- Ein Trauschein beeinflusst Deine individuelle Rente erst dann, wenn es zu einer Scheidung kommt. Dann greift der sogenannte Versorgungsausgleich. Dabei werden die Rentenanwartschaften, die sich während der Ehe auf beiden Seiten angesammelt haben, jeweils hälftig aufgeteilt. Das gilt nicht nur für die gesetzliche Rente, sondern auch für Betriebsrenten oder private Renten im Rahmen einer Versicherung. Das Familiengericht legt dabei die genaue Aufteilung fest.
- Auch Du solltest mindestens einmal bei der DRV zur Kontenklärung vorbeigeschaut haben. Dabei nimmt die Rentenversicherung Dein Berufs- und Versicherungsleben noch einmal genau unter die Lupe. Denn nur wenn Dein Versicherungskonto vollständig ist, kann die Rentenversicherung Deine Rente richtig berechnen. Andernfalls läufst Du Gefahr, dass Dir im Alter weniger ausgezahlt wird, als Dir eigentlich zusteht. Vieles wird bereits automatisch gemeldet, wie Deine Beschäftigungszeiten oder wenn Du Arbeitslosengeld erhältst. Einiges musst Du aber auch selbst melden, etwa Schul- und Ausbildungszeiten. Und auch die Zeiten, die Du gegebenenfalls im Ausland gearbeitet hast, sind nicht bei der DRV hinterlegt, können aber wichtig für die spätere Rente sein.
- Ein sehr guter Zeitpunkt für einen ersten Besuch bei der DRV ist Ende 30, Anfang 40. Die meisten stehen in diesem Alter mitten im Leben, schauen bereits auf einige Jahre Berufserfahrung, das eine oder andere Kind zurück. Außerdem kommst Du dann noch ganz gut an Schulzeugnisse oder Studienbescheinigungen heran, sollten sie Dir beispielsweise während eines Umzugs verloren gegangen sein. Und vor dem 45. Geburtstag hast Du noch die Möglichkeit, zusätzlich Beiträge für die Studienzeit einzuzahlen, solltest Du länger als acht Jahre für Deine Ausbildung gebraucht haben. Lass Dir bei der Rentenversicherung vorab durchrechnen, ob es sich auch lohnt, freiwillig einzuzahlen.
- Ob Kontenklärung oder Altersvorsorgegespräch: Du bekommst am besten telefonisch oder online einen Termin bei der Rentenversicherung.
- Wer in ein anderes Versorgungswerk wechselt, zahlt Pflichtbeiträge ins entsprechende Versorgungswerk und an die DRV. Bei letzterer kannst Du Dich aber befreien lassen. Deine bei der Rentenversicherung bis dato gesammelten Anwartschaften verlierst Du nicht, wenn Du für mindestens fünf Jahre Beiträge eingesammelt hast. Denn dann hast Du einen Anspruch auf eine Altersrente. Solltest Du erst drei Jahre eingezahlt haben, hast Du die Wahl. Du kannst Dir die gezahlten Beiträge wieder auszahlen lassen. Das geht allerdings erst, wenn Du zwei Jahre Mitglied im Versorgungswerk bist. Alternativ kannst Du auch die entsprechenden Beiträge, die Du in die Rentenkasse eingezahlt hast, auf fünf Jahre aufstocken. Auch hier empfiehlt die Rentenversicherung: Erstmal durchrechnen lassen, welche Variante sich am ehesten rentiert.
- Deutschland hat mit vielen Ländern sogenannte Sozialversicherungsabkommen geschlossen. Dadurch werden die Arbeitsjahre, die Du im Ausland verbringst, auch bei der DRV mit angerechnet. Wer beispielsweise schon vier Jahre in Deutschland gearbeitet hat, des Jobs wegen nach Frankreich gegangen ist und dort weiter arbeitet, sammelt sowohl in Frankreich auch als in Deutschland Rentenpunkte – und bekommt später bestenfalls auch zwei Renten ausgezahlt.
- Voraussetzung, um eine Rente zu bekommen, ist, dass man Beiträge bei der DRV eingezahlt hat. Wer nur fünf Beitragsjahre zusammen hat, muss bis 67 warten, um eine Rente zu bekommen. Wer auf 35 Versicherungsjahre zurückblickt, kann bereits ab 63 in Rente gehen – allerdings mit Abschlägen. Besonders lang Versicherte mit 45 Beitragsjahren dürfen mit 65 Jahren in Rente gehen, und zwar ohne Rentenkürzung. Willst Du früher in Rente gehen, möchtest aber nicht allzu große Abzüge in Kauf nehmen, kannst Du auch freiwillig in die Rentenkasse einzahlen. Das geht auch über mehrere Jahre verteilt. Und Du kannst die Beiträge steuerlich absetzen. Wie teuer es Dich kommt, die Rentenabzüge zu verkleinern, berechnet Dir die DRV.
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