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Tipps & Tricks Daily

5 Steuertricks, die Du noch nicht kennst

Am 31. Oktober ist der Stichtag für die Steu­er­er­klä­rung, falls Du eine abgeben musst. Hier erfährst Du, wie Du Dir dieses Jahr noch mehr Cash vom Finanzamt zurückholen kannst.

Saidi Sulilatu
Finanztip-Chefredakteur

Wie viel Geld Du für die Steu­er­er­klä­rung tatsächlich zurückbekommst, hängt von vielen individuellen Faktoren ab, aber mit diesen Tipps, kannst Du vielleicht mehr rausholen, als Du gedacht hast:

1. Sprachkurse und Sprachreisen
Kostenloser Urlaub? Naja, fast... eine Sprachreise sollte für Deine Arbeit schon irgendeinen Nutzen haben. Lass Dir dafür am besten vorab von Deinem Arbeitgeber bestätigen, dass Du sie als Weiterbildung beruflich antrittst. Und die gute Nachricht ist, dass Du nicht nur An- und Abreise absetzen kannst, sondern auch die Verpflegung vor Ort – beim Essen und Trinken gibt’s vorgegebene Sätze. In der Steu­er­er­klä­rung kannst Du Dir das Ganze als Werbungskosten in Anlage N eintragen.

2. Krankheitskosten
Sowas wie eine Zahnbehandlung, eine neue Brille oder eine Augenlaser-OP kannst Du in der Steu­er­er­klä­rung als besondere Belastung angeben. Um solche Kosten geltend zu machen, musst Du allerdings eine bestimmte Grenze pro Jahr überschreiten. Die hängt z.B. von Deinem Einkommen und der Anzahl Deiner Kinder ab. Typischerweise liegt sie so bei 4 bis 7% Deines Einkommens. Mithilfe dieses Rechners kannst Du sie herausfinden.

Unser Tipp: Plan so viele Behandlungen wie möglich in ein Kalenderjahr.

3. Sachspenden
Richtig gehört: Nicht nur Geldspenden bringen bei der Steu­er­er­klä­rung etwas. Wenn Du z.B. alte Spielzeuge oder Klamotten hergibst, kannst Du auch das als Sonderausgaben angeben. Wichtig: Die Sachen müssen für einen gemeinnützigen Zweck verwendet werden. Außerdem solltest Du Dir eine Bestätigung ausstellen lassen und Fotos von den Sachen machen. Im Optimalfall hast Du sogar noch Kassenbelege, die den ursprünglichen Preis zeigen.

4. Fahrgemeinschaft:
Du fährst mit Kollegen zur Arbeit? Dann kannst Du auch die Fahrtkosten der Tage, an denen Du nicht selber fährst, als Werbungskosten absetzen. Nochmal zur Erinnerung: Die Ent­fer­nungs­pau­scha­le gilt für den einfachen und verkehrsgünstigsten Weg in die Arbeit. Aktuell gibt’s 30 ct/km und ab dem 21. Kilometer dann 35 ct/km (2021) bzw. 38  ct/km (2022).

5. Umziehen und Arbeitsweg verkürzen
Du bist umgezogen und hast dabei Deinen täglichen Arbeitsweg insgesamt um mindestens eine Stunde verkürzt? Jackpot: Die Umzugskosten kannst Du beruflich bedingt absetzen – auch wenn Dein Arbeitsort gleichgeblieben ist. 

Und was kannst Du dann so absetzen? Zum Beispiel die Maklerprovision, die Kosten fürs Umzugsunternehmen und eine Pauschale für sowas wie Wohnung streichen oder Küche einbauen. Als Single kannst Du da mittlerweile mehr als 860€ absetzen – also es lohnt sich! 

Hast Du Kinder, für die Du einen ETF besparst? Dann solltest Du auch noch diesen Steuertrick kennen, mit dem Du den Freibetrag Deiner Kinder von 801€ ganz leicht auf 11.000€ anheben kannst.

(aju)

Von Finanztip-Redaktion, und Amelie Junk

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