aus dem Zeitraum vom 11. Juni 2010 bis zum 12. Juni 2014.

So gehst Du vor

Richte Dich darauf ein, dass Du einen Anwalt brauchst.

Schritt 1: Belehrung überprüfen lassen

Zuerst überprüfst Du Deine Widerrufserklärung. Die wichtigsten Fehler haben wir im Ratgeber Fehlerhafte Widerrufsbelehrung erläutert. Wenn Dir das zu mühsam ist, zieh einen der von uns ausgewählten Anwälte zurate. Einige bieten eine kostenlose Erstprüfung an.

Schritt 2: Widerruf erklären und Vor­fälligkeits­entschädigung zurückfordern

Sollte Deine Bank eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet haben, kannst Du widerrufen und die Rückzahlung der Vor­fälligkeits­entschädigung verlangen. Wenn Du anwaltlich beraten bist, wird die Kanzlei den Briefverkehr für Dich übernehmen oder Dich dabei unterstützen. Vielleicht gelingt außergerichtlich ein Vergleich. Stell Dich darauf ein, den Widerruf gerichtlich durchsetzen müssen.

Diese Anwälte sind spezialisiert auf solche Widerrufe

Die folgenden Kanzleien haben bereits mindestens ein Urteil gegen eine Bank wegen einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung erstritten und mindestens zehn außergerichtliche Einigungen mit mehr als fünf Banken erzielt. Wir empfehlen Dir diese Kanzleien:

Hahn Rechtsanwälte, Hamburg, Bremen und Stuttgart
Rechtsvertretung bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung
  • kostenlose Erstüberprüfung bei allen Verträgen
  • 63 Urteile und etwa 1.000 Vergleiche
  • 6 Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht
Benedikt-Jansen & Kar, Frankenberg
Rechtsvertretung bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung
  • kostenlose Erstüberprüfung der Widerrufsbelehrung
  • 10 Urteile und über 60 Vergleiche
  • 2 Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht
Bödding, Münster
Rechtsvertretung bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung
  • schriftliche Ersteinschätzung
  • 1 Urteil und etwa 20 Vergleiche
  • Kosten für Erstberatung von 60 Euro

Wie wir diese Kanzleien ausgewählt haben, liest Du im Ratgeber zur fehlerhaften Widerrufsbelehrung.

Dann übernimmt die Rechts­schutz­ver­si­che­rung die Kosten

Sofern Du eine Rechts­schutz­ver­si­che­rung hast, solltest Du abklären, ob sie die Kosten einer Klage übernimmt. Wenn Du den Immobilienkredit für den Neubau Deines Hauses genutzt hast, ist Rechtsschutz eher unwahrscheinlich. Denn die meisten Versicherer haben Bauangelegenheiten aus ihrem Vertrag ausgeschlossen.

Ohne Rechts­schutz­ver­si­che­rung besteht ein Kostenrisiko. Die Gerichts- und Anwaltskosten sind gesetzlich festgelegt. Entscheidend ist der Streitwert, der sich auf die Höhe der Vor­fälligkeits­entschädigung beläuft.

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