Verträge langfristig widerrufen

Vor­fäl­lig­keits­ent­schä­di­gung zurückfordern

Dirk Eilinghoff
Finanztip-Experte für Bank und Börse

Das Wichtigste in Kürze

  • Wer seine ab November 2002 abgeschlossene Baufinanzierung vorzeitig getilgt hat, kann sich möglicherweise die Vor­fäl­lig­keits­ent­schä­di­gung zurückholen.
  • Ursache ist die fehlerhafte Widerrufsbelehrung. Diese hat zur Folge, dass man solche Verträge ewig widerrufen kann.
  • Banken wehren sich gegen den Widerruf mit dem Argument der Verwirkung. Nach Beendigung des Vertrages könne ein Kreditnehmer den Vertrag nicht mehr einfach widerrufen.
  • Der Bundesgerichtshof hat dazu noch nicht entschieden.
  • Aufgrund eines neuen Gesetzes ist das ewige Widerrufsrecht bei Verträgen, die zwischen dem 1. November 2002 und dem 10. Juni 2010 abgeschlossen wurden, am 21. Juni 2016 ausgelaufen.

So gehst Du vor

  • Finde heraus, ob Deine Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist. Wende Dich direkt an einen spezialisierten Rechtsanwalt. Manche bieten eine kostenlose Erstberatung.
  • Finanztip empfiehlt, spezialisierte Kanzleien zu konsultieren. Wir haben eine Liste von empfehlenswerten Anwälten zusammengestellt.
  • Wer seinen Vertrag zwischen dem 1. November 2002 und dem 10. Juni 2010 abgeschlossen, musste den Widerruf bis zum 21. Juni 2016 erklärt haben.
  • Wer keine Rechts­schutz­ver­si­che­rung hat und seine Vorfälligkeits- oder Nichtabnahmentschädigung zurück fordern will, kann sich an Metaclaims als Prozessfinanzierer wenden. Dieser behält bei einem Vergleich 20 Prozent, bei gerichtlichem Erfolg ein Drittel der Entschädigung.

Auch wenn Du bereits vor einiger Zeit vorzeitig aus Deiner Baufinanzierung ausgestiegen bist, kannst Du von einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung in Deinem alten Vertrag profitieren. Hast Du eine Vor­fäl­lig­keits­ent­schä­di­gung gezahlt, kannst Du sie möglicherweise von der Bank zurückerhalten.

Das gelang einem Kreditnehmer, dem die Sparda Bank Berlin nach Rückabwicklung des Darlehens nunmehr über 33.000 Euro zurückzahlen muss (LG Berlin, Urteil vom 13. April 2016, Az. 4 O 316/14).

Vorwurf der Verwirkung

Leicht wird das allerdings nicht. Der Vertrag ist immerhin seit Jahren beendet und abgewickelt. Es gibt aber Gerichte, die zugunsten des Verbrauchers entschieden haben und einen Widerruf für möglich halten (OLG Brandenburg, Urteil vom 17. Oktober 2012, Az. 4 U 194/11; LG Karlsruhe, Urteil vom 11. April 2014, Az. 4 O 395/13; OLG Hamm, Urteil vom 17. März 2015, Az. 31 U 40/15, OLG Karlsruhe, Urteil vom 14. April 2015, Az. 17 U 55/14, Urteil vom 29. Juli 2016, Az. 17 U 160/15; LG Siegen, Urteil vom 24. Juli 2015, Az. 2 O 350/14).

Einige Gerichte urteilten gegen Verbraucher, deren Verträge vor mehr als drei Jahren ausgelaufen waren. (LG Aachen, Urteil vom 22. Januar 2015, Az. 1 O 225/14; LG Bielefeld, Urteil vom 21. Juli 2014, Az. 6 O 459/13).

Es gibt bisher keine höchstrichterliche Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH), die klar festlegt, ob Du auch nach Beendigung des Vertrags diesen aufgrund einer fehlerhaften Belehrung widerrufen kannst oder ab wann Du dieses Recht verwirkt hast.

Der Ombudsmann der privaten Banken hilft auf jeden Fall nicht. In seinem Tätigkeitsbericht 2016 hat die Schlichtungsstelle dargelegt, dass es der ständigen Spruchpraxis entspreche, dass nach Beendigung des Vertrages mit Zahlung der Vor­fäl­lig­keits­ent­schä­di­gung alle Rechte und Pflichten aus dem Vertrag und auch das Widerrufsrecht als verwirkt anzusehen seien. Der Ombudsmann verweist auf die Entscheidung des Oberlandesgericht Schleswig vom Oktober 2016 (OLG Schleswig, Urteil vom 6. Oktober 2016, Az. 5 U 72/16).

