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Tipps & Tricks

Private Verkäufe versteuern? Das bedeutet das neue Gesetz für Dich

Ein neues Gesetz zwingt Plattformen wie eBay, Vinted und Airbnb, ab gewissen Grenzen auch private Verkäufe dem Finanzamt zu melden. Worauf Du jetzt achten musst.

Jörg Leine
Finanztip-Experte für Steuern

Wenn Du privat öfter mal was über Kleinanzeigen, Facebook, Vinted & Co. verkaufst oder Deine Wohnung über Airbnb vermietest, musst Du ab 2023 besser aufpassen: Das neue „Plattformen-Steuertransparenzgesetz“ verpflichtet Online-Plattformen, unter bestimmten Voraussetzungen auch private Verkäufer an die Finanzbehörden zu melden. Also Steuern zahlen, nur weil Du altes Zeug aus dem Keller zu Geld machst? Nein.

So viel darfst Du verkaufen
Auch wenn die Aufregung in manchen Schlagzeilen gerade groß ist, musst Du nicht generell jeden privaten Verkauf versteuern. Zum einen müssen Dich die Plattformen laut Gesetz nur melden, wenn Du in einem Jahr mehr als 30 Dinge verkauft oder über 2.000€ eingenommen hast. Diese Limits gelten pro Plattform. Zum anderen heißt eine Meldung ans Finanzamt erstmal nicht, dass Du die Einnahmen versteuern musst.

Die Behörde schaut ggf. nur etwas genauer hin, ob Du mit Deinen Verkäufen schon gewerblich handelst. Denn das neue Gesetz soll den Finanzbeamten helfen, Schwarzhändler zu überführen. Also Personen, die durch Online-Handel regelmäßig Gewinn machen, den aber nicht richtig versteuern. Bisher mussten die Behörden das Netz selbst danach durchforsten, jetzt können sie einfacher sehen, was abgeht.

Wann handelst Du gewerblich?
Dafür muss in der Regel mindestens einer der folgenden Punkte erfüllt sein:

  • Du verkaufst regelmäßig etwas
  • Du kaufst Artikel, um sie weiterzuverkaufen
  • Du verkaufst selbst hergestellte Artikel
  • Du verkaufst über einen längeren Zeitraum
  • Du hast mehrere Artikel oder gleichartige Waren im Angebot

Dass Du Ärger bekommst, nur weil Du vereinzelt ein paar gebrauchte Sachen aus dem Keller verkauft hast, ist also unwahrscheinlich. Entscheidend für die Steuer ist sowieso vor allem, ob Du auch Gewinn gemacht hast. Also, ob Du das Produkt teurer verkauft hast als Du mal dafür bezahlt hast. Das ist bei Gebrauchtem meistens nicht der Fall.

Wenn Du etwas innerhalb von zwölf Monaten weiterverkaufst, ist das schon eher möglich. Ab Gewinnen von 600€ pro Jahr musst Du in solchen Fällen außerdem Einkommensteuer zahlen – und zwar auf den ganzen Betrag. Auf Dinge des „täglichen Gebrauchs“, z. B. Dein Auto oder Fahrrad, musst Du grundsätzlich keine Steuern zahlen, wenn Du sie verkaufst.

Führ Buch über Deine Verkäufe
Und jetzt? Wenn Du öfter mal was verkaufst, raten wir Dir, alles festzuhalten. Schreib Dir also auf, wann und zu welchem Preis Du jeden Artikel verkauft hast, welche Gebühren Du gezahlt hast und, wie viel Dich der Artikel früher mal gekostet hat. Wenn Du das in einer Excel-Tabelle machst, kannst Du auch auf einen Blick sehen, ob Du die Grenzen von 30 Verkäufen und 2.000€ noch einhältst. Und Du hast eine Übersicht, falls das Finanzamt auf Dich zukommen sollte.

Wenn Du schon absehen kannst, dass Du in den gewerblichen Bereich kommst, können Einkommen-, Gewerbe- und Umsatzsteuer anfallen. Warte dann besser nicht, bis sich das Finanzamt bei Dir meldet. Denn dann musst Du nicht nur Steuern nachzahlen, sondern Dir drohen auch Bußgelder. Meld deshalb lieber gleich ein Gewerbe an, schätz Deinen Umsatz und überleg, ob für Dich die Kleinunternehmerregelung in Frage kommt.

Mehr Infos und Beispiele, wann Gerichte bei Privatverkäufern gewerbliches Handeln gesehen haben, gibt’s in unserem Ratgeber Privatverkäufe.

(jfe)

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