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Tipps & Tricks

An diese Vorsorge solltest Du auch in Teilzeit unbedingt denken

Für Teilzeitkräfte ist eine Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung egal? Falsch. Gerade dann ist die BU wichtig. Warum Du Dich auch damit beschäftigen solltest, wenn Du gerade Vollzeit arbeitest.

Barbara Weber
Finanztip-Expertin für Ver­si­che­rungen

Wenn Du auf Dein Arbeitseinkommen angewiesen bist, solltest Du dringend eine Be­rufs­un­fä­hig­keits­ver­si­che­rung (BU) abschließen – auch als Teilzeitkraft. Denn die gesetzliche Er­werbs­min­de­rungs­ren­te fällt schon im Durchschnitt gering aus (ca. 900€ pro Monat). Wenn Du in Teilzeit arbeitest und eher wenig verdienst, erwartet Dich nochmal deutlich weniger.

Das reicht längst nicht, um Deinen Lebensstandard zu halten und privat fürs Alter vorzusorgen. Außerdem wird fast jeder zweite Antrag auf eine Er­werbs­min­de­rungs­ren­te abgelehnt – und Du musst in keinem Job mehr länger als drei Stunden am Tag arbeiten können, um sie in voller Höhe zu bekommen. Bei einer guten BU reicht es, wenn Du nur Deinen letzten Beruf zu 50% nicht mehr ausüben kannst.

BU und Teilzeit: Das Problem mit den 50%
In Teilzeit kann es wegen dieser 50%-Regel aber schwieriger werden, Deine Be­rufs­un­fä­hig­keit nachzuweisen. Beispiel: Du hast eine 40-Stunden-Woche. Dann giltst Du für den Versicherer als berufsunfähig, wenn Du dauerhaft (mind. sechs Monate) 20 Stunden oder weniger arbeiten kannst. Wenn Du aber 20 Stunden in Teilzeit arbeitest, bist Du erst berufsunfähig, wenn Du nur noch zehn Stunden schaffst. Es müsste Dir also schlechter gehen als einer Vollzeitkraft, um die BU-Rente zu bekommen.

Diesen Nachteil kannst Du mit der sog. Teilzeit-Klausel ausgleichen. Auch wenn Du in Vollzeit arbeitest und eine BU abschließen willst, solltest Du Dich damit zumindest beschäftigen. Denn vielleicht möchtest Du z. B. aus Lifestyle-Gründen irgendwann in Teilzeit wechseln – oder musst es, um Angehörige zu pflegen. Wie die Klausel funktioniert und wann sie sinnvoll ist:

Du wechselst dauerhaft in Teilzeit
Wenn Du das irgendwann erwartest, solltest Du Dir die TZ-Klausel sichern. Dabei berücksichtigt der Versicherer z. B. immer die höchste vertragliche Arbeitszeit, während Du bei ihm versichert bist. Wenn Du einmal 40 Stunden gearbeitet hast, würden die also weiterhin zählen, auch wenn Du auf 20 Stunden reduzierst und geprüft wird, ob Du berufsunfähig bist.

Manche Klauseln rechnen auch Care-Arbeit an. Das kann sinnvoll sein, wenn Du schon in Teilzeit arbeitest und dabei bleiben möchtest, z. B. um mehr Zeit für die Familie zu haben. Dann kommst Du leichter auf die 50%. 

Du wechselst vorübergehend in Teilzeit
Zum Beispiel, um die Kinder zu betreuen, bis sie in die Schule gehen. Wenn Du das vorübergehend machst und fest planst, wieder in Vollzeit zu wechseln, brauchst Du die TZ-Klausel nicht unbedingt: Mehrere Gerichte bis hin zum BGH haben schon entschieden, dass solche Fälle nichts daran ändern dürfen, wie Deine Be­rufs­un­fä­hig­keit bewertet wird. Dasselbe gilt, wenn Du Deine Arbeitsstunden aus gesundheitlichen Gründen reduzieren musst. Mehr Infos dazu liest Du in unserem Ratgeber.

Du arbeitest schon in Teilzeit
Du willst aus Lifestyle-Gründen sowieso nur halbtags arbeiten oder findest einfach keinen Vollzeit-Job? Dann bringen Dir die Klauseln und die Urteile in aller Regel nichts. Schließ auf jeden Fall trotzdem eine BU ab. Falls möglich, stockst Du irgendwann auf Vollzeit auf und erhöhst Deinen BU-Schutz.

Du fürchtest, dass Du gar keine BU bekommst? Es klappt öfter als Du denkst! Diese vier Tipps helfen Dir beim Abschluss.

(jfe/bwe)

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