Der 21. Juni 2016 war Stichtag für Altverträge

Hast Du Deinen Vertrag zwischen dem 1. September 2002 und dem 10. Juni 2010 abgeschlossen und wurde dafür eine Grundschuld eingetragen, kannst Du nach dem 21. Juni 2016 nicht mehr widerrufen, auch wenn die Belehrung fehlerhaft war (Art. 229 § 38 EGBGB). Wer innerhalb der Frist widerrufen hat, kann seine Vor­fäl­lig­keits­ent­schä­di­gung zurück verlangen.

So gehst Du vor

Richte Dich darauf ein, dass Du einen Anwalt brauchst. Am besten befolgst Du diese drei Schritte:

Schritt 1: Belehrung überprüfen

Zuerst überprüfst Du Deine Widerrufserklärung. Die wichtigsten Fehler haben wir im Ratgeber Fehlerhafte Widerrufsbelehrung erläutert. Wenn Dir das zu mühsam ist, zieh einen der von uns ausgewählten Anwälte zurate. Einige bieten eine kostenlose Erstprüfung an.

Schritt 2: Widerruf erklären und Vor­fäl­lig­keits­ent­schä­di­gung zurückfordern

Sollte Deine Bank eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet haben, schreib einen Brief an Deine Bank und nenn die fehlerhaften Stellen in Deiner Widerrufsbelehrung. Forder in Deinem Brief die Rückzahlung der Vor­fäl­lig­keits­ent­schä­di­gung. Beziffer dabei genau den Betrag, den Du damals an die Bank entrichtet hast. Wenn Du bei einem Anwalt warst, wird er den Briefverkehr für Dich übernehmen oder Dich dabei unterstützen.

Schritt 3: Anwalt einschalten

Akzeptiert die Bank Deinen Widerruf nicht, solltest Du spätestens dann einen Anwalt aufsuchen und Dich rechtlich vertreten lassen. Sollte es ihm nicht gelingen, eine Einigung mit der Bank zu erzielen, wird er Deinen Widerruf gerichtlich durchsetzen müssen.

Diese Anwälte sind spezialisiert auf solche Widerrufe

Die folgenden Kanzleien haben bereits mindestens ein Urteil gegen eine Bank wegen einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung erstritten und mindestens zehn außergerichtliche Einigungen mit mehr als fünf Banken erzielt. Wir empfehlen Dir diese Kanzleien:

Gansel Rechtsanwälte, Berlin
Rechtsvertretung bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung
Nutzer-Erfahrungen
  • kostenlose Erstberatung bei allen Verträgen
  • mehr als 50 Urteile und mehr als 6.500 Vergleiche
  • 7 Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht
Von Rüden, Berlin
Rechtsvertretung bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung
Nutzer-Erfahrungen
  • kostenlose Erstüberprüfung bei allen Verträgen
  • 99 Urteile und über 4.000 Vergleiche
  • 2 Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht (Göring, Gutermuth)
Zum Anbieter
Hahn Rechtsanwälte, Hamburg, Bremen und Stuttgart
Rechtsvertretung bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung
Nutzer-Erfahrungen
  • kostenlose Erstüberprüfung bei allen Verträgen
  • 63 Urteile und etwa 1.000 Vergleiche
  • 6 Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht
Zum Anbieter
Poppelbaum Geigenmüller, Berlin
Rechtsvertretung bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung
Nutzer-Erfahrungen
  • kostenlose Erstberatung bei allen Verträgen
  • 180 Urteile und mehr als 2.000 Vergleiche
  • 2 Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht
Zum Anbieter
Baum, Reiter & Collegen, Düsseldorf
Rechtsvertretung bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung
Nutzer-Erfahrungen
  • kostenlose Prüfung bei allen Verträgen
  • 13 Urteile und etwa 2.000 Vergleiche
  • 4 Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht
Dr. Hoffmann & Partner Rechtsanwälte, Nürnberg
Rechtsvertretung bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung
  • kostenlose Ersteinschätzung
  • 14 Urteile zugunsten der Verbraucher
Benedikt-Jansen & Dorst, Frankenberg
Rechtsvertretung bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung
Nutzer-Erfahrungen
  • kostenlose Erstüberprüfung der Widerrufsbelehrung
  • 10 Urteile und über 60 Vergleiche
  • 2 Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht
Zum Anbieter
mzs Rechtsanwälte, Düsseldorf
Rechtsvertretung bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung
Nutzer-Erfahrungen
  • kostenlose Erstberatung bei allen Verträgen
  • 8 Urteile und zahlreiche Vergleiche
  • 7 Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht
Rechtsanwälte Dr. Lehnen & Sinnig, Trier
Rechtsvertretung bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung
Nutzer-Erfahrungen
  • kostenlose Erstüberprüfung der Widerrufsbelehrung
  • 5 Urteile und etwa 300 Vergleiche
Reppel Seekamp Bausen, Siegen
Rechtsvertretung bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung
Nutzer-Erfahrungen
  • kostenlose, schriftliche Ersteinschätzung innerhalb von 1 bis 2 Tagen
  • 41 Urteile und etwa 1.000 Vergleiche
Trewius, Eislingen
Rechtsvertretung bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung
Nutzer-Erfahrungen
  • 6 Urteile und etwa 200 Vergleiche
  • Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht (RA Wahlenmeier)
  • Kosten für Erstberatung von 119 Euro
Dr. Storch & Kollegen, Berlin
Urteile gegen DKB erstritten
Nutzer-Erfahrungen
  • schriftliche Ersteinschätzung
  • 5 Urteile und etwa 20 Vergleiche
  • Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht (RA Dr. Storch)
  • Kosten für Erstberatung von 226 Euro
Steffens, Berlin
Rechtsvertretung bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung
Nutzer-Erfahrungen
  • kostenlose Erstüberprüfung
  • 5 Urteile und 33 Vergleiche
  • Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht (RA Steffens)
Hünlein, Frankfurt
Rechtsvertretung bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung
Nutzer-Erfahrungen
  • 10 Urteile und etwa 30 Vergleiche
  • 3 Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht (Hünlein, Bertelsmeier und Dametz)
  • Kosten für Erstberatung von 179 Euro
Bödding, Münster
Rechtsvertretung bei fehlerhafter Widerrufsbelehrung
Nutzer-Erfahrungen
  • schriftliche Ersteinschätzung
  • 1 Urteil und etwa 20 Vergleiche
  • Kosten für Erstberatung von 60 Euro

