Prozessfinanzierer So finanzierst Du einen Prozess gegen Deine Bank

Dirk Eilinghoff
Finanztip-Experte für Baufinanzierung und Immobilien

Das Wichtigste in Kürze

  • Trotz fehlerhafter Widerrufsbelehrung ist es schwer, die Bank zur Rückabwicklung des Vertrages oder zu einem Vergleich zu bewegen. Du brauchst einen Anwalt.
  • Anwaltskosten und Gerichtskosten sind in den Fällen von fehlerhafter Widerrufsbelehrung sehr hoch.
  • Wer keine Rechts­schutz­ver­si­che­rung hat, lässt sich deshalb häufig nicht auf einen Rechtsstreit ein.
  • Es gibt aber Firmen, die das Prozesskostenrisiko auf sich nehmen. Dafür verlangen sie im Erfolgsfall einen Anteil der erstrittenen Geldsumme.
  • Finanztip hat sieben Prozessfinanzierer untersucht und empfiehlt die Bankkontakt AG. Bei Erfolg gehen 40 Prozent der erzielten Einsparung an die Gesellschaft.
  • Auch eine Vor­fälligkeits­entschädigung oder eine Nichtabnahmeentschädigung kannst Du zurückfordern, wenn Deine Bank eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet hat. Dafür bietet sich Metaclaims als Prozessfinanzierer an. Dieser behält bei einem Vergleich 20 Prozent, bei gerichtlichem Erfolg ein Drittel der Entschädigung.

Es könnte so einfach sein: Du hast es schwarz auf weiß von einem Anwalt oder einer Verbraucherzentrale, dass Deine Bank eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung in Deinem Immobilienkreditvertrag verwendet hat. Doch Recht haben heißt nicht unbedingt, Recht bekommen, denn nur wenige Banken bieten nach einem ersten Schreiben einen Vergleich an.

Wenn Du Deine Rechte durchsetzen willst und einen Anwalt beauftragst, ist allein schon das außergerichtliche Verfahren teuer. Eine Rechts­schutz­ver­si­che­rung hilft in solchen Fällen nicht immer.

Achtung: Verbraucher hatten nicht unbegrenzt Zeit, ihre Verträge zu prüfen und den Widerruf zu erklären. Der Gesetzgeber hat beschlossen, das Widerrufsrecht für Verträge aus den Jahren 2002 bis 2010 auslaufen zu lassen, um Rechtssicherheit für die Banken herzustellen. Anlass ist die Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie. Verbraucher können nur noch bis zum 21. Juni 2016 widerrufen.

So groß ist das Kostenrisiko

Hast Du noch ein Vertragsverhältnis mit der Bank, berechnet sich der Streitwert für die Anwalts- und Gerichtsgebühren in aller Regel nach dem offenen Darlehenssaldo. Bei einer typischen Baufinanzierung sind das meist 100.000 oder mehr Euro. Der Streitwert bemisst sich nicht allein nach dem wirtschaftlichen Vorteil, den Du durch die Zinsdifferenz zwischen dem alten, teuren und einem neuen, zinsgünstigen Vertrag erzielen könntest. Entsprechend kommen schnell Anwalts- und Gerichtskosten von mehreren Tausend Euro zusammen.

Beispiel: Herr Albert hat einen Immobilienkredit aufgenommen; die Widerrufsbelehrung ist fehlerhaft. Seine Schulden bei der Bank belaufen sich derzeit noch auf 100.000 Euro. Beauftragt Herr Albert einen Rechtsanwalt, muss er für die außergerichtliche Vertretung mit Gebühren von etwa 2.400 Euro rechnen. Gelingt es dem Anwalt, ohne Gericht einen Vergleich zu schließen, kostet das zusätzlich. Insgesamt fallen dann etwa 5.000 Euro Anwaltskosten nach dem Rechts­an­walts­ver­gü­tungs­ge­setz an.

Es sind also erhebliche Kosten, falls Du Dich durch einen Rechtsanwalt vertreten lässt. Diese Kosten musst Du gegen Deine mögliche Zinsersparnis aufrechnen, um zu sehen, ob es sich lohnt, einen Anwalt zu beauftragen. Außerdem steigt das Kostenrisiko, wenn Du Dich mit der Bank vor Gericht triffst. Und das weiß auch die Bank.

Anders sieht es aus, wenn Du bereits eine Vor­fälligkeits­entschädigung an Deine Bank gezahlt hast und diese wegen der fehlerhaften Widerrufsbelehrung im Kreditvertrag zurückverlangst. Der Streitwert beläuft sich dann auf die Höhe der Entschädigung, die natürlich niedriger als das offene Darlehenssaldo ist. Anwalts- und Gerichtskosten sind in diesen Fällen überschaubar.

