Pensionszusage Das Vorsorgegeschenk vom Chef unbedingt mitnehmen

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Martin Klotz
Finanztip-Experte für Vorsorge

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Pensionszusage oder Direktzusage ist eine Form der betrieblichen Altersvorsorge.
  • Der Chef legt dazu firmeneigenes Geld für den Mitarbeiter an, aus dem sich später die Pension finanziert. Der Mitarbeiter muss in der Regel nichts dazuzahlen.
  • Es gibt verschiedene Arten von Zusagen. Der Arbeitgeber kann zum Beispiel eine exakte Rentenhöhe versprechen oder eine garantierte Verzinsung der eingezahlten Beiträge.
  • Er muss mindestens den Erhalt der eingezahlten Beiträge versprechen.
  • Immer weniger große Unternehmen bieten umfangreiche Direktzusagen an. Ihnen ist das Risiko zu groß, ihre Pensionszusagen nicht erfüllen zu können.

So gehst Du vor

  • Bietet Deine Firma Dir eine Betriebsrente an, die sie selbst finanziert, mach auf jeden Fall mit: Du erhältst eine Rente ohne einen Cent dafür eingezahlt zu haben.
  • Wenn Du genau verstehen willst, welche Art von Zusagen Dein Chef für Dich bereithält, frag gezielt in der Personalabteilung nach. Unternehmen sprechen oft ganz allgemein von Altersvorsorgekonto oder Vorsorgeplan.
  • Denk daran, dass Du in der Regel mehrere Jahre im Unternehmen arbeiten musst, um am Ende einen Anspruch auf die spätere Betriebsrente zu haben. Im Arbeits­vertrag lassen sich auch kürzere Fristen regeln.
  • Erkundige Dich auch, ob Dein Unternehmen geringe Betriebsrentenansprüche mit einer Kapitalauszahlung abfinden würde. Etwa dann, wenn Du das Unternehmen nach kurzer Zeit wieder verlässt.

Mitarbeiter großer Unternehmen haben es manchmal besser als Angestellte kleinerer Firmen: Sie arbeiten nicht nur bei einem Weltmarktführer oder zumindest bei einer Firma mit bekanntem Namen; die großen Konzerne finanzieren oft auch die Altersvorsorge für die Belegschaft.

Genauer gesagt nimmt der Chef firmeneigenes Geld in die Hand und legt es für seine Mitarbeiter – im oder außerhalb des Unternehmens – über die Jahre an. Dazu gibt er ihnen eine Zusage für eine spätere Betriebsrente. Mitarbeiter müssen in der Regel kein Geld zuschießen.

Im Fachjargon spricht man von einer Direktzusage, Pensions- oder Versorgungszusage des Arbeitgebers. 

Welche Zusagen kann der Chef geben?

Es gibt unterschiedliche Arten von Pensionszusagen. Früher war es die Regel, dass Arbeitgeber ihrer Belegschaft eine feste spätere Rentenhöhe versprochen haben, zum Beispiel 10 Euro Rente monatlich für jedes Jahr Be­triebs­zu­ge­hörig­keit.

Heutzutage ist es eher verbreitet, dass Arbeitgeber eine bestimmte Beitragshöhe samt Verzinsung garantieren. Die Beitragshöhe kann vom Unternehmenserfolg abhängen und im Wert mal höher, mal niedriger ausfallen. Der Zins kann sich zum Beispiel nach dem Garantiezins bei den Lebensversicherern richten. Im Jahr 2019 sind das 0,9 Prozent pro Jahr.

Möglich ist auch, dass das Unternehmen feste Beiträge verspricht, sich aber bei der Verzinsung nicht mehr festlegen will. Der Arbeitgeber muss nur noch einräumen, die Beiträge im Wert zu erhalten. Mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz, das seit 1. Januar 2018 in Kraft ist, sind theoretisch auch Beitragszusagen ohne Garantie möglich. Darüber müssen sich aber Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände in ihren Tarifverhandlungen einigen. 

Viele Arbeitnehmer wissen oft nicht so genau, welche Zusagen der Chef gemacht hat. Das liegt auch daran, dass es keine einheitlichen Bezeichnungen gibt. Jedes Unternehmen wählt im Zweifel also eine andere Bezeichnung, wenn es um die Zusage zur Betriebsrente geht. Willst Du genau wissen, wie Deine Firma die Zusagen im Rahmen der betrieblichen Versorgung ausgestaltet, lass Dir bei der Personalabteilung einen Termin geben.

Warum solltest Du Direktzusagen immer mitnehmen?

