Im vergangenen Sommer stand der Vorschlag im Raum, das Elterngeld für Familien mit einem zu versteuernden Einkommen über 150.000€ ab 2024 zu streichen. Aktuell liegt die Grenze für Paare bei 300.000€. Doch jetzt soll es anders kommen.
Einkommensgrenze liegt höher als gedacht
Die Ampel-Regierung hat sich darauf geeinigt, die Einkommensgrenze in zwei Schritten abzusenken. Zum 1. April 2024 soll sie für Paare auf 200.000€ und für Alleinerziehende auf 150.000€ fallen. Zum 1. April 2025 sinkt sie für Paare dann auf 175.000€ – anstatt der zunächst angedachten 150.000€.
Die Einschnitte beim Elterngeld kommen dadurch nicht nur später, insgesamt fallen auch weniger Eltern aus dem Elterngeld raus. Ausschlaggebend für die neuen Regelungen ist dabei jeweils der Geburtstag Eures Kindes – es ändert sich also nichts für Kinder, die bis zum 31.3.2024 geboren werden.
Was zählt zum zu versteuernden Einkommen?
Grob gesagt ist das Dein Bruttogehalt minus die Werbungskosten, Freibeträge und sonstige Aufwendungen. Heißt: Dein zu versteuerndes Einkommen liegt immer um einiges niedriger als Dein Bruttogehalt. Beispiel: Paare, die mehr als 200.000€ zu versteuerndes Einkommen haben, müssten im Jahr etwa 230.000€ brutto verdienen.
Bei Angestellten wird zur Ermittlung des Elterngeld-Anspruchs das Einkommen der letzten zwölf Monate vor Geburt des Kindes bzw. vor Beginn des Mutterschutzes herangezogen, bei Selbstständigen zählt das Einkommen des Vorjahres aus dem letzten Steuerbescheid.
Weitere Änderung bei den Partnermonaten
Normalerweise gibt es Basis-Elterngeld für zwölf Monate. Um Väter bzw. Partner zu ermutigen, sich an der Betreuung zu beteiligen, gibt es die sogenannten Partnermonate – zusätzliche zwei Monate Elterngeld. Diese zwei Monate werden nur gewährt, wenn auch der zweite Elternteil (der nicht die Hauptbetreuung übernimmt) Elternzeit nimmt. Bisher war es egal, ob Ihr die Partnermonate gleichzeitig oder nacheinander nehmt.
Ab April 2024 gilt: Einer dieser zwei Monate muss in den ersten zwölf Lebensmonaten des Kindes genommen werden, und nur in diesem Monat bekommt Ihr parallel Elterngeld. Der andere Partnermonat muss dann allein genommen werden. Diese Änderung gilt aber nicht für Frühchen und Mehrlingsgeburten.
Fazit: Ein schwacher Trost
Die geplanten Änderungen sollen am 1.12.2023 im Bundestag beschlossen werden und gelten als Kompromiss. Zwar sinken die Einkommensgrenzen nicht so tief wie befürchtet, trotzdem werden sich viele Besserverdienende Gedanken machen müssen. Fällt ihnen durch Elternzeit ein Einkommen ersatzlos weg, kann es ohne Elterngeld auch bei ihnen schwierig werden, zum Beispiel die Monatsrate fürs Haus zu bezahlen.
Die Alternative – beide Elternteile arbeiten möglichst bald wieder – ist oft unrealistisch: In Deutschland fehlen rund 380.000 Kitaplätze. Für die Mütter drohen außerdem Nachteile: Denn im Zweifel nehmen dann die meist besserverdienenden Väter seltener Elternzeit.
Erfreulich ist zwar, dass die Elterngeld-Leistungen zwischen 300€ und 1.800€ monatlich gleichbleiben. Mit Blick auf die hohe Inflation und die Tatsache, dass die Leistungen seit der Einführung vor 16 Jahren noch nie erhöht wurden, bleibt das aber ein schwacher Trost.
Wie Ihr Euren Elterngeld-Anspruch ermitteln könnt, erklären wir Euch in unserem Ratgeber:
Zum Ratgeber