Internet zu langsam Preis mindern mit Checkliste und Musterbrief

Checkliste: langsames Internet

von der Experten-Redaktion von Finanztip

Ist Dein Internet daheim regelmäßig langsamer, kannst Du Deinen Anbieter in die Pflicht nehmen, das Problem zu lösen, den Preis mindern oder Dir einen anderen Anbieter suchen. In unserer Checkliste findest Du eine Schritt-für-Schritt-Anleitung.

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Überprüfe mit dem Speed-Test der Bundesnetzagentur, ob Dein Internet zu langsam ist. Verwende danach unsere Checkliste, um Fehler bei Dir auszuschließen. 

Liegt es nicht an Deiner Technik zuhause, musst Du Deinem Internetanbieter eine Chance einräumen, das Problem zu lösen. Eine Frist von 14 Tagen reicht dafür vollkommen aus. Am besten nutzt Du dazu unser Mus­ter­schrei­ben, das Du per E-Mail oder als Brief verschicken kannst. Willst Du auf Nummer sicher gehen, versendest Du es als Einwurfeinschreiben:

Mus­ter­schrei­ben Mängelanzeige

Für den konkreten Text der Mängelanzeige stellen wir Dir gern unser Mus­ter­schrei­ben zur Verfügung.

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Wann darfst Du bei langsamen Internet den Preis mindern?

Langsames Internet muss kein Internetnutzer hinnehmen! Bekommst Du weniger, als Dir vertraglich zugesichert wird, kannst Du Deinen Anbieter in die Pflicht nehmen, das Problem zu lösen. Geht er nicht auf Dich ein, kannst Du den Preis mindern oder zu einem anderen Internetanbieter wechseln.

Bevor Du über den Preis nachdenkst, schließe eigene Fehlerquellen aus 

Du solltest zuerst sicher gehen, dass sich der Fehler nicht irgendwo bei Dir versteckt, bevor Du Dir Gedanken über den Preis machst. Und auch wenn bei Dir alles in Ordnung ist, solltest Du nicht voreilig die Rechnung kürzen. Bist Du nämlich mit 100 Euro im Rückstand, kann Dir der Anbieter das Internet abdrehen, bis der Fall geklärt ist.

Besser ist es, wenn Du die Rechnung vorerst unter Vorbehalt weiterzahlst und Dir bei einem uneinsichtigen Anbieter Unterstützung von der Bundesnetzagentur oder der Verbraucherzentrale holst.

Zeige den Mangel an und setze eine Frist 

Liegt es nicht an Deiner Technik zuhause, musst Du Deinem Internetanbieter eine Chance einräumen, das Problem zu lösen. Eine Frist von 14 Tagen reicht dafür vollkommen aus. Am besten nutzt Du dazu unser Mus­ter­schrei­ben, das Du per E-Mail oder als Brief verschicken kannst. Willst Du auf Nummer sicher gehen, versendest Du es als Einwurfeinschreiben.

Mus­ter­schrei­ben Mängelanzeige

Für den konkreten Text der Mängelanzeige stellen wir Dir gern unser Mus­ter­schrei­ben zur Verfügung.

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Du solltest außerdem den Speed-Test der Bundesnetzagentur auf Deinen Computer laden und eine ausführliche Messkampagne starten. Die Ergebnisse dienen Dir als offizieller Nachweis für die tatsächliche Internetgeschwindigkeit, den auch uneinsichtige Anbieter akzeptieren müssen. Du kannst die Ergebnisse als PDF an die E-Mail anhängen oder ausgedruckt mit dem Brief mitschicken.

Für die Messkampagne musst Du Dir etwas Zeit nehmen: In insgesamt 30 Messungen innerhalb von 14 Tagen muss Deine Internetverbindung folgende drei Kriterien erfüllen. Andernfalls gilt sie als mangelhaft: 

  1. Sie muss an zwei Tagen mindestens einmal 90 Prozent der Maximalgeschwindigkeit erreichen.
  2. Sie muss mindestens 27-mal die normalerweise zur Verfügung stehende Geschwindigkeit erreichen.
  3. Sie darf maximal an einem Messtag die minimale Geschwindigkeit verfehlen. 

Die Richtwerte gelten sowohl für die Download-Geschwindigkeit als auch für die Upload-Geschwindigkeit.

Wie viel Du weniger zahlst, kommt auf den Einzelfall an

Mit der Novelle des Te­le­kom­mu­ni­ka­ti­ons­ge­setzes zum Dezember 2021 musst Du nur noch für die Internetgeschwindigkeit zahlen, die Du auch tatsächlich bekommst. Was so einfach klingt, ist jedoch von Fall zu Fall unterschiedlich und muss mit dem Anbieter ausgehandelt werden. Bis die ersten Gerichtsurteile zur Preisminderung gefällt werden, lässt sich daher nur schwer eine pauschale Preisminderung festlegen.

Im Gesetz steht konkret: „Bei der Minderung ist das vertraglich vereinbarte Entgelt in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem die tatsächliche Leistung von der vertraglich vereinbarten Leistung abweicht“ (§ 57 Abs. 4 Satz 2 TKG).

Die Regel lässt sich mit einem einfachen Beispiel herunterbrechen: Zahlst Du 40 Euro für Deinen Internet- und Festnetztarif, bekommst aber nur die Hälfte der laut Vertrag normalerweise zur Verfügung stehenden Geschwindigkeit, musst Du auch nur 20 Euro zahlen.

Etwas komplizierter wird es jedoch, wenn in Deinem Tarif zum Beispiel eine Festnetz-Flatrate oder eine TV-Option mit inbegriffen ist. Diese kannst Du wohl eher nicht zusätzlich mindern.

Zahle lieber vorerst unter Vorbehalt, als die Rechnung voreilig zu kürzen 

Bevor Du den Preis für Dein Internet auf eigene Faust direkt minderst, empfehlen wir Dir eindringlich, die volle Rechnung unter Vorbehalt vorerst weiter zu zahlen. Bist Du nämlich mit 100 Euro im Rückstand, kann Dir der Anbieter das Internet abdrehen, bis der Fall geklärt ist.

Stellt Dein Anbieter auf stur und geht nicht auf Deine Preisminderung ein, solltest Du Dir lieber Unterstützung von der Bundesnetzagentur oder Verbraucherzentrale suchen. 

Fällt Dein Internet ganz aus, kannst Du den Preis pauschal kürzen

Fällt das Internet länger als einen Tag aus, muss Dich Dein Internetanbieter von selbst über die Störung informieren. Ab dem dritten vollen Tag des Totalausfalls kannst Du pro Tag 5 Euro von der Rechnung abziehen. Ab dem fünften Tag sind es sogar 10 Euro.

Wechsel den Anschluss, nicht nur den Anbieter

Möchtest Du lieber kündigen, anstatt den Preis zu senken, solltest Du Dir frühzeitig einen anderen Internetanbieter suchen, damit Du am Ende nicht ganz ohne Internet dastehst.

Normalerweise kommt das Internet per Telefonkabel (DSL), TV-Kabel oder Glasfaserkabel in die eigenen vier Wände. Läuft Dein DSL-Anschluss auch bei einem neuen Anbieter im Schneckentempo, solltest Du zu TV oder Glasfaser wechseln.

Checkliste: langsames Internet

Unsere Checkliste erklärt Dir kurz und knapp, wie Du am besten vorgehst, wenn Dein Internet zu langsam ist:

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