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EEG-Umlage entfällt zum 1. Juli: Das solltest Du jetzt tun

Die EEG-Umlage sinkt von 3,72 ct/kWh auf null. Die Ersparnis müssen die Netzbetreiber an Dich weitergeben. Aber eine Sache solltest Du jetzt trotzdem direkt erledigen.

Benjamin Weigl
Finanztip-Experte für Energie

Zum 1. Juli entfällt die EEG-Umlage – also der Bestandteil vom Strompreis, mit dem der Bau von Erneuerbare-Energien-Anlagen bislang gefördert wird. Das entlastet den Preis um rund 3,7 Cent pro Kilowattstunde netto. Brutto sind es gut 4,4 Cent pro Kilowattstunde.  

Was heißt das überhaupt? 

Der Strompreis sinkt mit dem Wegfall der Umlage für alle Stromverbraucher, denn die EEG-Umlage wird bisher auf jede verbrauchte Kilowattstunde Strom aufgeschlagen. Strom bleibt weiterhin teuer, aber eine kleine Entlastung könntest Du merken: Für eine vierköpfige Familie rechnet die Bundesregierung mit einer Ersparnis von etwa 300€ pro Jahr

Das solltest Du jetzt tun: 

Schon ab 30. Juni solltest Du Deinen Stromzähler ablesen und den Stand Deinem Stromanbieter mitteilen. Sonst schätzt er ihn zum 1. Juli – und das kann sich nachteilig auf Deine Abrechnung auswirken.  

Die Stromanbieter sind übrigens dazu verpflichtet, den Wegfall der EEG-Umlage an Dich weiterzugeben – anders als es beim Tankrabatt der Fall war. Sie müssen Dich dazu aber nicht extra informieren. Auch ein Son­der­kün­di­gungs­recht hast Du in diesem Fall nicht. Trotzdem kann es sich lohnen, mit unserem Stromrechner Preise zu vergleichen und gegebenenfalls zu wechseln.  

Bringt ein Stromvergleich bei über 7% Inflation überhaupt was? 

Ein Stromvergleich lohnt sich immer. Vielleicht kannst Du ja einen dynamischen Tarif wählen und Deinen Verbrauch möglichst in Zeiten niedriger Strompreise legen. Wenn alles nichts mehr hilft, überleg Dir doch mal, ob Du vielleicht Deine eigene Energiewende vollziehen und selbst auf nachhaltig umstellen kannst. Anregungen dafür haben wir Dir hier schonmal zusammengefasst

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