Informiere Deinen Vermieter unverzüglich über Mängel in Deiner Wohnung und fordere ihn auf, diese zu beheben. Dazu kannst Du unser Musterschreiben zur Mängelanzeige und Mietminderung verwenden.
Gründe für eine Mietminderung:
- Schimmel
- Ungeziefer
- Unzureichende Leistung der Heizung
- Zugluft durch undichte Türen und Fenster
- Hohe Temperaturen im Sommer
- Falsche Wohnflächenangabe
- Baulärm
- Lärm in der Umgebung
Wie muss eine Mängelanzeige aussehen?
Als Mieter musst Du einen Mangel bei Deinem Vermieter unverzüglich anzeigen und Abhilfe verlangen (§ 536c BGB). Je nach Dringlichkeit solltest Du am besten sofort den Vermieter anrufen, etwa wenn die Wohnung nach einem Rohrbruch unter Wasser steht. Danach solltest Du eine schriftliche Mängelanzeige aufsetzen.
Benenne den Mietmangel in Deinem Minderungsschreiben genau. Verweise zum Beispiel nicht nur auf Schimmel in der Wohnung, sondern beschreibe auch die Größe des Schimmelflecks und den Ort, wo sich der Schimmel zeigt.
Nachdem der Mieter den Eigentümer informiert hat, darf er die Miete mindern, bis der Mangel beseitigt ist. Eine Mietminderung ist rückwirkend nicht möglich. Wer trotz Mängeln die Miete in voller Höhe weiter zahlt, kann später nichts zurückfordern.
Lärm, Schimmel, Puff: Wie viel Miete Du zu viel zahlst
Musterschreiben Mängelanzeige
Nutze Für Deine schriftliche Mängelanzeige unser Musterschreiben.
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