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Urteil: Untermiete auch bei 1-Zimmer-Wohnung möglich

Expertin für Recht - Dr. Britta Beate Schön
Dr. Britta Beate Schön
Finanztip-Expertin für Recht
Urteil

Eigentlich kannst Du immer nur einen Teil Deiner Wohnung untervermieten. Bei einer 1-Zimmer-Wohnung ist das schwierig, aber der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass es trotzdem möglich ist (VIII ZR 109/22). Zumindest wenn Du noch ein paar persönliche Gegenstände in der Wohnung hast.

Deine Vermieterin oder Dein Vermieter muss aber weiterhin zustimmen.Außerdem solltest Du einen schriftlichen Untermietvertrag aufsetzen. In unserem Ratgeber findest Du das passende Musterschreiben und einen Mustervertrag dafür.

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