Wie wir diese Kanzleien ausgewählt haben, liest Du im Ratgeber zur fehlerhaften Widerrufsbelehrung.

Dann übernimmt die Rechts­schutz­ver­si­che­rung die Kosten

Sofern Du eine Rechts­schutz­ver­si­che­rung hast, solltest Du abklären, ob sie die Kosten einer Klage übernimmt. Wenn Du den Immobilienkredit für den Neubau Deines Hauses genutzt hast, ist Rechtsschutz eher unwahrscheinlich. Denn die meisten Versicherer haben Bauangelegenheiten aus ihrem Vertrag ausgeschlossen.

Ohne Rechts­schutz­ver­si­che­rung besteht ein Kostenrisiko. Die Gerichts- und Anwaltskosten sind gesetzlich festgelegt. Entscheidend ist der Streitwert, der sich auf die Höhe der Vor­fäl­lig­keits­ent­schä­di­gung beläuft.

Metaclaims interessant bei Vor­fäl­lig­keits­ent­schä­di­gung

Die Metaclaims Sammelklagen Finanzierungsgesellschaft mit Sitz in Bremen bietet Kreditnehmern eine interessante Lösung an, allerdings nur um eine Vorfälligkeittsentschädigung oder Nichtabnahmeentschädigung zurückzufordern. Eine Finanzierung des Widerrufs bei laufenden Verträgen bieten das Unternehmen nicht an. Anders als klassische Prozessfinanzierer, die häufig einen relativ hohen Mindeststreitwert voraussetzen, hat sich Metaclaims auf viele gleichartige Kleinforderungen spezialisiert, die sie gebündelt gegenüber einer Bank geltend macht. So ist die Gesellschaft etwa bei der Rück­for­de­rung von Kreditbearbeitungsgebühren aktiv gewesen.

Metaclaims
Array
Nutzer-Erfahrungen
  • Kosten von 20 Prozent bei außergerichtlichem Erfolg
  • Kosten von einem Drittel bei gerichtlichem Erfolg
  • NUR bei Rück­for­de­rung von Vorfälligkeits- und Nichtabnahmeentschädigung
  • Klagen gegen die Ing-Diba, DSL-Bank und DKB
  • 200 Widerrufbelehrungen geprüft
  • garantierte Bearbeitungsdauer von einer Woche

Die Gesellschaft überprüft kostenlos die Widerrufsbelehrung in den Fällen, in denen der Verbraucher eine Vorfälligkeits- oder Nichtabnahmeentschädigung gezahlt hat. Der Verbraucher erhält per E-Mail das Ergebnis der Prüfung. Sollte die Belehrung fehlerhaft sein und Aussicht auf Erfolg bestehen, können Mandanten ihre Ansprüche auf Rückzahlung an Metaclaims abtreten.

Die Gesellschaft hat eine Inkassozulassung und macht die Forderung der Mandanten gegenüber der Bank geltend. Zunächst versucht Metaclaims, außergerichtlich eine Lösung zu finden. Gelingt das, behält das Unternehmen 20 Prozent der zurückgezahlten Vor­fäl­lig­keits­ent­schä­di­gung. Geklagt wird nur, wenn eine kritische Masse von etwa 50.000 Euro zusammenkommt. Gegen einige Banken wie die ING-Diba, DSL-Bank und DKB haben sich genug Mandanten gemeldet. Klagen sind bereits eingereicht. Haben sie Erfolg, behält Metaclaims ein Drittel der gezahlten Vor­fäl­lig­keits­ent­schä­di­gung.

Autor
Dr. Britta Beate Schön

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