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Tipps & Tricks

Gilt die Strompreisbremse auch bei Wär­me­pum­pen oder einer Wallbox?

Wär­me­pum­pen und E-Autos gelten als Klima-Hoffnungsträger. Hohe Strompreise könnten für beide zum Problem werden. Hilft auch hier die Preisbremse?

Benjamin Weigl
Finanztip-Experte für Energie

Du hast gerade erst eine Wär­me­pum­pe oder eine Wallbox für ein E-Auto eingebaut? Oder der Einbau steht an? Dann bist Du unabhängiger von fossilen Energieträgern wie Gas oder Öl – hast aber auch einen höheren Stromverbrauch. Denn bei einer effizienten Wär­me­pum­pe steckst Du Strom hinein, heraus bekommst Du dafür das Drei- bis Vierfache in Form von Wärme. 

Die gute Nachricht: Auch mit Wär­me­pum­pe oder einer Wallbox fürs E-Auto profitierst Du von der Strompreisbremse. Denn beide Geräte müssen beim Einbau an den Netzbetreiber gemeldet werden. Der korrigiert dann Deinen voraussichtlichen Jahresverbrauch nach oben – und für diese Prognose gilt dann auch die Strompreisbremse. 

Strompreisbremse gilt auch für höheren Jahresverbrauch 
Das heißt: Für 80% Deines voraussichtlichen Jahresverbrauchs zahlst Du dann einen Arbeitspreis von 40 ct pro Kilowattstunde (kWh), inklusive Steuern und Abgaben. Für alles darüber wird der im Vertrag vereinbarte Preis fällig. 

Vertrag wechseln kann Preisbremse überflüssig machen 
Du kannst aber sogar noch günstiger wegkommen, denn Neuverträge für Strom werden seit einigen Wochen immer günstiger. In vielen Regionen so sehr, dass Du Dich nicht mehr auf die Strompreisbremse verlassen musst. 

Wer jetzt wechselt, kann preislich sogar unter der Grenze von 40 ct pro kWh liegen. Check also am besten gleich in unserem Strompreisrechner, ob Du von günstigeren Angeboten profitieren kannst. Übrigens: Es gibt auch spezielle Stromtarife für Wär­me­pum­pen, wir empfehlen hier den Vergleich bei Check24. Auch Mut-zum-Wechseln, Stromauskunft, Verivox oder Wechseljetzt.de kannst Du nutzen.

Wie Du an günstige Gas- und Stromtarife kommst, erfährst Du hier.  

(ene)

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