Egal, welche Art der Zusage Dein Arbeitgeber gewährt: Nimm das Geschenk in jedem Fall mit. Zwar hättest Du früher möglicherweise mehr von der Betriebsrente profitiert. Doch auch heute gilt noch: Du bekommst später eine betriebliche Zusatzrente, ohne je einen Cent eingezahlt zu haben.

Pensionszusagen sind sicher

35 Jahre oder mehr Jahre bis zur Rente sind eine lange Zeit, in der sich in Unternehmen viel verändern kann. Auch eine Insolvenz ist denkbar. Doch selbst in einem solchen Fall musst Du nicht um Deine Rentenzusagen fürchten. Denn das Geld ist über den sogenannten Pensions-Sicherungs-Verein (PSV) abgesichert.

Im Notfall übernimmt die Auffangeinrichtung PSV die Rentenzahlung, die Dir aus Deinen bisherigen Jahren im Betrieb zustehen. Der PSV finanziert sich durch Beiträge aller Unternehmen, die Rentenzusagen an die Belegschaft gemacht haben.

Ab wann gehört das Geld vom Chef wirklich Dir?

Einen kleinen Haken hat die vom Chef finanzierte Rente: Du profitierst nur davon, wenn Du Deiner Firma gegenüber längere Zeit loyal warst: Noch bis Ende 2017 muss ein Mitarbeiter mindestens fünf Jahre im Unternehmen gearbeitet haben und beim Ausscheiden aus der Firma mindestens 25 Jahre alt sein, damit er später sicher eine Betriebsrente bekommt. Im Fachjargon spricht man von unverfallbaren Ansprüchen.

Das Gesetz zur Umsetzung der EU-Mobilitätsrichtlinie, das seit 1. Januar 2018 in Kraft ist, verbessert die bisherige Regel zugunsten der Arbeitnehmer: Ab 2018 sind die Betriebsrentenansprüche bereits dann unverfallbar, wenn Du mindestens drei Jahre im Unternehmen warst und beim Wechsel des Arbeitgebers 21 Jahre alt bist.

Manche Chefs räumen ihren Mitarbeitern ein, dass firmeneigene Beiträge ihnen von Vornherein sicher sind. Dies ist dann im Arbeits­vertrag festgehalten. Wenn Dir eine solche Vereinbarung wichtig ist oder Du genau wissen willst, welche Frist in Deinem Falle greift, prüf den Arbeits­vertrag auch darauf.

Angenommen, Du hast einen Anspruch auf eine spätere Betriebsrente, doch zum Zeit­punkt des Jobwechsels ist nicht besonders viel Guthaben vorhanden. Anstatt auf die Rente in ferner Zukunft zu warten, ist es auch möglich, dass der Chef Deine Ansprüche mit einer Kapitalauszahlung abfindet.

Damit die Kapitalauszahlung möglich ist, darf die spätere Betriebsrente einen geringen Monatsbetrag nicht überschreiten. Im Jahr 2019 sind das 31,15 Euro (West) und 28,70 Euro (Ost). Sprich diesen Punkt an, wenn Dein Unternehmen es nicht tut. Die entsprechenden Paragrafen sind § 3 BetrAVG und § 18 SGB IV.

Warum will der Chef immer weniger versprechen?

Viele Unternehmen haben die Versorgungszusagen im Lauf der Zeit immer mehr abgespeckt. Aber warum eigentlich?

Zum einen fürchten Arbeitgeber immer mehr, hohe Rentenversprechen später nicht erwirtschaften zu können. Zum anderen schwächen die Rentenversprechen auch die Wettbewerbsfähigkeit – bei international tätigen Konzernen ein großes Thema.

Schuld daran sind die Rückstellungen, die ein Unternehmen für direkte Pensionszusagen in der Bilanz bilden muss. Wegen der niedrigen Zinsen werden diese Rückstellungen immer größer. Um eine bestimmte Rente in der Zukunft aufzubringen, müssen die Unternehmen heute mehr Geld zur Seite legen. Das verschlechtert wichtige bilanzielle Kennzahlen, die für Investoren oft entscheidend sind.

Unternehmen scheuen die Haftung

In der Zwischenzeit haben Unternehmen zwar einige Möglichkeiten, die Risiken auszulagern, die sich durch die Rückstellungen für spätere Betriebsrenten ergeben. Sie können zum Beispiel eine Ver­si­che­rung miteinbeziehen, die die Rentenauszahlung übernimmt oder schon die Anlageverantwortung auf einen Pensionsfonds übertragen. Weil Arbeitgeber aber in jedem Fall am Ende für das Versprochene haften müssen, tendieren sie im heutigen Marktumfeld dazu, weniger zu versprechen. 

Weitere Tipps im Ratgeber Altersvorsorge

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Autor
Sara Zinnecker

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