Tipps & Tricks
Hitze im Sommer: Wann Du Deine Miete mindern darfst
Im Sommer kann’s in Deiner Wohnung ziemlich heiß werden. Wann Du Anspruch auf Mietminderung hast und wie Du das richtig angehst.

Finanztip-Expertin für Recht
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Im Sommer kann’s in Deiner Wohnung ziemlich heiß werden. Wann Du Anspruch auf Mietminderung hast und wie Du das richtig angehst.
Im Sommer wird Deine Wohnung in kürzester Zeit unerträglich heiß? Auch wenn es dann ungemütlich wird, bedeutet das nicht automatisch, dass Du Deine Miete mindern darfst. Denn Hitze ist per se kein Mangel wie etwa Schimmel oder ein Wasserschaden.
Grundsätzlich gilt die Faustregel: Innen sollte es immer mindestens sechs Grad kühler sein als draußen. Kann Deine Wohnung den Temperaturunterschied nicht halten, ist Deine Vermieterin bzw. Dein Vermieter dafür verantwortlich, erstmal für Abkühlung zu sorgen, indem er z. B. eine Klimaanlage einbaut. So haben es unter anderem die Oberlandesgerichte (OLG) Hamm (Az. 30 U 131/06) und Rostock (Az. 3 U 83/98) entschieden.
In bestimmten Fällen ist eine Mietminderung trotzdem möglich: So hat z. B. das Amtsgericht Hamburg einem Mieter 20 % Mietminderung zugesprochen, weil der Wärmeschutz in seiner Wohnung nicht den rechtlichen Vorgaben entsprach.
Wenn Deine Dachgeschosswohnung große Fensterflächen und keine Klimaanlage hat, muss Dir als Mieterin bzw. Mieter bewusst sein, dass sich die Räume im Sommer schnell aufheizen. In dem Fall hast Du keinen Anspruch auf Mietminderung (OLG Frankfurt, Az. 2 U 106/06).
Bevor Du direkt zur Mietminderung greifst, solltest Du Dich an Deine Vermieterin oder Deinen Vermieter wenden. Vielleicht lässt sich eine einfache Lösung finden, ohne dass es zu Streit kommt:
Hat Deine Vermieterin bzw. Dein Vermieter auf Deine erste Anfrage nicht reagiert, kannst Du es erneut versuchen und konkrete Lösungen vorschlagen. Bekommst Du wieder keine Antwort, kannst Du Dir bei einem Mieterverein oder Deiner Rechtschutzversicherung Hilfe suchen. Einige bieten eine Erstberatung in Mietfragen an.
Wenn es auf die nette Art nicht funktioniert, kannst Du die Miete mindern. Ein passendes Musterschreiben (Word-Dokument) findest Du in unserem Ratgeber zur Mietminderung. Dort findest Du auch Hinweise und Beispiele, wie die Minderung berechnet wird.
Übrigens: Wie der Wärmeschutz in Deiner Wohnung umgesetzt wird, entscheidet die Vermieterin bzw. der Vermieter. Du solltest da lieber nicht eingreifen. Auch wenn Du selbst z. B. eine Markise oder einen anderen Sonnenschutz einbauen möchtest, brauchst Du dafür zuerst die Genehmigung Deiner Vermieterin bzw. Deines Vermieters.
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