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Neue Grundsteuer kommt – das musst Du als Hauseigentümer jetzt tun
Die neue Grundsteuer gilt erst ab 2025, als Hauseigentümer musst Du aber schon jetzt tätig werden. Und auch als Mieter bist Du von der neuen Steuer betroffen.
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Die neue Grundsteuer gilt erst ab 2025, als Hauseigentümer musst Du aber schon jetzt tätig werden. Und auch als Mieter bist Du von der neuen Steuer betroffen.
Darum geht’s:
Das Bundesverfassungsgericht hat 2018 entschieden: Die bisherige Grundsteuer ist verfassungswidrig. Seit Jahrzehnten wurde sie nach völlig veralteten Werten berechnet. Diese sogenannten Einheitswerte wurden in Westdeutschland zuletzt 1964 festgesetzt. In Ostdeutschland wurden nach der Wiedervereinigung sogar die Werte aus dem Jahr 1935 verwendet. Deshalb spiegeln die Einheitswerte vieler Immobilien die Wertentwicklung der vergangenen Jahrzehnte in keiner Weise wider.
Bedeutet: Viele Eigentümer sind übermäßig stark belastet, andere dagegen bezahlen eigentlich viel zu wenig Steuer – gemessen am aktuellen Wert. So konnten für vergleichbare Immobilien in benachbarter Lage bisher sehr große Unterschiede bei der Grundsteuer entstehen. Das soll sich mit der neuen Bemessung ab 2025 ändern.
Aber: Schon diese Woche geht’s los!
Ab 1. Juli 2022 kannst bzw. musst Du die Grundsteuererklärung abgeben. Als Eigentümer solltest Du also jetzt direkt schon anfangen, die Daten zusammenzutragen. Die neue Grundsteuer wird aber trotzdem erst 2025 fällig.
Das musst Du als Eigentümer tun:
Für die Ermittlung des Grundsteuerwerts musst Du Daten wie Grundstücksfläche oder Alter des Gebäudes liefern. Daten, die Du nicht hast, kannst Du Dir bei den Behörden besorgen. Die Abgabefrist für die Erklärung ist am 31. Oktober 2022. Du hast also gar nicht mehr so viel Zeit. Kümmer Dich am besten sofort drum - bei Verspätungen drohen nämlich Geldbußen.
Welche Daten musst Du angeben?
Schonmal vorab: Es wird einfacher! Bislang sind an die 20 Angaben nötig, um die Grundsteuer zu berechnen, in Zukunft sind es voraussichtlich nur noch fünf: Grundstücksfläche, Bodenrichtwert, Immobilienart, Alter des Gebäudes und Verhältnis Wohn-/Nutzfläche. Generell ist die Berechnung aber abhängig von Deinem Bundesland. Die meisten folgen dem Bundesmodell, manche Bundesländer (z.B. Bayern, Hessen und Niedersachsen) richten sich nach einem anderen Modell und gewichten bestimmte Werte anders – ja, leider etwas kompliziert. Aber keine Sorge: Alle wichtigen Infos dazu bekommst Du auf grundsteuerreform.de.
Klingt alles erstmal nach ziemlich viel Aufwand, aber hauptsächlich geht es einfach um das Zusammentragen der Infos. Eventuell kannst Du Dir auch von Deinem Steuerberater helfen lassen, aber Du bekommst das sicher auch allein hin! Die Grundsteuererklärung muss grundsätzlich elektronisch beim Finanzamt abgegeben werden – nur in Ausnahmefällen soll die Abgabe auf Papier möglich sein.
Müssen Eigentümer und Mieter dann mehr Grundsteuer zahlen?
Das kann pauschal leider niemand sagen. Es wird ab 2025 Gewinner und Verlierer geben: Eigentümer, die mehr zahlen müssen – und Eigentümer, die weniger zahlen werden. Und wenn es sich um ein Mietshaus handelt, gilt das entsprechend für die Mieter des Hauses. Denn: Eigentümer können die Grundsteuer komplett als Nebenkosten auf die Mieter umlegen.
Die Städte und Gemeinden können die Grundsteuer aber auch nicht beliebig erhöhen. Die Kommunen müssen mit dem richtigen Hebesatz dafür sorgen, dass die Grundsteuerreform auch tatsächlich „aufkommensneutral“ ist - also dass die Einnahmen durch die Steuer in der Summe nicht steigen.
Eins kann man aber schonmal sagen:
Die Grundsteuer soll gerechter werden – das war auch das Ansinnen des Bundesverfassungsgerichts. Aber nochmal: Gerecht heißt dabei nicht, dass alle weniger zahlen. Es bedeutet, dass es Eigentümer und am Ende Mieter geben wird, die mehr zahlen müssen - und andere weniger.
In unserem Ratgeber kannst Du übrigens nachlesen, wie die Grundsteuer im Detail funktioniert.
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