Anspruch auf Arbeitslosengeld Voraussetzungen für den Bezug von Arbeitslosengeld
Finanztip-Expertin für Recht
Vielfach wird angenommen, dass schon dann ein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht, wenn für 360 Kalendertage Beiträge zur Bundesagentur für Arbeit entrichtet wurden, dies ist aber nicht der Fall. Spätestens mit Ablauf des Monats, in dem das 65. Lebensjahr vollendet wird, endet die Zahlung von Arbeitslosengeld. Um Arbeitslosengeld beziehen zu können, müssen folgende Voraussetzungen gemeinsam erfüllt sein:
Leistungen wegen Arbeitslosigkeit werden nur gezahlt, wenn Du Dich bei der zuständigen Agentur für Arbeit wegen Deiner Arbeitslosigkeit persönlich gemeldet hast. Damit gilt gleichzeitig die Leistung als beantragt. Es ist daher wichtig, dass Du Deine zuständige Agentur für Arbeit spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit zur Arbeitslosmeldung aufsuchst. Um nicht gleich abgewiesen zu werden: Personalausweis oder ersatzweise Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung mitnehmen.
Die persönliche Arbeitslosmeldung ist nicht mit der frühzeitigen Meldung wegen der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses zu verwechseln. Die frühzeitige Meldung hat unmittelbar nach Bekanntwerden der Kündigung zu erfolgen. Die persönliche Arbeitslosmeldung wird frühestens drei Monate vor dem Ende der Beschäftigung von den Arbeitsagenturen angenommen.
Arbeitslosengeld wird frühestens von dem Tag an gewährt, an dem Du Deiner Agentur für Arbeit die Arbeitslosigkeit persönlich mitteilst. Such daher im eigenen Interesse sofort Deine Agentur für Arbeit auf, wenn Du arbeitslos wirst.
Eine weitere Voraussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld ist der Nachweis der Arbeitslosigkeit. Arbeitslos ist ein Arbeitnehmer, der vorübergehend nicht in einem Beschäftigungsverhältnis steht, aber ein für mindestens wöchentlich 15 Stunden umfassendes Beschäftigungsverhältnis sucht. Beschäftigungssuche heißt für die Agenturen, dass der Arbeitslose alle Möglichkeiten nutzt, um seine Arbeitslosigkeit zu beenden und deshalb den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit zur Verfügung steht.
Eine weitere Bedingung dabei sind die sogenannten Eigenbemühungen. Die Agenturen für Arbeit verlangen hier von dem Arbeitslosen während seiner Arbeitslosigkeit Eigenbemühungen nachzugehen und diese entsprechend nachzuweisen.
Die Regelanwartschaftszeit hast Du erfüllt, wenn Du in den letzten zwei Jahren vor der Arbeitslosmeldung und dem Beginn der Arbeitslosigkeit (Rahmenfrist) mindestens zwölf Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis (zum Beispiel Beschäftigung, Krankengeldbezug) gestanden hast. Das Jahr für die Versicherungspflicht muss kein zusammenhängender Zeitraum sein. Mehrere Zeiträume innerhalb der letzten zwei Jahre summiert zu einem Jahr erfüllen gleichermaßen die Anwartschaftszeit.
Du kannst die Anwartschaftszeit für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld auch erfüllen, wenn Du in den letzten zwei Jahren vor der Arbeitslosmeldung weniger als zwölf Monate in Versicherungspflichtverhältnissen gestanden hast. Diese kurze Anwartschaftszeit kann erfüllt werden, wenn
Die Regelung für die Erfüllung der kurzen Anwartschaftszeit ist auf die Zeit bis 1. August 2012 befristet.
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