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Tipps & Tricks

Miete steigt wegen Inflation: Was Du jetzt prüfen solltest

Immer mehr Mietverträge beinhalten Indexmieten. Wie stark die Miete steigen darf, hängt dabei von der Inflation ab. Das kann gerade teuer werden. Was Du tun kannst.

Dr. Britta Beate Schön
Finanztip-Expertin für Recht

Wann darf Deine Vermieterin oder Dein Vermieter die Miete erhöhen? Wenn der Mietspiegel eine höhere Vergleichsmiete feststellt? In Staffeln? Oder per Index, also wenn die Inflation steigt? Die letzte Variante kommt in neuen Verträgen immer häufiger vor, vor allem in Großstädten und im Neubau.

Das ist kein Wunder: Seit gut zwei Jahren ist die Inflation sehr hoch. 2022 sind die Verbraucherpreise insgesamt um 6,9% gestiegen, zuletzt im September 2023 waren es noch immer hohe 4,5%. Das heißt: Eine Indexmiete lohnt sich für Vermietende jetzt besonders – sie können die Miete dank der hohen Inflation kräftig und unkompliziert erhöhen.

Denn wenn Du so einen Vertrag unterschreibst, gilt die Mietpreisbremse nur beim Abschluss. Immer wenn sich Deine Miete danach erhöhen soll, geht’s nur noch um die Inflation. Andere gesetzlich vorgegebene Grenzen wie bei der Vergleichsmiete schützen Dich nicht. Trotzdem muss nicht jede Mieterhöhung korrekt sein. Kontrollier vor allem diese drei Dinge:

1. Den Mietvertrag
Im Mietvertrag muss genau stehen, nach welchem Index sich die Mieterhöhung richtet (in aller Regel ist das der Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte in Deutschland (VPI) des Statistischen Bundesamts) und wann die Miete erhöht werden darf: In vielen Verträgen steht, dass die Miete erst erhöht werden kann, wenn die Verbraucherpreise seit der letzten Erhöhung z. B. um 3% oder 5% gestiegen sind. Geringere Mieterhöhungen sind dann ausgeschlossen.

2. Das Erhöhungsschreiben
Über die höhere Miete musst Du zumindest mit einer E-Mail informiert werden. Darin muss stehen, wie sich der Preisindex verändert hat, wie hoch Deine Kaltmiete bisher war, um welchen Betrag sie steigt und was Du künftig zahlen sollst. Außerdem darf die Erhöhung erst ab dem übernächsten Monat nach der Ankündigung gelten und die letzte Erhöhung muss mindestens ein Jahr her sein.

3. Die Berechnung
Rechne nach, ob Deine Vermieterin bzw. Dein Vermieter zu weit erhöhen will. Denn stärker als die Verbraucherpreise darf Deine Miete nicht steigen. Entweder Du machst das selbst – hier erklären wir Dir Schritt für Schritt, wie das mit dem Rechner vom Statistischen Bundesamt geht und welche Daten Du brauchst. Oder Du nutzt einfach diesen Rechner von Haus+Grund und siehst sofort, wie stark die Miete steigen darf – und zwar seit der letzten Anpassung.

Übrigens: Eine Indexmiete funktioniert in beide Richtungen. Sollte die Inflation mal sinken, kannst Du also verlangen, dass auch die Miete wieder sinkt. Das kommt zwar eher selten vor, aber wenn es mal passiert, geben wir Dir natürlich Bescheid – inklusive Musterbrief. Mehr Infos zur Indexmiete liest Du in unserem Ratgeber.

 

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