Arbeitslosengeld nach Ausbildung Arbeitslosengeld nach einer Berufsausbildung
Finanztip-Expertin für Recht
Eine Berufsausbildung im Sinne des Berufsausbildungsgesetzes ist ein versicherungspflichtiges Verhältnis. Grundsätzlich muss man für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld innerhalb der letzten drei Jahre vor der Arbeitslosigkeit mindestens ein Jahr in einem versicherungspflichtigen Verhältnis gestanden haben. Als Folge liegt zum Beispiel nach einer zweijährigen abgeschlossenen Berufsausbildung ein Anspruch auf Arbeitslosengeld vor. Ein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht auch dann, wenn die Berufsausbildung abgebrochen wurde, aber mindestens für ein Jahr bestanden hatte.
Bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes nach einer Berufsausbildung wird zunächst das Ausbildungsentgelt der letzten 52 Wochen, also des letzten Jahres berücksichtigt. Hiervon wird das durchschnittliche wöchentliche Bruttoentgelt von der Ausbildungsvergütung ermittelt. Da in den überwiegenden Fällen der Arbeitslosengeldsatz nicht besonders hoch wäre, weil das Brutto letztendlich sehr niedrig bei einer Berufsaubildung ist, erfolgt hier eine Sonderbemessung bei Arbeitslosengeld.
Neben der Berechnung des Bruttoentgeltes der letzten 52 Wochen wird für den arbeitslosen Jugendlichen ein tarifliches Arbeitsentgelt festgelegt. Vorausgesetzt, der Auszubildende hat seine Berufsausbildung bestanden. Entweder bescheinigt der Ausbildungsbetrieb der Arbeitsagentur das Arbeitsentgelt, welches der Auszubildende nach abgeschlossener Berufsausbildung bei Übernahme in ein Beschäftigungsverhältnis erhalten würde, oder die Arbeitsagentur ermittelt dem Berufsabschluss entsprechend das tarifliche Arbeitsentgelt für den Arbeitslosen.
Dieses Arbeitsentgelt bei Übernahme wird danach halbiert. Das halbierte Bruttoentgelt wird auf ein wöchentliches Bruttoentgelt umgerechnet und mit dem durchschnittlichen wöchentlichen Bruttoentgelt aus den letzten 52 Wochen verglichen. Das höhere Bruttoentgelt wird für die Ermittlung des Arbeitslosengeldsatzes herangezogen. Diese Sonderbemessung erfolgt aber nur dann, wenn die Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen wurde.
Eine rein schulische Ausbildung ist keine versicherungspflichtige Ausbildung nach dem Berufsausbildungsgesetz. Daher erwächst aus einer rein schulischen Ausbildung auch kein Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Wir haben im Sommer 2023 Rechtsschutztarife mit den Bausteinen Privat, Beruf und Verkehr untersucht. Unsere Empfehlungen aus diesem Test sind:
WGV PBV Optimal
Huk-Coburg PBV Plus
* Was der Stern bedeutet:
Finanztip ist kein gewöhnliches Unternehmen, sondern gehört zu 100 Prozent zur gemeinnützigen Finanztip Stiftung. Die hat den Auftrag, die Finanzbildung in Deutschland zu fördern. Alle Gewinne, die Finanztip ausschüttet, gehen an die Stiftung und werden dort für gemeinnützige Projekte verwendet – wie etwa unsere Bildungsinitiative Finanztip Schule.
Wir wollen mit unseren Empfehlungen möglichst vielen Menschen helfen, eigenständig die für sie richtigen Finanzentscheidungen zu treffen. Daher sind unsere Inhalte kostenlos im Netz verfügbar. Wir finanzieren unsere aufwändige Arbeit mit sogenannten Affiliate Links. Diese Links kennzeichnen wir mit einem Sternchen (*).
Bei Finanztip handhaben wir Affiliate Links jedoch anders als andere Websites. Wir verlinken ausschließlich auf Produkte, die vorher von unserer unabhängigen Experten-Redaktion ausführlich analysiert und empfohlen wurden. Nur dann kann der entsprechende Anbieter einen Link zu diesem Angebot setzen lassen. Geld bekommen wir, wenn Du auf einen solchen Link klickst oder beim Anbieter einen Vertrag abschließt.
Für uns als gemeinwohlorientiertes Unternehmen hat es natürlich keinen Einfluss auf die Empfehlungen, ob und in welcher Höhe uns ein Anbieter vergütet. Was Dir unsere Experten empfehlen, hängt allein davon ab, ob ein Angebot gut für Dich als Verbraucher ist.
Mehr Informationen über unsere Arbeitsweise findest Du auf unserer Über-uns-Seite.
Klickst Du auf eine Empfehlung mit *, unterstützt das unsere Arbeit. Finanztip bekommt dann eine Vergütung. Empfehlungen sind aufwändig recherchiert und basieren auf den strengen Kriterien der Finanztip-Expertenredaktion. Mehr Infos