Pensionszusage Das Vorsorgegeschenk vom Chef unbedingt mitnehmen
Finanztip-Experte für Vorsorge
Das Wichtigste in Kürze
So gehst Du vor
Mitarbeiter großer Unternehmen haben es manchmal besser als Angestellte kleinerer Firmen: Sie arbeiten nicht nur bei einem Weltmarktführer oder zumindest bei einer Firma mit bekanntem Namen; die großen Konzerne finanzieren oft auch die Altersvorsorge für die Belegschaft.
Genauer gesagt nimmt der Chef firmeneigenes Geld in die Hand und legt es für seine Mitarbeiter – im oder außerhalb des Unternehmens – über die Jahre an. Dazu gibt er ihnen eine Zusage für eine spätere Betriebsrente. Mitarbeiter müssen in der Regel kein Geld zuschießen.
Im Fachjargon spricht man von einer Direktzusage, Pensions- oder Versorgungszusage des Arbeitgebers.
Es gibt unterschiedliche Arten von Pensionszusagen. Früher war es die Regel, dass Arbeitgeber ihrer Belegschaft eine feste spätere Rentenhöhe versprochen haben, zum Beispiel 10 Euro Rente monatlich für jedes Jahr Betriebszugehörigkeit.
Heutzutage ist es eher verbreitet, dass Arbeitgeber eine bestimmte Beitragshöhe samt Verzinsung garantieren. Die Beitragshöhe kann vom Unternehmenserfolg abhängen und im Wert mal höher, mal niedriger ausfallen. Der Zins kann sich zum Beispiel nach dem Garantiezins bei den Lebensversicherern richten. Im Jahr 2019 sind das 0,9 Prozent pro Jahr.
Möglich ist auch, dass das Unternehmen feste Beiträge verspricht, sich aber bei der Verzinsung nicht mehr festlegen will. Der Arbeitgeber muss nur noch einräumen, die Beiträge im Wert zu erhalten. Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz, das seit 1. Januar 2018 in Kraft ist, sind theoretisch auch Beitragszusagen ohne Garantie möglich. Darüber müssen sich aber Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände in ihren Tarifverhandlungen einigen.
Viele Arbeitnehmer wissen oft nicht so genau, welche Zusagen der Chef gemacht hat. Das liegt auch daran, dass es keine einheitlichen Bezeichnungen gibt. Jedes Unternehmen wählt im Zweifel also eine andere Bezeichnung, wenn es um die Zusage zur Betriebsrente geht. Willst Du genau wissen, wie Deine Firma die Zusagen im Rahmen der betrieblichen Versorgung ausgestaltet, lass Dir bei der Personalabteilung einen Termin geben.
Egal, welche Art der Zusage Dein Arbeitgeber gewährt: Nimm das Geschenk in jedem Fall mit. Zwar hättest Du früher möglicherweise mehr von der Betriebsrente profitiert. Doch auch heute gilt noch: Du bekommst später eine betriebliche Zusatzrente, ohne je einen Cent eingezahlt zu haben.
35 Jahre oder mehr Jahre bis zur Rente sind eine lange Zeit, in der sich in Unternehmen viel verändern kann. Auch eine Insolvenz ist denkbar. Doch selbst in einem solchen Fall musst Du nicht um Deine Rentenzusagen fürchten. Denn das Geld ist über den sogenannten Pensions-Sicherungs-Verein (PSV) abgesichert.
Im Notfall übernimmt die Auffangeinrichtung PSV die Rentenzahlung, die Dir aus Deinen bisherigen Jahren im Betrieb zustehen. Der PSV finanziert sich durch Beiträge aller Unternehmen, die Rentenzusagen an die Belegschaft gemacht haben.
Einen kleinen Haken hat die vom Chef finanzierte Rente: Du profitierst nur davon, wenn Du Deiner Firma gegenüber längere Zeit loyal warst: Noch bis Ende 2017 muss ein Mitarbeiter mindestens fünf Jahre im Unternehmen gearbeitet haben und beim Ausscheiden aus der Firma mindestens 25 Jahre alt sein, damit er später sicher eine Betriebsrente bekommt. Im Fachjargon spricht man von unverfallbaren Ansprüchen.
Das Gesetz zur Umsetzung der EU-Mobilitätsrichtlinie, das seit 1. Januar 2018 in Kraft ist, verbessert die bisherige Regel zugunsten der Arbeitnehmer: Ab 2018 sind die Betriebsrentenansprüche bereits dann unverfallbar, wenn Du mindestens drei Jahre im Unternehmen warst und beim Wechsel des Arbeitgebers 21 Jahre alt bist.
Manche Chefs räumen ihren Mitarbeitern ein, dass firmeneigene Beiträge ihnen von Vornherein sicher sind. Dies ist dann im Arbeitsvertrag festgehalten. Wenn Dir eine solche Vereinbarung wichtig ist oder Du genau wissen willst, welche Frist in Deinem Falle greift, prüf den Arbeitsvertrag auch darauf.
Angenommen, Du hast einen Anspruch auf eine spätere Betriebsrente, doch zum Zeitpunkt des Jobwechsels ist nicht besonders viel Guthaben vorhanden. Anstatt auf die Rente in ferner Zukunft zu warten, ist es auch möglich, dass der Chef Deine Ansprüche mit einer Kapitalauszahlung abfindet.
Damit die Kapitalauszahlung möglich ist, darf die spätere Betriebsrente einen geringen Monatsbetrag nicht überschreiten. Im Jahr 2019 sind das 31,15 Euro (West) und 28,70 Euro (Ost). Sprich diesen Punkt an, wenn Dein Unternehmen es nicht tut. Die entsprechenden Paragrafen sind § 3 BetrAVG und § 18 SGB IV.
Viele Unternehmen haben die Versorgungszusagen im Lauf der Zeit immer mehr abgespeckt. Aber warum eigentlich?
Zum einen fürchten Arbeitgeber immer mehr, hohe Rentenversprechen später nicht erwirtschaften zu können. Zum anderen schwächen die Rentenversprechen auch die Wettbewerbsfähigkeit – bei international tätigen Konzernen ein großes Thema.
Schuld daran sind die Rückstellungen, die ein Unternehmen für direkte Pensionszusagen in der Bilanz bilden muss. Wegen der niedrigen Zinsen werden diese Rückstellungen immer größer. Um eine bestimmte Rente in der Zukunft aufzubringen, müssen die Unternehmen heute mehr Geld zur Seite legen. Das verschlechtert wichtige bilanzielle Kennzahlen, die für Investoren oft entscheidend sind.
In der Zwischenzeit haben Unternehmen zwar einige Möglichkeiten, die Risiken auszulagern, die sich durch die Rückstellungen für spätere Betriebsrenten ergeben. Sie können zum Beispiel eine Versicherung miteinbeziehen, die die Rentenauszahlung übernimmt oder schon die Anlageverantwortung auf einen Pensionsfonds übertragen. Weil Arbeitgeber aber in jedem Fall am Ende für das Versprochene haften müssen, tendieren sie im heutigen Marktumfeld dazu, weniger zu versprechen.
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Weitere Ratgeber: Riester-Rente, Betriebliche Altersversorgung, Rürup-Rente, Auszahlplan
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