Dann übernimmt die Rechts­schutz­ver­si­che­rung das Risiko

Angesichts der hohen Kosten scheuen sich viele Verbraucher, ihre Rechte gegenüber der Bank auch durchzusetzen – selbst wenn eigentlich klar ist, dass sie widerrufen könnten.

Glücklich sind diejenigen, die eine Rechts­schutz­ver­si­che­rung haben, die sich bereit erklärt, etwaige Anwalts- und Gerichtskosten zu übernehmen. Doch häufig lehnt die Ver­si­che­rung die sogenannte Deckungszusage ab. Schwierig ist es immer dann, wenn Du das Darlehen für den Neubau Deines Hauses genutzt hast. Denn die meisten Versicherer haben Bauangelegenheiten bei ihrer Rechtsschutzpolice ausgeschlossen.

Kreditverträge sind aber nicht grundsätzlich vom Rechtsschutz ausgeschlossen. Wer zum Beispiel eine Eigentumswohnung oder ein bereits fertig gestelltes Gebäude vom Bauträger erworben hat und auch selbst darin wohnt, bekommt Rechtsschutz und erhält in der Regel von seiner Ver­si­che­rung eine Deckungszusage. Die übernimmt allerdings meist erst die Kosten, wenn Du außergerichtlich den Widerruf schon selbst erklärt hast und Deine Bank das abgelehnt hat. Um sicherzugehen, dass die Ver­si­che­rung die Kosten übernimmt, lassen sich einige Anwälte erst dann ein Mandat erteilen, nachdem die Bank den Widerruf abgelehnt hat.

Emp­feh­lungen aus dem Ratgeber Rechts­schutz­ver­si­che­rung

Wir haben im Sommer 2023 Rechtsschutztarife mit den Bausteinen Privat, Beruf und Verkehr untersucht. Unsere Emp­feh­lungen aus diesem Test sind:

Zum Ratgeber

Klassische Prozessfinanzierer bieten keine Lösung

Mit einer Prozessfinanzierung haben Mandanten und Rechtsanwälte die Möglichkeit, berechtigte Ansprüche trotz hoher Verfahrenskosten und ohne eigenes finanzielles Risiko durchzusetzen. Die Gesellschaft, die diese juristische Finanzdienstleistung erbringt, geht ins Risiko und behält bei Erfolg einen vorher festgelegten Anteil der erstrittenen Summe.

Das klingt zunächst einmal so, als ob ein Prozessfinanzierer die Lösung für Bankkunden sein könnte, die ihren Kreditvertrag widerrufen wollen. Doch die klassischen Prozesskostenfinanzierer wie Roland oder die Preußische Prozessfinanzierung bieten für Widerrufsfälle bei Immobilienkrediten keine Lösung an. Auch das hängt mit den Kosten eines Verfahrens zusammen, die sich nach dem Streitwert bemessen.

Der wirtschaftliche Erfolg bei einer Rückabwicklung eines Immobilienkredits und die entstehenden Kosten, die sich nach dem Streitwert bemessen, stehen in keinem lukrativen Verhältnis. Daher stößt das Geschäftsmodell der klassischen Prozessfinanzierer bei einem Streit über die Rückabwicklung eines Darlehens an seine Grenzen.

Bankkontakt übernimmt Risiko

Die Bankkontakt AG in Berlin bietet derzeit die einzige Möglichkeit, ohne Rechts­schutz­ver­si­che­rung einen Prozess mit überschaubarem Risiko zu führen. Die Gesellschaft ist kein Prozessfinanzierer im eigentlichen Sinne, sondern Kreditsachverständiger.

Bankkontakt überprüft kostenlos den Vertrag und wertet ihn schriftlich aus. Derzeit betreut das Unternehmen etwa 1.200 Mandanten, die ihren Kreditvertrag wegen einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung widerrufen wollen.

Dabei kooperiert die Gesellschaft mit verschiedenen Anwaltskanzleien wie Werdermann/von Rüden und Michel LLP. Verbraucher beauftragen eine kooperierende Kanzlei und stehen auch während des Verfahrens mit den zuständigen Anwälten in Kontakt. Kommt ein Vergleich zustande oder fällt ein Urteil, behält Bankkontakt 40 Prozent der erzielten Einsparung.

