Tipps & Tricks
Kündigung wegen Eigenbedarf – so kannst Du Dich wehren
Was für ein Schock: Die Wohnung, in der Du Dich wohlfühlst, wird Dir plötzlich wegen Eigenbedarf gekündigt. Diese Möglichkeiten hast Du dann.
Finanztip-Expertin für Recht
Tipps & Tricks
Was für ein Schock: Die Wohnung, in der Du Dich wohlfühlst, wird Dir plötzlich wegen Eigenbedarf gekündigt. Diese Möglichkeiten hast Du dann.
Eine Eigenbedarfskündigung solltest Du definitiv ernst nehmen und nicht einfach beiseitelegen. Denn Du bist nicht wehrlos und kannst einiges dagegen tun:
1. Unwirksame Kündigung
Kontrollier das Kündigungsschreiben auf jeden Fall auf diese drei Punkte. Ist auch nur einer davon falsch oder gar nicht vorhanden, ist die Kündigung unwirksam:
2. Widerspruch wegen sozialer Härte
Bis zu zwei Monate vor Ablauf der Kündigungsfrist kannst Du Widerspruch gegen die Eigenbedarfskündigung einlegen. Unter diesen Umständen kann Dein Widerspruch Erfolg haben:
3. Hilfe suchen
Bei Mietervereinen oder auch Anwaltskanzleien kannst Du Dich vor Ort beraten lassen, was Du am besten machen sollst.
4. Kompromiss eingehen
Vielleicht können Du und Deine Vermieterin bzw. Dein Vermieter gemeinsam eine Lösung finden. Zum Beispiel, indem sie Dir bei der Suche nach einer für Dich bezahlbaren Wohnung helfen. Alternativ ist auch eine Abfindung denkbar. Sowas spart euch auf jeden Fall Zeit und Nerven vor Gericht.
5. Nach dem Auszug
Hast Du einen guten Draht zu Deinen Ex-Nachbarn, können sie für Dich die Augen offenhalten, ob das, was in Deiner Kündigung stand, auch tatsächlich eingetreten ist. Nachträglich kommst Du zwar auch nicht mehr in die Wohnung rein, aber Du kannst Dir die Mietdifferenz von der alten zur neuen Wohnung bis zu drei Jahre lang als Schadensersatz für einen vorgetäuschten Eigenbedarf ausbezahlen lassen.
Wie Du siehst, gibt’s einiges, was Du gegen so eine Kündigung tun kannst.
Für weitere Infos schau Dir unbedingt unsere ausführliche Checkliste zur Eigenbedarfskündigung an. Wie Du Dich außerdem dagegen wehren kannst, liest Du in unserem Ratgeber zur Eigenbedarfskündigung.
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