FinanzFact
Kann Dein Chef genehmigten Urlaub zurückziehen?
In welchen Fällen das möglich ist, erfährst Du hier.
Finanztip-Expertin für Recht
FinanzFact
In welchen Fällen das möglich ist, erfährst Du hier.
Wir machen's kurz: Nein. Das geht nur in Ausnahmefällen, bei einem "existenzgefährdenden" Notfall – also z. B. um eine Insolvenz zu vermeiden. Bloßer Personalmangel reicht nicht aus.
Wichtig: Wenn du schon im Urlaub bist, dann musst Du ihn nicht abbrechen. Brichst Du den Urlaub trotzdem ab, gilt er als nicht genommen. Heißt, die Urlaubstage, die Du dadurch verlierst, werden zurückerstattet. In dem Fall muss Dein Arbeitgeber dann auch alle anfallenden Kosten übernehmen, also z. B. die Flugkosten für die Rückreise, Gebühren für Umbuchungen oder Stornierungen.
Merk Dir: Dir stehen laut Bundesurlaubsgesetz gesetzlich mindestens 20 Tage Urlaub pro Jahr zu, voraussgesetzt Du hast eine 5-Tage-Woche.
Ein bisschen mehr "Urlaub" kannst Du Dir noch durch den Bildungsurlaub dazuschaufeln. Was genau das ist und wie es geht, erfährst Du hier.
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