Entlässt die Bank den Kreditnehmer aus dem Vertrag, ohne eine Vor­fälligkeits­entschädigung zu verlangen, werden 40 Prozent der kalkulierten Vor­fälligkeits­entschädigung, der Zinsersparnis sowie etwaiger Nutzungsersatzansprüche als Vergütung der Bankkontakt AG fällig. Davon bezahlt Bankkontakt dann die Anwalts- und etwaige Gerichtskosten.

Lehnt der Mandant den ausgehandelten Vergleich ab, kann er den Vertrag mit Bankkontakt kündigen und dann auf eigenes Risiko seine Interessen gerichtlich weiterverfolgen. Im Gegenzug muss er aber die von Bankkontakt erbrachten Leistungen, die zu einem konkreten Vergleichsangebot geführt haben, auch bezahlen. Es fallen die Kosten an, die bei dem angebotenen Vergleich zugunsten der Bankkontakt AG angefallen wären – also ein Drittel des fiktiven Erfolgs.

Nach eigenen Angaben kann die Bankkontakt AG nur eingeschränkt Auskunft über die erzielten Vergleiche geben, da die Banken häufig Anwälte und Mandanten zur Verschwiegenheit verpflichten.

Bankkontakt AG
Prozessfinanzierer für fehlerhafte Widerrufsbelehrung
  • kostenlose Erstüberprüfung der Widerrufsbelehrung
  • Kostenübernahme bei Erfolgsaussichten
  • Zusammenarbeit mit spezialisierten Rechtsanwälten
  • mehr als 1.250 Mandanten, mehr als 80 Vergleiche
  • Honorar von 40 Prozent der erstrittenen Summe
  • noch kein Urteil erstritten
Nutzer-Erfahrungen

Metaclaims interessant bei Vor­fälligkeits­entschädigung

Auch wenn Du bereits vor einiger Zeit vorzeitig aus Deiner Baufinanzierung ausgestiegen bist, kannst Du von einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung in Deinem alten Vertrag profitieren. Falls Du deswegen nämlich eine Vor­fälligkeits­entschädigung gezahlt hast, besteht die Möglichkeit, dass Du diese zurückerhältst.

Es ist bislang höchstrichterlich nicht eindeutig geklärt, ob Du auch einen schon beendeten Vertrag aufgrund einer fehlerhaften Belehrung widerrufen kannst oder ab wann Du Dein Recht auf Widerruf verwirkt hast. Der Bundesgerichtshof hatte angekündigt, dazu noch im Juni 2015 zu verhandeln. Der Termin wurde allerdings abgesagt, da sich die Parteien geeinigt haben. Eine höchstrichterliche Entscheidung steht damit immer noch aus.

Wer keine Rechts­schutz­ver­si­che­rung hat, sollte sich daher angesichts der hohen Kosten genau überlegen, ob er ein Gerichtsverfahren riskiert. Die Metaclaims Sammelklagen Finanzierungsgesellschaft mit Sitz in Bremen ist in diesen Fällen aber eine interessante Option. Anders als klassische Prozessfinanzierer, die häufig einen relativ hohen Mindeststreitwert voraussetzen, hat sich Metaclaims auf viele gleichartige Kleinforderungen spezialisiert, die sie gebündelt gegenüber einer Bank geltend macht. So ist die Gesellschaft etwa bei der Rück­for­de­rung von Kreditbearbeitungsgebühren aktiv gewesen.

Die Gesellschaft überprüft ebenfalls kostenlos die Widerrufsbelehrung und informiert den Verbraucher per E-Mail über das Ergebnis. Sollte die Belehrung fehlerhaft sein und Aussicht auf Erfolg bestehen, können Mandanten ihre Ansprüche auf Rückzahlung an Metaclaims abtreten.

Die Gesellschaft hat eine Inkassozulassung und macht die Forderung der Mandanten gegenüber der Bank geltend. Zunächst versucht Metaclaims, außergerichtlich eine Lösung zu finden. Gelingt das, behält das Unternehmen 20 Prozent, falls die Bank die Vor­fälligkeits­entschädigung zurückzahlt.

Geklagt wird nur, wenn eine kritische Masse von etwa 50.000 Euro zusammenkommt. Gegen die Ing-Diba haben sich bereits genug Mandanten gemeldet. Eine Klage ist eingereicht. Hat diese Erfolg, behält Metaclaims ein Drittel der gezahlten Vor­fälligkeits­entschädigung. Metaclaims bereitet derzeit Klagen gegen die DSL-Bank und die DKB vor.

Das Unternehmen hilft nicht dabei, den Widerspruch durchzusetzen, falls der Darlehensvertrag noch besteht.

