Wunschklinik und Widerspruch Musterschreiben für Deine Reha

Hier kannst Du Dir unsere Mus­ter­schrei­ben herunterladen, wenn Du Deinen Klinikwunsch nochmal abändern oder Widerspruch gegen einen Ablehnungsbescheid einlegen möchtest.

Musterschreiben Reha
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Darfst Du die Reha-Klinik selbst auswählen?

Du darfst Dir Deine Reha-Einrichtung selbst aussuchen, sofern sie unter medizinischen Gesichtspunkten geeignet ist, Deine Erkrankung zu behandeln (§ 8 Abs. 1 SGB 9). Trifft dies zu, muss der Kostenträger die Reha in der gewünschten Einrichtung genehmigen. 

Achtung: Die Wartezeiten in den Reha-Kliniken haben sich in den letzten Jahren verlängert. Die Zeit zwischen der Bewilligung einer Rehabilitation und der Aufnahme in einer Reha-Klinik lag 2023 bei durchschnittlich elf Wochen. Das hat uns die Deutsche Rentenversicherung auf Nachfrage mitgeteilt. Informiere Dich daher vorab auf der Seite meine-rehabilitation.de über die Wartezeiten der einzelnen Reha-Kliniken. 

Welche Klinik Du bevorzugst, teilst Du der Kranken- oder Rentenversicherung schon im Reha-Antrag mit. Bei der Deutschen Rentenversicherung kannst Du dazu ein Formular zum sogenannten Wunsch- und Wahlrecht ausfüllen. Beantragst Du eine Reha über die Krankenkasse, solltest Du dort oder in Deiner Arztpraxis direkt nach einem entsprechenden Formular fragen. 

Trage in das Formular ein, welche Klinik für Dich infrage kommt. Außerdem solltest Du begründen, warum Deine Wunschklinik zu einer erfolgreichen Reha beitragen würde. Gründe für eine bestimmte Klinik können zum Beispiel besondere Behandlungs- und Therapiemöglichkeiten sein. Aber auch die Nähe zu Deinem Wohnort oder eine kurze Wartezeit sind gute Punkte. Am besten besprichst Du aber mit den behandelnden Ärzten, welche Klinik am ehesten für Dich geeignet ist. 

Gut zu wissen: Du kannst Deinen Klinikwunsch nachträglich ändern, selbst wenn die Deutsche Rentenversicherung die Reha bereits in einer bestimmten Klinik bewilligt hat. Es ist aber wichtig, dass Du Deinen Änderungswunsch gut begründest. Du kannst zum Beispiel eine andere Klinik wählen, wenn in der ursprünglich zugewiesenen Reha-Klinik sehr lange Wartezeiten bestehen. In diesem Fall musst Du einen Änderungsantrag an die Deutsche Rentenversicherung schicken. Nutze dazu einfach unser Musterschreiben. 

Musterschreiben Änderungsantrag Reha-Klinik 

Hier kannst Du Dir unser Musterschreiben herunterladen, wenn Du Deinen Klinikwunsch nochmal abändern möchtest. 

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Was tun, wenn die Reha abgelehnt wurde?

Es kann passieren, dass Dein Reha-Antrag beim ersten Anlauf abgelehnt wird. In diesem Fall solltest Du innerhalb von einem Monat Widerspruch einlegen. Um die Frist zu wahren, reicht zunächst ein formloses Schreiben. Eine ausführliche Begründung des Widerspruchs mit einer Stellungnahme Deines Arztes oder Deiner Ärztin solltest Du dann trotzdem so schnell wie möglich nachreichen. Der Kostenträger begründet in seinem Schreiben, warum er die Reha ablehnt. Auf diese Begründung sollten Du und Dein Arzt oder Deine Ärztin eingehen und versuchen, sie zu entkräften. 

Für den Widerspruch kannst Du unser Musterschreiben verwenden: 

Musterschreiben Widerspruch Ablehnungsbescheid

Hier kannst Du Dir unser Musterschreiben für den Widerspruch gegen einen Ablehnungsbescheid herunterladen:

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Du kannst auch widersprechen, wenn Dein Kostenträger Deine Wunsch-Klinik ablehnt oder wenn Du dafür Mehrkosten übernehmen sollst. Wie Du am besten vorgehst, wenn Du mit einer Entscheidung Deiner Versicherung nicht zufrieden bist, findest Du in unserem Ratgeber Widerspruch einlegen.

Unterstützung bekommst Du dabei unter anderem bei Sozialverbänden wie dem SoVD oder dem VdK, bei der Unabhängigen Patientenberatung UPD sowie bei Fachanwälten und -anwältinnen für Sozial- oder Medizinrecht. Falls Du mit Deinem Widerspruch keinen Erfolg hast, bleibt Dir noch eine Klage vor dem Sozialgericht. Das Verfahren ist für Dich kostenfrei.

 

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