Die schlechte Nachricht vorweg: Leider hast Du keinen Anspruch darauf, dass die Firma Dir frei gibt – selbst wenn es sehr heiß ist. Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet Deine Chefin bzw. Dein Chef lediglich, die Arbeit möglichst gesundheitsschonend zu gestalten. Wie das in Arbeitsräumen bei Hitze umgesetzt werden soll, steht in den “Technischen Regeln für Arbeitsstätten” zur Raumtemperatur (ASR, hier als PDF):
Welche "Hitze-Regeln" gelten für die Arbeit?
Je nach Schwere der Arbeit sollte die Lufttemperatur mindestens 12 bis 20 Grad betragen, heißer als 26 Grad sollte es nicht sein. Liegen die Temperaturen darüber, sollte Dein Arbeitgeber die Räume abkühlen.
Schutzmaßnahmen muss er erst ab 30 Grad ergreifen. Dazu zählen Maßnahmen wie nachts lüften, Jalousien anbringen, Ventilatoren aufstellen, Getränke bereitstellen, die Arbeitszeit an die Hitze anpassen oder Kleidungsvorschriften lockern. Möglicherweise kannst Du auch im Homeoffice arbeiten.
Was gilt, wenn es richtig heiß wird?
Erst ab 35 Grad in Arbeitsräumen ist die Arbeit nicht mehr zumutbar – es sei denn, andere Räume sind kühler. Ergreift Dein Arbeitgeber Schutzmaßnahmen wie Hitzepausen oder intensive, auf eine begrenzte Fläche gerichtete Luftströme zur Abkühlung (Luftdusche), musst Du aber auch in diesem Fall arbeiten. Und selbst wenn alle Maßnahmen nicht gegen die Hitze helfen, darfst Du das Büro nicht eigenmächtig verlassen.
Übrigens: Bei "Hitzearbeitsplätzen" wie Backstuben oder Gaststätten mit Fritteusen gilt die 35-Grad-Regel ohnehin nicht.
Wenn Du das Gefühl hast, die Arbeit ist trotz allem wegen der Hitze unzumutbar, kannst Du Dich ans Amt für Arbeitsschutz wenden – auch anonym.