Metaclaims
Array
  • Kosten von 20 Prozent bei außergerichtlichem Erfolg
  • Kosten von einem Drittel bei gerichtlichem Erfolg
  • NUR bei Rück­for­de­rung von Vorfälligkeits- und Nichtabnahmeentschädigung
  • Klagen gegen die Ing-Diba, DSL-Bank und DKB
  • 200 Widerrufbelehrungen geprüft
  • garantierte Bearbeitungsdauer von einer Woche
Nutzer-Erfahrungen

So haben wir getestet

Wir haben im August 2015 fünf klassische Prozessfinanzierer sowie die Bankkontakt AG und Metaclaims untersucht: Dazu haben wir an die sieben Unternehmen einen Frageborgen versendet. Dieser enthielt Fragen zum Tätigkeitsbereich, zu den Erfahrungen und zu den Kosten für die Mandanten. Die klassischen Prozessfinanzierer haben uns fast ausnahmslos mitgeteilt, dass sie Verfahren wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrungen bei Immobilienkrediten und deren Rückabwicklung nicht finanzieren.

Die Bankkontakt AG hat uns dagegen sehr umfangreich Auskunft gegeben. Sie bietet an, das Verfahren von der Erklärung des Widerrufs bis hin zur Rückabwicklung des Vertrages zu finanzieren. Damit ist es derzeit das einzige Unternehmen, an das sich Verbraucher wenden können, die keine Rechts­schutz­ver­si­che­rung haben und das Kostenrisiko in dem konkreten Fall scheuen. Wir haben von unseren Lesern keine negative Rückmeldung zu diesem Unternehmen erhalten. Die Kosten halten wir für angemessen.

Die Metaclaims Sammelklagen Finanzierungs GmbH bietet ausschließlich an, Verfahren zu finanzieren, bei denen der Verbraucher an die Bank bereits eine Vor­fälligkeits­entschädigung gezahlt hat. Außergerichtlich tritt das Unternehmen selbst auf und macht die von den Kreditnehmern abgetretene Forderung geltend. Es verlangt die Rückzahlung der Vor­fälligkeits­entschädigung. Vor Gericht arbeitet Metaclaims mit spezialisierten Anwälten. Um gerichtlich per „Sammelklage“ gegen eine Bank vorzugehen, muss mindestens ein Streitwert von 50.000 Euro zusammenkommen.

Mehr dazu im Ratgeber Fehlerhafte Widerrufsbelehrung

  • Wegen einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung können viele Kreditnehmer ihren Vertrag widerrufen.
  • Kreditvermittler für An­schluss­fi­nan­zie­rung: Dr. Klein, InterhypBaufi 24, Hüttig & Rompf, Planethome

Zum Ratgeber

* Was der Stern bedeutet:

Finanztip gehört zu 100 Prozent der gemeinnützigen Finanztip Stiftung. Die hat den Auftrag, die Finanzbildung in Deutschland zu fördern. Alle Gewinne, die Finanztip ausschüttet, gehen an die Stiftung und werden dort für gemeinnützige Projekte verwendet – wie etwa unsere Bildungsinitiative Finanztip Schule.

Wir wollen mit unseren Emp­feh­lungen möglichst vielen Menschen helfen, ihre Finanzen selber zu machen. Daher sind unsere Inhalte kostenlos im Netz verfügbar. Wir finanzieren unsere aufwändige Arbeit mit sogenannten Affiliate Links. Diese Links kennzeichnen wir mit einem Sternchen (*).

Bei Finanztip handhaben wir Affiliate Links aber anders als andere Websites. Wir verlinken ausschließlich auf Produkte, die vorher von unserer unabhängigen Experten-Redaktion emp­foh­len wurden. Nur dann kann der entsprechende Anbieter einen Link zu diesem Angebot setzen lassen. Geld bekommen wir, wenn Du auf einen solchen Link klickst oder beim Anbieter einen Vertrag abschließt.

Ob und in welcher Höhe uns ein Anbieter vergütet, hat keinerlei Einfluss auf unsere Emp­feh­lungen. Was Dir unsere Experten empfehlen, hängt allein davon ab, ob ein Angebot gut für Verbraucher ist.

Mehr Informationen über unsere Arbeitsweise findest Du auf unserer Über-uns-Seite.

Mit Deinem Beitrag unterstützt Du uns bei der unabhängigen Recherche für unsere Ratgeber.

Fördere die finanzielle Bildung in Deutschland. Mit Deinem Beitrag hilfst Du uns, noch mehr Menschen zu erreichen.