Meldegesetz und Einzugsbestätigung So meldest Du Dich beim Einwohnermeldeamt an
Finanztip-Expertin für Recht
Das Wichtigste in Kürze
So gehst Du vor
Die neue Wohnung ist gefunden, der Mietvertrag unterschrieben und der Umzug steht an. Jetzt musst Du nur noch zum Einwohnermeldeamt und Dich ummelden. Wir geben Dir alle Informationen rund um das Meldegesetz und erklären Dir den Unterschied zwischen Erst- und Zweitwohnsitz.
Wer eine Wohnung neu bezieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen beim Einwohnermeldeamt melden (§ 17 BMG). Das betrifft Dich, wenn Du neu in eine Stadt, Gemeinde oder Dorf ziehst, aus dem Ausland neu nach Deutschland kommst, aber auch, wenn Du innerhalb des Orts in eine andere Wohnung ziehst.
Die Pflicht, Dich bei der Behörde anzumelden, ist in allen Bundesländern einheitlich im Meldegesetz geregelt.
Du kannst Dich persönlich anmelden, indem Du direkt zum Einwohnermeldeamt oder in ein Bürgerbüro gehst. Dort füllst Du einen Meldeschein aus, unterschreibst ihn und legst ihn zusammen mit Deinem Personalausweis, einem gültigen Pass oder einem Passersatzpapier der Behörde vor.
Viele Städte und Gemeinden bieten mittlerweile auch eine Online-Anmeldung an. Dazu brauchst Du die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises, die Du selbst freischalten kannst oder eine eID-Karte. Du erhältst dann eine digitale Meldebestätigung. Das funktioniert über die Website wohnsitzanmeldung.de kostenlos für viele Städte in Deutschland. Der bundesweite Service Wohnsitzanmeldung bietet eine Übersicht mit allen Städten und Kommunen, in denen Du Dich online anmelden kannst.
Solltest Du mehrere Wohnungen haben, musst Du bei der Anmeldung dem Einwohnermeldeamt mitteilen, was Deine Hauptwohnung ist. Darunter versteht man die Wohnung, in der Du vorwiegend lebst und wo Du die meisten sozialen Beziehungen hast (§ 22 BMG).
Ziehst Du zum Beispiel für eine Ausbildung oder ein Studium in eine andere Stadt, musst Du überlegen, ob Du bei Deinen Eltern noch weiter mit Deinem Hauptwohnsitz gemeldet sein möchtest oder ob Du Deinen Wohnsitz bei den Eltern aufgibst und Deine neue Bleibe zum Hauptwohnsitz machst – auch wenn Du manchmal an den Wochenenden oder in den Semesterferien wieder zuhause bist.
Wenn Du Deine neue Wohnung nur als Nebenwohnung anmeldest, kann es sein, dass Du Zweitwohnsitzsteuer zahlen musst. Das kann Dir auch passieren, wenn Du nur ein WG-Zimmer in Deiner Uni-Stadt bewohnst. Denn Städte dürfen grundsätzlich auch von Studierenden Steuern verlangen, wenn diese ihren Erstwohnsitz nicht aufgeben (BVerwG, 17.09.2008, Az. 9 C 13.07 u.a.). Erkundige Dich beim Einwohnermeldeamt, ob es eine Zweitwohnsitzsteuer gibt. Weitere Infos dazu findest Du im Ratgeber zur Zweitwohnsitzsteuer.
Wenn Du beruflich einen zweiten Wohnsitz brauchst, weil Deine Arbeitsstelle zu weit weg ist für tägliches Pendeln, dann kannst Du steuerlich eine doppelte Haushaltsführung geltend machen. Das kann sich durchaus lohnen, allein schon, weil Du die Fahrtkosten nach Hause und die Mietkosten angeben kannst. Was Du alles absetzen kannst, erfährst Du im Ratgeber zur doppelten Haushaltsführung. Bist Du verheiratet, kannst Du Dich auch noch von einer potenziellen Zweitwohnsitzsteuer befreien lassen.
Tipp für Studierende: Einige Städte bieten Studierenden ein kleines Begrüßungsgeld an, wenn sie ihren Hauptwohnsitz in der Stadt anmelden, in der sie auch studieren – zwischen 50 Euro und 250 Euro. Informier Dich am besten dazu im Einwohnermeldeamt Deiner neuen Uni-Stadt.
Im Einwohnermeldeamt oder im Bürgerbüro wird meist auch gleich die neue Adresse in Deinen Personalausweis eingetragen. Zusätzlich bekommst Du eine Meldebescheinigung.
In einigen Städten solltest Du vorab einen Termin für die Anmeldung im zuständigen Rathaus vereinbaren. Das geht oft online, zum Beispiel in Berlin. Bis zur eigentlichen Anmeldung musst Du Dich dann noch gedulden. Wartezeiten von mehreren Wochen sind in Berlin üblich. Falls Du dadurch die Meldefrist nicht einhalten kannst, ist das unproblematisch. Da ist es oft einfacher, wenn Du nicht nur online einen Termin buchst, sondern Dich gleich online anmeldest.
