Berlin, 12. Dezember 2014 – Ende des Jahres droht Verjährung für die Ansprüche von Bankkunden, die unzulässige Kreditgebühren zurückfordern wollen. Das gemeinnützige Online-Verbrauchermagazin Finanztip rät Verbrauchern, jetzt mit einem Schreiben sowohl an die Bank als auch gleichzeitig an den Ombudsmann ihre Rechte zu sichern. Alternativ kann auch ein gerichtliches Mahnverfahren die Verjährung hemmen. Nur bei zwei großen Banken im Kreditgeschäft ist der zusätzliche Schritt nicht nötig: Die Targobank und Santander haben auf mehrfache Nachfrage von Finanztip zugesichert, dass Ansprüche bei ihnen nicht verjähren, sofern sie bis Ende des Jahres geltend gemacht werden. Kunden anderer Banken müssen trotz des Schreibens an die Bank die Verjährung im Kopf haben.

Viele Institute verlangten in den vergangenen Jahren pauschal einen Betrag von 1 bis 4 Prozent der Kreditsumme für Organisatorisches, Beratung und die Bonitätsprüfung. Diese Bearbeitungsgebühr für private Kredite erklärte der Bundesgerichtshof im Mai und Oktober 2014 für unzulässig. Verbraucher mit einem Kredit aus den vergangenen zehn Jahren können unrechtmäßig gezahlte Gebühren inklusive Zinsen zurückbekommen – je nach Kredithöhe sind das mehrere Hundert Euro. Aber Achtung: Für Verträge aus dem Jahr 2011 und früher geht das aufgrund der Verjährung nur noch bis Ende des Jahres. „Wer bisher nicht dazu gekommen ist, seine Kreditbank anzuschreiben, hat jetzt noch die letzte Chance“, betont die Juristin Dr. Britta Beate Schön von Finanztip.

Mus­ter­schrei­ben verschicken und zeitgleich an Ombudsmann wenden

Das Online-Verbrauchermagazin Finanztip stellt auf seiner Internetseite einen kostenlosen Musterbrief zur Verfügung, der an die Bank gehen sollte. „Das Schreiben allein hemmt aber noch nicht die Verjährung. Daher sollte man zeitgleich eine Beschwerde beim zuständigen Ombudsmann einlegen“, rät Schön. Mit dem Eingang dieses Schreibens ist die Frist in jedem Fall gewahrt, egal, wie die Bank antwortet. Auch ein gerichtliches Mahnverfahren ist eine Möglichkeit, die Verjährung zu unterbrechen. Wie beide Wege funktionieren, ist auf Finanztip.de im Detail beschrieben. Dort findet Verbraucher auch Informationen, welcher Ombudsmann für den eigenen Fall zuständig ist. Denn Vorsicht: Landet das Schreiben beim falschen Adressaten, droht doch die Verjährung.

Nicht vertrösten lassen

Knapp 2,5 Millionen Mal wurde auf Finanztip.de der Musterbrief bereits heruntergeladen. „Viele unserer Leser haben uns daraufhin Rückmeldungen gegeben. Bei zahlreichen Banken haben wir zudem nachgefragt, wie sie mit den Fällen umgehen“, berichtet Rechtsexpertin Schön. „Daher wissen wir: Manches Kreditinstitut vertröstet erstmal mit einem Schreiben. Aber auch wenn man bereits einen Schriftwechsel mit der Bank hatte, können die Ansprüche noch verjähren.“ Es lohne sich, genau nachzufragen und sich im Zweifelsfall jetzt noch an den Ombudsmann zu wenden, um die Frist zu wahren. Das gilt ebenso für den Fall, dass eine Bank die Ansprüche bislang abgelehnt hat.

Von sich aus erstatten die Banken die Gebühren nicht. Aber immerhin: Die Targobank und Santander haben Finanztip auf Nachfrage versichert, dass berechtigte Rück­for­de­rungen erstattet werden und dass die Ansprüche nicht verjähren, wenn die Forderungen bis zum 31. Dezember 2014 schriftlich bei der Bank eingehen. Bei allen anderen Kreditinstituten sollten Verbraucher sich auf jeden Fall mit den beschriebenen Methoden zusätzlich gegen eine Verjährung wappnen.

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