Auf Geldreise - Podcast #77 Zulässig oder nicht? Klauseln im Arbeits­vertrag

Anja Ciechowski
Finanztip-Expertin für Bank und Vorsorge

Shownotes

Überstunden sind mit dem Fixgehalt abgegolten. Oder: Der Arbeitnehmer darf nicht mit Kollegen oder Dritten über den Inhalt des Vertrages sprechen, einschließlich des Gehalts. Diese oder ähnliche Klauseln lassen sich in jedem Arbeits­vertrag finden. Doch sind die eigentlich erlaubt?

Und was können Angestellte unternehmen, wenn sie von solchen Formulierungen benachteiligt werden? Das thematisieren Anja und Finanztip-Rechts-Expertin Britta Schön in der aktuellen Folge.

Folge 77 anhören

Die wichtigsten Punkte im Überblick

  • Der Arbeits­vertrag regelt alle wichtigen Bedingungen Deiner beruflichen Tätigkeit. Er kann mündlich oder schriftlich geschlossen werden.
  • Er ist die rechtliche Basis für Dein Arbeitsleben und ist deshalb sowohl für Dich als Arbeitnehmer, aber auch für den Arbeitgeber sehr wichtig.
  • Im Vertrag stehen als Hauptpflichten, dass Du arbeiten musst und der Arbeitgeber Dir dafür ein Gehalt zahlt.
  • Es gibt aber noch weitere Mindestanforderungen, die zwingend in den Arbeits­vertrag gehören, wie der Beginn und das Ende des Arbeitsverhältnisses oder die Kündigungsfristen.
  • Damit Du Dir sicher sein kannst, dass Dein Arbeits­vertrag alle wichtigen Punkte enthält, kannst Du ihn mit einem Muster vergleichen. Finanztip hat für Dich einen solchen Mustervertrag aufgesetzt. 
  • Arbeitsverträge sind flexibel: So wie sich Deine Arbeit im Arbeitsleben verändert, verändert sich auch der Vertrag. Hart erkämpfte Zugeständnisse wie Homeoffice oder Weiterbildungen solltest Du daher unbedingt im Arbeits­vertrag schriftlich ergänzen lassen.
  • Unterschreibst Du einen Arbeits­vertrag, gilt grundsätzlich erst einmal alles darin.
  • Arbeitsverträge können aber auch unwirksame Klauseln enthalten, zum Beispiel zur pauschalen Abgeltung von Überstunden oder zur Versetzung.
  • Klauseln sind unwirksam, wenn sie Dich benachteiligen oder überraschend sind, weil sie beispielsweise im Kleingedruckten versteckt sind.
  • Da sich Arbeitgeber nicht auf solche Klauseln berufen dürfen, musst Du sie vorab auch nicht aus dem Arbeits­vertrag rausverhandeln. 
  •  Der Teil des Arbeits­vertrags, der eine unwirksame Klausel enthält, ist unzulässig. Er kann auch nicht ohne Weiteres durch die sogenannte salvatorische Klausel geheilt werden – auch wenn das so in Deinem Vertrag stehen mag.
  • Anstatt unwirksame Formulierungen aus Deinem Vertrag streichen zu lassen, ist es viel wichtiger ist, dass Du Dein Gehalt ordentlich verhandelst, den Arbeitsort und gegebenenfalls das Recht auf Homeoffice.
  • Solltest Du doch durch eine solche Formulierung benachteiligt sein, Dich ungerecht behandelt fühlen oder sollte es anderweitig knirschen, kann es sich für Dich lohnen, wenn Du Dir juristischen Beistand suchst.
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