Es ist beschlossene Sache: Dein "Recht auf Sonnenstrom" wird gesetzlich verankert. In Zukunft wird es dadurch noch einfacher, ein Balkonkraftwerk zu installieren. Dafür hat der Bundestag diese Woche ein Gesetz verabschiedet und die Stecker-Solaranlagen in den Katalog der privilegierten Maßnahmen aufgenommen.
Das sind bauliche Veränderungen, die von Vermieterinnen und Vermietern sowie Eigentümergemeinschaften nicht grundlos blockiert werden dürfen. Dazu gehören z. B. auch Umbauten für Barrierefreiheit, eine E-Auto-Ladestation und Einbruchschutz.
Vermieter dürfen Balkonkraftwerke nicht mehr ohne Grund verbieten
Um ein Balkonkraftwerk anbringen zu dürfen, brauchen Mieterinnen und Mieter bisher die ausdrückliche Zustimmung ihrer Vermieterin bzw. ihres Vermieters und Wohnungseigentümer die Genehmigung der Eigentümergemeinschaft. Diese Zustimmung kann bisher ohne sachlichen Grund verweigert werden.
Dank des neuen Gesetzes wird sich das in Zukunft ändern. Vermieter bzw. Eigentümergemeinschaften können zwar weiterhin mitreden, wenn es darum geht, wie das Gerät am Haus installiert wird. Ob es überhaupt passiert, dürfen sie allerdings nicht mehr ohne Weiteres verbieten.
Das neue Gesetz muss jetzt noch durch den Bundesrat. Dieser tagt nach der Sommerpause, sodass das Gesetz voraussichtlich im Herbst in Kraft treten wird. Wenn es so weit ist, erfährst Du es natürlich in der Finanztip App und in unserem Newsletter.
Am besten gleich eine große PV-Anlage
Du bist selbst Wohneigentümerin oder -eigentümer und hast eine freie Dachfläche? Dann solltest Du erst über eine deutlich größere Photovoltaikanlage nachdenken, bevor Du Dich für die kleine Balkon-Lösung entscheidest. Um Angebote einzuholen und zu vergleichen, startest Du am besten mit dem Vergleichsportal www.selfmade-energy.com und ergänzt Deine Suche mit den Angebotsvermittlern www.photovoltaik-angebotsvergleich.de und www.solaranlagen-portal.com.