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Tipps & Tricks

Kündigung wegen Eigenbedarf – so kannst Du Dich wehren

Was für ein Schock: Die Wohnung, in der Du Dich wohlfühlst, wird Dir plötzlich wegen Eigenbedarf gekündigt. Diese Möglichkeiten hast Du dann.

Dr. Britta Beate Schön
Finanztip-Expertin für Recht

Eine Eigenbedarfskündigung solltest Du definitiv ernst nehmen und nicht einfach beiseitelegen. Denn Du bist nicht wehrlos und kannst einiges dagegen tun: 

1. Unwirksame Kündigung 

Kontrollier das Kündigungsschreiben auf jeden Fall auf diese drei Punkte. Ist auch nur einer davon falsch oder gar nicht vorhanden, ist die Kündigung unwirksam: 

  • Konkreter Nachmieter benannt: Eigenbedarf anmelden für entfernte Verwandte, wie die Cousine oder den Onkel, ist nicht möglich. Es müssen schon Familienangehörige sein, wie die Tochter, die z. B. mit ihrem Freund zusammenziehen will, oder der Bruder, aber auch Nichten und Neffen 
  • Kündigungsfrist eingehalten: Je nachdem, wie lange Du bereits in der Wohnung oder im Haus wohnst, gelten unterschiedliche Fristen für die Kündigung zwischen 3 und 9 Monaten 
  • Begründung klar und nachvollziehbar: Eine Eigenbedarfskündigung muss auf jeden Fall gut begründet – und auch durchgezogen – werden. Ändert sich die Begründung, ist die Kündigung gegenstandslos. Zum Beispiel: Die Tochter will einziehen, muss dann aber beruflich doch in eine andere Stadt wechseln. Damit fällt die Begründung für die Kündigung weg und Du bist nicht mehr gezwungen auszuziehen 

2. Widerspruch wegen sozialer Härte  

Bis zu zwei Monate vor Ablauf der Kündigungsfrist kannst Du Widerspruch gegen die Eigenbedarfskündigung einlegen. Unter diesen Umständen kann Dein Widerspruch Erfolg haben:  

  • Schwangerschaft 
  • Krankheit
  • kurz bevorstehendes Examen  
  • keine Ersatzwohnung gefunden (Im Zweifelsfall musst Du vor Gericht beweisen können, dass Du Dich sehr darum bemüht hast.) 

3. Hilfe suchen 

Bei Mietervereinen oder auch Anwaltskanzleien kannst Du Dich vor Ort beraten lassen, was Du am besten machen sollst.  

4. Kompromiss eingehen  

Vielleicht können Du und Deine Vermieterin bzw. Dein Vermieter gemeinsam eine Lösung finden. Zum Beispiel, indem sie Dir bei der Suche nach einer für Dich bezahlbaren Wohnung helfen. Alternativ ist auch eine Abfindung denkbar. Sowas spart euch auf jeden Fall Zeit und Nerven vor Gericht. 

5. Nach dem Auszug 

Hast Du einen guten Draht zu Deinen Ex-Nachbarn, können sie für Dich die Augen offenhalten, ob das, was in Deiner Kündigung stand, auch tatsächlich eingetreten ist. Nachträglich kommst Du zwar auch nicht mehr in die Wohnung rein, aber Du kannst Dir die Mietdifferenz von der alten zur neuen Wohnung bis zu drei Jahre lang als Schadensersatz für einen vorgetäuschten Eigenbedarf ausbezahlen lassen. 

Wie Du siehst, gibt’s einiges, was Du gegen so eine Kündigung tun kannst.

Für weitere Infos schau Dir unbedingt unsere ausführliche Checkliste zur Eigenbedarfskündigung an. Wie Du Dich außerdem dagegen wehren kannst, liest Du in unserem Ratgeber zur Eigenbedarfskündigung

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