Tipp: Zieht Dein Auto mit um? Dann solltest Du daran denken, die Adresse im Kfz-Schein, offiziell Zulassungsbescheinigung Teil I genannt, nach erfolgter Anmeldung auch zu ändern.
Meldest Du Dich nicht innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug in die Wohnung beim Einwohnermeldeamt, dann bist Du zu spät dran. Zudem ist das eine sogenannte Ordnungswidrigkeit mit Bußgeld von bis zu 1.000 Euro (§ 54 Abs. 2 BMG). Es lohnt sich also, pünktlich zu sein.
Bei der Anmeldung musst Du Dich ausweisen. Dazu kannst Du als deutscher Staatsangehöriger Deinen Personalausweis oder Reisepass vorlegen. Hast Du eine andere Staatsangehörigkeit, will die Behörde Deinen Pass oder ein Ersatzpapier sehen. Bring am besten alle Dokumente für alle Personen mit, die mit Dir zusammenwohnen – also auch zum Beispiel den Kinderreisepass für Deine Kinder.
Ziehst Du vom Ausland nach Deutschland, dann solltest Du auch Deine Geburts- oder Heiratsurkunde mitbringen.
Das Anmeldeformular füllst Du in aller Regel in der Behörde aus und unterschreibst es auch vor Ort. Viele Städte und Gemeinden stellen das Formular für die Anmeldung auf ihre Website. So kannst Du schon zuhause das Dokument ausfüllen, ausdrucken und unterschreiben.
Schließlich musst Du eine Bestätigung Deines Wohnungsgebers, in der Regel Deines Vermieters vorlegen. Wichtig: Es reicht nicht, nur den Mietvertrag vorzulegen.
Der Wohnungsgeber hat eine eigene Mitwirkungspflicht bei der Anmeldung, er muss Dir den Einzug bestätigen, damit Du Dich bei der Behörde anmelden kannst. Die Bestätigung muss folgende Angaben enthalten (§ 19 Abs. 3 BMG):
Der Wohnungsgeber ist oft der Vermieter. Der kann aber auch eine Hausverwaltung beauftragen. Ziehst Du in Deine eigene Wohnung oder in Dein eigenes Haus, musst Du die Wohnungsgeberbestätigung für Dich selbst ausfüllen.
Der Wohnungsgeber kann Dir eine schriftliche Bestätigung geben oder Deinen Einzug elektronisch direkt gegenüber der Behörde bestätigen. In jedem Fall muss er die Frist einhalten. Ein Muster für die sogenannte Wohnungsgeberbestätigung findet sich in Anlage 2 zur Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes (BMGVwV, Seite 60). Du kannst auch unser Finanztip-Muster für eine Bestätigung des Wohnungsgebers verwenden.
Weigert sich Dein Vermieter oder Wohnungsgeber, Dir die Bestätigung auszustellen, musst Du dies umgehend der zuständigen Meldebehörde mitteilen (§ 19 Abs. 2 BMG). Nur so läufst Du nicht Gefahr, ein Bußgeld zu zahlen.
Ziehst Du innerhalb Deutschlands um, musst Du Dich beim Wegzug nicht extra in Deiner alten Heimatstadt oder Gemeinde abmelden. Sobald Du Dich am neuen Wohnsitz angemeldet hast, werden Deine Daten automatisch an die Behörde Deines alten Wohnorts übermittelt.
Nur wenn Du ins Ausland ziehst, musst Du Dich bei der Stadt oder Gemeinde abmelden. Du musst dem Einwohnermeldeamt auch mitteilen, wenn Du Deine Haupt- oder Nebenwohnung aufgibst, ohne dass Du in eine andere Wohnung ziehst. Auch dafür hast Du zwei Wochen Zeit. Du kannst Dich frühestens eine Woche vor dem Auszug bei der Behörde melden.
Du musst Dich auch für den Rundfunkbeitrag anmelden, wenn Du in eine neue Wohnung ziehst. Denn jeder Haushalt in Deutschland ist verpflichtet, für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk einen Beitrag von monatlich derzeit 18,36 Euro zu bezahlen. Das passiert nicht automatisch mit der Anmeldung beim Einwohnermeldeamt. Weitere Informationen dazu findest Du im Ratgeber zum Rundfunkbeitrag.
Tipp für Studierende: Bekommst Du Bafög und wohnst Du nicht mehr bei Deinen Eltern, kannst Du einen Antrag auf Befreiung von den Rundfunkgebühren stellen. Aber: Wenn innerhalb einer Wohngemeinschaft eine Person von den Rundfunkgebühren befreit ist, weil sie Bafög bezieht, dann gilt das nicht automatisch für alle Mitbewohner.
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